neues-auf-al

meckiemessermuzak.blogsport.de

beatclub-kl

lgkl

vvn-kl

pantoffelpunk

gefangeneninfo

RH

indymedia

jw

somerights
Unsere eigenen Inhalte stehen unter einer Creative Commons-Lizenz.

Unsere Seite basiert auf Freier Software und typo3

redaktion_nospam_
@anderslautern.de

(bitte zusammensetzen und _nospam_ aus der Adresse entfernen - Spamschutz)




ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - Februar '09


Linke Politik verteidigen!


Mit diesem Text soll ein kleiner Überblick über den aktuell vor dem Berliner Kammergericht laufenden §129-Prozess (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) gegen drei Berliner Aktivisten aus der linken Szene geliefert werden. Die drei bzw. weiteren Personen werden konkret der Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) angeklagt bzw. als Beschuldigte verdächtigt.


Wer ist die militante gruppe (mg)"


Die mg hat sich 2001 erstmals in Wort und Tat in die politische Arena begeben. Im Sommer 2001 war die Debatte um die sog. Entschädigung von ehemaligen ZwangsarbeiterInnen während des Nazi-Faschismus in vollem Gange. Die mg unternahm in dieser emotionalisierten Debatte um NS Verbrechen und deren Relativierung einen Anschlag auf die Mercedes-Benz-Niederlassung in Berlin und versandte scharfe Patronen an den Personenkreis der sog. Entschädigungsstiftung. In den folgenden Jahren brachte sich die mg inhaltlich und praktisch in viele aktuelle Themen ein, die weit über den Bereich der Linken virulent waren. So z.B. durch militante Angriffe auf Einrichtungen der "Sozialtechnokratie' wie Sozialämter und Pilotprojekte der sog. Jobcenter oder verantwortlicher Behörden staatlicher Abschiebepolitik wie des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei. Die jeweiligen Taten wurden durch Anschlagserklärungen inhaltlich begründet und veröffentlicht. Insgesamt werden der mg 24 militante Aktionen zugeschrieben.


Insbesondere ist die mg durch die Initiative einer Militanz-Debatte in der Szene-Öffentlichkeit aufgetreten. Diese seit 2001 begonnene Diskussion um Wege und Mittel militanter Politik sollte zu einem intensivierten Austausch klandestiner Gruppenstrukturen beitragen, um entweder über den inhaltlichen Positionsabgleich oder eine direkte Vernetzung eine koordinierte Vorgehensweise auf einer konzeptionellen Grundlage zu ermöglichen. Diese Militanz-Debatte ist, um es vorsichtig zu sagen, noch ergebnisoffen und dümpelt seit geraumer Zeit nur noch vor sich hin.


Die mg hat als Selbstcharakterisierung in einem Gruppenportrait geschrieben, dass sie sich als einen sozialrevolutionären und antiimperialistischen Zusammenhang betrachtet, der sich ideologisch auf einer kommunistischen Grundlage bewegt. Dabei orientiert sich die mg hauptsächlich an den links- und rätekommunistischen Strömungen, die sich Anfang der 20er Jahre innerhalb und außerhalb der Formierung der III. Kommunistischen Internationalen (KomIntern) herausgebildet haben und der ab Mitte der 20er Jahre einsetzenden 'Stalinisierung' entgegenwirken wollten.


Die mg-Verfahren


Bereits wenige Wochen nach dem ersten militanten Anschlag der mg nahm die Bundesanwaltschaft (BAW) die Ermittlungen gegen die militante gruppe auf. Das erste mg-Ermittlungsverfahren richtete sich gegen linke Aktivisten aus der Gefangenen-Initiative "Libertad!". Das Bundeskriminalamt (BKA) und die BAW gingen bis kurz vor Prozesseröffnung gegen Axel, Flori und Olli davon aus, dass es sich bei dieser Personengruppe um den "Ursprungskern' der militanten gruppe handelt. Bereits vor diesem Verfahren wurden diese linken Aktivisten über Jahre von den staatlichen Stellen überwacht. Da sie sich in den 80er Jahren u.a. in antiimperialistischen Zusammenhängen politisch engagierten, waren sie für die bundesdeutschen "Sicherheitsbehörden' von Beginn an von einem erhöhten Interesse. Im Jahr 2003 kamen zwei weitere mg-Verfahren hinzu.


Einmal gegen einen Sohn eines ehemals beschuldigten Libertad-Angehörigen und einmal gegen eine Person, die in den 80er Jahren u.a. in der militanten feministischen Gruppierung "Die Amazonen' mitgewirkt haben soll. 2006 erfolgte dann das vierte mg-Verfahren gegen einen Personenkreis, der u.a. im akademischen Milieu tätig ist.


Diese Ermittlungen führten dazu, dass über Teile dieser Personen die drei jetzt in Berlin Angeklagten ins Visier der Verfolgungsbehörden gerieten. Vor Prozessauftakt des aktuellen Verfahrens erfolgte eine Abtrennung der vier linken Wissenschaftler von den drei vor dem Berliner Kammergericht stehenden Genossen. Die ersten drei mg-Verfahren sind inzwischen sang- und klanglos in sich zusammengefallen und mussten eingestellt werden. Das aufgesplitterte vierte mg-Verfahren läuft nach wie vor. Des Weiteren ist kurz vor Prozessauftakt ein weiteres mg-Verfahren gegen eine Einzelperson angestrengt worden. Ob es dafür ein separates Aktenzeichen gibt und es sich somit um das sechste (!) mg-Verfahren handelt, oder ob es zu dem vierten Verfahren hinzugerechnet wird, ist bislang nicht bekannt.


Politischer Hintergrund des mg-Prozesses


Zur Erinnerung: In den frühen Morgenstunden wurden Axel, Florian und Olli auf einer Brandenburgischen Landstrasse in der Nähe der Stadt Brandenburg an der Havel, die für ihr ehemaliges großes Stahlwerk bekannt ist, durch ein "Mobiles Einsatz Kommando" (MEK) des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin unsanft abgegriffen. Sie sollen durch das MEK-Observationsteam dabei beobachtet worden sein, wie sie Brandsätze unter drei Bundeswehr-LKWs auf einem Gelände des deutschen Rüstungskonzerns MAN abgelegt haben. Der Zugriff erfolgte aufgrund einer Direktive des BKA, das mit dem MEK in ständiger Verbindung stand und über die Entwicklungen in der Nacht in nicht näher defi nierten "regelmäßigen Abständen' unterrichtet wurde.


Zeitlich leicht verzögert, wurde der Berliner Soziologe Andrej Holm zu Hause festgenommen und wie die drei anderen zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe mit einem Hubschrauber sowjetischen Typs ausgeflogen.


In Karlsruhe bekamen die vier Festgenommenen den Haftbefehl, in dem ihnen die Mitgliedschaft in einer (damals noch) "terroristischen Vereinigung" nach §129a vorgeworfen wurde, in die Hand gedrückt. Für die drei in Brandenburg Aufgegriffenen stand eine mehrmonatige Untersuchungshaft an.


Der Haftbefehl gegen Andrej musste wegen offensichtlicher Unbegründetheit und öffentlichem Druck letztlich nach mehreren Wochen aufgehoben werden. Die "drei Brandenburger' erhielten nach einer Haftprüfung Ende November 2007 Haftverschonung, da im Kontext der staatlichen Verfolgung gegen vermeintliche Personenzusammenhänge der militanten gruppe nicht mehr von einer "terroristischen', sondern "nur' noch von einer sog. "kriminellen' Vereinigung nach §129 die Rede ist. Da die Haftbefehle nach §129a ausgestellt waren, war die Entlassung aus der Untersuchungshaft nur die logische Folge.


Nach einer EU-Angleichung der sog. Anti-Terrorparagrafen vor einigen Jahren, sind die Bestimmungen für das Vorliegen des "Straftatbestands' §129a etwas enger gefasst worden. Danach muss das subjektive und objektive Tatbestandsmerkmal zusammenkommen, um von einer "terroristischen Vereinigung' sprechen zu können. In dem BGH-Haftprüfungsbeschluss, in dem die mg als kriminelle und nicht terroristische Vereinigung eingestuft wurde, ist u.a. darauf verwiesen worden, dass die mg-AktivistInnen zwar über das subjektive Motiv verfügen, als RevolutionärInnen eine grundsätzliche gesellschaftliche Veränderung in der BRD und darüber hinaus erwirken zu wollen, allerdings sind die objektiven Voraussetzungen der Gruppierung mit den bisher angewandten Methoden und Mittel nicht gegeben, diesen Anspruch auch nur annähernd zu erfüllen.


Der §129-Prozess in Berlin


Seit dem 25. September 2008 läuft der Prozess gegen Axel, Florian und Olli vor dem Berliner Kammergericht, das mit den Oberlandesgerichten (OLG) in anderen Bundesländern vergleichbar ist. Dieses Gericht ist für Staatsschutzprozesse nach §129ff. in der Regel zuständig. Allerdings war vor Prozessauftakt nicht ganz geklärt, ob dieser Prozess nach der Herunterstufung von §129a auf §129 überhaupt vor dem Berliner Kammergericht stattfinden kann und eine diesbezügliche Zuständigkeit gegeben ist.


Die Verwunderung war bei den Prozessbeteiligten nicht groß, dass aufgrund der "besonderen Bedeutung' der inkriminierten mg dieser Prozess vor dem Kammergericht eingeläutet wurde. Bei einer anderen Entscheidung hätte das Verfahren an ein Brandenburger Landgericht abgegeben werden müssen. Das hätte eine zeitlich unabsehbare Verzögerung des Prozessauftaktes bedeutet.


Bisher sind 16 Verhandlungstage absolviert worden, weitere 9 stehen bislang bis Mitte Februar aus. In der Beweisaufnahme werden bis zum jetzigen Zeitpunkt ZeugInnen angehört, die vom Strafsenat des Kammergerichts geladen worden sind. In der Regel handelt es sich um BeamtInnen von BKA und LKA, die entweder am Schreibtisch mit dem Fall mg betraut sind bzw. vertraut sein wollen oder um aktenkundig gewordene MEK-Kräfte, die bei Observationen und dem Zugriff dabei waren. Diese treten in einer Art Karnevalskostüm in den ZeugInnenstand, damit ihr optisches Berufsgeheimnis gewahrt bleibt.


Es sind von den VerteidigerInnen bereits mehrere Befangenenheitsanträge gestellt worden, da die Verteidigerrechte aufgrund der elastisch interpretierbaren "Aussagegenehmigung' von BeamtInnen massiv beschnitten werden. Diese Aussagegenehmigungen machen es den AnwältInnen nahezu unmöglich, entlastende Ausführungen von den BeamtInnen zu erhalten. Alle diesbezüglichen Fragen werden in der Regel mit dem Hinweis, dass "eine Antwort nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt sei', abgeblockt.


Eine anwaltliche Eingabe war bislang u.a. aufzuklären, ob es sich bei der mg um einen in sich geschlossenen, homogenen Block handelt oder eher um einen Dachverband, unter dem verschiedene Teilgruppen mit einer relativen Autonomie agieren. In dem Aktenbestand gibt es dazu von Seiten des BKA und der BAW unterschiedliche Deutungsmuster. Es ist möglicherweise interessant, wie sich die Klassenjustiz die interne Struktur einer klandestinen Organisierung vorstellt.


Nach den Weihnachtsferien wird der Prozess in eine neue Phase eintreten. Dann werden vor allem Beweisanträge von der Seite der VerteidigerInnen mit entsprechenden ZeugInnenvorladungen erwartet. Vermutlich im Frühjahr wird der Prozess zu Ende gehen. Dabei ist mit einer Verurteilung nach §129 zu rechnen, d.h. dass den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen drohen.


Die einzelnen Details der Prozesstage werden regelmäßig und zeitnah von der Prozessbeobachtungsgruppe auf die Homepage des Einstellungsbündnisses gestellt. (Endlich einmal eine Gelegenheit, diesen FreundInnen und GenossInnen herzlich zu danken!)


Die Solidarität mit den Angeklagten


Die Anfänge der Solidaritätsarbeit der insgesamt sieben Beschuldigten dieses spezifischen mg-Verfahrens waren aufgrund der Heterogenität der Beteiligten kompliziert. Eine klare Linie konnte anfangs kaum entwickelt werden. Es galt einige Eckpunkte zu bestimmen, an denen sich die politische Unterstützung orientieren konnte. Auch das gelang erst Monate nach der Haftverschonung der "drei Brandenburger'. Einerseits verständigten sich das Einstellungsbündnis mit den dann später auch Angeklagten über den inhaltlichen Aufhänger Anti-Militarismus, da dies wegen des vorgeworfenen Anklagepunktes der versuchten Sabotage von NATO-Kriegsgerät nahe lag. Andererseits war klar, dass das mg-Verfahren nicht losgelöst von den eingeleiteten und später in sich zusammengefallenen §129a-Verfahren im Kontext der Repressionswelle gegen den Anti-G8-Widerstand im Sommer 2007 betrachtet werden konnte. Des Weiteren ist im Verlauf der Soliarbeit von einzelnen Beteiligten deutlich gemacht worden, dass der Staatsschutzangriff nicht auf eine "kritische Wissenschaft' abzielt, sondern ganz konkret gegen ein kontinuierlich arbeitende klandestine Struktur, nämlich die militante gruppe und mit ihr gegen linke Politik, gerichtet ist. Teile des solidarischen Umfeldes stellen dies seitdem stärker in den Vordergrund und verteidigen damit linke Politik insgesamt, insbesondere aber auch das mg-Projekt.


Darüber hinaus machte ein Teil der Angeklagten auf Veranstaltungen im Rahmen einer Infotour durch die BRD zum mg-Prozess deutlich, dass sie sich als Teil der revolutionären Linken verstehen und sich von der mg weder distanzieren noch zu ihr bekennen werden. Auch außerhalb des Einstellungsbündnisses entfalteten sich viele Initiativen.


U.a. wurde auf einer Veranstaltung unter dem Motto "Kriegsgerät interessiert uns brennend' die Legitimität antimilitaristischer Sabotage hervorgehoben. In einer Broschüre unter dem Titel "Noch so ein Sieg und wir verlieren den Krieg. Die Schlacht von Asculum und das Berliner mg-Verfahren' wurde der Versuch unternommen, Teile der bisherigen Soliarbeit und der Anwaltstätigkeit einer kritischen Zwischenbilanz zu unterziehen. Z.B. wurde kritisiert, dass die "revolutionäre Identität der mg' durch die tendenzielle "Verniedlichung' der Gruppenpolitik, um darüber möglicherweise das Vereinigungsdelikt vom Tisch zu bekommen, ignoriert wurde. Bemerkenswert ist in letzter Zeit vor allem die internationalistische Solidarität, die die Prozessbeteiligten erfahren. So engagiert sich vor allem die Rote Hilfe International mit ihren Sektionen in diesem Prozess. Grußbotschaften gab es u.a. auch von den Gefangenen der PC p-m (politisch-militärische Kommunistische Partei Italien). Der sich international ausgeweitete Aktionstag am 13.12.2008 kann ebenfalls als ein ermutigendes Signal einer internationalistischen Klassensolidarität gewertet werden. Das geknüpfte solidarische Band wird also aufzunehmen und zu verstärken sein!


Erstabdruck dieses Textes in: Gefangenen Info 1/2009. Das Gefangenen Info ist im Internet auf der Homepage www.political-prisoners.net zu finden.

Prozeßberichte


  • Bericht vom 23. Prozesstag (12.02.2009)


Der heutige Prozesstag begann mit einer Mitteilung des Vorsitzenden Richters, dass die Einlieferungsanzeige der Festnahmen vom BKA per Fax übersandt wurde. Laut BAW sei diese wegen eines "schlichten Büroversehens" nicht in der Sachakte. Die BAW könne aber nicht ausschließen, dass noch weitere Sachen fehlen. Zu Fehlern, die in anderen Behörden gemacht werden, hätten sie aber keine Aussagegenehmigung.


Zeugenvernehmung PK Gottschalk


Dann kam der Zeuge Timo Gottschalk, 30, LKA 62, MEK Berlin, Codiernr. 99100027. Er trat verfremdet durch Perücke und Schnauzbart auf. Sein Gesicht hatte er mit sehr dunkler Schminke gebräunt. Der Zeuge hatte an der Observation und der Festnahme am 30./31.07.07 teilgenommen. Zur Observation konnte er nur wenig sagen. Er erinnerte sich nur daran, durch die Stadt Nauen gefahren zu sein. Das zu observierende Fahrzeug hat er nicht durchgehend auf der Strecke gesehen. Zur Festnahme kam er, als diese von Fahrer und Beifahrer bereits lief. Er habe auf der Beifahrerseite den bereits an der geöffneten Tür stehenden hinteren Beifahrer festgenommen. Er habe diese Person gegriffen und zu Boden gebracht und ihr Handfesseln und Schlafbrille aufgesetzt. Die Schlafbrille sei ein Mittel um die Funktionsfähigkeit der Dienststelle und der Dienstfahrzeuge aufrecht zu erhalten, so der Zeuge. Er habe dann anschließend den Renault Clio der Festgenommenen zur Polizeiwache gefahren. Welche Wache in Brandenburg das war weiß er aber nicht. Als er dort angekommen sei, waren die Festgenommenen bereits in den Zellen vor denen Plastikbehälter mit deren persönlichen Gegenständen standen.

An dieser Stelle kam es zu Unklarheiten, da der Richter dem Zeugen zwei Einlieferungsberichte vorhielt, die diesen als den Ausführenden von zwei zeitgleichen Durchsuchungen der Festgenommenen bezeichneten. Der Zeuge gab aber an, dass er keine Durchsuchungen durchgeführt habe und auch keinen Bericht dazu gefertigt hat.

Auf Verlangen der Verteidigung wurde die Aussagegenehmigung des Zeugen kopiert.


Ein weiterer unbekannter Beamter"


Nach der Entlassung des Zeugen gab RA Franke eine Erklärung ab, dass es noch einen Beamten geben müsse, der den hinteren Beifahrer festgenommen hat. Es sollen alle an der Festnahme beteiligten Beamten gehört worden sein, und bisher habe sich keiner der Beamten dazu bekannt. Dazu gebe es so der RA nur zwei Möglichkeiten. Erstens es gab bei der Festnahme mehr Beamte als bisher genannt. Oder zweitens die Beamtin, die die bei der Festnahme des Beifahrers mitgemacht hat, wollte sich nicht in Widerspruch zur Aussage ihres Kollegen Alevisos stellen.(siehe 18. Prozesstag) Zudem lasse sich keine genau Zuordnung der abgenommenen Gegenstände machen, da sich nicht feststellen lässt wer wem was abgenommen hat.


Richter Hoch wirft danach ein, dass die Originale der Festnahmeberichte angefordert wurden. Bundesanwältin Greger erwiderte auf die Erklärung von RA Franke, sie halte es für Spekulation, dass eine weitere Person an der Festnahme beteiligt war. Vielmehr sei der Festgenommene wohl einer Aufforderung auszusteigen nachgekommen.

RA Lindemann zitierte daraufhin die Aussage des Beamten Kroll auch der Festnahme beteiligt war. Dieser hatte ausgesagt, dass die im Fahrzeug hinten sitzende Person bereits festgenommen wurde als er selbst am Fahrzeug ankam. Er habe die Hände des Kollegen gesehen. (siehe 17. Prozesstag) Auch die Beamtin Steinmetz gab an, dass die Festnahme bereits beendet war, als sie am Fahrzeug ankam. (siehe 19. Prozesstag) Da liegt es nahe, so RA Lindemann, dass es einen weiteren Beamten gab und das etwas verschleiert werden soll.


Richter Hoch richtete sich daraufhin an den Angeklagten, dieser könne ja sagen, wie es sich zugetragen hat. Aber er wisse auch, dass er nichts sagen müsse.

Damit unterbrach der Vorsitzende die Verhandlung.

Fortsetzung am Mittwoch 18.02.09 um 9 Uhr.




  • Bericht vom 22. Prozesstag (11.02.2009)


Erster Zeuge


Der 22. Verhandlungstag begann mit der Fortsetzung der Vernehmung des verkleideten Zeugen Weiß, LKA (dem Verfasser des Berichtes zu den Ereignissen des 30./31.7.07 in Brandenburg). Da einige ZuschauerInnen zu Beginn der Verhandlung durch langwieriges Kopieren der Ausweise bei der Sicherheitskontrolle am Eingangaufgehalten wurden, musste der Richter das bisher Verhandelte für sie noch einmal zusammenfassen.


Der Zeuge berichtete von der Observation und Festnahme am 30.7.07, allerdings konnte er sich an zahlreiche Fakten nicht mehr erinnern. Bei dem gemeinsamen Ausflug und den Gesprächen einiger LKA Beamter am 29.12.08, war er nicht dabei hätte aber davon gehört. Auch vom Festnahmeort erfuhr er seiner Aussage nach nur durch Hörensagen. Wer ihndavon unterrichtete wusste er auch nicht mehr, da es bei seiner Dienststelle dem LKA 6/11 KOST (Koordinierungsstelle) häufig wechselnde Mitarbeiter gäbe.

Aufzeichnungen über ein koordinierendes Telefonat, durch welches er Kontakt mit dem BKA hatte, befinden sich in den Kopien des Observationsberichtes. Dazu sollte es telefonisch eine Klärung geben, weshalb die Sitzung nun für 10 Minuten unterbrochen wurde.


Die Fragen der Verteidigung, wann er am Observationstag das erste Mal Kontakt zum BKA aufgenommen hätte, wann er für ihn neue, relevante Informationen erhalten habe, wer verantwortlich bei der Festnahme gewesen sei und von wem die Gegenstände bei der Festnahme sichergestellt wurden, konnte er nicht beantworten. Nachmittags hätte er noch einmal beim BKA angerufen, um zu erfahren, was sie genau zu tun hätten und während der Festnahme ebenfalls.


Telefonüberwachung


Nach der Entlassung des Zeugen Weiß wurden vom Vorsitzenden Richter Hoch sechs Abschriften von abgehörten Telefonaten verlesen und damit ins Verfahren eingeführt. Bei den nur wenige Sekunden dauernden Gesprächen, trafen die Teilnehmer kurze Absprachen darüber, wann sie sich sehen würden und sprachen davon eine Autovermietung zu kontaktieren. Alle Telefonate fanden im Juli 2007 statt. Die Zuordnung der Angeklagten zu den Stimmen am Telefon wurde von der Verteidigung angezweifelt. Ihrer Auffassung nach seien die Gesprächsprotokolle nicht gerichtlich verwertbar. Zusätzlich wurde die Art und Weise in der bereits mehrmals Beweismittel eingeführt wurden stark kritisiert.


Nach der Mittagspause konnte die Öffentlichkeit wieder nicht rechtzeitig ab Beginn der Verhandlung am Geschehen teilnehmen, da es abermals zu starken Verzögerungen durch langwierige Durchsuchungen am Einlass kam.


Zweite Zeugin


Die Zeugin Konta vom LKA Berlin erschien ebenfalls in auffälliger Verkleidung. Um sich über den Prozess und die bisher gemachten Aussagen zu informieren gab sie an, die Prozessberichte der - wie sie sagte - "gegnerischen Seite" im Internet gelesen zu haben. Dies sorgte im Saal für einige Erheiterung. Bei der Observation am 30.7.07 fuhr sie den Verdächtigen durch Brandenburg hinterher. Sie war nicht auf dem MAN-Gelände und kam anschließend am Festnahmeort erst an, als ihre Kollegen bereits die Scheiben des Fahrzeuges eingeschlagen, die Türen aufgerissen und die Insassen des Wagens herausgezerrt hatten. Sie sah nach ihrer Aussage während ihres ca. 10-minütigen Aufenthaltes einen Festgenommenen auf dem Boden liegen und einen weiteren an einem Zaun. Beide trugen so genannte "Schlafbrillen" und waren gefesselt.


Da sie viele weitere Fragen der Verteidigung nicht beantwortete und immer wieder ihre dazu fehlende Aussagegenehmigung anführte, gab es nun eine Pause, in welcher sie diese genauer mit ihrem Vorgesetzten abklären solle. Bei zahlreichen anderen Fragen konnte sie sich selbst an sehr nahe liegende Fakten angeblich nicht mehr erinnern. Weder fiel ihr ihre Codierendnummer ein, noch wusste sie mit wem oder wie vielen Kollegen sie den Festnahmeort verlassen hatte.


In Anwesenheit der Zeugin wurde von Seiten der Verteidigung dem Gericht gegenüber festgestellt, dass durch die bisherigen Zeugenbefragungen weder der Abtransport der Gefangenen, noch die Identität der an der Festnahme Beteiligten, deutlich geworden wäre. Die Anwälte stellten daraufhin den Antrag, die Weigerung der Zeugin Fragen zu beantworten zu protokollieren und über die Klärung folgender Fragen zu entscheiden:Welche Kollegen saßen mit der Zeugin auf der Heimfahrt im PKW oder fuhr sie allein" Wie viele Fahrzeuge waren am Festnahmeort" Wie viele Kollegen blieben am Festnahmeort als sie wegfuhr" War der Kollege Gottschalk auf dem Weg zum Festnahmeort bei ihr im PKW" Wie viele weibliche Kollegen waren am Einsatz beteiligt" Wer nahm Oliver R. fest" Wer weiß mehr"


Nachdem die Zeugin unvereidigt entlassen wurde machte die Verteidigung noch einmal deutlich, dass der Ablauf und die Art und Weise der Durchsuchung und Verbringung der Angeklagten immer noch völlig ungeklärt sei. Die Staatsanwaltschaft lenkte daraufhin ein und kündigte an, Informationen über weitere Beamte, die an der Festnahme und Durchsuchung beteiligt waren, nachzuliefern.


Die Anwälte forderten die Praxis des Gerichtes, Zeugenladungen erst kurz vor dem Verhandlungstag bekannt zu machen, zu ändern. Daraufhin erklärte der Richter, dass zum Thema "Brandenburg" demnächst alle Zeugenladungen abgeschlossen seien und der nächste Verhandlungskomplex beginnen würde.


Zum Ende des Verhandlungstages gab es einen weiteren Disput zwischen Verteidigung und Gericht über den von der Bundesanwaltschaft noch nicht bearbeiteten Antrag auf Herbeiziehung weiterer Akten.


Am nächsten Verhandlungstag, Donnerstag den 12.2.09 um 9.00 Uhr wird der Prozess mit der Vernehmung des Zeugen Gottschalk fortgesetzt.




  • Bericht vom 21. Prozesstag (29.01.2009)


Am 21. Prozesstag fanden zwei Zeugenvernehmungen statt, des weiteren wurden neue Verhandlungstermine verkündet. Die beiden Zeugen sind Polizeibeamte vom LKA 62, welche beide an Observationen von Andrej H. im Februar und April beteiligt waren. Als besonders relevant wurden eingeschätzt und Einfluss in die Akten fanden die Tage 14.02., 22.02. und 19.04.07. Um diese Tage drehte sich auch die heutige Zeugenbefragung.

Die Frisuren dieser Zeugen waren den ZuschauerInnen schon aus früheren Aufführungen bekannt, ebenso wie die schönen Oberlippenbärte. Allerdings fiel diesmal das unregelmäßig gebräunte Gesicht des ersten Zeugen besonders auf.


Erste Zeugenvernehmung


Als erster Zeuge wurde der KOK Stefan Kaebelmann, 44 Jahre, LKA 62 vernommen. Er berichtete zuerst von der u.a. von ihm und seinem Kollegen Puppel durchgeführten Observation am 14.02.07, bei der Andrej H. ein Internetcafé besuchte. Dabei wurde dieser sowie der Bildschirm, welchen er benutzte mit einer Videokamera aufgenommen. Das ermöglichte es den Beamten später mittels Vergrößerung genauestens den Inhalt des Bildschirms zu erkennen, inklusive benutzter e-mail Adresse und Textinhalt. Dabei schrieb dieser, "dass er eine Zeitlang nicht da sei und sie sich am 22. sähen". Bei dieser Observation von Andrej H. stellten die Beamten auch eine von ihm auf dem Weg dorthin gerauchte und dann weggeschmissene Zigarettenkippe sicher und übersandten diese zwecks DNA-Sicherung an das BKA. Zusätzlich wurde auch die IP-Adresse des von ihm verwendeten Computers ermittelt.


Am 22.02. wurde dann ein Treffen zwischen Andrej H. und einer bislang unbekannten Person überwacht. Zu Beginn hatten sie Aufstellung genommen an der Wohnanschrift von Andrej H., jedoch flitzte dieser so geschwind auf seinem Fahrrad los, dass sie nicht hinterher kamen und die gezielte Verfolgung erst am Nordbahnhof wieder aufnehmen konnten. Dort traf er sich mit einer Person. Die beiden Personen gingen ca. eine Stunde lang spazieren, wobei sie mehrmals fotografiert wurden. Danach wurde die bisher unbekannte Person auf dessen Rückfahrt observiert. Jedoch verloren sie diese im Wedding, im Bereich Sparrstraße. Daraufhin ließen sie sich die Ausweisanträge, mittel- und westeuropäisch aussehender, männlicher, 20-25 jähriger Personen vom Landeseinwohneramt aus diesem Bereich kommen und versuchten die Person dadurch zu identifizieren. Dies gelang ihnen so jedoch nicht.


Bei einer weiteren Observation am 19.04. konnte ein Treffen in einem Café zwischen Andrej H. und einer anderen Person festgestellt werden. Diese Observation wurden von Kräften des BKAs durchgeführt, welche sich zum Zwecke der Überprüfung, ob es sich bei der anderen Person um die Person vom 22.02.07 handelte, LKA-Kollegen hinzuzog, die sich sicher waren, die Person vom 22.02.07 zweifelsfrei wiedererkennen zu können. Er teilte dem BKA mit, dass es sich bei der Person im Café um dieselbe Person handeln würde wie bei dem Treffen am 22.02.07 am S-Bahnhof Nordbahnhof. Durch Befragung durch die Verteidigung stellte sich heraus, dass sich dieses Wiedererkennen, auf das sich diese Aussage bezog, im Dunkeln auf 20m Entfernung abgespielt haben musste.


RA Lindemann erklärte später, am Ende der Vernehmung, dass ein Wiedererkennen unter diesen Bedingungen erfahrungsgemäß auszuschließen sei.


Des weiteren stellte sich nun durch Befragung der Verteidigung heraus, dass sich das thematisierte konspirative Verhalten lediglich auf ein wiederholtes Umschauen, bzw. denselben Weg ein zweites Mal benutzen bezog, jedoch keine weiteren Merkmale eines solchen Verhaltens, wie beispielsweise trennen und in entgegengesetzte Richtung weitergehen oder ähnliches beobachtet werden konnte.


Nun wurde diese unbekannte Person auf dem Weg vom Café observiert und festgestellt, dass diese ein Haus in der Tegeler Straße betrat. Jetzt besorgten sie sich erneut die Ausweisanträge vom Landeseinwohneramt, diesmal von eben jener vermuteten Wohnanschrift. Daraufhin identifizierte der Zeuge nach seiner eigenen Aussage, auf Nachfrage durch die Verteidigung, allein und ohne fremde Mithilfe den Angeklagten Florian L. Wo diese Unterlagen, die ihm dazu zur Verfügung standen nun sind, ist unklar. Vernichtet, zurückgegeben oder einfach verloren.


Interessant war scheinbar auch die Frage nach der Jacke, welche der angeblich wiedererkannte an beiden Treffen getragen haben soll. Die Beschreibung dieser Jacke reichte von Olivgrün, mit abgesetzten Ärmeln, über Satin-glänzend mit auffälligen Streifen bis hin zu brauner Lederjacke.


Über die Identifizierung schrieb der Zeuge KOK Kaebelmann einen Bericht. Dieser wurde jedoch später von dem BKA mit den Worten "das reicht der Verteidigung nicht aus" kritisiert und der Zeuge wurde beauftragt einen ausführlicheren Bericht zu verfassen.


Zweite Zeugenvernehmung


Der zweite Zeuge KOK Stefan Puppel, ebenfalls vom LKA 62 wurde schon um 12:15 Uhr vernommen, da die erste Zeugenbefragung schneller als erwartet vor überging.

Dieser sagte so ungefähr dasselbe aus wie der erste heutige Zeuge.

Er betonte jedoch mehr das auffällige Verhalten von Andrej H., der sich nicht wie ein normaler Mensch verhalten hätte. Er hätte eben zu dem Treffen am 22.02.07 sein Haus nicht wie sonst verlassen, sondern mit dem Fahrrad und dies auch noch sehr schnell, so dass er wohl schon im Hausflur Schwung aufgenommen haben muss, so der Zeuge.

Bei dem Treffen im Café war er auch dabei, hat das BKA unterstützt. Wie viele Kollegen vom LKA dabei waren, meint er auf Grund seine Aussagegenehmigung nicht sagen zu dürfen, weiß er aber auch nicht mehr. Andrej H. hätte sich aber auch hier sehr auffällig Verhalten, so z.B. geguckt, wer nach ihm die Treppe zur U-Bahn hinunter geht, wer noch auf dem Bahnsteig ist, dort auch den Platz gewechselt, und auch geguckt wer noch in den Zug einsteigt. Auf Nachfrage der Verteidigung sagte er, dass dies eben so sei, wenn Leute das Gefühl hätten beobachtet zu werden und dies versuchen wollen zu verifizieren. Er wurde jedoch nicht erkannt, davon würde er ausgehen.

Ansonsten hat er Andrej H. in das Café gehen sehen, weiß aber nicht ob die Kontaktperson schon drin war. Als die Kontaktperson dann das Café verließ, waren sie der Meinung, dies könnte schon die Person vom letzten Mal sein, weil ähnliche Jacke und Körpergröße und Gang hätten auch gestimmt. Also ist er ran, zweimal um das festzustellen, einmal auf ca. 15 m und einmal unter 10 m und hat dabei festgestellt, dass es dieselbe Person sei. Diese haben sie dann bis zur Tegeler Straße gebracht und dann im Nachhinein anhand der Ausweisanträge vom Landeseinwohneramt die Person als Florian L. identifiziert. Was später aus diesen Unterlagen geworden ist, weiß er auch nicht.

Er hat sich die Unterlagen auf jeden Fall alleine angesehen, das würde ja sonst keinen Sinn machen und außerdem war der Kollege Kaebelmann zu einem anderen Zeitpunkt damit beschäftigt.

Die Fotos von Andrej H. und der Kontaktperson hat vermutlich eine Kollegin gemacht, denn diese hat in der Regel gute Fotos gemacht, deshalb geht er davon aus, dass sie das war. Grundsätzlich aber können alle Fotos machen.

Im Allgemeinen legte Andrej H. eine hohe Grundaufmerksamkeit an den Tag und wurde über einen längeren Zeitraum observiert. Der Zeuge kann nicht ausschließen, dass er dies gemerkt hätte.

Der Zeuge wird entlassen.


Nächster Verhandlungstag, Mittwoch 11.02., 9 Uhr.



  • Bericht vom 20. Prozesstag (28.01.09)


Vernehmung des Zeugen Polizeikommissar Bendt, LKA Berlin oder "das große Nichts!!!"


Kurz nach 9:00 Uhr begann der 20. Verhandlungstag mit der Vernehmung des Zeugen Gunnar Bendt, 38, Polizeikommissar, LKA 62 Berlin. Auch dieser Beamte erschien, wie seine Vorgänger des MEKs, zur Vernehmung mit Perücke und angeklebtem Bart. Bendt war mit der Observation am 31.07.07 betraut und war auch bei der Festnahme in Brandenburg vor Ort. An den genauen Auftrag an diesem Tag konnte der Zeuge sich nicht erinnern, es ging jedoch darum Kontakte von Personen feststellen. Ob es zu Beginn der Observation bereits einen Verhaftungsauftrag gegeben hat, wusste er nicht mehr.


Die Observation am 31.07.07


Auf Nachfrage des Vorsitzenden Hoch schilderte der Beamte was sich an diesem Tag ereignete. Er beschrieb das ziellose Umhergehen von Personen zu Beginn der Observation. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft sagte der Zeuge, er könne sich nicht mehr erinnern, ob er in Berlin eine Zweier- oder Dreiergruppe beobachtet habe. Es kam, laut seiner Aussage, zu keiner Identifikation der Personen in Berlin. Zu der Fahrt nach Brandenburg an diesem Tag konnte er wenig aussagen. Er konnte sich nicht mehr erinnern, wann und wie er das Fahrzeug genau gesehen habe bzw. ob die Observation lückenlos verlief. Auf das MAN-Gelände in Brandenburg hatte er von seinem Beobachterstandpunkt aus keine Einsicht und konnte demnach keine Aussagen treffen. Die Brandsätze habe er nicht gesehen. Er sagte aus, zu dem Bericht über die Observation und die Festnahme nichts beigesteuert zu haben und dazu auch nicht befragt worden sein. Der Bericht wurde von seinem Kollegen Weiß verfasst.

Der Zeuge hatte bereits an einer früheren Observation eines der Angeklagten teilgenommen. An den genauen Zeitpunkt konnte er sich jedoch nicht erinnern. Es sei bei der Observation zu keinen Auffälligkeiten gekommen.


Die Festnahme


Der Zeuge sagte aus, dass er bei der Festnahme in Brandenburg anwesend war. Er sei mit den Kollegen Kroll und Alevisios in einem Fahrzeug zum Festnahmeort gekommen. Er wisse aber nicht mehr, ob ihr Fahrzeug als erstes dort angekommen sei. Ob der observierte PKW zu diesem Zeitpunkt schon stand bzw. ob er durch das Fahrzeug der Polizisten überholt wurde, wisse er auch nicht mehr. Der Zeuge beschrieb den ersten Blick auf den Festnahmeort als "fließende Bewegung". Er befand sich auf der Fahrerseite des PKWs, sicherte die Situation ab, nahm aber selbst keine Person fest. Er schilderte die Festnahme wie folgt: Sein Kollege Kroll, MEK LKA Berlin, entglaste die beiden Scheiben auf der Fahrerseite des PKWs. Der Fahrer des Wagens wurde durch die Fahrertür auf den Boden gebracht und ihm wurden Handfesseln angelegt. Welche Kollegen welche Personen festgenommen hätten und was genau auf der Beifahrerseite passiert sei, wisse er nicht. Auch bei den Vorbereitungen auf die Verhandlung habe er darüber mit seinen Kollegen nicht gesprochen. Die Personen hätten sich nicht gewehrt und Gewalt gegen sie habe er nicht feststellen können. Die Beantwortung der Frage nach der Gesamtanzahl der Beamten bei der Verhaftung verweigerte er mit dem Hinweis dafür keine Aussagegenehmigung zu haben.

Der Zeuge gab an, dass er auf dem Fahrersitz im Nachhinein, einen der Angeklagten erkannt hätte. Auch die anderen beiden Angeklagten erkenne er von der Verhaftung her wieder.


Zu der Frage, ob Waffen bei der Festnahme benutzt worden sind, machte der Zeuge unterschiedliche Angaben. Auf Nachfrage Hochs gab er zuerst an, dass keine Waffen benutzt worden seien. Zu einem späteren Zeitpunkt, bei der zweiten Nachfrage, diesmal durch die Verteidigung, ob Waffen vorhanden gewesen seien bzw. ob eine Waffe ins Auto gerichtet worden sei, gab der Zeuge an, sich nicht mehr erinnern zu können. Ob alle Festgenommenen mit Schlafbrillen und Handfesseln ausgestattet wurden, wusste Bendt nicht mehr. Weiterhin sagte der Zeuge, er habe im Nachhinein nichts von Verletzungen eines der Festgenommen erfahren. Auch über eventuelle Verfahren gegen Kollegen in diesem Zusammenhang habe er nichts gehört.

Die Nachfrage der Verteidigung, wie häufig er Verhaftungen durchführe, verweigerte er mit dem Hinweis dies betreffe den Bereich Taktik. Die Verteidigung ließ sich daraufhin seine Aussagegenehmigung kopieren.

Fragen der Verteidigung, welcher Kollege die Festgenommen durchsucht habe, wann dies geschehen sei, ob ihnen sofort Dinge abgenommen wurden und wie lange er selbst noch am Festnahmeort geblieben sei, wusste er nicht zu beantworten oder konnte sich nicht erinnern.


Bundesanwalt Weingarten erzählte abschließend zu diesem Themenkomplex von einem Beamten, der ihm einmal privat gesagt hätte, er könne sich nicht an einzelne Festnahmen erinnern, da sie sein Alltagsgeschäft wären, und fragte, ob dies bei dem Zeugen ähnlich sei. Der Zeuge antwortete, Festnahmen gehörten zwar zu seinen Aufgaben, aber sie seien kein Alltagsgeschäft.


Identifikation von Personen


Im Verlauf der Vernehmung ging es immer wieder um die Identifikation der Personen. Der Zeuge gab an, vor Ort wären Lichtbilder zur Identifikation gewesen. Er könne sich aber nicht an die Identifikation der Personen erinnern. Auch habe er sich mit seinen Kollegen nie über eine Identifikation von Personen unterhalten und auch nicht darüber, wer eine solche vorgenommen hätte bzw. warum dies so spärlich festgehalten wurde in den Berichten. Auf Nachfrage der Verteidigung räumte er ein, die Angeklagten von den Lichtbildern her wiedererkannt zu haben. Er wusste jedoch nicht mehr, wann er das Bild eines der Angeklagten gesehen hatte.


Die Tatortbegehung am 29.12.08


An der bereits in vergangenen Prozessberichten mehrmals erwähnten Tatortbegehung, am 29.12.08, hatte auch der Zeuge Bendt teilgenommen. Es seien fünf Personen, in zwei Fahrzeugen, bei der Begehung dabei gewesen. Der Tatort und der Verhaftungsort waren Ziel des Ausflugs. An dieser Stelle der Vernehmung wurde, wie bereits mehrmals, nach Unstimmigkeiten bezüglich des genauen Verhaftungsortes gefragt. Der Zeuge sagte aus, es habe sich nicht der Verhaftungsort geändert, sondern es sei lediglich zu einer Verwechslung der Straßennamen gekommen.


Organisatorisches bei der Polizei und jede Menge Anträge der Verteidigung


Eine Reihe von Fragen der Verteidigung beschäftigte sich mit organisatorischen Verfahren auf der Dienststelle. Auf Nachfrage sagte der Zeuge Bendt, es werden Observationsakten geführt, die auch an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Ob Lichtbilder darin enthalten seien, konnte der Zeuge nicht sagen. Es seien darin eher Bewegungen von Personen beschrieben, so der Zeuge. Die Frage, was "Einsatzunterlagen" sind, wollte der Zeuge mangels Aussagegenehmigung nicht beantworten. Diese Frage falle in den Bereich Taktik und Logistik und er dürfe sie somit nicht beantworten. Jeder Kollege, der sich auf den Prozess vorbereiten wolle, könne diese Einsatzunterlagen jedoch einsehen. Was überhaupt in eine solche Einsatzunterlage aufgenommen wird und ob auch Observationsberichte ein Teil davon sind, wollte der Zeuge nicht beantworten. Der Vorsitzende und die Bundesanwaltschaft griffen an dieser Stelle ein und erklärten die Frage als beantwortet. Daraufhin stellte die Verteidigung einen Antrag auf Protokollierung . Der Vorsitzende entsprach diesem Antrag.


Die Verteidigung legte die Frage nach, ob es Vermerke von Kollegen über ihre Aussagen vor Gericht gebe. Auch hierzu verweigerte der Zeuge Bendt die Aussage. Daraufhin beantragte die Verteidigung eine weitere Protokollierung. Auch diesem Antrag kam der Vorsitzende nach. Nachdem Bundesanwalt Weingarten diese Frage nochmals, etwas anders formuliert stellte, äußerte der Zeuge, er habe nichts Schriftliches von Kollegen über deren Zeugenaussage gelesen, er lese nur die Einstellungen im Internet.


Zu einem späteren Zeitpunkt der Vernehmung beantragte die Verteidigung die Frage zu protokollieren, ob sich in den Einsatzunterlagen ein handschriftlich dokumentierter Observationsbericht befindet, nachdem der Zeuge erneut die Aussage hierzu verweigerte.


In einem weiteren Fragenkomplex der Verteidigung, ging es um den Umgang mit den Aussagegenehmigungen unter den Kollegen. Bendt sagte, er habe sich nie mit Kollegen darüber unterhalten. Auch nicht darüber, wie das Gericht damit umgehen würde.


Zum Aussageverhalten des Zeugen erklärte die Verteidigung abschließend, der Zeuge interpretiere seine Aussagegenehmigung willkürlich, so habe er beispielsweise über die Schlafbrillen bei der Befragung durch den Vorsitzenden ausgesagt, obwohl dies den Bereich Taktik und Technik betrifft, Fragen der Verteidigung dazu mit Hinweis auf seine Aussagegenehmigung aber nicht beantwortet.


Dann stellte die Verteidigung einen Antrag auf Beiziehung der fehlenden Aktenbestandteile zur Ursprungsakte. Dies sei wichtig, da bei dem Verfahren ein Organisationsdelikt verhandelt würde.


Die Bundesanwältin Greger insistierte sofort und beantragte den Antrag abzulehnen, da alle relevanten Aktenbestandteile vorhanden seien um die Rechts- bzw. Schuldfrage zu klären. Informationen über Personen aus früheren mg-Ermittlungen spielten dabei keine Rolle.


Die Verteidigung widersprach an dieser Stelle und machte deutlich, dass der BGH sagt, dass alles was verdeckt ermittelt wurde, auch ins Verfahren eingebracht werden kann, da es sich hierbei um Beweismittel handeln kann, die dann auch der Verteidigung zur Verfügung stehen müssen. Über den Antrag der Verteidigung wurde heute noch nicht entschieden.


"Kleiner Lauschangriff"


Nach einer kurzen Pause wurden die Tonbandmitschnitte eines kleinen Lauschangriffes vom 19.04.07 vorgespielt. Mitgeschnitten ist darin ein Kneipenbesuch eines der Angeklagten. Das mehrmalige Anhören des Mitschnitts in verschiedenen Tonformaten konnte kein Ergebnis erzielen. Außer Musik und Stimmengewirr konnte nichts verstanden werden. Das Thema wurde kurzerhand fallen gelassen, ohne es weiter zu vertiefen.


Vernehmung des Zeugen KOK Stolzenfels, BKA


Um 13:00 Uhr nach der Mittagspause wurde die Verhandlung mit der Zeugenvernehmung von KOK Mark Stolzenfels; BKA fortgesetzt. Der Zeuge wurde bereits am 19. Prozesstag (22.01.09) vernommen.

Zu Beginn der Befragung ging es der Verteidigung um den Verbleib eines Faxes vom BKA an die Bundesanwaltschaft, welches durch ein anderes Fax in Bezug auf Verbindungsdaten ersetzt worden war. Der Zeuge sagte aus, dass das ersetzte Fax sich wahrscheinlich nicht mehr in den Akten befinden wird. Grund dafür sei, dass wahrscheinlich etwas falsch im Text gewesen sei.


Die Verteidigung fragte nach, ob e-mailadressen dem Zeugen dienstlich bekannt geworden waren. Der Zeuge sagt aus, dass sie zwar dienstlich, aber nicht polizeilich bekannt geworden wären, aber er darüber keine Aussagegenehmigung habe. Dazu, ob sie ihm durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt geworden wären, machte er ebenfalls keine Angaben. Weiterhin habe er nachgefragt und dürfe auch nichts dazu aussagen, was es heißen würde, einer der Angeklagten verfüge über eine Telefonnummer, Handynummer und e-mailadresse. Ob diese Informationen verfahrensrelevant seien, dürfe er ebenfalls nicht sagen.


Weiterhin wurde der Zeuge zu einer Observation einer Person am 09.05.07 befragt. Er selbst habe an der Observation nicht teilgenommen, ihm lag lediglich ein zusammengefasster Bericht vor. Es geht in dem Bericht vermeintlich um einen der Angeklagten, der sich "konspirativ" mit einer anderen Person getroffen hat. Erstaunlich ist, dass die zweite Person nachträglich ermittelt wurde, weil sie während des Treffens Geld am Automaten abhob. Die Verteidigung fragte nach, wie es komme, dass es hierzu erst am 06.11.07 erstmalig einen Aktenvermerk gegeben habe, mit der Information, dass es ein konspiratives Treffen gewesen wäre. Stolzenfels konnte nicht mehr sagen, woher er diese Information genommen habe.


Dann wurde der Zeuge gefragt, wie viele Verfahrenskomplexe es zur mg gibt. Es gebe zwei Komplexe: mg1 -- meint das 2008 eingestellte Verfahren und mg2 -- meint das aktuelle Verfahren mit den sieben Beschuldigten. Die Struktur der mg stellen sich die Polizeibehörden mit einer Ausführungsebene bzw. mit einer Bezugsperson zur Ausführungsebene vor. Das sei die Ebene, die die Anschläge verüben würde. Es würde auch eine Planungsebene geben.


Zum Ende der Vernehmung wurde Stolzenfels zu seiner Arbeit am Ermittlungsverfahren befragt. Er sei April 2007 zu den mg-Ermittlungen gekommen und sei von KHKin Alles, BKA (Ermittlungsführerin) und anderen Kollegen in die Ermittlungen eingeführt worden. Ihm sei auch kein Zusammenhang zwischen dem mg1-Komplex und dem aktuellen Verfahren bekannt und er wisse auch nicht, ob ein Zusammenhang einmal im Gespräch war. Es sei immer von einer mg ausgegangen worden und ihm sei erklärt worden, dass man bei den Personen aus dem mg1-Komplex "auf dem Holzweg" gewesen sei.

Weiter fragte die Verteidigung, ob die wöchentlichen Teamsitzungen verfahrensübergreifend sind. Die Bundesanwaltschaft beanstandete die Frage. Die Verteidigung konkretisierte ihre Frage, ob die Ermittlungsergebnisse der einzelnen Anschlagsverfahren in den Teamsitzungen besprochen werden. Das bejahte der Zeuge.

Ob die 7 Personen aus dem mg2-Komplex vorher schon bekannt gewesen waren, bevor sie beschuldigt wurden, konnte der Zeuge nicht sagen. Auch darüber, ob sie im Zusammenhang mit der radikal bekannt geworden sind und wie das Verhältnis von der mg zur radikal sei, ist ihm nicht bekannt. Seines Wissens gibt es auch keine Ermittlungen gegen Personen, die erst der mg und später der radikal zugerechnet wurden. Er konnte sich auch nicht daran erinnern, ob Papiere der mg bei Personen gefunden wurden, die nicht der mg zugerechnet wurden.

Mit diesen Fragen endete die heutige Vernehmung des Zeugen Stolzenfels




Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:

ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - Januar '09


Prozeßberichte


  • Kurzbericht vom 19. Prozesstag (22.01.2009)


+++ Verwaltungsgericht wies Klage zur Aussagegenehmigung als unzulässig zurück, da es keinen Sperrvermerk der zuständigen Behörde gab +++ inzwischen liegt ein Sperrvermerk des Berliner Senats für Inneres und Sport vor, jedoch nicht für die heutige Zeugin +++ Disput zwischen Verteidigung und Senat, ob die Befragung von neuen ZeugInnen, für die es noch keinen Sperrvermerk gibt, vertagt werden sollte, bis die Frage der Aussagegenehmigung geklärt ist +++ Drei ZeugInnenvernehmungen: KKin Steinmetz, MEK LKA 62; EKHK Schulz, LKA 62; KOK Stolzenfels, BKA St 14 +++ KKin Britta Steinmetz war bei der Observation am 30./31.07.07 dabei, hatte aber selbst nur Teile der Autofahrt beobachtet und ist auch erst zu der Festnahme dazugestoßen, als diese schon geschehen war +++ bezog sich des öfteren auf ihre eingeschränkte Aussagegenehmigung, was auch den Antrag der Verteidigung auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes nachsichzog, welcher allerdings vom Senat abgelehnt wurde +++ EKHK Klaus Schulz hat Asservate sichergestellt, ist aber nach eigener Aussage nur ein Erheber, außerdem hatten die Brandenburger Kollegen schon alles abgeräumt +++ er untersuchte mit seinem Team ein markiertes Gebüsch auf etwaige Fußspuren, konnten aber nichts finden +++ er ließ auch Handschuhe, welche bei den Angeklagten gefunden worden sein sollen, spurensicher verpacken und mitnehmen +++ nach seiner Aussage können Verunreinigungen an Beweismitteln, z.B. mit DNA entstehen, wenn diese in offenen Tüten transportiert werden +++ ob die Beweismittel vom Tatort in offenen oder geschlossenen Tüten transportiert wurden, weiß er nicht, er hat es nicht gesehen +++ Erklärung der Verteidigung, es sei somit nicht auszuschließen, dass die Flaschen nachträglich noch verunreinigt wurden +++ KOK Mark Stolzenfels hatte mit TKÜ, Asservaten, Durchsuchungen und allgemein mit diesem Fall Kontakt +++ Er ermittelte über eine e-mail Anfrage beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung den Zeitwert der Fahrzeuge, die angeblich versucht wurden anzuzünden +++ insgesamt ca. 100.000 € +++ aus dem Inhalt der abgehörten Telefonate am 29.07.07 schloss er mit gesundem Menschenverstand, dass Exekutivmaßnahmen bevor stünden, eine Meinung die er mit Kollegen teilte, weshalb er früh nach Hause ging, um im Falle eines Falles ausgeschlafen zu sein +++ nach seiner Aussage, müsste dies auch die Ermittlungsführerin Frau Alles so gesehen haben +++ auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wurde frühzeitig informiert +++ Befragung des Zeugen wird am 28.01., 13 Uhr fortgesetzt +++ BAW führt Unterlagen in die Verhandlung ein, dass auf der Internet-Seite aufbau.org stünde, dass ein Olli mit einer halbstündigen Videoschaltung zur Politik der mg, Widerstand und Repression an einer Veranstaltung präsent gewesen wäre +++ Zwischendurch wurde noch ein Zuschauer wegen ungebührlichen Betragens (er hatte über den Staatsanwalt Weingarten gelacht) von dem Vorsitzenden Richter Hoch nach Vorne gebeten und ermahnt und im Weiteren mit der Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bedacht +++ nächster Prozesstag am Mittwoch, 28.01.2009, 09:00 Uhr +++



  • Bericht vom 18. Prozesstag (08.01.2009)


An diesem Prozesstag war die Vernehmung des Zeugen 99100001 angekündigt. Dieser kam sichtlich verfremdet durch Perücke, Schnurrbart und Brille in den Gerichtssaal und offenbarte dann einem Antrag der verteidigenden Anwälte folgend doch seine Identität als KOK Nikolaos Alevisos, 41 Jahre, MEK LKA Berlin.

Er war beteiligt an der Observation und Festnahme der Angeklagten am 30./31.07.07.


Observation


Während der Befragung durch den Richter zur Observation wurde deutlich, dass er real nur einen Bruchteil (ca. 20 - 25%) der überwachten Zeit die Angeklagten beobachten konnte. Sie nahmen Aufstellung am frühen Abend in Wedding an der Wohnanschrift eines Angeklagten. Er selbst hatte die Angeklagten dort nicht gesehen, sondern hörte lediglich die Meldungen der Kollegen. Nach diesen verließen zwei Personen die Wohnanschrift und stiegen in ein Auto. Dieses fuhr dann über Landstraßen nach Brandenburg/Havel, wobei er selbst den kurzen Halt des Fahrzeugs auf einem Parkplatz an einer T-Kreuzung zu einer umgangssprachlich Pinkelpause (O-Ton Zeuge) sah. Er hörte von Kollegen über deren Fund auf dem MAN-Gelände und vernahm die Anweisung zur Festnahme. In den Akten tauchen zwei unterschiedliche Festnahmeorte auf. Bei in Augenscheinnahme von Bildern von Google-Earth (Angabe des Vorsitzenden Richters Hoch), versicherte der Zeuge, dass die Festnahme an der Brielower Straße in Radewege stattfand.


Festnahme


Nachdem das abgestellte Fahrzeug los fuhr, nahm er die Verfolgung auf, wobei er unterwegs noch seinen Kollegen Kroll aufnahm. Nach ca. 1.5 km sah er das verfolgte Fahrzeug wieder. An der Festnahme war er beteiligt, in dem er den Beifahrer nach seinen Worten mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Auto und auf den Boden verbrachte. Wie dabei die später ärztlich attestierten Verletzungen bei dem von ihm Festgenommenen entstanden sein könnten, konnte er nicht erklären. So hatte dieser beispielsweise mehrere Hämatome am Kopf, Prellungen des Kiefers, Verletzungen im Rippenbereich, für die der Zeuge keine Ursache benannte, bzw. die von ihm beschriebene Festnahmeweise nicht deren Ursache sein kann.


Aussagegenehmigung


Obwohl er benannte, dass er Herrn Kroll auf dem Weg zur Festnahme aufgesammelt hatte, durfte er seiner Meinung nach, zu der Frage, ob Herr Kroll auch auf dem Weg von Berlin nach Brandenburg/Havel in seinem Auto war, laut seiner Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Als der Verteidiger Lindemann nachfragte, warum er dies seiner Meinung nach nicht sagen dürfe, er könne da keinen Unterschied erkennen, reagierte der Staatsanwalt Weingarten gewohnt heftig und unsachlich, da es doch völlig klar sei, wo der Unterschied läge. Das Publikum blieb trotz vieler fragender Gesichter unaufgeklärt.


Zeugenausflug am 29.12.08


An diesem Tag fanden sich mehrere Polizeibeamte ohne dienstliche Anweisung zusammen um eine gemeinsame Fahrt nach Brandenburg/Havel zu unternehmen. Darunter zwei Beamte die (noch) keine Zeugenvorladung haben und einer, dessen Vernehmung zu diesem Zeitpunkt schon beendet war. Mitgefahren sind nach Aussage von KOK Alevisos, die PolizeibeamtInnen Schoetzau, Kroll, Steinmetz, Bernd und er selber. Sie waren mit zwei Fahrzeugen unterwegs. Über die Teilnahme des unmittelbaren Vorgesetzten des Zeugen Alevisos, Herrn Gerhardt, gibt es widersprüchliche Angaben. So sagte der Polizeibeamte Kroll am 17. Prozesstag, dass er sicher sei, KHK Gerhardt sei auch mitgefahren, im Gegensatz dazu war sich der Zeuge, KOK Alevisos, sicher, er sei nicht dabei gewesen. Sie besuchten den angeblichen Tatort und den vermuteten Festnahmeort um sich auf ihre Zeugenaussagen vorzubereiten.

Des weiteren gab es ein vorbereitendes Gespräch zwischen ihm und seinem Kollegen Kroll.


Fraglich bleibt, wie das Erinnerungsvermögen dieser beiden Zeugen im Allgemeinen einzuschätzen ist, wenn sie bezüglich eines Vorbereitungstreffens ca. eine Woche später schon unterschiedliche Angaben zu den TeilnehmerInnen daran machen, so RA Lindemann.


Die nächsten Prozesstermine: 21./22. Januar, 9 Uhr im Gerichtsgebäude Berlin-Moabit, Turmstraße 91, Saal 700



  • Bericht vom 17. Prozesstag (07.01.09)


Pünktlich um 9 Uhr eröffnete der Vorsitzende Hoch den 17. Verhandlungstag.


Vernehmung des Zeugen Gerhardt


Die Verteidigung setzte die Vernehmung des Zeugen KHK Christian Gerhardt, 41, MEK LKA Berlin, vom neunten Verhandlungstag (05.11.08) fort. Auch heute kam der Zeuge verkleidet zum Prozess. Er hatte am 31.07.07 (Festnahmetag) die Aufgabe mit mehreren Kollegen zwei Personen zu observieren. Er konnte die beiden Personen jedoch nicht identifizieren als sie den PKW bestiegen. Er konnte sich an den Fahrweg des observierten Fahrzeugs, ein Renault Clio, und an den Halteort in Brandenburg nicht genau erinnern. Auf Nachfragen der Verteidigung sagte der Zeuge, dass er den Observationsbericht verfasst hat. Die Schilderung der Festnahme darin, stamme von seinem Kollegen Kroll. Außerdem seien die Kollegen Schoetzau und Weiß an dem Bericht beteiligt gewesen. Der Zeuge gab zu, mit dem Kollegen Schoetzau über die Verhandlung gesprochen zu haben. Dieser habe ihn auf Abweichungen hingewiesen. Der Zeuge Gerhardt hatte zur vermeintlichen Überstiegsstelle am Zaun geschrieben, dass die Bauzaun-Steighilfe mit der schmalen Seite nach unten am Zaun lehnte. Sein Kollege Schoetzau wies ihn darauf hin, dass die Lichtbilder des Tatortes anderes zeigen. Dann wurden dem Zeugen Gerhardt vom Vorsitzenden farbige Lichtbilder des MAN-Geländes vorgelegt, die vorher nur als schwarz-weiß Kopien vorlagen. Da der nächste Zeuge erst für 13.00 Uhr geladen war und er kurzfristig auch nicht vorher einbestellt werden konnte, beraumte der Vorsitzenden eine längere Pause bis 13.00 Uhr an.


Vernehmung des Zeugen Kroll


Der Zeuge Jürgen Kroll, 39, MEK LKA Berlin, hat sowohl an der Observation am 31.07.07, als auch bei der Festnahme in Brandenburg teilgenommen. Auch er erschien maskiert zur Vernehmung, mit blonder Langhaarperücke und Schnauzbart.


Die Observation am 30.07.07


Er beschrieb zunächst den Beginn der Observation am 30.07.07 vor dem Wohnhaus eines Angeklagten. Dort seien zunächst drei Personen ziellos umher geirrt. Dann trennte sich eine Person. Die anderen zwei Personen gingen wieder ins Haus und seien dann mit dunklen Rucksäcken und einer weißen Plastiktüte wieder aus dem Haus gekommen und in einen PKW gestiegen, in dem bereits eine Person saß. Der Zeuge folgte dem Fahrzeug mit seinem Observationsteam in Richtung Brandenburg. Dort wurde er von seinen Kollegen auf der Brielower Landstraße abgesetzt und sei dann 3 bis 4 Schritte in einen Feldweg gelaufen. Der Zeuge hat nicht gesehen, wie Personen aus dem Fahrzeug stiegen. Er musste vor zwei Personen ins Gebüsch springen, die ihm auf dem Weg entgegenkamen. Er konnte nicht sagen, ob diese Personen Rucksäcke oder eine weiße Tüte bei sich trugen. Das zu observierende Fahrzeug habe er erst nach 2 bis 3 Minuten wieder gesehen. Er robbte bis auf 5 Meter an das Fahrzeug heran. In dem Fahrzeug sei ab und zu eine Lichtquelle angegangen und so konnte er erkennen, dass darin eine Person saß. Wegen der schlechten Lichtverhältnisse konnte der die Person aber nicht identifizieren. Kroll habe ca. 5 Minuten im Gebüsch verbracht, bis die Personen wieder zum Auto zurück kamen. Die Personen konnte er nicht identifizieren und keine genaue Beschreibung abgeben. Dann ließ sich der Zeuge in ein anderes Fahrzeug aufnehmen als bei der Hinfahrt. In dem Fahrzeug saßen die Kollegen 99100001 und 99100005. Auf Nachfrage wurde festgestellt, dass der Zeuge Kroll seine eigene Codierungsnummer nicht kannte und er musste seine Dienststelle anrufen, damit er sie dem Gericht nennen konnte: 99100056.


Der Vorsitzende fragte den Zeugen, ob die Personen schon vor der Festnahme identifiziert werden konnten. Dies sei mit Hilfe eines Gesichtsphotos eines Angeklagten erfolgt. Der Zeuge konnte sich aber nicht mehr genau erinnern, was auf dem Photo genau abgebildet war. Aufgrund einer früheren Observation eines Angeklagten erkannte der Zeuge ihn jedoch nicht wieder, wohl weil sich dabei nichts Relevantes ergeben hätte. Die Verteidigung sagte dem Zeugen, dass niemand der anderen Beamten vor der Festnahme eine Identifizierung der Person feststellen konnte. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Weiterhin wollte er nichts darüber aussagen, wie viele Beamte bei der Observation beteiligt waren. Laut Kroll sei das Fahrzeug während der Observation auf der Fahrt nach Brandenburg nur wenige Sekunden außer Sicht gewesen. Auch die Observation der zwei Personen, die so Kroll wohl vom MAN-Gelände zum Auto kamen, sei, "lückenlos" gewesen, da er von Kollegen durchgehend Informationen darüber bekommen hätte wie und wohin sich die Personen bewegten bis sie "fast" wieder in seinem Observationsbereich ankamen. Eine Weg-Zeit-Berechnung mache diese Lückenlosigkeit deutlich, so der Zeuge. Die Weg-Zeit-Berechnung gäbe es jedoch nicht schriftlich, sondern es handle sich hierbei um eine gefühlte Berechnung. Auf Nachfrage der Verteidigung stellte sich jedoch heraus, dass der Zeuge die Lückenlosigkeit der Observation auf der Fahrt nach Brandenburg nicht bezeugen kann, da er nicht selbst die ganze Zeit hindurch das Fahrzeug sah. Nur durch Berichte von Kollegen hätte er diese Information. Für die Observation in Brandenburg konnte der Zeuge nicht sagen, wie viele Kollegen dort tätig waren und wo sie sich im Einzelnen befanden. Ob die Observation vor Ort lückenlos war konnte er auch nicht sagen.


Die Festnahme


Ca. 10-15 Minuten nachdem Kroll von seinen Kollegen aufgesammelt worden war, erfolgte der Zugriff auf das observierte Auto. Ob der PKW gestoppt wurde, beantwortete der Zeuge nicht. Zeuge Kroll entglaste zunächst die Scheibe an der linken hinteren Tür. Da die Person hinten bereits durch einen weiteren Kollegen dessen Hände Kroll sah, festgenommen wurde, entglaste er die Fensterscheibe der Fahrertür und zog eine Person, die sich später als der Angeklagte H. herausstellte, am linken Arm aus dem Fahrzeug. Er fixierte die Person auf dem Boden, legte Handfesseln an und setzte ihr eine Schlafbrille auf. Dann musste die Person mit dem Gesicht zur Hauswand auf dem Boden kniend auf ihren Abtransport zum Polizeirevier nach Brandenburg warten. Er entschied in dieser Situation selbst, dass der Festgenommene knien müsse, um einer möglichen Flucht vorzubeugen. Die Festgenommen wurden den Polizeibeamten aus Brandenburg überstellt. Der Zeuge sagte, dass seine Kollegin Steinmetz bei der Festnahme beteiligt gewesen ist. Auf die Frage, wie viele Beamte bei der Festnahme dabei gewesen wären, verweigerte der Zeuge die Aussage unter Bezug auf seine Aussagegenehmigung. Auf Aufforderung der Verteidigung verlas Hoch die Aussagegenehmigung des Zeugen Kroll. Nach Protest der Verteidigung, dass die Frage nach der Anzahl der Beamten nicht davon berührt sei, äußerte Hoch, dass der Zeuge selbst entscheide was er aussage und was nicht. Den von der Verteidigung gemachten Vorwurf der Willkür des Zeugen wiegelte der Vorsitzende ab und sagte, er könne hierbei keinerlei Willkür erkennen. Weiter befragte Hoch den Zeugen, ob es zu Widerstand der Angeklagten und Gewaltanwendung durch Beamte bei der Festnahme gekommen sei. Die Festgenommenen hätten keinen Widerstand geleistet und es habe keine Gewaltanwendung gegeben. Er habe den Angeklagten H., dessen Verhaftung er vorgenommen habe, lediglich am Arm aus dem Auto gezogen. Auch bei den anderen zwei Personen sei seines Wissens keine Gewalt angewendet worden. Hoch wies ihn hierbei auf das anstehende Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt hin, das gegen Beamte eingeleitet worden ist, da es bei dem Angeklagten L. zu Gewaltanwendung und folglich Verletzungen während der Verhaftung gekommen sei. Der Zeuge hat von dem Verfahren gehört, wusste aber dazu nichts auszusagen. Er selbst sei nur gefragt worden, ob es ein Protokoll zu Festnahme von H. gibt. Zu der Frage wie das Auto gestoppt worden war, konnte der Zeuge mangels Aussagegenehmigung keine Angabe machen. Auch sonst konnte der Zeuge keine Angaben zu anderen Details in der Verhaftungssituation machen. So wusste er beispielsweise nicht, wer die anderen beiden Personen festgenommen hatte, da ihm die Sicht versperrt war. Auch die Frage der Verteidigung, ob bei der Festnahme von einem Beamten "Komm raus du Schwein" gerufen wurde, konnte der Zeuge nicht beantworten.


Dienstfahrt


In Zusammenhang mit der Frage des Vorsitzenden nach dem genauen Festnahmeort, zu welchem in den Berichten verschiedene Angaben zu finden sind, erklärte der Zeuge, er sei zu Vorbereitungszwecken auf die heutige Verhandlung nochmals nach Brandenburg gefahren. Auf die Frage, wer und wie viele Kollegen zu dieser "Vorbereitungsfahrt" mitgefahren seien, machte der Zeuge nur sehr zögerlich Angaben und wies erhebliche Gedächtnislücken auf. Die Ortsbegehung habe vor ca. zwei Wochen stattgefunden. Er könne sich aber nicht daran erinnern, ob er selbst das Fahrzeug gefahren habe und wie viele Fahrzeuge und Beamte es gegeben habe. Letztendlich räumte er ein, dass Gerhardt, Schoetzau, 99100005 und 99100001 mit von der Partie gewesen seien. Das MAN-Gelände, der Feldweg, in dem der PKW parkte und der Festnahmeort wurden von den Beamten besichtigt. An Gesprächsinhalte konnte sich der Zeuge kaum erinnern. Auch warum die anderen Kollegen mitgefahren seien wusste er nicht. Der Kollege Schoetzau habe sich zwar mehrmals mit ihm über die Verhandlung und wie die Vernehmung abläuft unterhalten. Er wisse nicht mehr, ob ein solches Gespräch auch bei der Ortsbegehung stattgefunden habe. Die Verteidigung fragte daraufhin den Zeugen, ob er zu den Personen gehöre, deren Gedächtnis mit Zunahme der vergangenen Zeit besser werde. Daraufhin schaltete sich Bundesanwalt Weingarten ein, der die Frage für unzulässig erklärte. Nach einer kurzen Beratungspause erklärte der Vorsitzende die Frage als unzulässig.


Schlafbrillen


Weiterhin befragte die Verteidigung den Zeugen zu den Schlafbrillen, die den Festgenommenen aufgesetzt wurden. Der Zeuge sagte, es habe hierfür keine extra Anweisung gegeben. Es sei notwendig gewesen, da sonst Gesichter, Technik und Taktik der Beamten bekannt geworden wären. Kroll sagte, dass alle Festgenommenen eine Brille bekamen. Im Bericht steht jedoch, dass nur zwei Personen eine Brille trugen. Die Anwendung von Schlafbrillen hält der Zeuge für verhältnismäßig. Anhand der Frage, ob der Zeuge gesagt hatte die Schlafbrille diene dem Schutz der Beamten oder durch die Desorientierung auch dem Schutz der Festgenommenen entspann sich ein Wortgefecht zwischen Verteidigung und BAW. Der Vorsitzende Hoch ordnete daraufhin eine 5-minütige Beruhigungspause an, da ein solcher gegenseitiger Umgang dem Gericht nicht würdig sei. Nach der Pause informierte die Verteidigung den Zeugen darüber, dass die Schlafbrillen-Methode auch in einem Handbuch der CIA für Foltermethoden zu finden sei. Dieser Umstand war dem Zeugen bisher nicht bekannt.

Darüber hinaus befragte die Verteidigung den Zeugen, wie und wann er Kenntnis erlangte, dass sein Name veröffentlicht wurde. Laut Kroll, sei dies erst über einen Bericht im Internet geschehen. Er räumte ein, dass es vorher keine Veröffentlichung gegeben habe und außer seinem Namen keine privaten Daten veröffentlicht seien. Er oder seine Familie wurden weder bedroht noch aufgesucht oder Ähnliches. Bundesanwalt Weingarten (BAW) schaltet sich ein und erklärt die Frage für unerheblich, da hier nicht entschieden werden muss, ob eine Gefährdung für Beamte vorliegt oder nicht.

Die Verteidigung fragte zudem nach, ob es Anweisungen zur Codierung der Namen und zur Maskierung der Beamten gäbe. Der Zeuge antwortete, der Dienststellenleiter ordnet diese im Einzelfall an. Die Verteidigung stellt bezüglich der Maskierung fest, dass dadurch nicht möglich sei zu erkennen, ob ein Beamter nicht schon im Vorfeld als "Besucher" am Prozess teilnehmen würde.


Anträge der Verteidigung


Von der Verteidigung wurde ein Antrag formuliert, folgende Fragen, die vom Zeugen Kroll mangels Aussagegenehmigung unbeantwortet geblieben sind, zu protokollieren, da die Klage beim Verwaltungsgericht diesbezüglich noch nicht entschieden sei:


1.Anzahl der Personen bei der Observation am 31.07.07?

2.Wie groß war der Abstand zum verfolgten PKW?

3.Wurde der PKW gestoppt?

4.In welcher Form wurde er gestoppt?

5.Wie viele Personen waren bei der Festnahme beteiligt?


Die Verteidigung bat den Vorsitzenden Hoch den Zeugen Kroll darüber hinaus anzuweisen, den für Morgen (08.01.09) geladenen Zeugen nicht über den heutigen Verhandlungstag zu informieren. Der Zeuge entgegnete daraufhin: "Das ist ja nur eine Bitte".

Die Verteidigung fragte, ob es von der "Dienstfahrt der Beamten" nach Brandenburg ein Protokoll gebe und bittet den Vorsitzenden beim LKA anzufragen, ob dieses dem Gericht zur Verfügung gestellt wird.

Die Verteidigung stellte einen schriftlichen Antrag, dass der morgige Zeuge seinen Namen angeben soll. Dies diene zur Überprüfung seiner Glaubwürdigkeit und sei in Anbetracht dessen, dass es in der Vergangenheit zu keinerlei Drohungen gegen Beamte oder Ähnlichem gekommen sei durchaus vertretbar. Über diesen Antrag entschied der Senat am heutigen Prozesstag nicht mehr.



Prozeßberichte vom Dezember '08


Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:


  • Eingeschränkte Rechte (jW,24.01.2008) - Im »mg«-Verfahren klagen Verteidiger über die Behinderung ihrer Arbeit. Berliner Innensenat: Vollständige Aussagegenehmigung für Polizeibeamte gefährdet die Sicherheit.
  • Karneval im Gericht (jW,9.01.2008) - 18 Verhandlungstage und kaum einen Schritt weiter: Im Berliner mg-Verfahren glänzen kostümierte Polizeizeugen vor allem durch Erinnerungslücken
  • BKA suchte Hilfe beim Entschlüsseln (heise.de) - Das Bundeskriminalamt (BKA) hat offenbar versucht, eine mit PGP/GnuPG verschlüsselte Datei zu öffnen und sich dabei an verschiedene Wissenschaftler, aber auch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gewandt. Dies behauptet die Journalistin Anne Roth in ihrem Blog Annalist. Als Lebensgefährtin des Soziologen Andrej Holm hat sie vom BKA angelegte Schriftsätze ausgewertet, die bei der Ermittlung nach § 129a auf Bildung einer terroristischen Vereinigung produziert wurden.
  • Grußwort von Ex-Gefangenen im mg-Verfahren zum Aktionstag - Redebeitrag zur Demo am 12.12. in Berlin: "Wir möchten als einige Ex-Gefangene aus dem mg-Verfahren den InitiatorInnen und TeilnehmerInnen des internationalen Aktionstages gegen staatliche Repression und Überwachung für ihr Engagement herzlich danken. Diese Initiative ist ein Ergebnis unserer monatelangen Informations- und Mobilisierungstour zum mg-Verfahren durch die gesamte Republik und einige angrenzende Länder..."


%newwin %

2.Ausgabe der Prozeßzeitung



Infos: einstellung.so36.net

Impressum