
ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß)
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein.
Am 25. September begann der Prozess. Mit mehreren Anträgen auf Einstellung und Aussetzung des Verfahrens wiesen die Verteidiger auf die vom Richter erlassenen Sicherheitsverfügungen für die Prozessbesucher sowie auf fehlende und nicht lesbare Akten hin, die ihrer Ansicht nach kein faires Verfahren garantierten. Die drei Angeklagten verlasen eine Prozesserklärung. Am zweiten Prozesstag, dem 1. Oktober, lehnten die Richter des Staatschutzsenats die Anträge der Verteidiger ab.
Prozesserklärung von Axel, Florian und Oliver
Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank und sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 verurteilt werden. Auf die Anklagebank gehören Kriegstreiber, Kriegsbefürworter und Rüstungskonzerne. Sie sind die kriminellen Vereinigungen. Sie sind anzuklagen.
Ist Krieg Frieden?
Immer wieder heißt es, die heutigen Kriege - und ganz besonders der Krieg in Afghanistan - seien eigentlich eine Friedensmission. Wenn man die Truppen abzöge, käme es zum Bürgerkrieg oder chaotischen Verhältnissen. Dies ist allerdings reine Spekulation. Sicher ist dagegen, dass der derzeitige Kriegszustand für die afghanische Bevölkerung Elend, Hunger und Terror bedeutet. Deutsche Politiker, von Jung bis Merkel, erhalten unermüdlich den Mythos aufrecht, die in Afghanistan operierende NATO-Truppe ISAF handle als reine Friedens- und Stabilisierungsmission. Dabei wird immer deutlicher, dass sie an einem entgrenzten Krieg gegen die afghanische Bevölkerung beteiligt ist. Denn bei dem ISAF-Einsatz, an dem gegenwärtig ca. 3.300 Bundeswehrsoldaten beteiligt sind, handelt es sich keineswegs um einen Entwicklungshilfeeinsatz.
Der sogenannte Krieg gegen den Terror am Hindukusch arbeitet mit Mitteln der Aufstandsbekämpfung, die sich ebenso gegen Kämpfer und Kämpferinnen wie gegen Zivilisten und Zivilistinnen in Afghanistan richten. Mit der Übernahme des Kommandos der Schnellen Eingreiftruppe verstrickt sich Deutschland immer tiefer in diesen Aufstandsbekämpfungskrieg.
Was dies für die afghanische Bevölkerung heißt, ist Ende August wieder einmal sehr deutlich geworden. Die Koalitionstruppen verübten am 21. August diesen Jahres ein Massaker. Sie begründeten ihr Verbrechen mit den Worten, sie hätte mit afghanischer Unterstützung ein Treffen der Taliban in der westafghanischen Provinz Herat angegriffen und dabei 30, zum Teil führende Funktionäre des islamistischen Widerstands, getötet. Einige Tage später stellte die afghanische Unabhängige Menschenrechtskommission fest, dass 90 unbeteiligte Menschen, hauptsächlich Frauen und Kinder, getötet wurden. Selbst die mit dem Westen verbundene Regierung Karsai musste einräumen, dass Zivilpersonen bei dem Angriff starben.
Das Massaker löste in Afghanistan massive Proteste aus. In Azizabad griffen aufgebrachte Bewohner und Bewohnerinnen afghanische Soldaten an. Angesichts dieser Gewalttaten nimmt der legitime Widerstand gegen die Besatzung unter allen Bevölkerungsschichten Afghanistans zu. Die Medien stellen die afghanische Bevölkerung generell als Taliban oder Warlords dar - ein absolut verzerrtes Feindbild. Für viele geht es einfach um ein Recht auf Widerstand gegen den Terror der Besatzer, gegen einen Krieg, in dem so viele Unschuldige sterben müssen.
Immer wieder kommt es zu solchen sogenannten Zwischenfällen, die in Wirklichkeit der Alltag des Krieges sind: Einen Tag vor dem Massaker in Herat meldete dpa, die Bundeswehr habe erklärt, in der Nähe von Faisabad einen Angreifer erschossen zu haben. Der Polizeichef der Provinz habe aber klargestellt, dass es sich um einen Schäfer handelte. Er hatte der Militärpatrouille per Handzeichen signalisiert, nicht näher an seine Herde heranzufahren.
Stirbt ein deutscher Soldat in Afghanistan, dann wird jedoch staatstragend getrauert. Ende August wurde bei einem Angriff auf einen deutschen Konvoi ein deutscher Fallschirmjäger getötet. Sein Trupp sei in eine Sprengfalle geraten, teilte der Verteidigungsminister Jung mit. Er verurteilte diesen Anschlag als feige und hinterhältig. Tote Afghanen werden dagegen allenfalls als unvermeidlicher Kollateralschaden der Kriegsführung erwähnt.
Müssen erst viele Zinksärge mit deutschen Soldaten und Soldatinnen zurückkommen, damit allen klar wird: Deutsche Truppen müssen raus aus Afghanistan! Warum reichen die vielen afghanischen Toten nicht aus? Anscheinend nicht: Die Zustimmung im Bundestag für eine Verlängerung des Mandats des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr gilt als sicher. Dabei erkennen selbst viele deutsche Soldaten trotz aller Propaganda, worum es in Afghanistan tatsächlich geht. Es gibt derzeit einen Einbruch bei den Meldungen zum freiwilligen Dienst an der Waffe; zehn Prozent aller Offiziersanwärter quittieren ihren Dienst schon während ihrer Ausbildung. Sie haben berechtigte Angst um ihr Leben.
Was sind die Kriegsgründe?
Die Lügen über die Ziele deutscher Kriegspolitik werden immer offensichtlicher: Schon 1999 hieß es, wir müssten wieder in den Krieg ziehen, um ein weiteres Auschwitz zu verhindern. Mit dieser dreisten Instrumentalisierung der Shoah wurde erstmalig ein völkerrechts- und grundgesetzwidriger Angriffskrieg gegen Jugoslawien legitimiert. Er kostete vielen Zivilisten und Zivilistinnen das Leben. Angeblich sollte ein Völkermord im Kosovo verhindert werden. Gezielte Zerstörungen von Strom- und Wasserversorgungen, Brücken, Ölraffinerien und Chemiefabriken verschlechterten die Lebensbedingungen der Menschen drastisch. Jugoslawien wurde zerschlagen.
In Afghanistan spricht vor allem dessen geostrategische Bedeutung für einen Krieg. So will der US-Konzern Unocal eine Pipeline durch Afghanistan verlegen. Afghanistan ist interessant als Pipelinekorridor und liegt in der Nähe von zwei Dritteln der weltweiten Öl- und Gasvorräte. Das Land eignet sich inmitten dieser weltpolitisch wichtigsten Region als Stationierungsort für Radaranlagen und Raketenabschussrampen. Lothar Rühl, früherer Regierungssprecher und Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, bezeichnete die Sicherung der westlichen Investitionen in das neue Afghanistan als eigentlichen Kriegsgrund.
Daher wurden im Rahmen der Besatzung umfangreiche Wirtschaftsreformen diktiert. So beteiligte sich Deutschland maßgeblich an der Ausarbeitung eines sogenannten Investitionsschutzabkommens. Dieses erlaubt es Ausländern, Firmen in Afghanistan zu 100 Prozent zu besitzen, schützt sie vor Enteignung und befreit sie obendrein in den ersten acht Jahren völlig von Steuerzahlungen. Die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt" - werden schon in den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 als Kriegsgrund genannt.
Ein weiterer Grund für die deutsche Regierung, die militärische Unterstützung des Krieges zu verlängern, ist, dass sie ihre Bündnistreue gegenüber der NATO beweisen will. Sie will ihre Position in der NATO sichern und zudem auch die NATO festigen. Denn ein Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan, würde den "Krieg gegen den Terror" zum Scheitern verurteilen. Und es würde die NATO in ihrer gegenwärtigen Konzeption, als weltweit agierendes Bündnis auch für künftige Angriffskriege, in Frage stellen.
Wer verdient an den Kriegen?
Und überhaupt: Die Geschäfte mit dem Tod laufen gut. 2007 stiegen die weltweiten Militärausgaben auf ein Rekordniveau. Insgesamt wuchsen die Umsätze der Waffenkonzerne gewaltig und zeigten, wie gewinnbringend der Handel mit Kriegsmaterial ist. Das Militär verschlingt Milliarden. Das Stockholmer Friedensinstitut ermittelte die größten Waffenexporteure der Welt. Deutschland ist mit einem Weltmarktanteil von zehn Prozent drittgrößter Rüstungsexporteur der Welt.
Die Firma Heckler & Koch beispielsweise liefert weltweit ihre Sturmgewehre G 36 in die Krisenzentren der Welt. So auch an die georgische Armee, die am 8. August dieses Jahres die Hauptstadt der Provinz Ossetien mit deutschen Waffen überfiel. Mit der georgischen Militäroffensive begann ein schmutziger Krieg im Kaukasus. Vor allem traf es wieder wehrlose Zivilisten - auch Kinder: Opfer eines Konflikts, der schon viele Jahre schwelt. Trotz Exportverbots ist die Standardwaffe der Bundeswehr, das Sturmgewehr G 36 K, schon 2005 nach Georgien geliefert worden. Die Rüstungsexportrichtlinien untersagen Waffenexporte in Krisenregionen. Entweder hat Heckler & Koch illegal geliefert oder die USA haben die Waffen weiterverkauft und damit gegen die Endverbleibsklausel verstoßen, die solche Weiterverkäufe verhindern soll.
Es gab und gibt immer wieder Waffenlieferungen von deutschen Firmen an menschenrechtsverletzende oder kriegsführende Staaten. Wer ermittelt gegen solche kriminellen Machenschaften? Wer verurteilt sie?
Woher kommt das Geld für die Kriege?
Die Intensität der Kriege nimmt zu und an der Rüstung wird immens verdient. Mit dem Verteidigungshaushalt werden die finanziellen Grundlagen dafür gelegt, dass die Bundeswehr ihre Kriege führen kann.
Die Abgeordneten des Bundestages haben am 30. November 2007 das Haushaltsgesetz 2008 beschlossen und den Verteidigungsetat wieder einmal um eine Milliarde auf 29,45 Milliarden Euro erhöht. Auch deshalb wird ein Großteil der Menschen immer ärmer. Es geht zuviel Geld in den Verteidigungshaushalt.
Die sozialen Kürzungen in den verschiedensten Bereichen treffen zuerst diejenigen, die sowieso an den sozialen Rand gedrängt sind. Diese Entwicklungen sind eben nicht zu trennen vom weltweiten Kriegszustand. Rüstungsausgaben steigen, an Ausgaben für Soziales wird gespart. Ganze Bevölkerungsschichten verarmen, eine neue Form von Kinderarmut entsteht.
Die neue soziale Situation wird von den Strategen der Bundeswehr für die Nachwuchsgewinnung schamlos ausgenutzt. Professoren an der Bundeswehr-Universität München nehmen an, dass es derzeit eine erhöhte Gewaltbereitschaft von Jugendlichen gebe. Die Bereitschaft zum Töten sei eine ideelle Ressource. Eine mögliche Verbesserung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist aus ihrer Sicht gar nicht erwünscht. Denn gerade in der Perspektivlosigkeit von Jugendlichen sehen sie die Chance, ausreichend Soldaten zu rekrutieren. So versucht die Bundeswehr besonders an Schulen und auf Arbeitsämtern, Nachwuchs zu gewinnen.
Wo bleiben die Kriegsflüchtlinge?
Der Krieg gegen Afghanistan ist auch der Grund dafür, dass viele Menschen aus dem Land fliehen. Aber anstatt sie aufzunehmen, weil man die Ursachen für die Flucht selbst geschaffen hat, müssen die überlebenden Opfer des Krieges eine Migrationspolitik erleiden, die eng mit den Sicherheits- und Kriegsinteressen verbunden ist. Ziel aktueller deutscher und europäischer Migrationspolitik ist es, Flüchtlinge kriegsnah in Lagern zu internieren - möglichst außerhalb von Europa. Und es geht um eine schnelle Abschiebung der Flüchtlinge, die es doch bis Europa geschafft haben, zurück in die Kriegsgebiete.
Schon im Juni 2005 haben die deutschen Innenminister grundsätzlich die sogenannte "Rückführung" aller afghanischen Flüchtlinge in den Krieg beschlossen. Zunächst wurden nur Straftäter und alleinstehende Männer abgeschoben, jetzt sollen zumindest in Hamburg ganze Familien in den möglichen Tod geschickt werden. Die Innenminister hatten diese Entscheidung ein Jahr zuvor damit begründet, dass sich die Lage in Afghanistan seit dem Sturz des Taliban-Regimes stabilisiert habe. Es sei dort wieder sicher. In einem geheimen, von der ZEIT veröffentlichten Papier, gab aber damals selbst das Auswärtige Amt zu, dass das Land "kein sicherer Herkunftsstaat" sei.
Welcher Widerstand ist möglich gegen den Krieg?
Widerstand, der das Ziel hat, die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär anzugreifen, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, ist legitim. Sabotage ist ein Teil dieses Rechtes auf Widerstand und soll im besten Fall Schlimmeres, nämlich Kriegseinsätze, verhindern helfen.
Im angelsächsischen Raum gab es in den letzten Jahren drei Sabotage-Aktionen, die die dortigen Geschworenengerichte nicht bestraften, sondern bei denen sie die Angeklagten freisprachen.
Friedensaktivsten und -aktivistinnen hatten 2003 auf dem Flughafen Shannon in Irland einen Schaden von 2,5 Millionen US-Dollar verursacht, um den US-Militärstützpunkt mit seiner Kriegstätigkeit zu sabotieren. Der irische Staat wollte sie bestrafen. Das Geschworenengericht befand, dass die militärischen Ausrüstungen auf dem Flugplatz das Leben und den Besitz der irakischen Bevölkerung bedrohen. Daher sei die erfolgte Sabotage legal und nicht kriminell.
Im englischen Bristol sprachen die Geschworenen im Mai 2007 einstimmig zwei Antimilitaristen frei. Die beiden hatten im März 2003 - kurz vor Beginn des Irakkrieges - auf dem Militärflughafen Fairford versucht, B52-Bomber der US-Airforce unschädlich zu machen. Sie begründeten ihre Tat damit, dass sie die Bombardierung mit Streubomben im Irak verhindern wollten, die wie Minen vorrangig die Zivilbevölkerung treffen. Das Geschworenengericht begründete den Freispruch damit, dass die beiden gehandelt hatten, um Lebensgefahr für die Bevölkerung im Irak abzuwenden und Kriegsverbrechen zu verhindern.
Auch in Belfast in Nordirland sprach ein Geschworenengericht im Juli dieses Jahres neun Antimilitaristen frei. Sie hatten im Jahr 2006 eine direkte Aktion in den Büros der Raytheon Company unternommen. Damit demonstrierten sie gegen den Einsatz militärischer Kommunikationssysteme von Raytheon durch die israelische Armee im Krieg im Libanon. Sie beriefen sich auf Human Rights Watch, die diesen Kriegseinsatz als Kriegsverbrechen angeklagt hatten. Die Geschworenen befanden einstimmig, dass die Zerstörungen in den Büros des Unternehmens in Derry darauf ausgerichtet waren, Kriegsverbrechen zu verhindern.
Aber in Deutschland setzt man alles daran, ein ruhiges Hinterland zu haben, um Kriege führen zu können. Deshalb geht es für die Staatsorgane hier mit aller Gewalt darum, die Gesellschaft zu militarisieren und einen Feind sichtbar zu machen und zu identifizieren, um ihn auszugrenzen und in die Gefängnisse zu stecken.
Kenntlich gemacht wird der Feind über das Gesetz, über die Paragraphen 129, 129a und 129b und deren Anwendung. Auch gegen uns wird der Paragraph 129 gerichtet. Wer der Feind ist, liegt in der Definitionsmacht der Herrschenden. Das mg-Verfahren ist in diesem Sinn zu verstehen.
Worum geht es in unserem Verfahren?
Wir sollen als antimilitaristischer Widerstand, Revolutionäre und Mitglieder der militanten gruppe im Sinne der Staatsräson angeklagt und verurteilt werden. Denn es geht in diesem Gerichtsverfahren nicht nur um eine versuchte Brandstiftung gegen Militärfahrzeuge, sondern um ein sogenanntes Vereinigungsdelikt. Ob nun terroristische oder kriminelle Vereinigung, strafbar ist die bloße Mitgliedschaft, egal ob die einzelnen Mitglieder eine Straftat begangen haben oder nicht: Der aktuelle Paragraph 129 erhielt seine Struktur im Rahmen des 1. Strafänderungsgesetzes 1951 zur Verfolgung von Kommunisten und Kommunistinnen in der BRD. Der Paragraph 129 hat die Funktion eines politischen Strafrechtes, wenn der Bundesgerichtshof die militante Gruppe als eine kriminelle Vereinigung klassifiziert, obwohl doch nach dem Artikel 103 Absatz II des Grundgesetzes gilt, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Trotzdem bleibt dieses Gesinnungsstrafrecht bestehen.
Im Namen der militanten Gruppe gab es Bekenntnisse zu 24 Anschlägen und den Versuch, eine Debatte über Militanz und Organisierung anzuregen. In ihren Texten erklärt sie, dass ihre Anschläge in der derzeitigen Phase nur eine propagandistische und unterstützende Wirkung für Klassenkämpfe oder antirassistische Kämpfe haben können. Der Bundesgerichtshof nahm inzwischen davon Abstand, zu behaupten, diese Aktionen könnten die Grundstrukturen des Staates beseitigen oder beeinträchtigen - als objektive Bedingung für die Zuschreibung einer terroristischen Tat.
Die Anklage durch die Bundesstaatsanwaltschaft auf der Grundlage des Paragraph 129 soll aber weiter dazu dienen, einen solchen organisierten Widerstand zum Staatsfeind zu überhöhen. Das Verfahren gegen uns kann so auch zu einem exemplarischen Verfahren werden, um zukünftig mit dem Paragraphen 129 vom Farbbeutelwurf bis zum Straßenriot viele Mittel gesellschaftlicher Auseinandersetzung zu kriminalisieren und mit einem Feindstrafrecht zu bestrafen, das vom normalen Strafrecht abgespalten wird.
Die Kriminalisierung politischen Widerstandes trifft derzeit nicht nur uns: In Stuttgart-Stammheim gibt es zurzeit ein Verfahren auf der Grundlage des Paragraphen 129b. Auch in anderen Ländern werden politische Aktivisten und Aktivistinnen kriminalisiert: in Frankreich die Anarcho-Autonomen, in Griechenland die Anarchisten und Anarchistinnen, in Belgien und der Schweiz Die Rote Hilfe International, in Österreich die Tierrechtsaktivisten und -aktivistinnen, im Baskenland und in Italien die politisch-militärische Kommunistische Partei (PC p-m) und der Genua-Widerstand.
Wie rüstet der Staat präventiv gegen Widerstand auf?
Das Strafrecht wird hier in ein Gefahrenvorbeugungsrecht überführt. Um ungestört Kriege führen zu können und den kapitalistischen Normalzustand zu sichern, werden Maßnahmen ergriffen, die sich gegen jeden und jede richten können. Damit verbunden ist der immer schnellere Abbau demokratischer Rechte. Die zunehmende Militarisierung - der Ausbau des Überwachungsstaates werden forciert. Ziel des anvisierten präventiven Sicherheitsstaates ist es, den verfassungsgemäß unveränderbaren Artikels 1 des Grundgesetz es, den Schutz der Menschenwürde, auszuhebeln.
Die Angst vor der terroristischen Gefahr wird geschürt, um die Bürger und Bürgerinnen in diese Richtung manipulieren zu können. Für diese Gefahr gibt es keine konkreten Anhaltspunkte. Aber für den Umbau des Rechtsstaates hält sie her. Von einem Großteil der Menschen wird alles gebilligt, was die angebliche Gefahr mindern könnte. Die meisten Freiheitsgesetze werden der Sicherheit geopfert und viele kriegen es nicht mit. Die Sicherheitspolitik schlägt verfassungsrechtliche Bedenken in den Wind.
So will der Innenminister das Folterverbot aufheben: Wenn ein Beschuldigter auf grausame Weise gesprächig gemacht wurde, dann sollen die deutschen Sicherheitsdienste davon profitieren können. Der Innenminister fabuliert von extralegalen Erschießungen und will den Abschuss von entführten Flugzeugen erlauben. Zudem stehen auf der Wunschagenda des Innenministeriums oder sind zum Teil schon Realität: Das Einsperren von sogenannten Verschwörern und Gefährdern in Lager, Kommunikationsverbote für politisch Missliebige und für ganze Gruppen von Migranten und Migrantinnen, Hausdurchsuchungen ohne Anwesenheit von Zeugen und Betroffenen, geheime Onlinedurchsuchungen, Einsatz von Militär mit Waffen gegen Demonstrierende und die umfassende Bespitzelung der Bürger und Bürgerinnen durch Polizei und Geheimdienste sowie die Rasterfahndung.
Mit welcher Aggressivität sich die Zustände verschärfen könnten, zeigen die Vorschläge der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die sogar die Anti-Terror-Gesetze durch die zwei neuen Paragraphen 89a "Vorbereitung einer Gewalttat" und Paragraph 91 "Anleitung zu einer Gewalttat" erweitern will. Demnach sollen auch Einzelne wie terroristische Vereinigungen verfolgt werden können.
Dass die Rechtsordnung im Rahmen staatlicher Repression suspendiert wird, ist in der BRD nichts Neues. Schon in den 1970 Jahren wurden Legislative, Exekutive und Justiz in den sogenannten Krisenstäben einfach zu einem Komplex miteinander verschmolzen, um gegen die RAF vorzugehen. Die Krisenstäbe erwogen während der Schleyer-Entführung die Todesstrafe für inhaftierte RAF-Aktivisten. Generalbundesanwaltschaft Kurt Rebmann schlug sogar vor, den Artikel 102 des Grundgesetzes, "Die Todesstrafe ist abgeschafft"- unverzüglich zu ändern - und solche Personen zu erschießen, die "von Terroristen durch menschenpresserische Geiselnahme befreit werden sollen".
Was lehrt uns die Geschichte?
Aus der Geschichte des deutschen Faschismus haben zumindest wir gelernt, dass der NS-Staat mit Unterstützung seiner national mobilisierten Bevölkerung eine grenzenlose Kriegsgewalt vorangetrieben hat, die die Zivilbevölkerung in Europa brutal zu spüren bekam. Nach dem 2. Weltkrieg konnte es aufgrund der Millionen Kriegstoten und der systematischen Ermordung des europäischen Judentums nur eine Lehre geben: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus.
Daraus speiste sich auch der Widerstand der Nachkriegszeit: Der Widerstand gegen die Wiederbewaffnung, gegen den Aufbau einer neuen Wehrmacht, die dann Bundeswehr hieß, gegen Atomwaffentests, gegen Nato-Manöver, gegen die imperialistische Kriegspolitik der USA.
Wenn das Gericht versucht, uns zu bestrafen, richtet sich diese Kriminalisierung gegen den emanzipatorischen Versuch, sich gegen einen Staat und gegen eine herrschende Politik zu wenden, die im Namen des sogenannten "Kriegs gegen Terror" Krieg führt, bombardiert, tötet und foltert.
- Nie wieder Krieg!
- Viele Formen des Widerstands sind legitim!
- Für eine kommunistische Weltgesellschaft!
Mit Tucholsky sagen wir: Krieg dem Kriege! Friede auf Erden!
Quelle:einstellung.so36.net
Prozeßberichte
Vor Beginn des Prozesses mussten sich die BesucherInnen wieder den aus der Sicherheitsverfügung resultierenden umfangreichen Kontrollen unterziehen. Dazu gehörte das Abtasten des ganzen Körpers, Schuhe ausziehen zur Kontrolle, alle Dinge bis auf ein Blatt Papier und ein Taschentuch sowie den Personalausweis abgeben. Weiterhin wird der Personalausweis in einer abgeschlossenen, uneinsehbaren Kammer kopiert.
Nachdem der Prozess mit deutlich weniger Presse aber vielen interessierten ZuhörerInnen anfing, gab zuerst die BAW (Bundesanwaltschaft) eine Stellungnahme zu den Anträgen der Verteidigung auf Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens vom letzten Verhandlungstag ab. Dabei ging es um fehlende und schlecht lesbare Akten sowie das Trennungsgebot, welches eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten (in diesem Fall Verfassungsschutz), wie sie hier geschehen ist verbietet. So gab es z.B. im März 2008 ein Treffen zwischen BAW und VS im Rahmen der KGT (Koordinierungs-Gruppe Terrorismus). Weiterhin merkte die Verteidigung an, dass es vergangenen Mittwoch in der RBB Abendschau ein Interview mit einem Vertreter der BAW gab, in dem ausgesagt wurde, dass es naturlich einen regen Gedankenaustausch zwischen BAW und VS gegeben hätte, weshalb die Verteidigung auch das Protokoll dieses Treffens als verfahrensrelevant betrachtet. Ein Protokoll liegt aber nicht vor.
Die BAW ist der Meinung, dass alle relevanten Akten der Verteidiung und dem Gericht vorliegen. Akten, welche nicht vorliegen, würden nicht herausgegeben wegen der Gefahr der Verletzung der Persönlichkeitsrechte bzw. weil es hier in erster Linie nur um den versuchten Brandanschlag gehe und nicht um alle Anschläge die sie der mg zurechnet. Dies ist besonders interessant, wenn man die Taktik und heutige Aussage der BAW betrachtet, die mg als eine geschlossene Gruppe anzusehen.
Die Verteidigung bat nun diese Stellungnahme schriftlich zu erhalten, was die BAW mit der Begründung, dass diese nur auf einem Konzept basiere und aus dem Stehgreif gehalten wurde, ablehnte. Die Verteidigung merkte an, dass es für alle ersichtlich gewesen sei, dass die Stellungnahme, welche auch zahlreiche Aktenzeichen enthielt, schriftlich vorgelegen hätte und vorgelesen wurde. Damit wäre diese Begründung unsinnig.
Der Richter verkündete den Beschluss, den Antrag auf Aussetzung und Einstellung des Verfahrens abzulehnen.
Zum Antrag der Verteidigung auf Aushändigung von Akten, welche ihr bisher nur teilweise unleserlich auf DVD vorlagen, beschloss der Richter letztendlich nach längerer Auseinandersetzung mit den Anwälten, dass diese ihnen zwei Wochen
zur Einsicht ausgehändigt werden sollen. Ansonsten wurden die Anträge auf Aushändigung weiterer Akten aus dem Ursprungsverfahren mit der Begründung auf fehlende Relevanz abgelehnt.
Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass sich aber in den vorliegenden Akten etliche Querverweise zu diesen vermissten Unterlagen befinden.
Als Nächstes wurde durch das Gericht eine Liste mit 28 Bekennerschreiben der militanten gruppe verlesen, wobei nur ein tendentiös ausgewählter Satz daraus zitiert wurde, alle weiteren Inhalte sollen im Selbstleseverfahren studiert werden. Dies sei aus prozesswirtschaftlichen Gründen notwendig, so der Richter. Die Verteidigung legte Widerspruch gegen dieses Prozedere ein, da es aus ihrer Sicht notwendig ist, diese im Wortlaut und Zusammenhang zu betrachten.
Die Verteidigung beantragte des weiteren die Aufhebung der monatlichen Meldeauflagen der Angeklagten, da diese sowieso wöchentlich vor Gericht erscheinen müssen. Dem wurde nach einer Beratungspause des Gerichts stattgegeben.
Nun stellte die Verteidigung den Antrag, dass die Prozessbesucher mehr Papier und, in der Erkältungszeit besonders wichtig, mehrere Taschentücher in den Zuschauerraum mitnehmen dürfen. Der Richter gab dem Antrag statt und erklärte desweiteren, dass er mit einem Justizbeamten gesprochen hätte, welcher sagte, dass die Umsetzung der Sicherheitsverfügung ordnungsgemäß ablaufe und keine zusätzlichen Kopien der Ausweise angefertigt würden. Daraufhin gab es kurzes Gelächter im Saal.
Dies nahm der Richter zum Anlass nochmals auf die Notwendigkeit der Sicherheitsverfügung hinzuweisen, da die letzte Sitzung gezeigt hätte, dass nicht nur im Saal Störpotential vorhanden sei, sondern auch außerhalb. Er meinte wohl die angemeldete Kundgebung am letzten Verhandlungstag.
Nach Aussage des Richters, um sich ein besseres Bild von den Angeklagten machen zu können, wurden zwei vermutlich beschlagnahmte Lebensläufe verlesen.
Der Richter schloss die Sitzung mit einem Appell an die Angeklagten, zu den nächsten Terminen zu erscheinen, da sie sonst mit Zwangsmaßnahmen rechnen könnten, bzw. der Prozess auch in ihrer Abwesenheit stattfinden könnte. Diesen Appell wurde er aber immer an Angeklagte richten, nicht nur heute in diesem Prozess.
Am nächsten Verhandlungstag, dem 08.10.2008, um 13 Uhr, finden vermutlich die ersten Zeugenvernehmungen statt.
Heute, am 08. Oktober 2008, fand in Berlin der dritte Prozesstag im "mg-Verfahren" gegen Axel, Oliver und Florian statt. Es sollte die erste Zeugin gehört werden.
Gegen 13 Uhr begann der dritte Prozesstag gegen Axel, Oliver und Florian im Raum 700 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit. Der vorsitzende Richter Hoch wollte die erste Zeugin, eine Beamtin des Bundeskriminalamts, hören.
Die strengen Sicherheitsmassnahmen blieben weiter bestehen. ProzessbeobachterInnen durften nur zu zweit in den gesonderten Gerichtstrakt eintreten und wurden dann von einen Justizmitarbeiter bzw. einer Justizmitarbeiterin unter der Aufsicht der Polizei, es standen zwei Polizisten im Durchsuchungsraum, durchsucht. Ob wieder die Ausweise kopiert wurden konnte ich nicht sehen, jedoch konnte die Polizei, entgegen der Aussage von Richter Hoch, sehr wohl kontrollieren wer zu diesem Prozess zur Beobachtung gekommen war. Dies schreckte auch viele Menschen ab zu dem Prozess zu kommen. Trotzdem waren etwa 30 ProzessbeobachterInnen und ein paar JorunalistInnen gekommen um sich anzuschauen was da im Gerichtssaal und drumherum geschieht. Es durften wieder nur Bleistifte und keine Kugelschreiber mit in den Gerichtssaal genommen werden. Die ProzessbeobachterInnen wurden genau abgetastet. Bei der Kontrolle mussten die Schuhe ausgezogen werden und es wurde kontrolliert ob etwas in den Socken oder den Schuhen steckten. Neben den Füssen wurden auch andere intime Körperbereiche abgetastet.
Noch bevor Richter Hoch die Zeugin aufrufen lassen konnte kamen die ersten Einwände der Verteidigung zur Zeugenvernehmung. Die Verteidigung hielt dem Gerichtssenat vor, dass die VerteidigerInnen und die Angeklagten auf Grund der Sitzordnung nicht in das Gesicht der Zeugin sehen könnten. Die Bundesanwaltschaft und der Gerichtssenat könnten das aber schon. Dadurch wäre die Verteidigung benachteiligt, da sie eine schlechtere Wahrnehmung hätte, wenn die Verteidigung nur den Hinterkopf der Zeugin sehen würde. Ausserdem wurde dem vorsitzenden Richter vorgehalten, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) einen Rückzugsraum im Gerichtsgebäude erhält, die Verteidigung aber nicht. Und das ist ein eindeutiges ungleichbehandeln der Parteien im Prozess. Die Verteidigung gab einen entsprechenden Antrag zu Protokoll, worauf die Verhandlung für 30 Minuten unterbrochen wurde. Im Antrag kam auch vor, dass neun Polizeibeamte, sechs in Uniform und drei in ziviler Kleidung den Prozess überwachen würden. Dies verstiess eindeutig gegen die angeordnete Sicherheitsverfügung des vorsitzenden Richters, dass sich nur 6 Polizisten im Raum aufhalten dürften. Es wurde beantragt die Namen der BKA-Beamten in ziviler Kleidung und den Grund der Anwesenheit zu nennen.
Nach der Pause erschien die Verteidigung samt Angeklagten ein wenig zu spät. Daraufhin ranzte Richter Hoch die VerteidigerInnen an, dass sie pünktlich kommen sollten. Da er merkte, dass er bei den VerteidigerInnen damit nicht weiterkam, belehrte er nun die Angeklagten pünktlich zu kommen, ansonsten würde er "sitzungspolitische Massnahmen" ergreifen. Seine nächsten Ausführungen konnte kaum jemand der ProzessbeobachterInnen hören, da er mal wieder nicht ins Mikrofon sprach. Daran wurde er aber von den BeobachterInnen erinnert. Den Antrag der Verteidigung lehnte der vorsitzende Richter Hoch ab. Dies begründete er damit, dass er an der baulichen Umstand und an der räumlichen Gegebenheit nichts ändern könne. Auch den Vorschlag die Zeugin einige Meter weiter hinten auf dem Platz des Sachverständigen zu vernehmen lehnte der Richter ab. Dazu führte Richter Hoch aus: "Der Zeuge fühlt sich auf den Platz des Sachverständigen nicht angesprochen." Diese Behauptung klang etwas wirr, da der Sachverständige sich aus dieser Entfernung ja auch angesprochen fühlt und Zeugen in einem Gerichtssaal bei der Vernehmung unter 1000 Augen von ZuschauerInnen und prozessbeteiligten Menschen sich ganz sicher angesprochen fühlen. Oder fühlst Du Dich nicht angesprochen, wenn Du von vielen Menschen angestarrt wirst?
Nach der Ablehnung des Antrags gab ein Verteidiger an einen Befangenheitsantrag stellen zu wollen. Daher bat er um eine Pause von 60 Minuten. Dem wurde stattgegeben. Die Unterbrechungen nervten etwas, da die ProzessbeobachterInnen in den langen Pausen raus aus den Sicherheitstrakt des Gerichts sollten und sich dann später wieder den Kontrollen unterziehen mussten. Diese Pausen haben aber auch einen Vorteil: Umso länger das Personal des Gerichts (RichterInnen, JustizmitarbeiterInnen, StaatsantwältInnen) für dieses Verfahren gebunden werden und ganze 3 Gerichtssäle verwendet werden, kann mit diesen Personal und in diesen Gerichtssälen kein anderer Prozess stattfinden. Jeder Prozess der länger dauert als er zeitlich durch das Gericht angesetzt wurde ist ein guter Prozess, denn er sabotiert das System.
Gegen 15 Uhr 30 ging der Prozess dann weiter. Die Verteidigung lehnte geschlossen den vorsitzenden Richter Hoch "in Besorgnis der Befangenheit" ab. Der Richter würde willkürlich und unverhältnismässig entscheiden und dadurch sei die Verteidigung benachteiligt. [Die Zeugin kann übrigens auch auf den Richterstuhl platznehmen, dann sieht jede/r ihr Gesicht bei der Vernehmung. - Anmerkung RIB] Im Ablehnungsantrag wurde festgestellt, dass nicht einmal der Versuch durch den Richter gemacht wurde die Sache mit den Zivilpolizisten aufzuklären. Diese sassen übrigens gut getarnt bei der Presse und mussten sich keine Kontrollen unterziehen. Es wurde weiter festgestellt, dass die BKA-Beamten in ziviler Kleidung durch den Richter Hoch genehmigt wurden - Das hatte der Richter vorher selbst bestätigt. Da diese BKA-Polizisten nicht wie in der Zugangsgenehmigung als Beobachter an dem Prozess teilnahmen, (Beobachter nehmen bei den ZuschauerInnen platz) sondern direkt im Gerichtssaal sassen, wären es Prozessbeteiligte und könnte so direkt Zeugen beeinflussen. Das ist im Übrigen schon oft vorgekommen, dass ein Polizist zu einen gerade im Gerichtssaal aussagen Polizisten sagt: "Pssst, sag das nicht!" Die Verteidigung führte aus: "Das BKA ist prozessbeteiligt!", worauf Richter Hoch erwiderte: "Das ist nichts was in der Hauptverhandlung zu klären ist." Der Staatsanwalt wollte wohl auf eine Prozessverschleppung anspielen und meinte: "Dass sie wegen Dinge die nichts mit dem Verfahren zu tun haben Anträge stellen."
Die Verteidigung zauberte nun einen Ordner des Gerichts "Vorgänge ab Anklageerhebung" hervor. Diese Akte enthielt ein Fax von einem Kriminaldirektor Funke (BKA), der dem Richter Hoch mitteilte, dass er BKA-Beamte (in ziviler Kleidung) schicken würde die zu "Fortbildungszwecken" und zur "Lageerkundung" den Prozess beobachten würden. Die Namen würden dem Richter dann vor jedem Verhandlungstag bekanntgegeben.
Die Prozessbeteiligten und die ProzessbeobachterInnen erfuhren nun, dass sich am ersten Verhandlungstag die beiden BKA-Polizisten "Jörg Christian Schmeck" und "Christorf Skowalski" in ziviler Kleidung im Gerichtssaal aufgehalten hatten. Abgesegnet durch den vorsitzenden Richter Hoch. Ein klarer Verstoss des Richter Hoch gegen die Sicherheitsverfügung des Richter Hoch!
Die Verteidigung bemerkte folgendes: "Es schreckt Menschen die den Prozess beobachten ab, wenn Ihre Ausweise kopiert werden und sie von Beamten in zivil beobachtet werden. Die Verteidigung wurde von den Beamten in zivil nicht in Kenntnis gesetzt. Da sollte was unter dem Teppich gehalten werden (...)!
Der vorsitzende Richter entschied über den Befangenheitsantrag folgenderweise: "Nun gut, (...) damit fahren Wir mit der Verhandlung fort (...)" - Er ging nicht auf den Befangenheitsantrag ein, stellt ihn anscheinend zurück.
Jetzt wurde die erste Zeugin in den Gerichtssaal gerufen. EKHK?in Angelika Baumgart arbeitet beim Bundeskriminalamt in Meckenheim und ist 53 Jahre alt. Am 31.07.2007 wurde ihr von dem BKA-Polizisten Schäfers mitgeteilt, dass eine Festnahme stattgefunden hatte. Sie reiste daraufhin nach Brandenburg. Baumgart war an dem feinassavieren beteiligt. Das heisst, sie bekam die Assavarten und sortierte dann nochmal alles und gab die Assavarten dann an die entsprechenden "KT-Bereichen" (Kriminaltechnik) ab. Sie berichtete, dass sie einen DIN-A5-Zettel mit einer E-Mailadresse in einen einer Jackentasche gefunden hatte, auf der eine E-Mailadresse und ein Passwort standen. Ausserdem soll da "Teffpunkt in Karstadt ohne Datum" [sinngemäss - Anmerkung RIB] draufgestanden haben.
Florian soll über Schmerzen, verursacht durch die Festnahme, geklagt haben. Daraufhin sei er in ein Krankenhaus gebracht, dort aber für Haftfähig erklärt worden. Die BKA-Beamtin sagte dann noch folgendes: "(Axel) H. hatte Probleme seinen Anwalt zu erreichen, da habe ich ihn mein Handy gegeben, damit er ihn anrufen kann." - Diese Aussage klang eher nach "Wir haben Dein Anwaltsgespräch aufgezeichnet" als nach "Polizei, Dein(e) Freund(in) und Helfer(in)".
Gut agierte Rechtsanwalt Thomas Herzog - Baumgart, die ziemlich leise sprach aber recht selbstbewusst auftrat, wurde regelrecht von ihm auseinandergenommen. "Drehen sie sich mal zu mir" und "sprechen sie ins Mikrofon" lauteten seine Aufforderungen. Immer wenn aus dem ZuschauerInnenbereich ein "lauter" kam, wartete Herzog einen Augenblick um dann zu fragen "Was? Das habe ich nicht verstanden!" So bekam jedenfalls jede/r der ProzessbeobachterInnen etwas von ihrer Aussage mit und die Öffentlichkeit war in dieser Hinsicht nicht ausgeschlossen. Die selbstsichere Beamtin bekam jedenfalls durch die Befragung eine ziemlich zittrige Stimme und gestikulierte ziemlich abgehackt. Bei der Frage, ob denn LKA-Beamte in Brandenburg anwesend waren, konnte sich EKHK?in Baumgart dann plötzlich nicht mehr erinnern. Seltsam, da erinnert sich die hochrangige Beamtin an das Format eines Zettels, aber an diese wichtige Information kann sie sich nicht erinnern.
Auf Nachfrage gab sie dann noch an, an der Durchsuchung einer Bäckerei (?) beteiligt gewesen zu sein. Nun wurde thematisiert, dass eine Nachricht an einen gewissen "Wagner" aus den Akten gelöscht wurde. Was das war, dass konnte aber nicht mehr erörtert werden. Denn gegen 17 Uhr 45 wurde vom vorsitzenden Richter Hoch die Befragung unterbrochen, da die Zeugin sonst ihren Flug verpassen würde.
Der nächste Prozesstag ist morgen, am 09. Oktober 2008, um 9 Uhr im Kriminalgericht Berlin-Moabit, Raum 700.
Heute, am 09. Oktober 2008, fand in Berlin der vierte Prozesstag im "mg-Verfahren" gegen Axel, Oliver und Florian statt. Es wurden drei Zeugen gehört, Polizisten vom Bundeskriminalamt (BKA) aus Meckenheim, sowie vom Berliner Landeskriminalamt Abteilung Staatsschutz.
Gegen 9 Uhr begann der vierte Prozesstag gegen die angeblichen Mitglieder der "Militanten Gruppe" (mg) im Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht). Ich kam etwa 30 Minuten zu spät, der erste Zeuge, ein Polizist, sagte schon im Gerichtssaal aus. Der vorsitzende Richter Hoch fragte den Beamten: "Erinnern sie sich an Spuren die ihnen wichtig schienen?" Der Beamte, wahrscheinlich von der Spurensicherung, erwiderte mit einen "Nicht wirklich!".
Es ging vor allem um das Gelände auf dem die Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg/Havel abgestellt waren. Befiredet war das mit einem Bauzaun. Der Zeuge konnte sich zwar noch an die Stabilität des Zauns erinnern, an die Höhe aber nicht. Zuerst gab er an, der Zaun war kleiner als er selbst (1,80m) und könnte ca. 1,50m hoch sein, dann meinte der Zeuge aber doch, dass der Zaun auch 1,80m hoch sein könnte. Abgesehen davon wurde thematisiert welche Spuren von diesem Zaun genommen wurden. Mit entsprechenden Klebefolien wurde am Zaun nach Faseranhaftungen und individuellen Abdrücken (Handfläche, Finger) gesucht. Nun verlas der Richter eine Liste von Gegenständen die im Auto gefunden und anschliessend durch den Zeugen asserviert wurden. Das zog sich in die Länge, da der Zeuge ein Lot gefüllte Getränkeflaschen ("Flasche Volvic mit schwarzen Klebeband, 1500ml, gefüllt mit Flüssigkeit) jeweils einzeln asserviert hatte. Auch die einzelnen Nummern der Flaschen und die zugehörigen Assavartennummern wurden verlesen.
Der Beamte gab an, dass nicht nur das Bundeskriminalamt Wiesbaden, sondern auch das Landeskriminalamt Berlin vor Ort, also in Brandenburg/Havel, waren. Beispielsweise KOK z.A. Berg vom LKA Berlin und ein weiterer Entschärfer, ein Sachbearbeiter vom Staatsschutz (LKA 5 Berlin) und die Spurensicherung des Berliner Landeskriminalamt waren an diesem Tag vor Ort. Auf Nachfrage meinte der Zeuge dann, dass er einige Asservate nicht gesehen hätte. Nun wurde er von der Verteidigung gefragt, ob das KT 15 (LKA Berlin) einen Benzinkanister auf dessen Inhalt untersucht hätte. Der Zeuge antwortete aber, dass dieser zu der zuständigen BKA-Abteilung für Brand und Sprengstoff geschickt worden war und er auch nichts weiter mit der Untersuchung zu tun hätte.
Nach einer Pause wurde nun der EKHK Helmut Hauser (?) vom Bundeskriminalamt Meckenheim als Zeuge befragt. Er war der Durchsuchungsleiter bei zwei Wohnungsdurchsuchungen, unter anderem in der Wohnung von Axel. Nach seiner Aussage traf er erst einige Stunden nach dem Eindringen des Landeskriminalamts Berlin ein. Das LKA Berlin begann die Durchsuchung und er übernahm diese dann. Auch Frau Fischer und Herr Meisner vom Bundeskriminalamt waren mit ihm da gewesen. Nach einem Bericht eines Herrn "Reiter" (?) war das LKA Berlin bis 13 Uhr 05 in der Wohnung von Axel. Ein Rechtsanwalt fragte nun, ob Zeugen zur Durchsuchung hinzugezogen wurden bzw. ob das durch die Polizei überhaupt versucht wurde. Der Zeuge meinte zwar, dass es versucht wurde, aber schliesslich auch so wegen "Gefahr im Verzug" und ohne die Hinzuziehung von ZeugInnen durchsucht wurde. Bei diesem Thema schien der Zeuge ganz plötzlich das Gedächtnis zu verlieren.
Nachdem der Zeuge vernommen worden war, brachte Bundesstaatsanwalt Weingarten einen Antrag auf Verwerfung des Befangenheitsantrags der Verteidigung ein. Er äusserte, dass der Befangenheitsantrag verspätet gestellt wurde und verwies auf § 25 Absatz 2 StPO. Die Verteidigung konterte, indem sie wieder die Polizisten in ziviler Kleidung im Gerichtssaal thematisierte. Als der Rechtsanwalt Sven Lindemann das Coaching von Zeugen der Polizei durch das Bundeskriminalamt detailiert berichtete, da lief ganz plötzlich ein BKA-Zivilpolizist auf der Pressebank ziemlich rot an. Eine Entscheidung darüber, ob nun über den Befangenheitsantrag entschieden werden soll oder eben nicht, fiel aber noch nicht.
Nach der Mittagspause wurde der Zeuge KOK Ulrich Reiter (?), 44 Jahre alt und vom Landeskriminalamt Berlin, Abteilung Staatsschutz, vernommen. Er meinte, dass er nich weiss was gesucht wurde und das er nicht der Durchsuchung von Axels Wohnung beigewohnt hat. Er hatte aber, so seine Aussage nach dem Vorhalten einer Akte, gegen 8 Uhr 40 die Wohnung mit einigen anderen Polizisten vom Landeskriminalamt Berlin die Wohnung aufgebrochen und mit der Durchsuchung begonnen. Kurze Zeit später wäre er aber von der Bundesanwaltschaft zurückgepfiffen worden - Das BKA sollte nun also die Wohnungen durchsucht haben. Etwa viereinhalb Stunden hätte er mit einigen Polizisten, ohne etwas zu tun, in der Wohnung auf das BKa gewartet. Schliesslich erinnerte sich der Kriminaloberkommissar, dass er doch einen Wandschrank/Hängeschrank durchsucht hatte, aber nach dem Eintreffen des Bundeskriminalamts nur einige Minuten da blieb.
Die Verteidigung fragte den Polizisten dann noch folgendes: "Haben sie sich danach erkundigt, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorlag?" Der LKAler antwortete schlicht: "Nö!" und "Es fand ja in diesem Sinne keine Durchsuchung statt.". Wieder kam das Thema auf, ob Zeugen zur Durchsuchung hinzugezogen worden waren. Auf diese Frage und auf die Frage, ob ein Hausverwalter vor Ort war, konnte sich der Zeuge nicht erinnern oder meinte, dass es für Menschen dort zu gefährlich hätte sein können.
Die nächste Verhandlung findet am 15. Oktober 2008 im Saal 700 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit statt. Allerdings nicht ab 9 Uhr, sondern erst ab 13 Uhr. Als Zeugin geladen ist KOK?in Rademacher vom Landeskriminalamt Berlin.
Zu Beginn des fünften Prozesstages verkündete der Vorsitzende Richter Hoch, dass die beiden Befangenheitsanträge vom dritten Prozesstag gegen ihn und den Senat verworfen wurden. Im Anschluss daran wurden die Beschlüsse des ersten Strafsenats zur Ablehnung der Anträge, auf Wunsch der Verteidigung, verlesen.
Zu dem Antrag gegen den Vorsitzenden Richter Hoch führte der erste Strafsenat aus, dass die Verteidigung nicht glaubhaft gemacht hätte, dass elf Beamte im Saal anwesend gewesen seien und es außerdem aktenkundig sei, wie viele Beamte jeweils anwesend sind. Es sei auch nicht zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter die Zuschauer durch die Sicherheitsmaßnahmen einschüchtern oder gar die Öffentlichkeit einschränken wolle. Der Antrag wurde somit als unbegründet abgelehnt, des weiteren sei keine Willkür des Vorsitzenden zu erkennen.
In der Ablehnungsbegründung zum Antrag gegen den Senat wurde darauf hingewiesen, dass die momentan beschlossene Sitzordnung der ZeugInnen (dritter Prozesstag) den Anforderungen, allen Verfahrensbeteiligten gleichermaßen zu ermöglichen alle wichtigen Informationen bei der ZeugInnenvernehmung aufzunehmen (wie Mimik und Gestik), nicht gerecht wird. Dies sei allerdings ein wichtiger Bestandteil der Wahrheitsfindung und Prüfung der Glaubwürdigkeit von ZeugInnen, so der erste Strafsenat. Damit schließt sich der erste Strafsenat inhaltlich den Anträgen der Verteidigung an und führt weiter wie diese aus, dass eine andere Zeugenplatzierung auch schon in früheren Verfahren mit vielen Verfahrensbeteiligten praktiziert wurde. Allerdings wurde auch dieser Antrag als unbegründet abgelehnt und trotz der rechtlichen Bedenken gegen die Sitzordnung, entbehre diese nicht jeglicher rechtlicher Grundlage. Somit hätte der Senat nicht völlig abwegig entschieden und damit sei die Besorgnis, die Richter des Senats könnten den Angeklagten nicht mehr unvoreingenommen gegenüber sein, nicht gerechtfertigt.
Im Anschluss daran stellte RA Lindemann fest, dass sich immer noch mehr als sechs PolizeibeamtInnen im Saal befinden und stellte daraufhin den Antrag, dass bei jeder Sitzung und nach jeder Pause festzustellen sei, wie viele BeamtInnen sich nun im Saal aufhalten würden. Darüber hinaus wurde von ihm der Antrag gestellt, dass die BeamtInnen des BKA, welche als "ZuschauerInnen" im Pressebereich sitzen, auch im Zuschauerbereich Platz nehmen sollten und sich ebenfalls, wie die anderen ZuschauerInnen auch, den Sicherheitskontrollen bei Portal 5 zu unterziehen hätten. Beide Anträge wurden von dem Vorsitzenden Richter Hoch abgelehnt. Dagegen beantragte der RA Lindemann jeweils einen Gerichtsbeschluss. Der Richter Hoch antwortete, dass er ja einsehe, dass RA Lindemann offensichtlich die Sicherheitsverfügung nicht verstehe, oder nicht verstehen kann und ordnete eine Pause von 15 min. für den Gerichtsbeschluss an.
Nach der Pause verkündete der Richter Hoch die Ablehnung der Anträge, da diese unzulässig seien. Schließlich läge die Sicherheitsverfügung im Ermessen des Vorsitzenden Richters. Daraufhin stellte die RA Weyers die Frage, ob es in Ordnung sei, wie die anwesenden Beamten ausgerüstet seien, schließlich seien sie angehalten die Waffen verdeckt zu tragen und da die anwesenden BereitschaftsbeamtInnen die Waffen offen im Holster tragen, könne sie diese sehen. Dem schloss sich RA Lindemann an, auch er könne die Waffen sehen. Der Vorsitzende Richter Hoch antwortete, er könne sie nicht sehen. RA Lindemann merkte daraufhin an, dass aber das offene Tragen von Waffen ein Widerspruch zur Sicherheitsverfügung sei und sich der Richter damit über seine eigene Sicherheitsverfügung hinwegsetzen würde. Der Vorsitzende Richter Hoch äußerte dahingegen, dass er sich gar nicht im Widerspruch zu der Sicherheitsverfügung befinden könne, da sie ja in seinem eigenen Ermessen liege. Das prompte Gelächter aus dem Publikum nahm der Vorsitzende Richter zum Anlass, zwei Zuhörerinnen nach vorne zu zitieren um sie zu ermahnen und ihnen ein Bußgeld anzudrohen. Doch auch dieser Einschub konnte die Auseinandersetzung nicht auflösen. RA Lindemann warf die Frage auf, warum es die Sicherheitsverfügung denn in schriftlicher Form gäbe, wenn sie sowieso dauernd geändert würde. Dies nahm der Staatsanwalt Weingarten zum Anlass, doch noch einmal aus der Sicherheitsverfügung zu zitieren. Danach sei es den Beamten gestattet, die Waffen verdeckt zu tragen, was so zu verstehen sein, dass sie sie ja auch offen tragen dürften. Auf diese Interpretation musste RA Lindemann herzhaft lachen und wurde deswegen von dem Vorsitzenden Richter Hoch ermahnt, es sei nicht gestattet, die Organe der Rechtspflege auszulachen und ordnete eine zehnminütige Pause zur Beruhigung an.
Nach der Pause wies RA Lindemann darauf hin, dass auch Staatsanwalt Weingarten in diesem Prozess die Verteidigung ausgelacht habe und er also mitnichten der erste sei, der dies tue. Des weiteren wollte er wissen, ob denn der Vorsitzende Richter Hoch die Interpretation von Staatsanwalt Weingarten teile. Der Vorsitzende Richter Hoch erklärte jedoch, dass er nun nicht mehr über die Sicherheitsverfügung reden werde und beantwortete dementsprechend nicht mehr die Nachfrage von RA Weyers, ob denn nun das Tragen von Waffen im Holster als verdeckt gelte.
Nun stellte RA Weyers den Antrag, dass die Sitzposition der zu vernehmenden Zeugin für die Verteidigung nicht angemessen sei und trägt dazu eine ausführliche Begründung (vgl. oben und dritter Prozesstag) vor. RA Hoffmann und der Verteidiger von Oliver R. schlossen sich dem an.
Der Verteidiger von Oliver R. spricht an, dass abgesprochen war, dass die Sitzung heute nur bis 14:30 Uhr dauern solle. Der Vorsitzende Richter Hoch sagt, dass er dies nicht definitiv zugesagt hätte. Der sich daraus entwickelnde Disput, wer nun was zugesagt hätte usw. endete mit einer fünfminütigen Pause, in welcher der Verteidiger dem Vorsitzenden Richter Hoch seine zwingenden persönlichen Gründe erläutern sollte, warum er um 14:30 Uhr gehen müsse.
Nach dieser Pause, erklärte der Vorsitzende Richter Hoch, dass wirklich zwingende persönliche Gründe vorlägen, weshalb er die Vernehmung der Zeugin KHKin Radermacher vom LKA Berlin auf morgen verschob. Die restliche Zeit nutzte Richter Hoch zur Einführung zweier Beweismittel. Dabei ging es zum einen um angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zum Angeklagten Axel H. Seine Zugehörigkeit zur gewaltbereiten, linksradikalen Szene und zum Gegeninformationsbüro wurde behauptet. Das zweite Beweismittel war ein Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz in welchem eine als im Allgemeinen zuverlässig und nachrichtenehlich eingestufte Quelle ( Spitzel? ) mehrere Personen benennt, darunter auch Axel H., Florian L. und Oliver R., die danach Mitglieder der militanten gruppe (mg) seien. Da es sich um eine formale Einführung der Beweismittel handelte, folgte keine weitere Erörterung.
Für den nächsten Verhandlungstag, der am Donnerstag den 16.10.08 um 9.00 Uhr beginnt, ist die Vernehmung von zwei ZeugInnen vorgesehen. Frau KHKin Alles (BKA), Polizeilicher Staatsschutz, und die für den heutigen Tag vorgesehene LKA Beamtin Frau KHKin Radermacher.
Der Vorsitzende Hoch verkündete, dass die ZeugInnen ab dem heutigen Verhandlungstag drei Meter weiter hinten sitzen werden, damit die Verteidigung ihre Mimik und Gestik während der Vernehmung mitverfolgen kann.
Rechtsanwalt Schrage gab eine Erklärung zu dem geringen Beweiswert der Behördenzeugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ab. Die behauptete Mitgliedschaft seines Mandanten in linksextremistischen und gewaltbereiten Strukturen diene seiner öffentlichen Stigmatisierung. Weiterhin stellte RA Schrage den Informationsgehalt der allgemein nachrichtenehrlichen und zuverlässigen Quelle in Frage. Daran würde deutlich, dass das Verfahren durch das BfV gesteuert wird.
Dann begann die Vernehmung der Zeugin KHKin Ulrike Alles, 40 (BKA Meckenheim, Polizeilicher Staatsschutz Abteilung ST 14). Sie ist Verfahrensführerin im mg-Verfahren seit Oktober 2006. Sie war auch an Einzelmaßnahmen im RZ Verfahren beteiligt. Im derzeitigen Verfahren trug sie Ermittlungsergebnisse ihrer KollegInnen in Berichten zusammen. Daher konnte sie bei Nachfragen häufig keine näheren Angaben machen.
Zuerst skizzierte Zeugin Alles wie die einzelnen Angeklagten, der Reihe nach, ins Visier der Ermittler gerieten. Florian L. geriet in die Ermittlungen nach einem Treffen mit einem Beschuldigten aus einem weiteren mg-Verfahren. Jedoch konnte seine Identität erst bei einem zweiten Treffen mit dem Beschuldigten, zwei Monate später, ermittelt werden. Die Verteidigung stellte klar, dass bei der Überwachung von Florian L. nur der Vordereingang seines Wohnhauses 24 Stunden am Tag videoüberwacht wurde, nicht jedoch der Hinterausgang. RA Lindemann fragte die Zeugin Alles wieso in dem Vorführungsbericht von Florian L. der Besuch eines Internetcafes vermerkt sei. Die Zeugin Alles konnte in ihrer Aussage die aufgeführten Zweifel nicht ausräumen. Ein genauer Observationsbericht über diesen Internetcafebesuch fehle entweder in der Akte, oder die Zeugin habe ihren Bericht "angedickt", so RA Lindemann. Auf die Nachfrage, ob bei der Observierung seines Mandanten, am 09.05.07 auch ein IMSI-Catcher verwendet wurde, wollte die Zeugin nicht antworten, da dies nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt sei. Daraufhin wurde angeordnet, dass sie telefonisch bei ihrem Dienstherren nachfragen solle. Nach dem Telefonat hielt sie aber daran fest, dazu keine Aussage zu machen. (IMSI-Catcher sind Geräte, mit denen die auf der Mobilfunk-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann. Auch das Mithören von Handy-Telefonaten ist möglich.)
Aufgrund der umfassenden Observierung von Florian L. wurde auch Oliver R. nach den Hausdurchsuchungen am 09.05.08 (G8-Gipfel und mg-Komplex) zu einem Beschuldigten. Nach Aussage der Zeugin hätten sich beide am 09.05.08 getroffen und konspirativ verhalten. Konspirativ aus Sicht des BKA ist, dass sich beide im Park getroffen haben und sich dabei mehrmals umgesehen haben sollen. Verteidiger Hoffmann warf ein, dass in anderen Verfahren sich "nicht zu treffen" als konspirativ gewertet wurde. RA Lindemann fragte genauer welche konspirativen Begleitumstände bei dem Treffen von Florian L. und Oliver R. vorlagen. Die Zeugin sagte aus, dass in dem Observationsbericht stehe sie hätten sich umgesehen. Auf erneute Nachfrage musste die Zeugin allerdings einräumen, dass dies nicht aus dem Bericht hervorgeht, sondern aus einem Vermerk, der dem Bericht später hinzugefügt wurde. Der ursprüngliche Bericht, so die Zeugin Alles, berichtete nicht vom mehrmaligen Umdrehen der Observierten. Dies wurde erst nachträglich nach einer mündlichen Übermittlung einer nicht genannten Quelle hinzugefügt. Auf Nachfrage gab die Zeugin an, dass der Vermerk nach einem Anruf von Fr. Vanoni (BAW) erfolgte, die sie aufgefordert habe den Vermerk zu ergänzen.
Nach dem Treffen am 09.05.07 wurden auch gegen Oliver R. Maßnahmen (z.B. Telefonüberwachung) eingeleitet. Ein Telefonat zwischen Axel H. und Oliver R. gab den Ausschlag eine Observierung für den 31.07.07 zu veranlassen. RA Hoffmann stellte heraus, dass die Identifizierung der drei Personen erst bei deren Festnahme erfolgte. Dem musste die Zeugin zustimmen. Im Folgenden beschrieb die Zeugin die angebliche Fahrt der Angeklagten nach Brandenburg (Havel), die angeblich verwendeten Brandsätze und die anschließende Verhaftung, die von ihr angeordnet wurde. Auf Nachfrage musste die Zeugin ebenfalls aussagen, dass die Observierung des Fahrzeugs "kurzfristig außer Kontrolle" geraten war und damit keine ununterbrochene Observierung stattgefunden hatte. Zeugin Alles konnte z.B. nicht ausschließen, dass Personen während der Fahrt ein- oder ausgestiegen sind. Auch die Überwachung des vermeintlichen Tatortes wies zeitliche Lücken auf, so dass der genaue Aufenthalt der drei Personen während des vermeintlichen Tatzeitpunktes nicht belegt werden konnte. Zu den Brandsätzen musste die Zeugin einräumen, dass es durchaus möglich sei, dass ein anderer Aufbau der Brandsätze verwendet worden sein könnte und nicht der vermeintliche "Nobelkarossentod" wie in den Berichten der Beamten angenommen wurde.
Zahlreiche Durchsuchungen (Wohnungen, Arbeitsstellen, Wohnungen von Freundinnen, Tatort, Tatfahrzeug) und die Verhaftung einer weiteren Person wurden von Fr. Vanoni (BAW) angeordnet nachdem sie von KHKin Alles über die Verhaftung in Brandenburg informiert wurde. Neben vielen sichergestellten Asservaten waren nur einige für die weitere Vernehmung von Bedeutung. Bei Oliver R. ein Kassenbon über den Einkauf von Toppits 6 Liter-Gefrierbeutel und Haushaltshandschuhe; sowie ein Text im HTML-Format auf dem freien Speicher einer PC-Festplatte. Auf Nachfrage von Verteidiger Hoffmann räumte die Zeugin ein, dass in der Wohnung von R. weder Haushaltshandschuhe, noch Gefrierbeutel gesucht und gefunden wurden.
Bei Axel H. wurde ein Zettel mit Zugangsdaten von einem Mail-Account, der als klandestin eingestuft wurde, gefunden. Die Zeugin gab an, dass die Auswertung des Accounts keine weiteren Ermittlungsansätze ergab.
Die Zeugin Alles wurde von den Rechtsanwälten befragt, ob sie sich seit Beginn des Prozesses mit anderen Personen im BKA unterhalten habe. Ja, sie habe sich u.a. mit EKHKin Baumert und Kollege Leibniz über prozessuale Abläufe und über Prozessberichte, die auf Indymedia und der Einstellungsseite veröffentlicht sind, unterhalten. Daraufhin wurde ihr vorgehalten, dass sie als Zeugin unvoreingenommene Aussagen zu machen habe.
Verteidiger Lindemann nahm den Text der Gruppe Selbstportrait, zum Anlass die Differenzen zwischen BKA und BfV in den Ermittlungen zum mg-Komplex herauszustreichen. Aus Sicht des BfV ist die Selbstportait-Gruppe Vorläufer der mg. Somit werden nach dieser Ansicht der mg 38 Anschläge zugerechnet. Die Zeugin sagte aus, dass nicht sie selbst sondern Ermittlungsführer KHK Oliver Damm (BKA) zur Selbstportrait-Gruppe ermittelt habe. Bei der linguistischen Untersuchung der Bekennerschreiben durch das BKA sei keine Autorenidentität festgestellt worden. Auf Nachfrage warum sie dies aber so in ihren Bericht aufgenommen habe, ohne dafür eigene Erkenntnisse zu haben, mauerte die Zeugin. Musste dann aber zugeben, dass sie für die Erstellung ihres Berichtes Berichte anderer Kollegen verwendet hat. Die Frage, ob sie also aus den Berichten der Kollegen abgeschrieben habe, lies sie unbeantwortet.
Eine weitere Zeugin dieses Tages war KHKin Anja Radermacher, 40 (LKA, Berlin), die dazu befragt wurde, wie sie bei einer zweiten Durchsuchung der Wohnung von Florian L. einen Autoschlüssel für das Fahrzeug des Axel H. gefunden und beschlagnahmt hatte. Desweiteren wurde sie gefragt, ob sie am 12.12.2006 bei einem Tatort (Carsharing GmbH der DB, Prenzlauer Berg) anwesend war. Dort waren auch Fahrzeuge angezündet worden. Die Zeugin konnte aber nur aussagen, dass sie ein Mal an diesem Ort war, jedoch sei diese Firma mehrmals Ziel von Anschlägen gewesen.
Die Vernehmung der Zeugin Alles konnte an diesem Verhandlungstag nicht abgeschlossen werden. Fortführung ihrer Vernehmung am Donnerstag 30.10.08 um 10 Uhr.
Nächster Prozesstermin am Mittwoch, 29.10.08 um 9 Uhr.
Prozessbeobachtung
Quelle: einstellung.so36.net
Materialien zum Prozeß / Presseberichte und -erklärungen / weitere Erklärungen
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Quelle: einstellung.so36.net
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