| 
ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - November '08
Prozeßberichte
- Bericht vom siebten Prozesstag (29.10.2008)
Pünktlich um 9.00 Uhr eröffnete der Vorsitzende Richter Hoch die Verhandlung und ein zäher siebter Prozesstag begann. Der längere Teil des Tages wurde von der Verlesung von Behördengutachten zur Spurensicherung, DNA-Proben und Vergleichen, Tatortuntersuchungen etc. eingenommen. Am Nachmittag folgte die Vernehmung des BKA-Beamten Heim, der speziell für die Sachbearbeitung bezüglich des Beschuldigten Axel H. zuständig war.
Die Verlesung der behördlichen Gutachten begann mit der sehr langen Asservatenliste. Es folgten die Auswertungen der Asservate: Genommene DNA-Spuren, Faserreste und Flüssigkeiten wurden mit sichergestellten Objekten verglichen. Das Gros der Gutachten kam zu dem Schluss, dass Proben nicht eindeutig zuzuorden waren, dass aber auch nicht auszuschliessen sei, dass die Beschuldigten die Verursacher sind. So zum Beispiel am Tatort gesicherte Faserproben. Insgesamt wurden 23 Proben am Tatort genommen um sie mit der Kleidung der Beschuldigten zu vergleichen. Allerdings konnten nur 6 indigoblaue Baumwollfasern zugeordnet werden. Bei diesen Fasern handelt es sich um Fasern von gewöhnlichen blauen Jeanshosen. Auch das behördliche Gutachten räumte ein, dass diese nicht zum Kontaktnachweis herangezogen werden können, da blaue Jeans ja doch weit verbreitet sind. Ausgeschlossen werden kann der Kontakt jedoch auch nicht.
Auch das Gutachten zu den im Auto gefundenen Benzinkanistern brachte kein klares Ergebnis:die Untersuchung auf brennbare Flüssigkeiten legte dar, dass keine Flüssigkeitsreste in den Kanistern vorhanden waren und nur "flüchtige Komponenten von Ottokraftstoff" festgestellt werden konnten. Es bedurfte mehrerer aufwendiger chemischer Verfahren wie dem"Soldifacemicroextraction (SFME)", um festzustellen, dass es sich bei der Substanz um Benzin handelt. Auch hier gilt das Gleiche wie bei den oben genannten Jeansfasern: Benzin ist weit verbreitet.
Desweiteren wurden sichergestellte Beutel auf vermutliche Brandbeschleunigerreste untersucht. Diese Beutel waren den Beschuldigten nach ihrer Festnahme über die Hände gezogen und mit Klebeband luftdicht verschlossen worden um gasförmige Reste von Brandbeschleunigern feststellen zu können. Das Gutachten sagte hierzu, dass es sich bei den sichergestellten Proben um "körpereigene Produkte oder Reste von Kosmetika" handelt, jedoch Brandbeschleuniger nicht festgestellt werden konnte. Zur Beweisaufnahme werden die Rechtsanwälte später eine Erklärung abgeben.
Das nächste Gutachten galt der Brandvorrichtung an sich: Aufbau und Funktion. Es wurde jedoch unterbrochen, da der Vorsitzende Richter Hoch hier auf den von der Bundesanwaltschaft mitgebrachten Aktenordner mit farbigen Lichtbildern der Asservate hinwies. Bislang standen der Verteidigung nur Schwarz/Weiss-Kopien in schlechter Qualität zur Verfügung, wie bereits beim Prozessauftakt von den Rechtsanwälten bemängelt wurde. Richter Hoch ordnete eine halbstündige Pause an, in der diese Bilder für die Anwälte kopiert werden sollten, die zur Mittagspause verlängert wurde, damit sie Zeit zur Einsicht der Bilder hatten.
Nach der Mittagspause folgte eine Erklärung der Anwälte zur Beweisaufnahme: Die von ihnen gesichteten Farbfotos seien erhellendes Material auch zu Themen und Zeugen, die bereits befragt und verhandelt wurden. Daher muss dieses Material erneut geprüft und Zeugen gegebenenfalls neu geladen werden. An die BAW gerichtet sagten sie, dass es einen schalen Beigeschmack hat, dieses Material erst jetzt zu sehen.
Desweiteren erklärten die Anwälte zusammenfassend, dass die verlesenen Gutachten keine eindeutigen Hinweise ergaben. Selbst die Zuordnung der Konstruktion der Brandvorrichtung zur militanten gruppe wurde von den Gutachtern des BKA selbst widerlegt: Der Aufbau entspreche der Bauweise benutzt durch die Gruppierung Klasse gegen Klasse.
Es folgte eine kurze Pause, nach der der BKA-Beamte Heim vernommen wurde. Heim ist zuständig für die Sachbearbeitung von Axel H. gewesen und wurde zu Beginn vom Vorsitzenden Hoch nach einigen Lebensumständen von Axel gefragt und nach den Durchsuchungen an denen er teilgenommen hat. Heim sagte aus, dass er weitgehende Informationen zu Axel H. vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhalten habe, wobei diese nur zum Teil öffentlich und im Prozess verwendet werden dürften. Weitergehende Aussagen seien von seiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt.
Als der Vorsitzende den Zeugen nach einer Tonbandaufnahme eines mitgeschnittenen Telefongespräches, die Heim einem anderem Beamten vorgespielt hatte, befragen wollte, intervenierten die Rechtsanwälte. Sie beanstandeten, dass sie vorher die Aufnahme hören sollten oder aber das davon abgesehen wird, den Zeugen zu dieser Aufnahme und seiner Wahrnehmung zu befragen. Der Richter lehnte dies ab. Von den Rechtsanwälten nach dem Ursprung der Aufnahme befragt, konnte er nicht aussagen, von wem dieser "Lauschangriff" angeordnet wurde. Die Anwälte forderten daraufhin, Heim solle seinen Vorgesetzen anrufen, um zu klären ob und in welchem Punkt er nicht aussagen dürfe.
Nach kurzer Pause fuhr der Vorsitzende mit der Befragung fort und wollte von Heim wissen, weshalb er die Tonaufnahme einem anderen Beamten vorgespielt hat. Heim sagte, er glaubte auf dem Tonband "unser Br...nd...schl..g" gehört zu haben und wollte ein zweite Meinung. Natürlich sagte er vorher dem anderen Beamten nicht, was er glaubte gehört zu haben. Dieser und auch eine phonetische Textanalyse konnten jedoch den Verdacht Heims nicht bestätigen: Die Analyse spricht von fehlender Qualität, fehlendem Kontext, einem unverständlichem vorangegangenem Wort (unser) und dass ein anderer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann.
Zu diesem Zeitpunkt erhielt Heim den Rückruf seiner Dienststelle. Viel Erhellendes brachte dieser nicht. Der Disput, wie weit seine Aussagegenehmigung geht wurde nicht endgültig geklärt. Auf nochmalige Nachfrage der Rechtsanwälte, sagte Heim aus, dass er die Genehmigung habe, zu diesem Verfahren im Rahmen des Bestandes der Akten auszusagen, darüberhinaus aber nicht. Auf die Nachfrage, ob er denn den vollständigen Bestand der Akten kenne, sagte Heim, dass dies nicht der Fall sei.
Nachdem der Zeuge wiederholt keine Angaben machte, wobei er sich auf seine beschränkte Aussagegenehmigung berief, stellt ihm die Verteidigung einige Fragen zu dem Umfang dieser Genehmigung. Dabei verwies der Zeuge Heim auf eine "Erörterung der Tragweite" mit seinem Vorgesetzten über die Aussagegenehmigung. Hier stellt sich heraus, dass es vor Prozessbeginn bei seiner Dienststelle eine explizite Vorbereitung auf den Prozess gegeben habe. Die BAW versuchte hier einzugreifen, indem sie die Befragung für unzulässig erklärte. Der Richter Hoch ließ die Befragung jedoch zu. Es stellte sich heraus, dass diese Besprechung circa eine Stunde angedauert haben soll, er konnte jedoch nur inhaltlichen Stoff von etwa fünf Minuten wiedergeben. An den Rest konnte er sich nicht mehr erinnern.
Es folgte eine erneute Pause von 15 Minuten. Danach wurde die Vernehmung des Zeugen Heim auf den 13. November vertagt und die Verhandlung geschlossen.
Nächster Prozesstermin am Donnerstag, 30.10.08 um 9 Uhr.
- Bericht vom achten Prozesstag (30.10.08)
Pünktlich um 09:00 Uhr eröffnete der Vorsitzende Hoch den heutigen achten Prozesstag. Angesetzt war die Vernehmung zweier ZeugInnen, der Ermittlungsführerin Ulrike Alles (KHK in, BKA Meckenheim) und dem Arbeitgeber eines der Angeklagten. Neben den Zeugenvernehmungen war der Verhandlungstag vor allem von Anträgen der Verteidigung geprägt.
Vor der ersten Befragung stellte Rechtsanwalt Herzog einen Beweisantrag, um die ProzessbeobachterInnen des BKA als Zeugen zu hören. Diese Beobachter sind neben Schulungszwecken dafür abgestellt politischen Entscheidungsträgern und dem BKA Informationen über den Prozessverlauf und das Umfeld (ZuhörerInnen) der Beschuldigten zu liefern. Es wird davon ausgegangen, dass allen interessierten BKA-MitarbeiterInnen diese Daten zur Verfügung stehen, auch zukünftigen ZeugInnen der Behörde. Eine Kontrolle über den Informationstransfer sei so in keiner Weise gegeben, laut Herzog. Ohne den Antrag überhaupt zu kommentieren stellte der Vorsitzende die Entscheidung über diesen Antrag bis auf weiteres zurück und rief den Arbeitgeber eines Beschuldigten in den Zeugenstand.
Bevor die Befragung des Zeugen beginnen konnte erklärte dieser, er könne nicht unbefangenen aussagen, da sich bewaffnete Polizisten und Beamte mit Ermittlungsauftrag im Saal befinden. Die Verteidigung ergänzte, dass dem Zeugen keine Einsicht in die ihn betreffenden Akten gewährt wurde. Zusätzlich werde der Druck auf den Zeugen potenziert, wenn er nicht wisse, ob auch gegen ihn ermittelt werde. Die Verteidigerin Lindemann beantragte, die BKA-Beamten mit Ermittlungsauftrag während der Vernehmung ihres Mandanten von der Verhandlung auszuschließen. Ein Rechtsanwalt der Angeklagten erklärte zusätzlich, dass die Anwesenheit von bewaffneten Beamten und das Kopieren der Ausweise des Publikums auch die Öffentlichkeit abschrecken und die Rahmenbedingungen des Prozesses insgesamt an Staatsschutzprozesse in der Türkei erinnern würden.
Nach einer kurzen Pause lehnte der Vorsitzende den Antrag der Verteidigerin Lindemann als unzulässig ab, da dem Zeugen kein Antragsrecht zustehe. Auf Nachfrage der Anwältin erklärte der Vorsitzende den Zeugen zu Lebensumständen, Verdienstmöglichkeiten und persönlichen Verhältnissen eines Angeklagten befragen zu wollen. Letztendlich führten der Vorsitzende und die Bundesanwaltschaft (BAW) die Befragung zu den angekündigte Themen nicht durch. Dem Zeugen wurde ein weitgehendes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO eingeräumt. Nach zwei unbeantworteten Fragen verlas der Vorsitzende die schriftliche Erklärung des Zeugen von 2007, in der dieser gegen die Durchsuchung seines Geschäfts und die damit im Zusammenhang stehende negative Presse protestierte. Zudem erklärt er darin, dass er kein privates oder politisches Verhältnis zum Angeklagten habe. Nach Bestätigung der Erklärung und ohne weitere Angaben zu machen, verließ er den Zeugenstand unvereidigt.
Vor dem Hintergrund der begrenzten Aussagemöglichkeiten der Zeugin Alles bei ihrer letzten Vernehmung (sechster Prozesstag, 16.10.08) forderte die Verteidigung den Vorsitzeden Hoch auf alle Mittel auszuschöpfen, um den Rahmen für eine umfassendere Befragung der Zeugin und aller weiterer Zeugen des BKA's zu klären. Dieser Antrag wurde durch weitere Erklärungen der VerteidigerInnen ergänzt. So solle Entlastendes nicht zurückgehalten werden nur um die Funktion einer Behörde zu verbessern. Der Vorsitzende Hoch behauptete daraufhin, dies seien Fragen, die das Verwaltungsgericht zu klären habe. Es folgte ein kleiner Disput, indem die BAW die Anträge der Verteidigung als "Kuddelmuddel" bezeichnete und sich nicht in der Lage sah eine Stellungnahme abzugeben. Die Verteidigung forderte den Vorsitzenden Hoch auf, noch vor Beginn der Zeugenbefragung die Eckdaten und Reichweite der Aussagegenehmigung der BeamtInnen des BKA zu klären. Dies wies dieser, nach Beratung mit dem Senat, zurück.
Die Zeugin Alles machte vor Beginn ihrer Befragung eine Ergänzung zur letzten Vernehmung, da sie sich dort an einen bestimmten Themenkomplex nicht erinnern konnte. Die Verteidigung begann die Zeugin zu einem "Vorbereitungstreffen" für den Prozess, in ihrer Dienststelle zu befragen. Auch zu Unterlagen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die dort übergeben wurden, die auch der Zeuge KOK Heim gestern erwähnt hatte, kamen zur Sprache. Sie gab lediglich an, ihr seien vom BfV Unterlagen bezüglich Axel H. übersandt worden, die vom BfV als nicht gerichtsverwertbar eingestuft worden seien. Diese würden beim BKA mit einem Aktenzeichen versehen und - je nach "Geheimhaltungseinstufungsgrad" durch das BfV - dort in einem Panzerschrank weggeschlossen. Viele Fragen, die sich auf die Unterlagen des BfV bezogen, beantwortete die Zeugin nicht, da sie nicht durch ihre Aussagegenehmigung gedeckt seien.
Da der Vorsitzende die Protokollierung des oben Beschriebenen verwehrte, beantragte die Verteidigung einen Gerichtsbeschluss darüber, ob das Gesagte ins Protokoll aufgenommen werden kann. Die Verteidigung hielt dies auch deswegen für notwendig, weil sie befürchtet, dass der Prozess durch den BfV gesteuert wird. Nach einer kurzen Unterbrechung lehnt der Vorsitzende die Forderung nach dem Gerichtsbeschluss ab, mit der Begründung, dass der genaue Wortlaut an dieser Stelle nicht maßgeblich sei.
Nachfolgend wurden der Zeugin mehrere Fragen zum Ablauf der Ereignisse am 31.7.07, dem Festnahmetag der drei Angeklagten, und ihrer Funktion als Entscheidungsträgerin gestellt. Sie zog sich in ihren Aussagen wiederholt darauf zurück an diesem Tag "hier und da Telefonate gehabt" zu haben, sprach von dem von ihr veranlassten Einsatz verschiedener Observationsteams, ohne genauer zu beantworten, aufgrund welcher Informationen sie Entscheidungen traf. Die Schritte, die letztendlich zur Festnahme der drei Angeklagten führten wurden auf diese Weise nicht nachvollziehbar. Deshalb beantragte die Verteidigung eine kurzfristige Herbeiziehung der von der Zeugin gemachten Notizen dieses Tages, die sich nicht in den zur Verfügung gestellten Akten befinden. Auf diese Forderung reagierte die BAW empört: "Was Aktenteil wird, kann nicht mal so eben hopplahopp entschieden werden. So geht das nicht ... ich kann verstehen, dass die Anwälte interessiert, was in unseren Schubladen liegt."
Die Mittagspause wurde verlängert, um die "Öffentlichkeit herzustellen". Die AnwältInnen erläuterten nochmals die Bedeutsamkeit der fehlenden Notizen der Zeugin Alles im Hinblick auf die Observationslücken am Tag der Verhaftung. Der Vorsitzende stellte die Entscheidung über die Herbeiziehung der für die Beweisaufnahme erheblichen Notizen der Zeugin zurück. Im Folgenden wurde die Zeugin genauer zu den nicht gerichtsverwertbaren Unterlagen des BfV befragt. Ein Teil dieser Unterlagen sei vom BKA an die BAW geschickt worden, um dort zu prüfen, inwieweit die BAW intervenieren könne, um diese Unterlagen für das Verfahren verwendbar zu machen. Hier griff der Vorsitzende Hoch ein, er legte der Zeugin nahe, dass sie nicht Aussagen müsse, wenn es nicht von ihrer Genehmigung gedeckt sei. Die Zeugin bedankte sich anschließend für diesen Hinweis. Nachdem die Protokollierung durch den Vorsitzenden abgelehnt wurde, stellte die Verteidigung einen weiteren schriftlichen Antrag auf Protokollierung des beschriebenen Themenkomplexes.
Danach beendete der Vorsitzende den Prozesstag. Die Zeugin Alles wurde erneut für den 10.12.08, 9:00 Uhr geladen.
- Kurzbericht vom neunten Prozesstag (05.11.08)
+++ Zeugenvernehmung von Bruno Knitter, KFZ-Meister im M.A.N.-Servicebetrieb, Brandenburg +++ War zur angeblichen Tatzeit im Urlaub +++ Gab an, dass an den Fahrzeugen keine Schäden entstanden sind +++ Fahrzeuge sind Baujahr 1978/80 gewesen +++ Betrieb ist weiter Vertragspartner der Bundeswehr, da keine Schäden an den KFZ entstanden sind +++ Antrag der Bundesanwaltschaft auf Ablehnung der Befragung der BKA-Beobachter +++ Antrag der BAW auf Ablehnung der Einführung der Notizen von KHKin Alles als Beweismittel +++ Erklärungen von Rechtsanwalt Hoffmann bezüglich unterstellter Autorenidentität von Erklärungen der mg und den Patronenverschickungen der mg +++ Anschlagserklärungen weisen auf mehrere Gruppen hin +++ Patronenverschickung als Mittel der Kommunikationsguerilla +++ mg-Erklärungen bestätigen, dass Menschen nicht gefährdet werden sollen +++ Zeugenvernehmung KHK Christian Gerhardt,41, LKA MEK, Berlin +++ Trat bei seiner Aussage mit Perücke und Bart auf +++ Aussage zur Observierung am 31.07.07 +++ Zusammen mit weiteren Kräften hat er ein Fahrzeug nach Brandenburg verfolgt +++ Hat mit einem Kollegen die Zündvorrichtung unter drei Fahrzeugen entfernt +++ Vernehmung wird am 12.11.08 um 9 Uhr fortgesetzt +++
Prozessbeginn morgen, 06.11.08, um 11 Uhr!!! Vernehmung von KOK Adler, BKA
- Bericht vom zehnten Prozesstag (06.11.08)
Der zehnte Prozesstag begann pünktlich um 11 Uhr ohne die erste Zeugin KHKin Dieckmann vom LKA Berlin, da diese anscheinend seit Juni krank ist. Ein Attest liegt dem Gericht bis heute nicht vor, auch wusste das Gericht bis jetzt nichts von ihrer Krankheit.
Zunächst wurden einige Anschlagserklärungen in Augenschein genommen, um deren Layouts zu vergleichen. Es ging dabei um die gestrige Erklärung von RA Hoffmann, in welcher er aussagte, dass die Erklärungen von verschiedenen Zusammenhängen verfasst worden sein könnten (siehe Bericht vom 9. Prozesstag).
Auf Nachfrage des Verteidigers Hoffmann wies der Richter die anwesenden Polizeibeamten einer Einsatzhundertschaft an, die mitgeführte Videokamera aus dem Saal zu bringen, da das mitführen von Aufzeichnungsgeräten gesetzlich verboten ist. Der zuständige Beamte verweigerte dies jedoch zunächst, da seiner Aussage nach, die Videokamera nur der Beweisaufnahme und -sicherung diene, im Falle von Ausschreitungen und Störungen. Hier wurde das Demokratieverständnis der Berliner Polizeibeamten deutlich, da dieser Beamte erst nach erneutem Hinweis des Vorsitzenden Richters Hoch, dass dies aber gesetzlich verboten sei und er die Kamera draußen zu lassen habe, dies zögerlich tat.
Der Vorsitzende Richter Hoch ordnete nun eine Pause an, da der nächste Zeuge erst zu 13 Uhr geladen war.
Der verfremdete Zeuge KOK Christoph Adler, 28 Jahre, vom BKA machte Aussagen zu der Observation, an der er teilgenommen hatte. Zu dieser hatte er auch Observationsberichte geschrieben. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, was er persönlich gesehen habe, gab er den Observationsbericht wieder. Auf spätere Nachfrage der Verteidigung stellte sich heraus, dass er nur teilweise persönlich gesehen hatte, was er wiedergegeben hatte. Er erzählte, dass er am 09.05.07 den Auftrag hatte Florian L., zu observieren. Dieser verließ sein Wohnhaus und traf sich mit dem Angeklagten Oliver R. auf der Straße. Zusammen gingen beide ein Stück spazieren bis zu einem Bolzplatz. Im Anschluss ging Florian L. zu seiner Arbeitsstätte und danach wieder nach Hause. Schließlich traf er sich mit Oliver R. noch einmal und ging danach wieder nach Hause. Die Observation wurde um 23:15 Uhr beendet. Während der Observation wurde Florian L. von ihm aus einer Entfernung von ca. 5m identifiziert, von Oliver R. wurde ein Foto gemacht, um ihn später identifizieren zu können.
Zu der Observation gab der Zeuge Adler an, sie hätten sich bei den Gesprächen mehrfach umgedreht und auf dem Bolzplatz sozusagen aneinander vorbeigeschaut, um andere Personen und vorbeifahrende Autos im Blickfeld zu haben. Insbesondere geachtet habe er auf Häuser, Adressen, Bekleidung und Verhaltensweisen. Unklar blieb, mit wie vielen Kollegen er unterwegs war, diese Angabe sei von seiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt.
Während er den Observationsbericht sehr detailliert wiedergeben konnte, konnte er sich an das ihm vorgelegte Foto von Florian gar nicht mehr erinnern, weder ob es ein Schwarz-Weiß-Foto war, noch ein Ganzkörperfoto. Trotzdem könne er sich an diesen Obervationstag so gut erinnern, da es ein sehr lustiger Tag gewesen sei. So habe Florian genau dann das Haus verlassen, als das Essen kam. Insgesamt sei die Essensbeschaffung an diesem Tag sehr schwierig gewesen.
Besonders interessiert hat die Verteidigung die Entstehung seines ergänzenden Berichts. Dieser wurde auf Nachfrage vom BKA, vermutlich Frau KHK Alles, erst ein Jahr später von ihm verfasst, aus der reinen Erinnerung heraus, ohne Unterlagen, obwohl nach seinen eigenen Angaben ein dienststelleninterner Bericht von ihm existiert, den er aber nicht herangezogen hat. Die Bundesanwaltschaft (BAW), hatte wohl eine präzisere Ausführung erbeten. Er selbst war darüber verwundert, dass er ein Jahr später darum gebeten wurde, konnte jedoch dank seiner guten Erinnerung da behilflich sein.
Insbesondere der Vorwurf der Konspirativität kommt erst durch diesen Bericht zustande, da in dem vorangegangenen Bericht keine Rede von mehrmaligem Umdrehen etc. die Rede war.
Bei der Frage nach der Anzahl der angelegten Aktenzeichen in seiner Dienststelle, intervenierte zuerst der Senat und anschließend die BAW, ob das noch was mit dem Verfahren zu tun habe. Zur Klärung dieser Frage wurde der Zeuge hinausgebeten. Bei der anschließenden Erläuterung des RA Lindemann regte sich der Staatsanwalt Weingarten auf. Er beanstandete, dass die Verteidiger und insbesondere Herr Lindemann ständig davon ausgingen, dass das BKA und andere Behörden gegen Gesetze verstießen. Dies sei eine unzulässige Unterstellung. Darauf entgegnete Hoffmann, dass schon ein Gespräch zwischen ihm und einem Mandanten abgehört wurde, welches später in den Akten auftauchte. RA Lindemann ergänzte dass der oberste Gerichtshof auch schon mehrere Urteile gefällt habe, in welchen einige eingesetzte Ermittlungsmethoden als gesetzeswidrig und unverhältnismäßig eingestuft wurden.
Nachdem der Zeuge wieder eingetreten war wurde er weiter befragt, wobei ein RA die Abkürzung "BAW" benutzte. Die Bundesanwaltschaft reagierte empört, da die Abkürzung ein Kampfbegriff der politischen Linken sei, und der Zeuge unter Umständen nicht wisse, was gemeint sei. Da dies doch der Fall war, konnte die Verhandlung nach kurzem Applaus aus dem Publikum und einer Strafandrohung an dieses fortgeführt werden.
Zum Ende gaben noch zwei RA eine Erklärung zu der Verwendbarkeit der Aussagen des Zeugen Adler ab, in welchen thematisiert wurde, dass die Umstände in denen der ergänzende Bericht verfasst wurde und die selektive Erinnerung des Zeugen zu denken gäben. Auch, dass er trotz Aufforderung wiedergab, was nicht seine persönliche Beobachtung sondern lediglich die seiner Kollegen war, sei bedenklich.
Nächster Prozesstermin am Mittwoch, 12.11.08 9:00 Uhr. Vernehmung der Zeugen KOK Weiß, LKA Berlin und KKzA Trzcinski, BKA.
Kurzbericht vom elften Prozesstag (12.11.2008)
+++ Anträge der Verteidigung betreffend die Aussagegenehmigung noch immer nicht beschieden +++ Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen alle RichterInnen +++ trotzdem Fortsetzung der Verhandlung +++ Unterbrechungsantrag der VerteidigerInnen +++ Antrag wird abgelehnt, Fortsetzung der Verhandlung +++ nur eine Zeugenvernehmung +++ KKzA Dorian Trzcinski, polizeilicher Staatsschutz, BKA +++ der Zeuge kann sich nur sehr schlecht erinnern, auch an die von ihm ausgewerteten Telefongespräche, u.a. von Nicht-Beschuldigten und Nicht-Angeklagten, welche er aber trotzdem ausgewertet hat +++ Nächster Prozesstag, 13.11.2008, 9:00 Uhr mit ZeugInnen KOK Heim, BKA, EKHKin Baumert, BKA +++
Bericht vom zwölften Prozesstag (13.11.2008)
Zum zwölften Prozesstag waren ursprünglich zwei ZeugInnen geladen. Da es jedoch ein sehr Lebhafter werden sollte, konnte nur der KOK Heim vom BKA, ST 14 vernommen werden, die Zeugin EKHKin Baumert, BKA, ST 14 wurde später wieder ausgeladen.
Die Verteidigung befragte den Zeugen nicht weiter zu dem Komplex der Vorbereitung des Zeugen auf die Verhandlung, sondern begann ihn zu von ihm verfassten Vermerken und Auswertungen von Telefongesprächen zu befragen. An die Vermerke konnte er sich nur "dunkel" erinnern. Die Vermerke zur von ihm betreuten Observation wurden unmittelbar nach dem telefonischen Kontakt mit den Observationskräften verfasst, ohne den schriftlichen Bericht abzuwarten. Des Weiteren konnte er sich erinnern, dass die vorgelegten Fotos zur Identifizierung des Angeklagten aus seinem Antrag zum Personalausweis stammten.
Der Vorsitzende Richter Hoch rügte einen Vorhalt des Verteidigers Lindemann als unzulässig, woraufhin er aufgrund des sich entspannenden Disputes eine Beruhigungspause von fünf Minuten anordnete.
Nach der Pause ging es um die Auswertung von Überwachungsvideos, welche dem BKA vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Verfügung gestellt wurden. Unklar blieb, ob sie auf Anforderung des BKA überstellt wurden, oder ob das BfV die Bänder selbsttätig zur Verfügung gestellt hat. Allerdings konnte er keine genauen Angaben zu der Menge der vorhandenen oder von ihm ausgewerteten Bänder noch zu der Menge der überwachten Objekte machen.
Anschließend ging es um die Teilnahme des Zeugen an verschiedenen Durchsuchungen am 31.07.2007. Der Zeuge meinte, dass Aussagen zu diesen Durchsuchungen von seiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt seien. Die Durchsuchung stehe seiner Meinung nach nicht in den Akten, weshalb er die Verteidigung bat, ihm entsprechende Stellen vorzulesen, was die Verteidigung verweigerte, da sie sich neue Informationen vom Zeugen erhoffte, nicht nur eine Bestätigung dessen, was schon in den Akten steht. Deswegen bat die Verteidigung um eine kurze Pause, in der der Zeuge seinen Vorgesetzten anrufen sollte, um zu klären, ob er diese Frage nicht doch zu beantworten habe. Dies wurde vom Vorsitzenden Richter Hoch zurückgewiesen, da er diese Frage für "nicht sinnvoll" hielt. Letztendlich führte die Auseinandersetzung dazu, dass Rechtsanwalt Lindemann eine dreißigminütige Pause beantragte, um einen Antrag zu formulieren, was vom Vorsitzenden Richter Hoch auch abgelehnt wurde. Daraufhin forderte die Verteidigung eine einstündige Pause, um einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden zu formulieren. Dies veranlasste den Staatsanwalt Weingarten zu dem Vorwurf, die VerteidigerInnen würden die Angeklagten manipulieren. Diese Unterstellung wurde von der Verteidigung empört zurückgewiesen.
Nach dieser Pause trug RA Lindemann den Befangenheitsantrag und dessen Begründung vor. Diesem schlossen sich die anderen Verteidiger im Namen ihrer Mandanten an. Die Bundesanwaltschaft tat ihre Meinung dazu kund und sagte, dass sie langsam genug hätte von dem "mimosenhaften Verhalten" der VerteidigerInnen und wies den Vorwurf zurück, dass sie behauptet hätte, die VerteidigerInnen würden die Angeklagten manipulieren, dies sei lediglich eine Frage gewesen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Da sich der Zeuge Heim weiterhin weigerte, sich zu den Durchsuchungen zu äußern, bat die Verteidigerin Weyers, den Vorsitzenden Hoch, dem Zeugen zu bestätigen, dass dies Aktenbestandteil sei. Er lehnte dies ab. Die Bitte von Verteidiger Lindemann, die Weigerung des Zeugen zu protokollieren lehnte der Richter ab und forderte einen schriftlichen Antrag zur Protokollierung, wofür die Sitzung für dreißig Minuten unterbrochen wurde.
Fortgesetzt wurde die Verhandlung mit der Verlesung des Antrags. Nun ergriff die Staatsanwältin das Wort und gab bekannt, dass sie in der Pause dahingehend auf den Zeugen eingewirkt habe, dass er seinen Vorgesetzten angerufen hat. Dieser Anruf hatte zum Ergebnis, dass laut Aussage des Zeugen Heim, seine Aussagegenehmigung erweitert wurde. Nun war er auch bereit, Aussagen zu den besagten Durchsuchungen zu machen. Daraufhin wurde der Antrag auf Protokollierung verworfen.
Bei der nun im Saal zu hörenden Titelmelodie des Tatorts, merkte der Staatsanwalt an, dass es sich wohl um eine Störung handele. RA Lindemann warf ein, dass es sich um eine vom Grundgesetz geschützte Kundgebung handele.
Die Befragung zu den Durchsuchungen konnte nun beginnen. Der Zeuge war nun bereit Aussagen zu seinen zwei Durchsuchungen bei einem Beschuldigten zu machen, bei dem bei einer früheren Durchsuchung einmal einige hundert Exemplare der Zeitschrift "Radikal" gefunden wurden. Er war jedoch nicht fähig,auszusagen, ob dies im Vorfeld der folgenden Durchsuchung eine Rolle gespielt hätte.
Der Vorsitzende Richter fand, dass die antimilitaristische Kundgebung doch die Konzentration erheblich erschwere, woraufhin er die Vorziehung der Mittagspause anordnete.
Die ursprünglich für 13:30 Uhr angesetzte Fortsetzung der Verhandlung verspätete sich aufgrund organisatorischer Mängel auf Seiten der Justizbehörde. Den ZuschauerInnen wurde an der Pforte mitgeteilt, dass der Prozess erst um 14:30 Uhr fortgeführt werden würde. Trotz Versicherung selbiger, dass 13:30 Uhr geplant war, gab es bis 13:30 Uhr keinen Einlass, es wurde sogar noch ein Zettel aufgehängt, dass es erst um 14:30 Uhr weitergehen würde. Nachdem die ZuschauerInnen wieder im Saal waren, wies die Verteidigung darauf hin, dass die Öffentlichkeit behindert wurde, da sie zu spät eingelassen wurde. Bei der Bestätigung dieses Sachverhaltes aus dem Publikum, fragte der Vorsitzende Richter nach den Personalien eines Zuschauers, um dies bei eventuellen Nachfragen zu bestätigen. Hier fiel der Verteidigung auf, dass die BKA-BeobachterInnen bei der Namensnennung sofort mitgeschrieben hatten. In einer zehnminütigen Unterbrechung, wurde der Sachverhalt überprüft und in den Augen des Richters bestätigt. Um die Anwesenheit der Öffentlichkeit sicherzustellen, ordnete der Vorsitzende Richter an, dass bis 14:30 Uhr pausiert wird und danach die Befragung des Zeugen, welche unter eingeschränkter Öffentlichkeit stattfand, wiederholt wird.
Nach der Wiedereröffnung der Verhandlung, wiesen die VerteidigerInnen auf diemögliche Einschüchterung der Öffentlichkeit durch das Protokollieren von Personalien von ZuschauerInnen hin. Sie baten darum, dass der Richter Hoch die Mitschrift der BKA-BeamtInnen in Augenschein nehme und die Sonderrechte für diese Beamten aufhebt. Dies lehnte der Vorsitzende Richter Hoch ab. Solange Zuschauer anwesend seien, sehe er keine Beschränkung der Öffentlichkeit.
Die BAW wandte ein, dass die Verteidiger nicht feststellen könnten, ob der Name nun wirklich mitprotokolliert worden sei; auch seien die Staatsanwälte immer noch die ermittelnden Beamten, Sicherheitsrelevantes würden immer noch sie mitprotokollieren, dazu bräuchten sie keine BKA ProtokollantInnen.
Da der anwesende Zeuge Heim auch bei staatsanwältlichen ZeugInnenvernehmungen beteiligt war, wurde er zu dort nachgefragten Spitznamen befragt, die nicht in den Akten auftauchen. Er wusste nicht, wo diese herkamen.
In dem letzten Komplex zu dem er befragt wurde, ging es um den Angriff auf einen "hochwertigen PKW", und ob dies für die mg typisch sei. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass die mg ein Papier verfasst habe, in dem sie zur Frage der Wahllosigkeit oder der Halterbezogenheit Stellung genommen habe, meinte jedoch, dass die mg eher halterbezogene Anschläge gemacht habe.
Auf Nachfrage gab er an, dass sich an der Gerichtsverwertbarkeit, sowie seiner Entscheidung zu Nichtaussage über Akten vom BfV nichts geändert habe (siehe siebenter Prozesstag; 29.10.08).
Auf die Nachfrage, ob weiter gegen die Angeklagten ermittelt wird, gab er an, dies bis auf bei Axel H. nicht zu wissen. Bei diesem gäbe es noch Vermerke zu Asservaten, welche noch ausstünden.
Zuletzt wurde er zur Art und Weise der Verschriftlichung von abgehörten Gesprächen befragt. Private Gespräche würden nicht verschriftlicht, dies liege jedoch im Ermessen der jeweiligen auswertenden Person.
Nach der Entlassung des Zeugen wurden diverse Schriftstücke und auszugsweise protokollierte Telefonate im Selbstleseverfahren eingeführt. Darunter befanden sich unter Anderem Diskussionsbeiträge der mg aus der Zeitschrift "Interim" sowie der Inhalt von email Postfächern. Gegen das Selbstleseverfahren legte die Verteidigung umgehend Widerspruch ein. Die Telefonate seien nur auszugsweise und zum Teil mit Wertungen protokolliert worden, sodass die Aufzeichnungen stattdessen in der Verhandlung angehört werden müssten.Nach kurzer Beratung über den Widerspruch, wurde die Anordnung, diese im Selbstleseverfahren einzuführen vom Senat bestätigt. Das schließe jedoch nicht aus, dass die Aufzeichnungen zu einem späteren Zeitpunkt angehört werden könnten. Der Vorsitzende Richter unterbricht die Verhandlung bis zum 10.12.2008, 9:00 Uhr.
Quelle: einstellung.so36.net
Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren
aus dem Vormonat:
News:
- [[de.indymedia.org/2008/11/233513.shtml
BKA überwacht BesucherInnen im [mg] Prozess (indymedia, 22.11.2008)]] - Schön etwas zu lesen, wovon eigentlich alle ausgingen, als am ersten Prozesstag die Ausweise hinter einem Schlitz verschwanden. Das BKA stuft alle die das Verfahren besuchen und vom BKA als "links" klassifiziert werden, für verdächtig ein.
- BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei «militanter gruppe» ab (berlin online, 13.11.2008) - BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei «militanter gruppe» ab - Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren zur linksextremistischen Vereinigung «militante gruppe» (mg) an das Berliner Kammergericht abgegeben. Darin verlangen vier Berliner Zeitungsverlage, dass eine vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Postbeschlagnahme als rechtswidrig bewertet wird, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte.
- Vermummt im Zeugenstand (ND, 13.11.2008) - Nach elf Prozesstagen: Nur dürftige Beweise für »mg«-Mitgliedschaft - Vor dem Berliner Kammergericht sind drei Männer im Alter zwischen 36 und 47 Jahren angeklagt wegen versuchter Brandstiftung auf Bundeswehr-Lkw und Mitgliedschaft in der »militanten gruppe«. Nach elf Prozesstagen ist die Beweislage noch dürftig.
- Kein faires Verfahren (jW,12.11.2008) - Rechtsstaatliche Mindeststandards im »mg«-Prozeß verweigert. Vorsitzender Richter verurteilte bereits DDR-Linke und PKK-Aktivisten. Für CDU-Mitglieder gab’s Bewährung
- Gegen Kriegsprofiteure und Repression - Antimilitaristische Tatortinspektion: Aktivisten planen Solidaritätsaktionen für vermeintliche »mg«-Mitglieder in Berlin (jW,12.11.2008)
- Dokumentiert: Solidarität mit Antimilitaristen (jW,12.11.2008)
- Die Linke und der Kampf um Rechte (indymedia, 6.11.)
- Antimilitaristische Tatortinspektion am 13. November 2008
- Geheimdienst steuert mg-Verfahren ( PM, 5.11.2008)
- Keine Beweise trotz intensiver Schnüffelei (jW, 1.11.2008)
- Grußbotschaft an die Angeklagten im PC p-m Verfahren in Italien
- Antimilitaristische Tatortinspektion
Quelle: einstellung.so36.net
Aktionstag 13. Dezember: Solidarität mit den Angeklagten im mg-Prozess
Wir rufen zu einem dezentralen Aktionstag am Samstag, dem 13. Dezember 2008 auf, aus Solidarität mit den drei vor dem Berliner Kammergericht Angeklagten Axel, Florian und Oliver und aufgrund der allgemein zunehmenden staatlichen Repression gegenüber der radikalen Linken. Wir rufen euch dazu auf, euch im Rahmen eurer Möglichkeiten zu beteiligen. Organisiert Demonstrationen, Veranstaltungen, Straßentheater, Wandbilder, Transparente an Brücken und vieles mehr.
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens [Einstellungsbündnis], Antifaschistische Linke Berlin [ALB], Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin [ARAB], Revolutionäre Perspektive Berlin [RPB]
Feuer und Flamme der Repression - Solidarität mit Axel, Florian und Oliver
Am 25. September 2008 begann der Prozess gegen drei Aktivisten aus der radikalen Linken vor dem Berliner Kammergericht. Von der Bundesanwaltschaft wird gegen sie der Vorwurf erhoben, Ende Juli 2007 versucht zu haben, auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN AG in Brandenburg/Havel drei Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Des Weiteren werden sie der klandestinen militanten gruppe (mg) zugerechnet. Die seit 2001 existierende mg hat sich zu über 20 Brandanschlägen auf Einrichtungen von Staat und Kapital bekannt und sich außerdem mit theoretischen Texten und Diskussionsbeiträgen maßgeblich an einer Debatte zur Militanzfrage beteiligt. Die drei Berliner sind in dem laufenden Prozess einerseits der versuchten schweren Brandstiftung angeklagt und anderseits der Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" nach §129 des Strafgesetzbuches (StGB). Mit einem Aktionstag am 13. Dezember 2008, der in verschiedenen Städten veranstaltet werden soll, wollen wir unsere Solidarität mit den Beschuldigten ausdrücken und gegen staatliche Repression auf die Straße gehen.
Weg mit § 129, 129a und b
Die Paragraphen 129, 129a und b StGB zur strafrechtlichen Verfolgung der Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung für eine "kriminelle" oder "terroristischen Vereinigung" werden immer wieder dazu verwendet, um gegen die radikale Linke vorzugehen. Die Paragraphen sind Sondergesetze, welche eine Verurteilung allein durch den Nachweis einer Zugehörigkeit zu einer kriminalisierten Vereinigung ermöglichen. Es geht dabei weniger darum, ob einer Person eine bestimmte Straftat zur Last gelegt werden kann, sondern vielmehr um die Frage, ob sie Teil einer Gruppe ist, die insgesamt als "kriminell" eingestuft wird. Der "Terrorparagraph" sieht Haftstrafen bis zu zehn Jahren vor. Allerdings entpuppt er sich vorrangig als Ermittlungs- und Einschüchterungsinstrument der Sicherheitsbehörden. Denn mit Hilfe dieses Paragraphen ist es den staatlichen Organen möglich, massive Ausforschungsmaßnahmen wie Rasterfahnung, Überwachung von Telefon, Handy und Mailverkehr, Einsatz von Peilsendern, Kameras vor den Wohnungen der Betroffenen und vielem mehr über Jahre hinweg anzuwenden. Diese weit reichende Bespitzelung fand und findet in mehreren - teils eingestellten oder noch laufenden Verfahren - gegen AktivistInnen der radikalen Linken statt. So zum Beispiel gegen politische Gegner des G8-Gipfels oder auch gegen AntifaschistInnen aus Bad Oldesloe - Verfahren, die ergebnislos eingestellt werden mussten, aber die umfassende Ausforschung von Teilen bundesweiter linker Strukturen zur Folge hatten.
In Stuttgart-Stammheim läuft derzeit ein Prozess gegen fünf Linke aus der Türkei, denen die Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) vorgeworfen wird. Dies ist der erste größere Prozess gegen eine linke Organisation, bei dem der 2001 neu geschaffene §129b ("Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung") angewendet wird. Bei diesem Prozess gegen migrantische Linke wird es sicher nicht bleiben. Denn bereits jetzt laufen weitere § 129b-Ermittlungen, so zum Beispiel gegen 10 Personen von ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei) wegen angeblicher Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten Leninisten). Auch die kurdische Bewegung ist massiver Repression ausgesetzt. So wird die PKK (Kurdische Arbeiterpartei) seit 15 Jahren als "kriminelle Vereinigung" verfolgt. In engem Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen kurdische Linke steht auch das Verbot des Sender Roj-TV und der Tageszeitung Özgür Politika in der Bundesrepublik Deutschland.
Gegen Staat und Kapital
Als radikale Linke stehen wir in Opposition zur bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Daher ist es klar, dass der Staat mit seinen verschiedenen Repressionsapparaten wie Polizei und Justiz versucht, diesen Widerstand zu behindern und wenn möglich zu zerschlagen. Schließlich dient das staatliche Gewaltmonopol der Sicherung der herrschenden "Ordnung". Neben der konkreten Behinderung der politischen Arbeit durch Beschlagnahmung von Computern und Materialien bei Hausdurchsuchungen sowie der Einschüchterung durch Observation und Gerichtsverfahren ist auch die öffentliche Diffamierung radikaler linker Politik eine Folge der Kriminalisierung. Radikal Linke Politik und Organisierung soll als Terrorismus verleumdet werden, um mögliche Solidarisierung zu erschweren und Spaltungsprozesse innerhalb der linken Bewegung voranzutreiben.
Mit den sich verschärfenden sozialen Widersprüchen wird auch das Ausmaß an Überwachung und Repression gesteigert. In den letzten Jahren hat es eine ganze Palette an Verschärfungen diesbezüglich gegeben und zukünftig sind noch weitere Gesetze geplant, mit denen demokratische Rechte weiter abgebaut werden und der Überwachungsstaat ausgebaut wird. Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz, die zunehmende Aushöhlung des Versammlungsrechts und neue digitale Abhörtechniken sind einige der Neuerungen in diesem Bereich. Auch die Gesetzesinitiativen zur Durchsetzung und Legitimierung des Bundeswehreinsatzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen vor der Verabschiedung.
Für Solidarität und Revolution
Eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, eine Gesellschaft, in der für die Bedürfnisse und nicht für den Profit produziert wird, ist Ziel unseres politischen Kampfes - eine Gesellschaft, in der alle über die Produktionsmittel, die Produkte und deren Verwendung verfügen und gemeinsam planen, was produziert wird und nicht eine kleine Minderheit, die heute die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu ihren Gunsten bestimmt. Aber die besitzende Klasse wird nicht freiwillig ihre Macht und ihr Eigentum aufgeben, sondern sie wird mit allen Mitteln versuchen, ihre Herrschaft zu verteidigen. Deshalb müssen wir uns bewusst sein, dass unsere Strukturen immer wieder das Ziel staatlicher Repressionsmaßnahmen werden können. Dementsprechend ist es für uns auch wichtig, uns vor der Überwachung zu schützen. Als radikale Linke bekämpfen wir ein System, das immer wieder Krisen produziert und innerhalb der kapitalistischen Logik außer durch Krieg und Zerstörung auch keine wirklichen Auswege aus seinen Krisen finden kann. Die aktuelle globale Finanzkrise zeigt einmal mehr, welche katastrophalen Folgen eine Wirtschaftweise hervorbringt, in der es nur um Profite geht. Dass die Kosten der Krise von den Lohnabhängigen getragen werden sollen, während die staatlichen Ausgaben für Soziales eingespart werden, macht deutlich, wie abhängig staatliche Politik vom ökonomischen Reproduktionsprozess ist.
Deshalb richtet sich unser Kampf nicht allein gegen die Angriffe der Repression, sondern ist vor allem auf die Perspektive einer solidarischen und klassenlosen Gesellschaftsordnung ausgerichtet. In diesem Kampf spielt die Solidarität mit den politischen Gefangenen und allen von Repression Betroffenen allerdings eine wichtige Rolle. Nur gemeinsam und international können wir uns den Repressionsschlägen effektiv entgegensetzen!
- Solidarität mit Axel, Florian und Oliver!
- Weg mit § 129, 129a und b!
- Freiheit für alle politischen Gefangenen!
- Kapitalismus zerschlagen - Solidarität aufbauen!
Quelle: einstellung.so36.net
|  |