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Sabotage an Bundeswehrfahrzeugen - BAW erhebt Klage nach §129 wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)


Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein.


Die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen sei eine konkrete Abrüstungsinitiative und diene dazu, Kriegshandlungen - also Schlimmeres - zu verhindern, so Arthur Schüler, Sprecher des Bündnisses. In verschiedenen europäischen Ländern seien AntimilitaristInnen mit dieser Begründung freigesprochen worden. "Deshalb fordern wir auch einen Freispruch", betont Schüler.

Die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung stützt sich auf verschiedene Indizien, weitere konkrete Tatbeteiligungen werden den Dreien nicht vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wertet als Indiz für eine Mitgliedschaft, dass sich die Angeklagten beim Spazierengehen umgeschaut hätten, dass sich die militante gruppe nicht zu dem Brandanschlag geäußert habe oder einer der Angeklagten sich Einweghandschuhe gekauft habe.


Um diese Indizien zu untermauern, bemüht die BAW zudem einen Spitzel des Bundesamts für Verfassungsschutzes (VS). Nach dessen Aussagen -- die der VS selbst als "nachrichtenrelevant, aber nicht bestätigt" einstuft - sollen die Angeschuldigten der mg angehören. "Die Anklage wegen Mitgliedschaft ist extrem schwach begründet und an den Haaren herbeigezogen", so Rechtsanwalt Thomas Herzog, einer der Anwälte der Angeklagten. Deshalb habe der Verfassungsschutz wohl auch noch den Spitzel aus dem Hut gezaubert.


Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes und der Polizei sowie die Aussagen des Spitzels werden im weiteren Verlauf des Verfahrens ein zentrales Thema sein. "Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten ist eine der Lehren aus dem Faschismus in Deutschland", so Schüler. "Deshalb werden wir die ständigen Verstöße gegen diesen Grundsatz thematisieren."

Der Erste Strafsenat des Berliner Kammergerichts muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Prozessbeginn wird Herbst 2008 sein. Bündnis für die Einstellung der 129(a)-Verfahren, 28.07.2008


Ergänzung zur Pressemitteilung - Und was ist mit den anderen Beschuldigten?


Mit der Zustellung der Anklage wurde auch offiziell bekannt, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Axel, Florian und Oliver von den bisherigen Ermittlungen gegen insgesamt sieben Beschuldigte abgetrennt hat. Obwohl die Ergebnisse von fast zwei Jahren Ausforschung gegen die Erstbeschuldigten ganz offensichtlich nicht genügend Verdachtsmomente für eine Anklage erbracht haben, werden die Ermittlungen fortgeführt. Auf Anfrage der Anwält/innen dauert die Auswertung der im Januar aufgenommen DNA-Proben noch an.


Rechtanwältin Christina Clemm kritisiert das Vorgehen der BAW. "Das ist skandalös. Es ist nicht glaubhaft, dass die beauftragten Institute für die Auswertung einer DNA-Probe mehrere Monate benötigen. Die Abgabe von DNA wurde im Januar mit großer Dringlichkeit und Eile erwirkt. Hier geht es offensichtlich um die Verschleppung der Ermittlungen."Die Beschuldigten werden so weiter im Unklaren über den aktuellen Stand des Verfahrens gehalten.


Andrej Holm, einer der Beschuldigten: "Dass wir knapp ein Jahr nach den Festnahmen immer noch nicht wissen, wie dieses Verfahren weitergeht, ist unerträglich. Auch viele meiner Freunde und Kollegen sind eigentlich nach den BGH-Entscheidungen im Oktober davon ausgegangen, dass die Ermittlungen gegen uns eingestellt werden. Stattdessen werden wir seither im Dunkeln gelassen, warum wir weiter überwacht werden."


Als eine zweite Begründung für die Verzögerung der Ermittlungen benennt die BAW die fehlenden Passwörter für die Entschüsselung verschiedener Datenträger.


Das Einstellungbündnis sieht sich in seiner Kritik an §129(a)-Ermittlungen bestätigt und fordert die Einstellung aller Verfahren wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung. Frau Vanoni hat ein weiteres Mal demonstriert, dass die Verfahren ein Freibrief für Ausforschung und Überwachung, für das ungehemmte Sammeln von Daten sind. Eine Kontrolle der BAW findet nicht statt und die Behörde selbst sieht offensichtlich keinen Grund, sich endlich rechtsstaatlichen Grundsätzen anzupassen."



Anklage erhoben - Einladung zum bundesweiten Treffen


Das Berliner Einstellungsbündnis lädt anlässlich des bevorstehenden Prozesses gegen Oliver, Florian und Axel zu einem bundesweiten Treffen am 30./31. August nach Berlin ein, um die anstehende Solidaritätsarbeit zu koordinieren.


Die Bundesanwaltschaft hat die Anklageschrift gegen Oliver, Florian und Axel zugestellt. Jetzt wirds ernst. Wir gehen derzeit davon aus, dass ab Herbst 2008 der Prozess vor dem Berliner Kammergericht (OLG) stattfinden wird.


Wir vom Einstellungsbündnis haben uns nach den Verhaftungen von Oliver, Florian, Axel und Andrej als Soli-Bündnis zusammengefunden. Ihnen und drei weiteren Beschuldigten wird Mitgliedschaft in der militanten gruppe vorgeworfen. Nach der Haftentlassung von Andrej im August 2007 und der von Oliver, Florian und Axel Ende November 2007 wurde und wird weiter ermittelt. Nun ist das Verfahren gegen Oliver, Florian und Axel abgetrennt und Anklage erhoben worden.


Oliver, Florian und Axel wird der Versuch, Bundeswehr-LKWs in Brand zu setzen vorgeworfen. Außerdem werden sie nach §129 StGB beschuldigt, Mitglied in der militanten gruppe zu sein.


Solidaritätsarbeit und Rechtshilfe kostet auch Geld. Wir sind dringend auf Spenden angewiesen. Unsere Konto-Daten findet ihr auf unserer Webseite: einstellung.so36.net


 

 

ACHTUNG! Achtung! Achtung!


Einstellung der 129(a)-Verfahren! - Info- und Diskussionsveranstaltung zum Verfahren gegen die "militante gruppe(mg)"


  • Am Donnerstag, den 4. Sept. 2008

Beginn: 20.00Uhr

An der Techn. Universität Kaiserslautern

Gebäude 44 / Raum 380


mit Oliver, Angeklagter im Verfahren und einem Mitglied des Einstellungsbündnisses

 

die AL-Redaktion

 

 


Spenden ans Solikonto:


Zur Zeit gibt es zwei Spendenkonten, die benutzt werden können. Das Geld beider Konten wird für die Soliarbeit und die Anwaltskosten für alle sieben Betroffenen verwandt. Ein Konto gehört dem Rechtsanwalt Thomas Herzog, ein weiteres wird von der Roten Hilfe geführt:


Thomas Herzog

Bank: Postbank Essen

Konto-Nr.: 577 701 432

BLZ: 360 100 43

Verwendungszweck: Sonderkonto

IBAN: DE46 3601 0043 0577 7014 32

BIC: PBNKDEFF


Rote Hilfe e.V.

Bank: Berliner Bank

Konto-Nr.: 718 9590 600

BLZ: 100 200 00

Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

IBAN: DE78 1002 0000 7189 5906 00

BIC: BEBEDEBB


Quelle: einstellung.so36.net


 

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