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ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - Dezember '08


Prozeßberichte vom [[www.anderslautern.de/index.php?id=1573#2571

November]]



  • Bericht vom 16. Prozesstages (18.12.08)


Internationale Prozessbeobachter


Als internationale Prozessbeobachter waren heute wieder die Rechtsanwälte Harry Ladis (Griechenland) und Marcel Bosonet (Schweiz) anwesend.


Der 16. Prozesstag begann mit der Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom 6., 8., und 13. Verhandlungstag von KHKin Ulrike Alles, Ermittlungsführerin beim BKA (Meckenheim). Die Zeugin beantwortete eine in der letzten Verhandlung offen gebliebene Frage, ob es ein Ermittlungsverfahren gegen eine weitere Person gibt, mit ja.


Direkte Kontakte


Verteidiger Hoffmann befragte Frau Alles welche Verknüpfungen es zwischen den einzelnen mg-Komplexen gegeben habe. KHKin Alles sagte, es seien direkte Kontakte von Personen festgestellt worden unter anderem aus Telefonbüchern oder Telefonüberwachungen. Auf Nachfrage, welche Kontakte die Beschuldigten genau hatten, konnte sie keine Angaben machen. Bei der Frage welche Kontakte die Beschuldigten zu politischen Gruppen hatten, mutmaßte sie, es sei davon auszugehen, dass Kontakte zu anderen Gruppen bestanden haben z.B. zu Libertad, mücadele. Welche Kontakte dies aber im Einzelnen gewesen sind, oder ob gar keine Kontakte bestanden, konnte sie nicht sagen. Zu der Frage, ob untersucht worden sei, dass bei einigen Gruppen schon aufgrund ihres politischen Selbstverständnisses eine Zusammenarbeit erschwert wäre, sagte KHKin Alles, dies sei nicht untersucht worden, da es nichts mit dem Tatvorwurf zu tun habe.


Mini-Handbuch für Militante


Dann wurde die Zeugin zum so genannten "Mini-Handbuch für Militante" befragt. Es wurde bei den Durchsuchungen Texte gefunden, die das Inhaltsverzeichnis und Kapitel 1 daraus sein sollen. Frau Alles sollte darüber Auskunft geben, ob das Handbuch schon vor der Beschlagnahme im Umlauf war. Sie sagte, dass sie dazu nichts sagen könne. Das Handbuch sei mehrfach Thema bei den Besprechungen des BKA gewesen, dort wurde auch besprochen, dass zwei in der Interim veröffentlichte Texte eine Veröffentlichung des Mini-Handbuches nur suggerieren sollten. Denn eine Auswertung habe ergeben, dass das Handbuch nicht veröffentlicht wurde. Zudem sei es nach den Einschätzungen ihrer Kollegen untypisch, dass nur einzelne Texte in der Szene kursieren würden. Warum dies untypisch sei, konnte sie aber nicht beantworten. Auf die Frage, ob denn das BKA davon ausgehe, alle Texte zu bekommen, die in der Szene kursieren, sagte sie, dazu habe sie keine Erkenntnisse. Auch ob, die Landesverfassungsämter Erkenntnisse dazu haben, konnte sie nicht beantworten. Dafür sei die Auswertungseinheit des BKA zuständig. Auf nochmalige Frage, ob sie Erkenntnisse dazu hat, ob nicht Teile des Mini-Handbuches in einer kleineren Öffentlichkeit kursierten oder ob Papiere der mg vor der Veröffentlichung in anderen Kreisen diskutiert wurden, sagte die Zeugin sie habe dazu keine Erkenntnisse. Sie konnte sich noch daran erinnern, dass nach Einschätzung ihrer Auswerter Texte im Entwurfsstadium diskutiert werden, aber an Einzelheiten könne sie sich nicht erinnern. Zur Frage, ob weitere Teile des Handbuches bei anderen Personen gefunden worden sind, sagte Frau Alles sie habe es nicht in Erinnerung, könne es aber nicht ausschließen. Im weiteren sagte sie, die bei einem anderem Beschuldigten sichergestellte radikal Nr.158 mit dem Betrag "Nobelkarossentod" sei dem gefundenen Inhaltsverzeichnis gemäß als Baustein für das Mini-Handbuch anzusehen.


Observationsaufträge


Rechtsanwalt Franke befragte Frau Alles dann zu den von ihr gestellten Observationsaufträgen vom 20.06.07, 21.06.07, 31.07.07. Die Aufträge sind laut Frau Alles reine polizeiliche Auftragserteilungen und liegen deshalb nicht den Akten bei. Fraglich war, ob diese Aufträge mit Lichtbildern versehen waren. Dazu wollte die Zeugin zuerst nicht aussagen, da sie dazu keine Aussagegenehmigung habe. Auf den Einwurf der Verteidiger, dass sich aber die Observationsbeamten in ihren Aussagen auf den diesen Auftrag beziehen, lenkte KHKin Alles ein und telefonierte mit ihrem Vorgesetzten um sich den Auftrag faxen zu lassen. Dies nahm einige Zeit in Anspruch, da zunächst unklar war, gegen welche Person der Observationsauftrag ausgestellt war. Als das Fax kurz vor Ende der Verhandlung eintraf, erhielten die Verteidiger den fünf-seitigen Auftrag mit schwarzweiß Kopie eines Lichtbildes. Interessant dabei war, dass der Auftrag am 16.05.07 ausgestellt war. Die Observierung aber am erst einen Monat später am 20.06.07 stattfand. Auch dazu konnte Frau Alles keine Angaben machen.


Observierung am 30.07.07


Die Zeugin stand bei der Observierung am 30.07.07 mit KOK Weiß vom LKA Berlin in telefonischem Kontakt. Frau Alles hatte die Einschätzung, dass es an diesem Tag zumindest ein Treffen geben sollte, da ja aus der Telefonüberwachung hervorging, dass ein Auto für diesen Tag wichtig sei. Ihre Einschätzung der Lage habe sich verändert, als es "anschlagsrelevante Zeit" war und die Möglichkeit im Raum stand, dass es zu einem Anschlag kommen könnte. Es sei für die Observationskräfte aber nicht klar gewesen, dass es zu einem Anschlag kommen würde, denn sonst wäre es sinnvoll gewesen, die Beschuldigten vor der Tatausführung festzunehmen. Auf die Frage, wie das BKA auf den Renault Clio gekommen sei, sagte die Zeugin, durch Anfrage bei der Firma Sixt.


Nachlieferungen weiterer Akten


Rechtsanwalt Herzog fragte die Zeugin wie viele Nachlieferungen noch zu erwarten sind. Dazu sagte sie, es werden immer noch weitere Asservate ausgewertet. Ob es dann noch Nachlieferungen gibt, könne sie aber nicht sagen, da es sich um laufende Ermittlungen handelt.


Kreuztreffer


Rechtsanwalt Lindemann befragte Frau Alles zur Auswertung von Handydaten und Funkzellen. Insbesondere wie viele Kreuztreffer es bei den Anschlagszeiten der mg gegeben habe. Frau Alles sagte, so global könne sie dazu nichts sagen. Angaben zu möglichen Kreuztreffern fehlen nach Angaben der Verteidiger in den Akten. Auf Nachfrage sagte die Zeugin, die Ermittlungen zu Telefonnummern sei noch nicht abgeschlossen. Im Laufe der Vernehmung sagte sie weiter, dass sie sich nicht erinnert, wie viele Kreuztreffer es bei der Funkzelle des Tatortes gegeben hat. Wenn es aber welche gegeben hätte, müssten diese in die Akte hinein.


Auch die Staatsanwaltschaft stellte heute Fragen an ihre Zeugin. Staatsanwältin Greger fragte, wo der genaue Festnahmeort in Brandenburg war. Dies konnte die Zeugin beantworten. Weiter wurde Frau Alles gefragt, ob sie wüsste, wie hoch der Wert der Lkws sei. Dazu konnte sie nichts sagen, da es keinen Vermerk in den Akten gab. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob es zu dem Brandanschlag ein Selbstbezichtigungsschreiben gegeben habe, sagte Frau Alles nein es habe keines gegeben.

Die Zeugin KHKin Alles wurde unvereidigt entlassen.


Grußwort


Der Vorsitzende Richter Hoch ordnete dann durch Gerichtsbeschluss an, dass das "Grußwort von Ex-Gefangenen im mg-Verfahren zum Aktionstag" verlesen wurde. ("Grußwort" siehe Einstellungsseite) Richter Finkel verlas das Grußwort. Den Beifall der Zuschauer nach der Verlesung kommentierte der Vorsitzende mit "wenn es so weitergeht verhänge ich Ordnungshaft". Zur Nachfrage von Richter Hoch, ob das Schreiben authentisch sei, gab es keine Stellungnahme der Verteidiger.


Fortsetzung der Verhandlung im nächsten Jahr: Mittwoch 07.01.09 um 9 Uhr mit der Zeugenvernehmung von KHK Gerhardt, LKA Berlin.




 

  • Bericht vom 15. Prozesstag (17.12.2008)


Auch dieser Prozesstag war wieder trotz der immer noch bestehenden Sicherheitsmaßnahmen gut besucht, so dass ca. 20 Personen der Vernehmung des Zeugen lauschen konnten. Anwesend waren die beiden internationalen Prozessbeobachter RA Harry Ladis aus Griechenland und RA Marcel Bosonnet aus der Schweiz.


Vernommen wurde der Zeuge vom MEK des LKA Berlin, PK Frank Schoetzau, 39 Jahre, welcher sich für den Prozess, wie seine Kollegen früher auch, verfremdet hatte: Langhaarperücke, Schnauzbart, Brille und Schminke. Vernommen wurde er zu Observationen, an denen er teilgenommen hatte, in diesem Fall waren es drei. Seine Aussagegenehmigung lag schriftlich vor und wurde der Verteidigung als Kopie zur Verfügung gestellt. Diese stellt jedoch wieder eher eine Beschränkung denn eine Genehmigung der Aussage dar.


Bewegungsbilder


Bei den ersten beiden Observationen, an denen er teilgenommen hatte, war die Aufgabe ein Bewegunsbild der Zielperson zu erstellen. Allerdings konnte er sich da an so gut wie nichts mehr erinnern, weil er sich darauf auch nicht vorbereitet hatte. Lediglich, dass die observierte Person an einem Tag zu einem Straßenfest in der Wiener Straße gegangen sei, fiel ihm noch ein.


Observation am 30./31.07.2007


An diesem Tag hat er Aufstellung genommen in der Nähe der Wohnanschrift eines Angeklagten. Drei Personen verlassen die Wohnanschrift und gehen im Kiez spazieren. Im Anschluss betreten zwei davon wieder das Haus und kommen mit Rucksäcken und einer Tüte wieder heraus. Sie steigen in ein Auto und fahren nach Brandenburg/Havel.Der Zeuge gab an, nicht gewusst zu haben, dass ein Mietauto an dem Abend unter Umständen benutzt werden könnte, im Gegensatz zu der Aussage des KOK Weiß (Observationsleiter, 14. Prozesstag), der von dem angemieten Auto detailliert Kenntnis hatte. Auf der Fahrt kommt es immer wieder zu Beobachtungslücken. In Brandenburg/Havel hat er dann Scheinwerfer eines Fahrzeugs auf einem Feldweg gesehen und kann sich noch an die Meldung erinnern, dass das Fahrzeug dort einbiegen würde. Von wem die Meldung kam, kann er nicht sagen, dies ist von seiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt. Ob das Fahrzeug möglicherweise weitergefahren ist, konnte er nicht mit Sicherheit ausschließen. Die Feldwegaussage steht im Widerspruch zu der Aussage und dem Bericht von dem Observationsleiter KOK Weiß, welcher sagt, es gäbe eine Beobachtungslücke in Brandenburg/Havel nach der Einfahrt in den Ort und das Fahrzeug sei dann erst wieder auf einer Tankstelle im Ort parkend gesichtet worden.

PK Schoetzau stieg aus und ging zu Fuß los. Als er auf der Strasse unterwegs war, liefen ihm zwei dunkel gekleidete Personen "fast über die Füße", sie kamen aus dem Feldweg ca. 1,5m vor ihm auf die Strasse. Daraufhin musste er erstmal wieder versuchen Deckung zu finden und seine Kollege Gerhardt hat die weitere Beobachtung übernommen. Er hat sich auch nicht mehr umgedreht. Von den dunkel gekleideten Personen gab es keine besondere Reaktion. Danach hat er niemanden mehr gesehen. Weder, dass Personen das MAN-Gelände betreten haben, noch Personen auf diesem Gelände. Das relativ große Gelände wurde seiner Aussage nach, wahrscheinlich nicht von anderen Seiten aus beobachet.

Nachdem ein Kollege gemeldet hatte, dass zwei Personen wieder auf der Straße aufgetaucht sind, haben sie vermutet, dass diese auf dem MAN-Gelände waren und haben deshalb dort Nachschau gehalten. Um auf das Gelände zu gelangen nutzten sie ein an den Zaun gelehntes Bauzaunelement. Auf dem Gelände nahm er unter drei Bundeswehrfahrzeugen einen leichten Schein wahr. Laut Zeuge handelte es sich um Brandsätze, die aus jeweils zweimal zwei mit Klebeband umwickelten 1,5l Plastikflaschen bestanden. Daneben in ca. 1 - 2 cm Abstand Joghurtbecher, in deren Aludeckeln glimmende Grillanzünder steckten. Da er davon ausging, noch genügend Zeit zu haben, den Verzögerer vor der eigentlichen Zündung des Brandsatzes entfernen zu können, nahm er die Becher und brachte diese in ca. 5 - 7 m Entfernung zu den Fahrzeugen. Ca. fünf Minuten später entzündeten sich die Becher mit einer ca. 20-30 cm hohen Stichflamme. Er hielt sich noch weitere zwei Stunden auf dem Gelände auf, währenddessen er Ausschau hielt, ob noch weitere Straftaten auf dem Gelände begangen worden seien. Dies war nicht der Fall. Im weiteren Verlauf kam zuerst die Brandenburger Polizei, dann die Feldjäger und schließlich das Team Kriminaltechnik. Später hat er seinen Teil des Berichts auf der Brandenburger Wache dem Kollegen Weiß diktiert, wobei fast das gesamte Team anwesend war.

Bei der Festnahme in derselben Nacht, war er nicht anwesend, hat aber auch nichts von Gewaltanwendung ausserhalb des normalen Maßes gehört. Ebensowenig von einem Ermittlungsverfahren gegen zwei an der Festnahme beteiligte Beamte.


Identifizierung und Auftrag


Bei der Befragung durch den Verteidiger Franke, gab der Zeuge immer wieder an, sich nicht mehr erinnern zu können. So auch nicht daran, wann er das erstemal ein Foto zur Identifizierung der von ihm zu obervierenden Zielperson gesehen hätte und was für eins das war. Obwohl der Auftrag der Observation am 30.07. war, ein vermutetes Treffen zu beobachten, konnte sich der Zeuge nicht daran erinnern, weitere Fotos von anderen Personen vorgelegt bekommen zu haben. Da nach Abschluss ihrer Maßnahme auf ihrer Dienststelle nach Aussage, alle Unterlagen dazu vernichtet werden, läßt sich dies schwerlich überprüfen.

Zur Frage wie er die Zielperson am 30.07.2007 identifiziert hätte gab er an zu Beginn der Observation eine dunkelgekleidete Person aus 50 m Entfernung gesehen zu haben. Diese sei von einem Kollegen als die Zielperson identifiziert worden.

Bei der Vorlage von Fotos z.B. der beschlagnahmten Rucksäcke, konnte er diese nicht wiedererkennen. Weitere Erkenntnisse brachte die Vorlage nicht.


Zeugenabsprache


Auf Nachfrage gab der Zeuge PK Schoetzau an, sich mit den anderen Zeugen (KOK Weiß, KHK Gerhardt), die schon im Prozess ausgesagt haben (14. und neunter Prozesstag), zu den gestellten Fragen ausgetauscht zu haben, sowie sich zur Vorbereitung auf seine Zeugenaussage den noch auf der Dienststelle vorhandenen Bericht durchgelesen zu haben. Ausserdem sei ja auch einiges im Internet zu lesen.


Am Schluss wurde noch bekannt, dass der Polizeipräsident eine Abschrift der Anklageschrift haben wollte und dass die BAW noch Auswertungen eines Notizbuches von einem der Angeklagten nachliefern will.




  • Kurzbericht vom vierzehnten Prozesstag (11.12.08)


Vernehmung von KOK Weiß, LKA Berlin+++Fortsetzung und Beendigung der Vernehmung von EKHKin Angelika Baumert, BKA Meckenheim+++KOK Weiß wurde zu seiner Tätigkeit als Einsatzleiter bei der Observation am 30/31.12.2007 befragt+++Bei der Observation waren immer wieder Lücken aufgetreten+++Weiter wurde er zu der Gewaltanwendung bei der Festnahme befragt+++Er trat verfremdet mit blonder Perücke, Schnauzer und Bart auf+++EHKKin Alles wurde zu der Festnahme der Angeklagten und den mitgeführten Gegenständen befragt+++Richter Hoch stellte auffällig viele Nachfragen+++in Augenscheinnahme von bereits als Beweismitteln eingeführten Fotos, welche noch nachträglich bearbeitet wurden +++ Die Verteidigung legte Widerspruch gegen die Verwertung der am 12.Prozesstag eingeführten Beweismittel ein +++


+++Nächster Prozesstermin: Mi. 17.12.2008 9:00 Uhr+++Vernehmung des Zeugen PK Schoetzau, LKA Berlin+++



  • Bericht vom dreizehnten Prozesstag (10.12.08)


'-+++Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom sechsten und achten Prozesstag (16.10. und 18.10.08) von KHKin Ulrike Alles, Ermittlungsführerin, BKA Meckenheim+++ Heranziehung der Notizen von Frau Alles ist nicht mehr möglich, da diese vernichtet+++Zeugin wurde unter anderem zu den Punkten: Schlagwortrecherche, Personenraster und technischen Überwachungen und ihren Schlussfolgerungen befragt+++antwortete auf viele Fragen mit:"ich weiß nicht" oder, "dies ist von meiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt+++Anträge auf Protokollierung, dass sie nicht aussagte wurden abgelehnt+++Antrag der Verteidigung auf Ordnungsgeld von Zeugin Alles wurde ebenfalls abgelehnt+++Infragestellen der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens seitens der Verteidigung+++Zeugin verweigerte die Aussage zu einem Sachverhalt der bereits in den Akten steht (neue Beschuldigte in dem Verfahren)+++weiterer Antrag dies zu protokollieren wurde abgelehnt+++als darüber ein Beschluss beantragt wurde, stellte Bundesanwalt Weingarten für die Zeugin eine Erweiterung der Aussagegenehmigung in Aussicht+++Vorsitzender Hoch unterbrach hier die heutige Verhandlung+++Vernehmung von KHKin Alles wird am 18.12.08 um 9 Uhr fortgesetzt+++Die für heute angesetzte Vernehmung von KOK Weiß, der schon in Verkleidung auftrat, wurde auf morgen, 11.12.08, verschoben+++-'


Der dreizehnte Prozesstag begann mit Bekanntgaben durch den Vorsitzenden Richter Hoch zu mehreren früher gestellten Anträgen. Er stellte fest, dass die Anträge vom 24.11.08 und 01.12.08 Prozessbeobachter des BKA als Zeugen zu vernehmen als unbegründet abgelehnt werden. Des weiteren hat er den Antrag vom 13.11.08 bezüglich der Aufzeichnungen des BKA im Gerichtssaal zurückgewiesen, da Aufzeichnungen im Gerichtssaal zulässig seien. Nur wenn Gefahr bestünde, dass dadurch Zeugen oder Tatbeteiligte unterrichtet würden, könnte dies unterbunden werden. Diese konkrete Gefahr sei laut Hoch im vorliegenden Fall nicht gegeben. Des weiteren gab der Vorsitzende bekannt, dass eine Beiziehung der Notizen der Zeugin KHKin Alles nicht mehr möglich sei, da ihre Ablage zwischenzeitlich geleert wurde und ihre Notizen vernichtet sind.


Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom 6. und 8. Prozesstag


Dann begann die Fortsetzung der Zeugenvernehmung von KHKin Alles, Ermittlungsführerin vom BKA Meckenheim. Sie wurde bereits am sechsten und achten Prozesstag vernommen. Wie bereits berichtet, hat sie das Verfahren im Oktober 2006 übernommen. Die Zeugin wurde dazu befragt, wie es zu dem Verfahren kam, da in einem von ihr gefertigten Bericht stand: "Internetrecherchen haben ergeben...". Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da der Auswertungsbericht von einem Kollegen geschrieben worden sei. Auf die Frage, ob der verglichene Text aus der Zeitschrift telegraph tatsächlich Bezüge zur mg enthielt, meinte sie, sie habe auch nicht jeden Text der mg gelesen. Weiter wurde festgestellt, dass sie keine Überprüfung des Auswertungsberichts vorgenommen hat, da sie davon ausgeht, das dies die Bundesanwaltschaft macht. Zudem fehle ihr für eine Überprüfung das Hintergrundwissen. Auf die Frage, ob diese Auswertung mittels einer Schlagwortrecherche gemacht wurde, verweigerte sie die Aussage. Einen Antrag der Anwältin Weyers auf Protokollierung dieser Nichtausage, lehnte der Vorsitzende ab. Auch den Protest, dass dies für ein faires Verfahren und einer möglichen Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht notwendig sei, blieb ohne Erfolg. Daraufhin wurde von Rechtsanwalt Franke ein Antrag gestellt, gegen die Zeugin Ordnungsgeld zu verhängen, da sie die Antwort zur Schlagwortrecherche verweigerte. Bundesanwältin Greger entgegnete, der Antrag sei abzulehnen, da sich die Zeugin nicht ohne gesetzlichen Grund weigere die Frage zu beantworten. Die Zeugin könne sich bei ihrer Weigerung auf den Punkt polizeiliche Auswertungssysteme in ihrer Aussagegenehmigung beziehen. Die Zeugin selbst ergänzte dazu:"ich hätte auch nicht gekonnt, selbst wenn ich gewollt hätte". Der Antrag auf Ordnungsgeld wurde abgelehnt, da die Zeugin einen gesetzlichen Grund hatte, die Aussage zu verweigern.

Danach wurde die Zeugin zu einer Datenbank des Verfassungsschutzes "GLINS" befragt. Sie antwortete den Begriff schon gehört zu haben, aber dazu keine Aussagegenehmigung zu haben. Auf den Vorhalt, dass dies aber so in den Akten stehe, sagte sie die Recherche wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht, dazu habe sie keine Aussagegenehmigung. Auch diese Aussageverweigerung sollte protokolliert werden, wurde aber ebenfalls abgelehnt. Dazu wurde ein Gerichtsbeschluss beantragt, der ebenfalls abgelehnt wurde.


Schlagwortrecherche und Schlussfolgerungen


Dann wurde die Zeugin nach der Schlagwortrecherche befragt. Sie konnte sich nicht erinnern, wer diese gemacht hat. Auf die Frage, ob sie sich an bestimmte Begriffe erinnern könne, sagte die Zeugin es seien keine Allerweltsbegriffe gewesen. Rechtsanwältin Weyers fragte, ob Reproduktion für sie ein Allerweltsbegriff sei. Frau Alles antwortete, es käme auf die Quintessenz der Begriffe an, die nicht üblicherweise in jedem Text verwandt werden. Daraufhin wurde ihr vorgehalten, dass laut den Akten der Begriff Reproduktion in 78 Texten vorkomme, die nicht der mg zugerechnet werden.

Auf die Frage, welche Schlussfolgerungen die Zeugin gezogen hat, entspann sich ein Streit über die Zulässigkeit der Frage. Der Vorsitzende meinte, die Zeugin solle nicht ihre Schlussfolgerungen wiedergeben, dies mache ein Sachverständiger. Die Verteidiger waren der Meinung, dass die Frage nach Schlussfolgerungen gestellt werden muss, damit man wisse was zu ihren Entscheidungen geführt habe. Dabei wurde auch in Frage gestellt, ob das Gericht ein Aufklärungsinteresse hat. Nach einer Pause lies der Vorsitzende die Frage zu. Die Zeugin antwortete, die Schlussfolgerungen des Kollegen, der den Bericht geschrieben hatte, waren für sie nachvollziehbar. Die Frage der Verteidigerin Weyers, wie die Zeugin es selbst bewerten würde, dass ein häufig benutztes Wort eine Mitgliedschaft in der mg (militante gruppe) zu begründen soll, wurde nicht beantwortet.

Auf die Frage, wie eine weitere Person zum Ermittlungsverfahren kam, sagte sie, es habe eine gemeinsame Veröffentlichung mit einer weiteren Person, die bereits verdächtigt wurde, gegeben. Welchen Anfangsverdacht es gegeben habe, konnte die Zeugin nicht mehr erinnern.

Frau Alles wurde dann gefragt, ob sie die politische Ausrichtung der Zeitschrift Radikal kenne. Sie meinte, es sei halt eine linksradikale Zeitung. Rechtsanwältin Weyers wollte wissen, ob das BKA von einer Doppelmitgliedschaft in der Radikal und der mg ausgegangen sei. Darüber waren der Zeugin keine Einschätzungen bekannt. Zudem habe sie sich nicht ausführlich mit den ideologischen Hintergründen befasst.


Personenraster


Des weiteren wurde die Zeugin dazu befragt, was ein Personenraster sei. Sie sagte, es seien Anhaltspunkte für ein Täterprofil und Ergebnisse der Auswertung. Auf die Frage, ob sie den Beschuldigten L. mit dem Personenraster verglichen habe, meinte die Zeugin, nein es habe ja einen Anfangsverdacht durch die Kommunikation mit bereits Verdächtigen gegeben. Das Personenraster wurde verlesen. Unter anderem enthält es folgende Punkte: enge soziale Bindung in der Gruppe, ausgeprägtes politisches und historisches Wissen insbesondere zu Kommunismus, analytisches Arbeiten und Fähigkeit wissenschaftliche Texte zu erstellen, Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten, möglichst keine ED-Behandlung in den letzten 10 Jahren, Möglichkeit Tagespresse zu lesen, Beteiligung an Basisstrukturen, kein klassischer Autonomer, kein klassischer Anti-Imp. Die Zeugin konnte aber nicht sagen, was auf den Beschuldigten L. zutreffen könnte.

Die Zeugin wurde befragt, welches Verhältnis die beiden Ermittlungsverfahren zueinander hatten. Sie sagte, es gab keine Festlegung oder Arbeitshypothese dazu.

Rechtsanwältin Weyers fragte weiter, ob noch gegen ihren Mandanten L. ermittelt werde. Darauf schwieg die Zeugin erst und antwortete dann nein. Auf die Nachfrage seit wann nicht mehr ermittelt würde, sagte Frau Alles dies ergebe sich doch aus den Akten. Ob es nach der Haftentlassung noch Telefonüberwachung und verdeckte Observationen gegeben habe, antwortete die Zeugin mit nein.

Dann wurde sie dazu befragt, wer Ermittlungsführer im ersten Verfahren ist. Dies ist KHK Oliver Damm. Zeugin Alles traf sich ein Mal wöchentlich mit ihm zur Teambesprechung. Dort wurde die gemeinsame Arbeit koordiniert und alles aktuelle besprochen wie z. B. neue Ermittlungs- und Auswertungsergebnisse. Sie begreifen sich als eine Ermittlungsgruppe. Auf die Frage, welche Absprachen es für den polizeilichen Großeinsatz mit diversen Hausdurchsuchungen am 09.05.2007 gab, verweigerte Zeugin Alles die Aussage. (Am 09.05.2007 wurden auch die Wohnungen von drei Beschuldigten des mg1-Verfahrens durchsucht.)


Kurz vor der Mittagspause klärte Richte Hoch mit dem bereits in Verkleidung erschienenen Zeugen KOK Weiß dessen Aussage auf den nächsten Verhandlungstag 9 Uhr zu verschieben.


Nach der Pause setzte Rechtsanwalt Franke die Befragung der Zeugin Alles fort. Er wollte wissen, was unter polizeilichen Auswertungs-und Bekämpfungssystemen zu verstehen sei. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da ihr die Frage zu allgemein war. Als sie konkreter gestellt wurde, konnte sie wegen ihrer Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Der Verteidiger fragte, ob es noch Dienstbesprechungen gibt und ob das laufende Gerichtsverfahren dort Thema sei. Die Zeugin antwortete, dass die Besprechungen noch stattfinden, man sich nicht über das Gerichtsverfahren unterhalte. Auf Nachfrage gab sie zu, dass man sich aber über die Inhalte des Verfahrens unterhalte. Laut der Zeugin nehmen an diesen Besprechungen auch Mitarbeiter des BKA teil, die bereits als Zeugen gehört wurden und solche die noch als Zeugen zu hören sind.

Auf die Frage, dass es eine Stellungnahme der Bundesregierung gegeben habe, dass hier BKA-Beamte sitzen um neue Anhaltspunkte aus der laufenden Hauptverhandlung zu ziehen, sagte die Zeugin, dazu könne sie nichts sagen, da sie ja sonst die laufende Ermittlung behindern würde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte die Zeugin, ob sie sich beim Verfassen ihres Sachstandsberichtes auf den ersten oder den letzten Auswertungsbericht beziehe. Am Beispiel des Beschuldigten L. zeigte er auf, dass Auszüge aus dessen Personenraster in seinen Vorführungsbericht übernommen wurden. L. wurde vor Jahren festgenommen, weil er sich in einem Zug mit Tennis-Borussia-Fans befand. Im Bericht von Frau Alles war dann zu lesen, dies alles sei dem linken Spektrum zu zuordnen. Frau Alles konnte dazu keine nähren Angaben machen. Die fehlende Kontrollinstanz und Prüfung ein Mal erhobener und bewerteter Daten wurde von der Verteidigung kritisch hinterfragt.


Frau Alles wurde weiter befragt, ob der "Nobelkarossentod" auch bei anderen Aktionen Verwendung gefunden hat und ob ein Postpaket dazu gehören würde. Frau Alles sagte, sie habe schon davon gehört, wie häufig dies gewesen sei, wisse sie aber nicht.

Bei der Durchsuchung von der Wohnung des Beschuldigten R. wurden Toppits Gefrierbeutel 6 Liter gefunden. Rechtsanwalt Lindemann merkte an, dass die Anleitung aber von 3 Liter Gefrierbeuteln ausgehe und fragte nach, ob dies mit 6 Liter Beutel ein Mal nachgebaut worden sei. Frau Alles gab an, es nicht zu wissen.

Nachfrage des Rechtsanwalts ob bei der Durchsuchung bei seinem Mandanten L. die auf dem Observationsfoto vom 22.02.07 erkennbare auffällige Mütze und Jacke gesucht und gefunden wurden. Die Zeugin antwortete wieder mit weiß nicht. Auf die Frage wie der Beschuldigte L. identifiziert worden sei, sagte die Zeugin er sei erst am 19.04.07 identifiziert worden. Rechtsanwalt Lindeman fragte wie viele Fotos zur Identifizierung vorgelegt wurden. Frau Alles antwortete, dass die Identifizierung durch ein beigezogenes Foto des Einwohnermeldeamtes erfolgte. Auf dieses Foto seien sie gekommen, da sie die Adresse von L. hatten. Wie dieses Foto beigezogen wurde und von wem es angefordert wurde, ließ die Zeugin offen.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Vorführbericht wurde KHKin Alles nach einem dort angeführten Text des Beschuldigten Dr. Holm aus der Zeitschrift telegraph befragt. Der Ermittlungshinweis sei möglicherweise das Ergebnis der Telefonüberwachung, so die Zeugin. Auf die inhaltliche Ausrichtung des Textes befragt konnte sich die Ermittlungsführerin nicht mehr detailliert erinnern. RA Lindemann zitierte aus dem Vorführbericht, dass der Text Übereinstimmungen zu Positionen der mg zu den G8-Protesten aufweisen würde. Der Text zum G8 wurde als Verdachtsmoment für die Mitgliedschaft in der mg gewertet. Die Zeugin wurde dann zu einem Papier des Verfassungsschutzes befragt, in dem der Beschuldigte Dr.Holm dem Umfeld der militanten G8-Kampagne zugerechnet wurde. Auch hier konnte sich die Zeugin nicht eindeutig erinnern.

Sie wurde weiter gefragt, wann von den Durchsuchungen des 09.05.2007 in der Presse berichtet wurde. Da Frau Alles in ihrem Vorführungsbericht schreibt, dass von diesen Durchsuchungen kurz darauf in der Presse berichtet wurde und dies als Anlass für das Treffen zwischen L. und R. gewertet wurde. Die Zeugin antwortete, dass diese Information irgendwann "hochgekommen " ist, aber nicht von ihr sei.

Dann fragte sie der Verteidiger welche Sitzordnung im Auto bei der Festnahme gegeben war. Die Zeugin sagte, H. sei der Fahrer, L. der Beifahrer und R. saß hinten. Der Verteidiger hält ihr aus den Akten entgegen, dass H. Fahrer war, R. Beifahrer und L. hinten saß. Frau Alles meinte, dann ist sei dies ein Fehler im Bericht. Weiter wurde die Zeugin zum Thema Handlungsanweisungen bei der Anmietung von Pkw (Stichwort: Notfallanmietung) aus ihrem Vorführungsbericht befragt. Bei einer Notfallanmietung solle die Person ein Fahrzeug anmieten, die am cleansten sei. Frau Alles erklärte, es habe keine überwachten Telefongespräche dazu gegeben. Solche Gespräche hätten aber bestimmt vorher stattgefunden. Auf Nachfrage, ob denn der Beschuldigte H. am cleansten sei, sagte sie, ihrer Meinung nach ja, da keine polizeilichen Erkenntnisse gegen ihn vorlagen. Verteidiger Lindemann hielt entgegen, dass H. aber doch Mitglied in einen linken Gruppe gewesen sein soll. Die Zeugin antwortete, er sei aber polizeilich nicht bekannt gewesen.


Neue beschuldigte Person


Der Verteidiger fragte nach, auf welchen Zusammenhang die Codierung der gefundenen E-Mail-Adresse hindeutet. Frau Alles sagte, es handele sich um eine Radikal-Codierung. Dies habe sie so in den Sachstandsbericht des mg-Verfahrens geschrieben. Die Zeugin sagte, dass eine Auswertung der Telefonüberwachung für die Zeiten der Anschläge gemacht wurde. Rechtsanwalt Lindemann fragte, wieso drei weitere Beschuldigte am 31.07.08 nicht vorläufig festgenommen wurden, da diese ja nach ihren Einschätzungen weitere Gruppenmitglieder sein sollen. Die Zeugin antwortete erneut mit: "ich weiß nicht". Auf die Frage, ob es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen gab, schwieg die Zeugin lange und antwortete dann, wenn es so wäre, dürfte sie dies nicht beantworten. Auch auf die Frage, ob es jetzt konkrete neue Beschuldigte gibt, sagte sie, sie dürfe zu laufenden Ermittlungen nichts sagen. Als ihr vorgehalten wird, dass dies ja in den vorliegenden Akten stehe, sagte sie, sie darf dazu nichts sagen. Die Bitte von Rechtsanwalt Lindemann dies zu protokollieren, wurde abgelehnt. Dann wurde eine Pause gemacht in der KHKin Alles ihren Vorgesetzten anrufen sollte, um zu klären, ob sie Angaben zu der weiteren beschuldigten Person machen könne. Dieser entschied jedoch, dass Frau Alles dazu nicht aussagen darf.

Anschließend befragte Verteidiger Herzog die Zeugin. Er wollte wissen, ob sie an der Zusammenstellung der Suchworte mitgewirkt habe. Die Zeugin bejahte, im Rahmen von Besprechungen. Es wurden einige Begriffe genannt und gefragt, ob die Suchworteingabe etwas gebracht habe. Die Zeugin konnte sich an keine Ergebnisse erinnern.

Dann wurde die Zeugin zu Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) befragt. Zeugin Alles erklärte, in der Regel gehen diese SBS zwei bis drei Tage nach einem Anschlag ein. In Verbindung mit den tatrelevanten Zeiten seien auf dem Handy von H. Anrufe eingegangen. Diese dienten wohl dazu, H. mitzuteilen wo sein Auto stand oder ihm grünes Licht zu geben, ein SBS abzuschicken. Dies sei aber nur eine Vermutung so die Zeugin. Auf die Frage, welchen Schluss die daraus ziehen würde, dass es nach dem 31.07.07 kein SBS gegeben habe, sagte sie, dies sei ein Anhaltspunkt dafür, dass es einen Anschlag gegeben habe.

Des weiteren wurde die Zeugin zu einem Ressonanzanschlag in der Schweiz befragt. Die Zeugin sagte, bei einem Anschlag auf eine MAN-Niederlassung in der Schweiz sei Bezug auf das hiesige Verfahren genommen worden. Es gäbe aber keine belegbaren Verbindungen zur mg oder Anhaltspunkte das Personen die hier an Anschlägen beteiligt waren auch im Ausland beteiligt sind.

Dann sagte die Zeugin aus, dass die Datenträgerauswertung im Groben abgeschlossen sei. Im Einzelnen laufen aber noch Ermittlungen von KHK Damm.


Unterbrechung der Verhandlung


Rechtsanwalt Lindemann beantragte die Protokollierung, dass die Zeugin die Aussage auf die Frage nach weiteren Beschuldigten in dem Verfahren verweigerte. Dieser wurde abgelehnt. Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Lindemann einen Beschluss, da die Zeugen nun auch zu Punkten die Aussage verweigerten, die bereits in den Akten protokolliert sind. Dies habe mit einem fairen Verfahren nichts zu tun . Zudem werde das Verfahren vom BKA gesteuert. Bundesanwalt Weingarten regte eine Unterbrechung an, um zu überdenken die Aussagegenehmigung der Zeugin zu erweitern. Verteidiger kritisieren, dass die Verhandlung immer in kritischen Momenten unterbrochen werde und die BAW sich dann immer mit den Zeugen berate. Außerdem lenke die BAW nun erst an einem Punkt ein, wo dies aktenkundig gemacht werden soll. Eine Entscheidung über den Antrag wurde verschoben. Die Verhandlung wurde an diesem Punkt unterbrochen un wird am 11.12.08 fortgeführt. Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Alles erfolgt am 18.12.08 um 9 Uhr.


Quelle: einstellung.so36.net


Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:


  • Ganz großes Kino im Gerichtssaal, ND - Seit September stehen in Berlin drei Aktivisten der linken Szene vor Gericht. Der Vorwurf: Sie versuchten Bundeswehr-Lkw anzuzünden und sollen Mitglieder der sogenannten militanten gruppe sein. Der Prozess wird sich noch bis Februar 2009 hinziehen.


  • Operation: Pink Panzer - "Panzer zu Suppenkesseln" & "Solidarität mit Milit. Gruppe" (Umgestaltungsmaßnahme)


  • mg-Verfahren:griechischer Prozessbeobachter - Auf einer Veranstaltung am Donnerstag (18.12.) in Berlin wird der griechische Rechtsanwalt Harry Ladis als internationaler Beobachter seine Einschätzungen im laufenden mg-Prozess gegen Axel, Florian und Olli darlegen. Außerdem wird er die Ereignisse der letzten Tage in Griechenland erörtern.

Harry Ladis hat Fragen des Einstellungsbündnisses beantwortet



  • Solidarität mit französischen Aktivisten - Am 11. November 2008 führte die französische Polizei eine der größten Razzien der letzten Zeit in Frankreich durch. Die Polizei durchsuchte verschiedene Gebäude und Wohnungen in Paris, Rouen, Limoges, der La Meuse Region und in dem in der Mitte Frankreichs gelegenen Dorf Tarnac durch. Zehn Personen wurden in Gewahrsam genommen, neun wurden inzwischen beschuldigt Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein, fünf werden zusätzlich mutwillige Sachbeschädigungen vorgeworfen. Diese sind seitdem inhaftiert. Solidaritätserklärung des Einstellungsbündnisses:


  • Solidarität mit Heike Schrader - Am 8. Dezember beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen Heike Schrader. Ihr wird nach Paragraph 129a StGB vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 1999 "Mitglied einer terroristischen Vereinigung", konkret der DHKP-C, gewesen zu sein. Solidaritätserklärung des Einstellungsbündnisses:



  • Soli-CD - In Kürze erscheint auf dem Label "Twisted Chords" mit "Out of Control" ein Soli-Sampler zugunsten in Berlin angeklagter Antimilitaristen. Der Sampler umfasst neben drei sehr unterschiedlichen Musik-CDs mit 60 Bands aus aller Welt auch eine Daten-CD mit nützlichen Programmen, Videos und Anleitungen rund um die Themen Emailverschlüsselung, Datenträgerverschlüsselung und Anonymität & Sicherheit im Netz und am eigenen PC. Musikalisch deckt "Out of Control" ein breites Spektrum ab: jede der drei CDs ist einem Musikstil zugeschrieben. Auf einer CD befindet sich ausschliesslich politischer HipHop, auf einer weiteren Punk und Hardcore, wohingegen die dritte CD mit einer nicht ganz in Schubladen passenden Mischung aus Drum´n´Bass, Dub und Punk aufwartet. Einige Songs sind unveröffentlicht und speziell für "Out of Control" aufgenommen worden. U.a. mit La Fraction, Fermin Muguruza, La Phaze feat. Keny Arkana, Chaoze One feat. Greis, Zion Train, Guts Pie Earshot, Inner Terrestrials, Watcha Clan, MDC, Inner Conflict, Alif Sound System, The Assassinators, Revolte Springen, The World/Inferno Friendship Society, Assalti Frontali, Calavera, Actitud Maria Marta, Juggling Jugulars, Scum of Toytown, AOS3, M.A.P., X Makeena, Yosh, Berri Txarrak, Free Yourself, Auktion, Los Muertos de Cristo, La Plataforma, Collectif Mary Read uvm.


  • Spenden - Die Soliarbeit für die von den 129a-Verfahren betroffenen kostet viel Geld. Deshalb sind wir auf Spenden angewiesen. Bitte spendet reichlich. Auch kleine und/oder regelmäßige Beträge sind gern gesehen. Konto: Rote Hilfe e.V. , Bank: Berliner Bank, Konto-Nr.: 718 9590 600, BLZ: 100 200 00



Quelle: einstellung.so36.net

Aktionstag 13. Dezember: Solidarität mit den Angeklagten im mg-Prozess


Wir rufen zu einem dezentralen Aktionstag am Samstag, dem 13. Dezember 2008 auf, aus Solidarität mit den drei vor dem Berliner Kammergericht Angeklagten Axel, Florian und Oliver und aufgrund der allgemein zunehmenden staatlichen Repression gegenüber der radikalen Linken. Wir rufen euch dazu auf, euch im Rahmen eurer Möglichkeiten zu beteiligen. Organisiert Demonstrationen, Veranstaltungen, Straßentheater, Wandbilder, Transparente an Brücken und vieles mehr.


Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens [Einstellungsbündnis], Antifaschistische Linke Berlin [ALB], Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin [ARAB], Revolutionäre Perspektive Berlin [RPB]


Feuer und Flamme der Repression - Solidarität mit Axel, Florian und Oliver


Am 25. September 2008 begann der Prozess gegen drei Aktivisten aus der radikalen Linken vor dem Berliner Kammergericht. Von der Bundesanwaltschaft wird gegen sie der Vorwurf erhoben, Ende Juli 2007 versucht zu haben, auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN AG in Brandenburg/Havel drei Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Des Weiteren werden sie der klandestinen militanten gruppe (mg) zugerechnet. Die seit 2001 existierende mg hat sich zu über 20 Brandanschlägen auf Einrichtungen von Staat und Kapital bekannt und sich außerdem mit theoretischen Texten und Diskussionsbeiträgen maßgeblich an einer Debatte zur Militanzfrage beteiligt. Die drei Berliner sind in dem laufenden Prozess einerseits der versuchten schweren Brandstiftung angeklagt und anderseits der Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" nach §129 des Strafgesetzbuches (StGB). Mit einem Aktionstag am 13. Dezember 2008, der in verschiedenen Städten veranstaltet werden soll, wollen wir unsere Solidarität mit den Beschuldigten ausdrücken und gegen staatliche Repression auf die Straße gehen.


Weg mit § 129, 129a und b


Die Paragraphen 129, 129a und b StGB zur strafrechtlichen Verfolgung der Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung für eine "kriminelle" oder "terroristischen Vereinigung" werden immer wieder dazu verwendet, um gegen die radikale Linke vorzugehen. Die Paragraphen sind Sondergesetze, welche eine Verurteilung allein durch den Nachweis einer Zugehörigkeit zu einer kriminalisierten Vereinigung ermöglichen. Es geht dabei weniger darum, ob einer Person eine bestimmte Straftat zur Last gelegt werden kann, sondern vielmehr um die Frage, ob sie Teil einer Gruppe ist, die insgesamt als "kriminell" eingestuft wird. Der "Terrorparagraph" sieht Haftstrafen bis zu zehn Jahren vor. Allerdings entpuppt er sich vorrangig als Ermittlungs- und Einschüchterungsinstrument der Sicherheitsbehörden. Denn mit Hilfe dieses Paragraphen ist es den staatlichen Organen möglich, massive Ausforschungsmaßnahmen wie Rasterfahnung, Überwachung von Telefon, Handy und Mailverkehr, Einsatz von Peilsendern, Kameras vor den Wohnungen der Betroffenen und vielem mehr über Jahre hinweg anzuwenden. Diese weit reichende Bespitzelung fand und findet in mehreren - teils eingestellten oder noch laufenden Verfahren - gegen AktivistInnen der radikalen Linken statt. So zum Beispiel gegen politische Gegner des G8-Gipfels oder auch gegen AntifaschistInnen aus Bad Oldesloe - Verfahren, die ergebnislos eingestellt werden mussten, aber die umfassende Ausforschung von Teilen bundesweiter linker Strukturen zur Folge hatten.


In Stuttgart-Stammheim läuft derzeit ein Prozess gegen fünf Linke aus der Türkei, denen die Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) vorgeworfen wird. Dies ist der erste größere Prozess gegen eine linke Organisation, bei dem der 2001 neu geschaffene §129b ("Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung") angewendet wird. Bei diesem Prozess gegen migrantische Linke wird es sicher nicht bleiben. Denn bereits jetzt laufen weitere § 129b-Ermittlungen, so zum Beispiel gegen 10 Personen von ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei) wegen angeblicher Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten Leninisten). Auch die kurdische Bewegung ist massiver Repression ausgesetzt. So wird die PKK (Kurdische Arbeiterpartei) seit 15 Jahren als "kriminelle Vereinigung" verfolgt. In engem Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen kurdische Linke steht auch das Verbot des Sender Roj-TV und der Tageszeitung Özgür Politika in der Bundesrepublik Deutschland.


Gegen Staat und Kapital


Als radikale Linke stehen wir in Opposition zur bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Daher ist es klar, dass der Staat mit seinen verschiedenen Repressionsapparaten wie Polizei und Justiz versucht, diesen Widerstand zu behindern und wenn möglich zu zerschlagen. Schließlich dient das staatliche Gewaltmonopol der Sicherung der herrschenden "Ordnung". Neben der konkreten Behinderung der politischen Arbeit durch Beschlagnahmung von Computern und Materialien bei Hausdurchsuchungen sowie der Einschüchterung durch Observation und Gerichtsverfahren ist auch die öffentliche Diffamierung radikaler linker Politik eine Folge der Kriminalisierung. Radikal Linke Politik und Organisierung soll als Terrorismus verleumdet werden, um mögliche Solidarisierung zu erschweren und Spaltungsprozesse innerhalb der linken Bewegung voranzutreiben.


Mit den sich verschärfenden sozialen Widersprüchen wird auch das Ausmaß an Überwachung und Repression gesteigert. In den letzten Jahren hat es eine ganze Palette an Verschärfungen diesbezüglich gegeben und zukünftig sind noch weitere Gesetze geplant, mit denen demokratische Rechte weiter abgebaut werden und der Überwachungsstaat ausgebaut wird. Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz, die zunehmende Aushöhlung des Versammlungsrechts und neue digitale Abhörtechniken sind einige der Neuerungen in diesem Bereich. Auch die Gesetzesinitiativen zur Durchsetzung und Legitimierung des Bundeswehreinsatzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen vor der Verabschiedung.


Für Solidarität und Revolution


Eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, eine Gesellschaft, in der für die Bedürfnisse und nicht für den Profit produziert wird, ist Ziel unseres politischen Kampfes - eine Gesellschaft, in der alle über die Produktionsmittel, die Produkte und deren Verwendung verfügen und gemeinsam planen, was produziert wird und nicht eine kleine Minderheit, die heute die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu ihren Gunsten bestimmt. Aber die besitzende Klasse wird nicht freiwillig ihre Macht und ihr Eigentum aufgeben, sondern sie wird mit allen Mitteln versuchen, ihre Herrschaft zu verteidigen. Deshalb müssen wir uns bewusst sein, dass unsere Strukturen immer wieder das Ziel staatlicher Repressionsmaßnahmen werden können. Dementsprechend ist es für uns auch wichtig, uns vor der Überwachung zu schützen. Als radikale Linke bekämpfen wir ein System, das immer wieder Krisen produziert und innerhalb der kapitalistischen Logik außer durch Krieg und Zerstörung auch keine wirklichen Auswege aus seinen Krisen finden kann. Die aktuelle globale Finanzkrise zeigt einmal mehr, welche katastrophalen Folgen eine Wirtschaftweise hervorbringt, in der es nur um Profite geht. Dass die Kosten der Krise von den Lohnabhängigen getragen werden sollen, während die staatlichen Ausgaben für Soziales eingespart werden, macht deutlich, wie abhängig staatliche Politik vom ökonomischen Reproduktionsprozess ist.


Deshalb richtet sich unser Kampf nicht allein gegen die Angriffe der Repression, sondern ist vor allem auf die Perspektive einer solidarischen und klassenlosen Gesellschaftsordnung ausgerichtet. In diesem Kampf spielt die Solidarität mit den politischen Gefangenen und allen von Repression Betroffenen allerdings eine wichtige Rolle. Nur gemeinsam und international können wir uns den Repressionsschlägen effektiv entgegensetzen!


  • Solidarität mit Axel, Florian und Oliver!
  • Weg mit § 129, 129a und b!
  • Freiheit für alle politischen Gefangenen!
  • Kapitalismus zerschlagen - Solidarität aufbauen!



Frankfurt / Main:

Bremen:

13.12.2008 | 14.00 Uhr | Demonstration | Schlachthof

Hamburg:

  • 11.12.2008
  • 19.30 Uhr | Infoveranstaltung | Centro Social | Sternstr.2
  • 13.12.2008
  • 12.00 Uhr | Block auf der Free-Mumia-Demonstration | HBF/Glockengießerwall

Lüneburg:

  • 10.12.2008
  • 20.00 Uhr | Filmvorführung: "Wir sind alle Terroristen" | Infocafé Anna&Arthur | Katzenstr.2

Zürich:

  • 11.12.2008
  • 19.00 Uhr | Infoveranstaltung | Volkshaus | Stauffacherstr.60

Wien:

  • 12.12.2008
  • 14.00 Uhr | Demonstration | Schwarzenbergplatz


Der AKTIONSTAG:

  • Solidaritätsaktion 13.12. zum mg-Verfahren - Den bundesweiten Aktionstag am 13.12. haben auch Stuttgarter GenossInnen zum Anlass genommen, aus Solidarität mit den Angeklagten im mg-Prozess, an belebten Plätzen in der Stuttgarter Innenstadt jeweils ein Plakat und ein Wandbild der Roten Hilfe International anzubringen.
  • Zusammenfassung Aktionstag gegen Repression - Für den 13.12.2008 hatten verschiedene linke Gruppen zu einem dezentralen Aktionstag gegen Repression aufgerufen. Anlass ist der momentan laufende Prozess gegen drei Berliner Antimilitaristen, denen neben versuchter Brandstiftung, Mitgliedschaft in der Militanten Gruppe (mg) vorgeworfen wird. Der Aktionstag sollte die Solidarität mit den Angeklagten ausdrücken und ein Zeichen gegen die zunehmende Repression gegen linke AktivistInnen setzen. In einigen Städten in der BRD und auch international fanden verschiedene Aktionen wie Demonstrationen, Veranstaltungen und Plakat-bzw. Transpiaktionen statt. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick zu den gelaufenen Aktivitäten im Rahmen des Aktionstages rund um den 12. und 13. Dezember gegeben werden.
  • Berlin: Feuer und Flamme der Repression (+Fotos) - Am 12. Dezember 2008 beteiligten sich circa 1500 Menschen (VeranstalterInnen-Angaben) an der Demonstration "Feuer und Flamme der Repression" durch Berlin-Kreuzberg. Ursprünglicher Hintergrund des Protestes ist ein derzeit laufendes Gerichtsverfahren am Berliner Kammergericht. Den drei Angeklagten Axel, Florian und Oliver wird vorgeworfen Mitglieder in der kriminellen Vereinigung "Militante Gruppe" (mg) zu sein. Zudem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass sie auf dem Firmengelände der MAN AG in Brandenburg an der Havel Bundeswehrfahrzeuge angezündet hätten.
  • Lüneburg: Baumtranspis, Graffities, Fakes, Mars-TV - Angekündigt waren "Aktionstage gegen Repression, Überwachung und Kontrollen politisch unerwünschter Personen - aus Anlass der Vorbeugehaft gegen eine AtomkraftgegnerIn, eines Prozesses, der Abschluss der Aktionstage sein wird und der Kriminalisierung rund um den Castor". So jedenfalls stand es auf der Internetseite zu den Aktionstagen. Und: "Es geht vor allem um Polizei, Gerichte und Überwachung!" Vom 5.-9.12.2008 erlebt Lüneburg eine Vielzahl von Aktivitäten - bunt, subversiv, direkt und unberechenbar. Das Ergebnis: Einige wirkungsvolle Fakes, viele bekletterte und behängte Bäume, ein eingestelltes Gerichtsverfahren, zwei Verhaftungen, viel Straßentheater und direkte Kommunikation sowie ein bisschen Sabotage.
  • Plakataktion in Magdeburg
  • Menschenrechtsdemo + Antirepressionsblock[HH]




Quelle: einstellung.so36.net


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