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ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - März '09


Solidarität ist unteilbar!


In den ersten 25 Prozesstagen, seit September 2008, drehte sich die Beweisaufnahme um den Vorwurf, Axel, Florian und Oliver hätten als mutmaßliche Mitglieder der militanten gruppe (mg) Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Havel abfackeln wollen. Seit Februar 2009 hat sich der Fokus der Beweisaufnahme auf den Anklagepunkt "Mitgliedschaft in der militanten gruppe" nach §129 StGB verlagert. Die BAW strebt mit allen Mitteln eine Verurteilung nach diesem Konstrukt an. Das ist Anlass für uns, diesen Aspekt aufzugreifen und dazu aufzurufen, nach Möglichkeit die militante gruppe und militante Politik in die Solidaritätsarbeit einzubeziehen.


Nach den Festnahmen im Sommer 2007 haben sich viele für die Freilassung der Beschuldigten eingesetzt. Neben der breiten und öffentlichen Empörung gegen die bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungskonstrukte haben sich einige AktivistInnen in Anschlagserklärungen, auf Demos und in Diskussionsbeiträgen auf die militante gruppe bezogen und Solidarität ausgedrückt. Andere digitalisierten sämtliche Texte der mg und stellten sie im Internet öffentlich zur Diskussion. Derartige Bezüge sind trotz der großen Anzahl militanter und öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten selten. Obwohl mit diesem Staatsschutzprozess die gesamte radikale Linke angegriffen wird, bleibt er in der politischen Praxis ein nur hintergründiger Bezugspunkt. Auf unseren zahlreichen Veranstaltungen haben wir immer auch die militante gruppe thematisiert. Das gehört für uns zur Solidarität.


Die militante gruppe tritt seit 2001 auf. In einem Selbstportrait schreibt sie, dass sie sich durch ihre kontinuierliche militante Politik als Teil der außerparlamentarischen Proteste versteht, dass sie dabei ihre Aktivitäten nicht auf die legalisierten und normierten Spielwiesen begrenzt und dass sie auf der Basis eines sozialrevolutionären und antiimperialistischen Ansatzes perspektivisch für eine klassen- und staatenlose kommunistische Gesellschaftsform kämpft. Sie hat mit Texten und Aktionen eine Militanz- und Organisierungsdebatte angestoßen.


Als die militante gruppe im Sommer 2001 erstmals in Erscheinung trat, war die Auseinandersetzung um die sogenannte Entschädigung von ehemaligen ZwangsarbeiterInnen während des Nazi-Faschismus in vollem Gange. Die mg unternahm in dieser emotionalisierten Debatte um NS-Verbrechen und deren Relativierung einen Anschlag auf die Mercedes-Benz-Niederlassung in Berlin und versandte scharfe Patronen an den Personenkreis der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Es gelang damit, die Kritik an der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft in die Schlagzeilen zu bringen. In den folgenden Jahren brachte sich die mg inhaltlich und praktisch in viele aktuelle Themen ein, die weit über den Bereich der Linken virulent waren. So zum Beispiel mit nächtlichen Brand- und Farbbeutelanschlägen auf Einrichtungen der "Sozialtechnokratie" wie Sozialämter und Pilotprojekte der Jobcenter oder auf für die staatliche Abschiebepolitik verantwortliche Behörden wie Bundesgrenzschutz bzw. Bundespolizei. Anlässlich des Angriffkrieges gegen den Irak sabotierte die mg Bundeswehr-Jeeps. Anlässlich der "Hungerlohnpolitik, Unterdrückung gewerkschaftlicher Organisierung und betriebsinterne Schikanierung gegen die Belegschaft" gab es einen Anschlag auf den Neubau einer Lidl-Filiale in Berlin. Anlässlich des gewaltsamen Todes von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wurden die Garage und das Haus von medizinisch und polizeilich Verantwortlichen angezündet bzw. besprüht.


Insgesamt hat sich die mg zu 24 militanten Aktionen in Erklärungen bekannt und damit ihre Aktionen in einen konkreten politischen Kontext gestellt und diskutierbar gemacht. Das über Jahre fortwährende Auftreten der militanten gruppe brachte Geheimdienste und Ermittlungsbehörden auf Trab. Diese wollten wissen, wer hinter dieser Gruppe steckt. So kam es zu zahlreichen §129a-Verfahren, jahrelanger Überwachung etlicher AktivistInnen, so wie zu Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft.


Um die herrschenden Verhältnisse umzuwerfen, reichen Farbbeutel und Brandsätze allein nicht aus. Deswegen engagieren und organisieren wir uns in politischen Gruppen, an unseren Arbeitsplätzen, an der Hochschule. Wir demonstrierten in Rostock und Heiligendamm gegen den G8-Gipfel, wir gehen regelmäßig am 1. Mai gegen die herrschenden Verhältnisse auf die Straße, wir kämpfen gegen Krieg, Militarismus, Bundeswehr und NATO - wie Anfang April 2009 in Baden-Baden und Strasbourg -, wir schreiben und arbeiten politisch zu Themen, die auch die Themen der militanten gruppe sind.


Insofern verbindet uns sehr viel mit der militanten gruppe. Ebenso wie wir die Sabotage von Bundeswehr-LKW als eine legitime Abrüstungsinitiative bezeichnen, sehen wir auch die militante gruppe und ihre Theorie und Praxis als immanenten Teil linker Politik. Wir müssen nicht mit jedem Satz und jedem Brandsatz der militanten gruppe übereinstimmen, um mit all denen solidarisch zu sein, die mit dem Vorwurf konfrontiert werden, Teil der mg zu sein. Denn: Solidarität ist unteilbar.


Einstellungsbündnis, im März 2009


Prozeßberichte ( 25.02. - 26.03.)



  • Bericht vom 34. Prozesstag (26.03.2009)


Am 34. Prozesstag wurde die Vernehmung von KHK Oliver Damm, BKA Wiesbaden, vom 25. und 28. Prozesstag fortgesetzt. Der Zeuge war Ermittlungsführer im sogenannten mg1-Verfahren. Auch dieses Mal brachte er einen Aktenordner mit, den er regelmäßig zu Rate zu ziehen schien.

Militanzdebatte


Anfangs fragte RA Franke den Zeugen, ob dieser die Beiträge für zur "Militanzdebatte" selbst gelesen habe, was der Fall war. Auf Nachfragen beschrieb Damm einige Rückschlüsse, die die Texte auf ihre Verfasser zulassen würden. Neben seiner Vermutung, dass es personelle Ab- und Zugänge bei der mg gegeben habe, würden die Wörter "wir" oder "einige von uns" belegen, dass die mg mindestens drei Mitglieder gehabt habe. Der Zeuge musste aber zugeben, dass er nicht genau sagen könne, ob es immer drei Mitglieder waren. Weiter geht er davon aus, dass die mg sich personell mit anderen Gruppen (z.B. Militante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney) zum Teil überschneide, oder gar identisch sei.


Autorenfrage


RA Franke fragte den Zeugen, ob er Erkenntnisse hat, wer die Verfasser der Texte der Militanzdebatte seien. Darauf antwortet KHK Damm er wisse nicht, wer für die Texte verantwortlich sei. Auf Nachfrage, ob das BKA selbst Texte zur Militanzdebatte verfasst habe, sagte KHK Damm, er könne dazu nichts sagen. Dies sei nicht Teil der Ermittlungsakten. Wenn es für die Ermittlungen keine Relevanz hatte, wäre dies nur ein Randbestandteil der Akte.

BKA-Zeuge lügt vor Gericht


Verteidiger Franke hielt dem Zeugen Damm einen Aktenvermerk aus seinem eigenen Sachstandsbericht vom 07.06.2006 vor. Bezüglich des Textes "Quo vadis mg? von Die zwei aus der Muppetshow" (Interim 611 vom 10.02.2005, siehe Anlage (pdf)) fand sich folgender Hinweis:


"Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfasst und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der "militante gruppe (mg)" zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen."


Dieser Vermerk befand sich aber nur in den am 19.02.2009 nachgelieferten Akten an die Verteidigung und nicht in den Akten die den Richtern vorlagen.


BKA beteiligt sich mit zwei Texten an Militanzdebatte


KHK Damm erklärte, nur durch ein Versehen sei diese "falsche Version" in die Akten gelangt. RA Franke sagte dem Zeugen, dass er gerade gelogen habe, da er die Verfasser des Textes kennt. KHK Damm antwortete darauf, sich nicht daran zu erinnern. Als RA Franke ausführt, dass es für die Schuld- und Rechtsfrage notwendig sei, welche Version der Akten vorliege, antwortete der Zeuge, das könne man so nicht sagen. Aus der Tatsache das zwei Texte vom BKA verfasst wurden haben sich für das BKA keine weiteren Ermittlungsergebnisse ergeben. Damit gab der Zeuge zu, dass mindestens zwei Texte vom BKA verfasst wurden. Infolgedessen hatte RA Franke keine Fragen mehr an den Zeugen, da er sich nicht von ihm "vorführen" lassen wollte. Stattdessen beantragte er die Beschlagnahmung der Handakte, die KHK Damm bei sich führte.


Hierauf ordnete der Vorsitzende Richter Hoch eine Pause von 10 Minuten an.


Kopie für den Vorsitzenden


Nachdem die Akteure dieses Prozesses erneut zusammengetreten waren, erklärte die Bundesanwaltschaft, dass Akten von Behörden ja nicht einfach so beschlagnahmt werden können. Zuerst müsse ein konkreter Beweisantrag gestellt, die Behörde um Aushändigung gebeten werden und die Verteidigung sich überhaupt erstmal im Klaren sein, welche Akten sie denn haben möchte. Die Verteidigung entgegnete das dies schwer möglich sei, wenn ihr die Existenz von Akten verschwiegen werde und ihr natürlich alle Akten am liebsten seien. Außerdem könne die Verteidigung ohne die Akten gesichtet zu haben gar nicht einschätzen, ob sie die Meinung des BKAs, dass Teile der Akten nicht verfahrensrelevant seien, teile.


Der Vorsitzende Richter Hoch bemerkte, dass er das umstrittene Papier nicht in seiner Akte habe. Weiter erklärte er, dass er es als relevant ansehe, wenn Texte ausgewertet würden, die vom BKA stammen. Nun merkte auch die Staatsanwältin Greger an, dass die BAW sich auch um Aufklärung bemühen würde.

Verschleierung durch BKA


Bevor Richter Hoch entschied, dass sich der Senat für eine Stunde zur Beratung zurückziehen wird, fragte er den Zeugen, ob dieser seine Akte freiwillig heraus gibt. KHK Damm antwortete, er möchte gerne die Stunde Pause dazu nutzen, darüber nachzudenken.


RA Franke bezeichnete es als Frechheit, dass ein Beamter des BKA hier sitze und lüge. Das BKA entscheide nach eigenem Ermessen welche Version der Akte dem Gericht vorgelegt werde. Das BKA stelle nur Hilfsbeamte für die Staatsanwaltschaft und dürfe nichts verschleiern. Genau dies sei hier aber geschehen.


RA Hoffmann beantragte die Aussage des Zeugen Damm wörtlich zu protokollieren. RA Lindemann ergänzte, es bestehe der Verdacht auf eine Straftat in der Sitzung durch den Zeugen Damm.


Dann folgte die Pause von einer Stunde.


Ablehnung der Anträge durch Richter Hoch


Nach der Pause verkündete der Vorsitzende Richter Hoch die Ablehnung beider Anträge der Verteidigung. Der Antrag auf Protokollierung wurde abgelehnt, da der Zeuge seine Aussage gleich selbst korrigiert habe und er somit von einem Meineid strafbefreiend zurückgetreten sei.


Der Antrag die Handakte des Zeugen zu beschlagnahmen wurde abgelehnt, da es sich nicht um die private Akte des Zeugen, sondern um eine Akte des BKA handele. An dieser Stelle wurde der Zeuge erneut vom Richter gefragt, ob er seine Akte freiwillig herausgibt. KHK Damm antwortete, er brauche die Akte für weitere Termine.


Hier unterbrach der Vorsitzende Richter Hoch die heutige Sitzung, da das Gericht beraten müsse, wie "wir damit umgehen werden". Der Zeuge Damm ist zum 29. April um 9 Uhr erneut geladen.


Der nächste Verhandlungstag ist Freitag, 27.03.09, um 13 Uhr.


Anlage: BKA-Text aus der Interim 611 vom 10.02.2005, Seite 11



  • Bericht vom 33. Prozesstag (25.03.2009)


Der Prozesstag begann mit der Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen EKHK Rainer Joseph Binz, welcher zu einzelnen Anschlägen berichten sollte. Heute begann er mit einem Anschlag aus dem Jahr 2001.


Fehlende Akten


Bei dieser Vernehmung benutzte dieser plötzlich Informationen welche ihm aber nur durch das Studium von Unterlagen bekannt sein konnten, welche zumindest der Verteidigung und dem Senat nicht vorliegen. Diese enthielten kriminaltechnische Untersuchungsergebnisse, die in dem berichteten Fall sogar den vorliegenden Akten widersprechen, sowie z.B. Teile des Tatortbefundberichts. Der Zeuge versuchte dies zu rechtfertigen, in dem er ausführte, dass den aufnehmenden Polizeibeamten das Wissen für die Materie fehle.

Die fehlenden Akten stellen ein besonderes Problem dar, weil so die Aussagen des Zeugen nicht überprüfbar sind und sich die Verteidigung nicht auf eine effektive Vernehmung vorbereiten kann. Deshalb beantragte die Verteidigung eine halbe Stunde Pause, um einen Antrag auf Aushändigung der noch fehlenden Akten und Unterbrechung der Vernehmung des Zeugen zu formulieren.


Nach einer halbstündigen Pause trug die Verteidigung ihren Antrag vor. Sie beantragten die Vernehmung zu unterbrechen, bis alle Akten mit welchen sich der Zeuge EKHK Binz vorbereitet hat, herbeigezogen seien. Diese Akten liegen dem BKA schon lange vor. Die Verteidigung bemerkte, dass sich aus den fehlenden Akten Hinweise ergeben würden, die den vorliegenden Akten entgegenstehen. Der Zeuge dürfe nicht nur die Ergebnisse der Ermittlungen darstellen, sondern müsse auch deren Entstehung transparent machen. Außerdem stelle die mangelnde Akteneinsicht eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar.


Daraufhin beantragte die BAW eine halbstündige Pause, um eine Stellungnahme formulieren zu können.

Diese Pause verlängerte sich um ca. 15 Minuten, da das eingesetzte Wachpersonal einem Irrtum bezüglich der Uhrzeit der Fortsetzung des Prozesses unterlag und die ZuschauerInnen erst zu spät einließ.

Die BAW beantragte den Antrag der Verteidigung zurück zuweisen. Der Zeuge berichte aus seinem Wissen, ein Recht auf Kontrolle gäbe es laut Strafprozessordnung nicht. Des weiteren gäbe es keinen rechtlichen Grund für die Aussetzung. Nun fragte die Verteidigung, ob der BAW die betreffenden Akten vorlägen. Staatsanwalt Jochen Weingarten antwortete, dass ihnen generell als Körperschaft alle Akten zur Verfügung stünden, ob jedoch diese konkreten Akten ihnen vorliegen würden, werde er nicht sagen.


Die Verteidigung merkte an, dass für ein faires Verfahren diese Akten hinzugezogen werden müssten. Der Vorsitzende Richter Hoch verkündet seine Anordnung, dass die Entscheidung über die Beiziehung dieser Akten zurückgestellt werde und die Vernehmung des Zeugen nun weitergehe.

Dagegen beantragte die Verteidigung einen Gerichtsbeschluss.


Nach einer 10-minütigen Pause verkündet der Richter Hoch den Senatsbeschluss, welcher seine Anordnung bestätigt. Die Ergebnisse ergäben sich aus der Befragung des Zeugen und nicht aus den Akten. Landesweit gebiete der Grundsatz der Beschleunigung, den Zeugen weiter zu befragen.

RA Franke bat darum, dann wenigstens den Zeugen anzuhalten, die konkreten Quellen seines Wissens jeweils zu benennen, um es nachvollziehbar zu machen. Dies sei auch im Sinne des Senats, merkte der Vorsitzende Richter an.


Zeugenvernehmung


Somit wurde die Zeugenvernehmung fortgesetzt. Der Zeuge berichtete über weitere elf Brandanschläge, welche der mg zugeordnet werden im Zeitraum 2002 bis 2005. Einen interessanten Aspekt stellte dabei lediglich die Schilderung der plötzlich losfahrenden, brennenden Autos dar. Es handelt sich scheinbar um ein technisches Phänomen, welches Autos, sobald sie brennen, einige Meter ohne FahrzeugführerIn fahren lässt.

Des weiteren wurden häufig Reste von gelben Postnormpaketen, PET-Flaschen und Klebeband gefunden, woraus der Zeuge schlussfolgerte, dass es sich um einen Brandsatz der Marke "Nobelkarossentod" handele und somit um einen Anschlag der mg.


Zwischendurch gab es aufgrund einer Anschlagserklärung einen weiteren kleinen Exkurs des Zeugen. Da auf dem Computer eines Beschuldigten aus einem anderen mg-Verfahren ein Empfehlungsschreiben für ein Stipendium für einen §129a-Beschuldigten aus Magdeburg gefunden wurde und die mg in einer Anschlagserklärung Freiheit für die Magdeburger Gefangenen gefordert hatte, versuchte der Zeuge einen Zusammenhang zu konstruieren zwischen diesem Beschuldigten und dem Magdeburger und phantasierte somit die Zuordnung des Beschuldigten zur mg.


Von 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr gab es eine Mittagspause und unterbrochen wurde die Vernehmung am Ende des Verhandlungstages um 15:23 Uhr.




  • Bericht vom 32. Prozesstag (19.03.2009)


Der 32. Prozesstag begann mit einer fünfzehn minütigen Pause, da die zu 09:00 Uhr ordnungsgemäß geladene Zeugin nicht erschienen war. Nach der Pause wurde ihr auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Abwesenheit die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 3 Tagessätzen à 50 EUR sowie die entstandenen Gerichtskosten auferlegt.

Nun gab es eine weitere Pause.


Zweiter Zeuge


Um 10 Uhr.erschien der Zeuge R. Jänisch, 44 Jahre von einer Autovermietung. Ihm wurden Fotos vorgelegt, die angeblich bei der Durchsuchung der Wohnung eines Angeklagten gefunden wurden. Er sollte beantworten, wann diese aufgenommen worden sein könnten und ob sie seinen Arbeitsplatz zeigen. Die Antworten auf diese Fragen blieben außerhalb der unmittelbaren Nähe des Richtertisches akustisch unverständlich.


Stellungnahme der BAW


Nachdem der Zeuge entlassen war gab die Staatsanwaltschaft eine Erklärung zu dem Beweisantrag der Verteidigung vom 04.03.2009 ab. Die Anträge seien als unbegründet zurück zuweisen, da dies Beweisermittlungsanträge seien und das Gericht nicht zu ausufernder Aufklärung verpflichtet ist.

Des weiteren wird den Angeklagten eine Beteiligung an vorherigen Anschlägen, welche Bestandteil noch fehlender Akten seien, nicht zur Last gelegt. Zusätzlich befänden sich alle gesammelten Be- und Entlastenden Dinge in den Akten, lediglich personenbezogene Dinge befinden sich nicht in diesem Verfahren. Laut der BAW sei auch die Mitgliedschaft in der "radikal", sowie frühere Einschätzungen verschiedener Polizeibeamter für dieses Verfahren nicht relevant.

Die Verteidigung erklärte die Ausführungen der BAW seien inhaltlich flach und substanzlos und überwiegend formal argumentiert. Die Taktik der BAW sei es, bestimmte zusätzliche Daten herauszuhalten, das Verfahren werde von BKA und Verfassungsschutz gesteuert. RA Franke erklärte, es werde ein Superkonstrukt mg halluziniert, eine Verteidigung dagegen sei nur möglich, wenn alle Akten vorliegen. Weiter sagte RA Hoffmann, dass das ewige Bestreben der BAW, die anderen Akten aus dem Verfahren herauszuhalten, zeige, dass etwas zu verbergen sei.

Damit war der erste Teil um 10:40 Uhr zu Ende.


Dritte Zeugin


Weiter ging es um 13 Uhr mit der Vernehmung der Zeugin A. Hermann, 44 Jahre, Sachbearbeiterin. Auch ihr wurden Fotos vorgelegt, die angeblich bei der Durchsuchung der Wohnung eines Angeklagten gefunden wurden. Sie konnte allerdings keine zeitliche Zuordnung machen, lediglich, dass diese Fotos die Nutzfahrzeugehalle und den Haupteingang eines Daimler-Benz-Autohauses zeigen. Ob Bundeswehrfahrzeuge in Strausberg gewartet werden, wusste sie nicht, bei ihnen in Eggersdorf werden keine sogenannten "Wölfe" mehr gewartet, sondern nur noch PKW. Des weiteren ist das Gelände vermutlich nach dem Brandanschlag kameragesichert. Auf die Frage der BAW, ob die Fotos alle von einem Standort aus gemacht worden sein könnten, antwortete die Zeugin mit nein. Da die Verteidigung keine Fragen an die Zeugin hatte, wurde sie entlassen.


Ende des Prozesstages um 13:15 Uhr.




  • Bericht vom 31. Prozesstag (18.03.2009)


Vernehmung von KHK Weisel


Der 31. Prozesstag begann mit der Vernehmung von KHK Harald Weisel, 49 Jahre, BKA Wiesbaden. Er sollte nicht nur als Zeuge, sondern auch als Sachverständiger aussagen. Zu seinen Aufgaben beim BKA gehört die Auswertung von Spuren. Konkret ging es hier um 172 Spuren in Form von Fingerabdrücken, die unter anderem bei Hausdurchsuchungen der Angeklagten gefunden wurden. Durch eine Vorauswertung wurden 59 Spuren als unbrauchbar aussortiert. Die verbliebenen 113 geeigneten Spuren wurden mit den Fingerabdrücken der Angeklagten und anderen so genannten "Hinweispersonen" verglichen. Davon konnten 79 Spuren den Hinweispersonen zugeordnet werden, 17 Spuren stimmten teilweise mit den Abdrücken der Hinweispersonen überein. Weitere 17 Spuren ließen sich nicht zuordnen. Im Folgenden las Weisel 20 Minuten die Aktenzeichen der Spuren vor, die seiner Beurteilung nach den Fingerabdrücken der Anklagten zugeordnet wurden.

Dann erläuterte er die Vorgehensweise bei der Zuordnung von Spuren, die so genannte Daktyloskopie. Dieses basiert auf den biologischen Unebenheiten der Papillarleisten auf den Handinnenflächen. In diesem Verfahren werden z. B. das Ende einer Linie oder eine Gabelung betrachtet. Dabei sollten wenigstens 12 Merkmale eines Fingerabdrucks mit denen einer Spur eindeutig übereinstimmen. Die Bewertung der Übereinstimmung lässt einen Ermessensspielraum offen, da durch Handhaltung, Druck auf die Gegenstände, an denen Spuren sichergestellt werden oder durch Übereinanderliegen der Finger die Abdrücke nicht leicht zu identifizieren sind. Daher werden bei der daktyloskopischen Auswertung die Identifizierungen von zwei Leuten ausgeführt. Die Auswertungen finden unabhängig von einander statt und werden nacheinander durchgeführt. Daher ist es möglich, dass sich der zweite Sachverständige die Ergebnisse des ersten anschaut. Weisel beteuerte jedoch, dies in der Regel nicht zu tun. Die einzelnen Ergebnisse können kopiert und aufbewahrt werden, müssen sie aber nicht. So liegen im diesen Fall nur die Ergebnisse des Zeugen vor, nicht aber die seiner Kollegin. Über das Alter der Spuren konnten keine Angaben gemacht werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei einer Tageszeitung oder anderen datierten Dokumenten.


Erklärung der Verteidigung zur Spurenauswertung


RA Lindemann erklärte nach der Entlassung des Zeugen Weisel, dass die gefundenen Spuren eines Angeklagten im Wesentlichen auf einer Broschüre von Rosa Luxemburg mit dem Titel "Sozialreform oder Revolution" sichergestellt wurden. Die BAW stütze sich in ihrer Anklage darauf, dass in dem "Minihandbuch für Militante" aus diesem viel gelesenen Klassiker zitiert werde. Allerdings berücksichtige die BAW nicht, dass im "Minihandbuch für Militante" aus dem Kapitel "Militär und Militanz" des Luxemburgwerkes zitiert werde, die Fingerabdrücke des Angeklagten jedoch nicht in diesem Kapitel gefunden wurden, sondern im Wesentlichen im Kapitel "Geld und Kapital".

Nach der Erklärung gab es eine Pause von einer Stunde bis um 11 Uhr.


Vernehmung von KFZ-Mechaniker Blau


Der zweite Zeuge des Tages war Uwe Blau, 46 Jahre, KFZ-Mechaniker der Daimler-Benz-Nutzfahrzeuge GmbH in Strausberg. Er wurde zu Digitalfotos befragt, die auf dem Computer eines Angeklagten sichergestellt wurden. Das Autohaus hat zwei Niederlassungen. In der Zweigstelle Eggersdorf werden PKWs betreut. In der anderen Niederlassung werden regelmäßig Nutzfahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei gewartet. Bis auf ein Graffiti an einem Bundespolizeifahrzeug habe es noch keine Anschläge auf dem Gelände gegeben, so Blau. Das Gelände sei nicht abgeschlossen und eine Alarmanlage gebe es nicht. Der Zeuge konnte die Fotos nicht eindeutig zuordnen. Auf den später durch die Polizei erstellten Bildern erkannte er jedoch seinen Arbeitsplatz.


Nachfrage der Verteidigung


Nach der Entlassung des Zeugen fragte RA Franke, ob der Senat auch den Beamten vernehmen werde, der die Digitalfotos sichergestellt haben soll. Es erscheine nämlich fraglich, wie die auf dem Computer befindlichen Fotos dort hinkamen. Der vorsitzende Richter Hoch entgegnete, dass bei der verwendeten Kodak-Kamera beim Übertragen von Fotos auf den Computer eine Seriennummer mit übertragen wird, die auf die entsprechende Kodak-Kamera hinweisen würde.

Im Anschluss wurden weitere Prozesstermine bekannt gegeben. Der heutige Prozesstag endete um 11.30 Uhr.




  • Kurzbericht vom 30. Prozesstag (11.03.2009)


Geplant ist die Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom 28. Prozesstag KHK Damm +++ Einer der Angeklagten ist wegen einer Erkrankung nicht zur Verhandlung erschienen +++ die vertretende Gutachterin äußert sich: "es ist nicht sinnvoll die Verhandlungsfähigkeit zu erzwingen" +++ "mit den Möglichkeiten der modernen Medizin ist voraussichtlich sichergestellt, dass nächste Woche für einen halben Tag verhandelt werden kann" +++ Der Vorsitzenden unterbricht den Verhandlungstag nach zehn Minuten +++ auch der morgige Verhandlungstag ist ausgesetzt +++ nächster Termin: voraussichtlich der 18.03.09; Unklar wie inhaltlich weiter vorgegangen wird.




  • Bericht vom 29. Prozesstag (05.03.2009)


Der Prozess begann für die ZuschauerInnen mit einer Neuerung, ihr Ausweis wurde im selben Raum kopiert, in dem auch sie kontrolliert wurden. Ansonsten blieb alles beim alten.


Zeugenvernehmung


Heute wurde der Zeuge EKHK Rainer Joseph Binz vernommen werden. Er ist Sachgebietsleiter und im mg-Verfahren seit 2001 involviert, bearbeitet aber auch andere Anschlagsverfahren. Er sollte heute als erstes Aussagen zu Art und Umfang der Anschläge machen.


Er begann mit der Aktion der mg, dem Versenden von Patronen an Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zur Zwangsarbeiterentschädigung ("Auch Kugeln markieren einen Schlußstrich"). Dann leitete er über zu dem ersten Brandanschlag der mg auf eine Mercedes-Benz-Niederlassung am 21.06.2001, 02:10 Uhr, bei dem ein Schaden von 30.678EUR entstand. Er führte aus, dass ein Zeuge, der dazu kam und versuchte, dass Feuer zu löschen, was ihm aber nicht gelang, sich wunderte, als das Auto plötzlich los fuhr. Dies sei aber ein bekanntes Phänomen, dass Autos, die angezündet werden, bei denen die Handbremse nicht angezogen ist, anspringen könnten und ein kurzes Stück fahren könnten.

Hier ergriff die Verteidigung das Wort, da sich der Zeuge offensichtlich auf Materialien stützen würde, die der Verteidigung nicht vorliegen. Der Zeuge meinte aber, dass diese Tatortbefundberichte ihnen vorliegen müssten, er hätte sie geschickt. Daraufhin erklärte die Bundesanwaltschaft (BAW) in Form von Jochen Weingarten, dass sie sie vor ca. eineinhalb Wochen erhalten hätten, diese aber erst noch sichten müssten.


Die Verteidigung fanden die Hinzuziehung dieser Bericht allerdings für die Vernehmung sinnvoll, wohingegen der Vorsitzende Richter Hoch sagte, dies sei nicht notwendig, da es keinen prozessualen Grund gäbe, diese hinzuzuziehen.

RAin Weyers stellte daraufhin den Antrag die Vernehmung zu unterbrechen. Da der Richter annahm, dass RAin Weyers einen Gerichtsbeschluss dazu haben wollte, fragt er, wieviel Zeit sie für das schriftliche Ausarbeiten des Antrags brauchen würde. Sie antwortete 45 Minuten, aber dies hielt der Vorsitzende Richter Hoch für zuviel und gewährte nur 30.

Nach der Pause trug RAin Weyers den Antrag auf Unterbrechung der Vernehmung des Zeugen Binz vor, dem sich alle anwesenden Verteidiger anschlossen. Die weitere Vernehmung des Zeugen ohne die fehlenden Akten sei nicht mit dem Grundsatz der Waffengleichheit vereinbar, da diese der BAW schon zur Vorbereitung auf die Verhandlung zur Verfügung standen, nicht aber der Verteidigung. Außerdem sei die Verweigerung, diese Akten zur Verfügung zu stellen eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung.


Daraufhin ordnete der Vorsitzende Richter Hoch die Unterbrechung der Vernehmung und die Übersendung der ausstehenden Akten an.


Die BAW erklärte, dass sie eine Woche zur Vervielfältigung und Übersendung der ca. zwei Leitzordner benötigen würden.

Nach Rücksprache mit den Zeugen wurde dessen weitere Vernehmung auf den 25.03.2009, 09:00 Uhr gelegt. Dann soll es weiter um Tatorte, Struktur und Mitglieder der mg gehen.


Erklärungen


RA Hoffmann gab eine Erklärung ab, dass er die schriftlichen Nachfragen an den Vizechef des Verfassungsschutzes Remberg, wie bei dessen Vernehmung abschließend von Richter Hoch vorgesehen, ablehne. Dies schließe unter anderem das Wechselspiel von Frage und Antwort aus und sei bei einer so umfangreichen Beweisaufnahme nicht hinnehmbar. Dem schloss sich RAin Weyers an.


Im Anschluss erklärte der Vorsitzende Richter, dass der Senat den Verfassungsschutz bitten wird, die Quelle zu benennen, hilfsweise den V-Mann Führer oder schriftliche Aufzeichnungen dazu zu erhalten.


Nächster Prozesstermin, Mittwoch, 11.03.2009, 09:00 Uhr. Fortgesetzt wird die Vernehmung des Zeugen KHK Damm, Ermittlungsführer im mg1-Verfahren.



  • Kurzbericht vom 28. Prozesstag (04.03.09)


+++Beweisantrag der Verteidigung+++Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom 25. Prozesstag KHK Damm, BKA+++der Zeuge hat die Texte von der mg und zur mg, die zwischen 1995 und Ende 2007 veröffentlicht wurden, chronologisch erfasst und diese stichwortartig zusammengefasst+++er verlas dann 3 Stunden lang diese Ergebnisse+++Einwände der Verteidigung, dass der Zeuge erneut nur aus seinen Aufzeichnungen abliest, wies Richter Hoch zurück+++der Zeuge wurde auch zu Festplatten-Auswertungen von Richter Hoch befragt+++dabei wurden sämtliche Dateien mit einer Stichwortliste, die von der mg verwandte Begriffe enthält, nach Treffern abgesucht+++diese Suche ergab keine relevanten Ergebnisse+++außerdem wurden gelöschte Dateien wiederhergestellt+++auch dabei gab es keine relevanten Ergebnisse+++Fortsetzung der Zeugenvernehmung KHK Damm am 11.03.09 um 9 Uhr+++



  • Bericht vom 27. Prozesstag (26.02.2009)


Der heutige Prozesstag begann erst um 14 Uhr, da die für 9 Uhr angesetzte Zeugenbefragung von KHK Damm auf den 04.03.09 verschoben wurde.


Durchsuchung ohne richterliche Anordnung


Der Zeuge KOK Roland Achilles, 49, BKA Meckenheim leitete die Durchsuchung und Asservierung von sichergestellten Gegenständen in der Wohnung und Arbeitsstelle eines Angeklagten. Er wurde in den frühen Morgenstunden des 31.07.07 von seinen Kollegen geweckt und nach Berlin beordert. Dort hat er gegen 10 Uhr die betroffene Wohnung von den Kollegen des Berliner LKA übernommen. Diese hatten die Wohnung bereits gegen 8.20 Uhr gewaltsam geöffnet und sich einen ersten Überblick verschafft. Mit der Durchsuchung aber auf das BKA gewartet. Der Zeuge und sein Kollege Nolte (BKA) haben dann mit drei LKA-Kollegen die Wohnung durchsucht. Er hat die Leute vor Ort eingeteilt und entschieden was mitgenommen wurde.

Es war eine 1-Zimmerwohnung mit Küche und Bad ca. 55 qm. Sein Kollege Nolte durchsuchte das Wohnzimmer, da dieser aufgrund seines Tätigkeitsfeldes Hintergrundwissen zu den Schriften der mg und Bekennerschreiben hat. Nolte wählte dann auch die Papiere aus, die mitgenommen wurden. Er habe aber von einem Papierstapel weniger mitgenommen, als er da gelassen habe.


Der Zeuge fertigte ein Durchsuchungs- und Asservatenprotokoll an. Eine Kopie davon verblieb in der Wohnung. Es wurden unter anderem ein Handy, Computer,Scanner, CDs, drei Bücher mit Unterstreichungen und diverse Papiere mitgenommen. Die weiteren in der Wohnung verbliebenen Bücher wurden nur fotografiert. Alle Asservate wurden in Plastiktüten gepackt und zur Dienststelle nach Treptow gebracht. Soweit er wisse, seien diese nicht mehr am selben Tag ausgewertet worden, sondern später Meckenheim ausgewertet worden. Es wurde in der Wohnung auch ein Opel-Autoschlüssel gefunden, der nicht zuordenbar war. Man sei die Straßen ringsum abgelaufen und habe keinen passenden PKW gefunden. Deshalb habe man den Schlüssel erstmal in der Wohnung gelassen. Erst in Meckenheim erkannte der Zeuge die mögliche Bedeutung des Schlüssels und beauftragte Berliner Kollegen ihn doch noch zu beschlagnahmen. Dies erfolgte durch KHKin Rademacher (LKA), siehe 6.Prozesstag.


Zur Auswertung der Asservate konnte er keine Angaben machen. Er sei sowieso nur für die Aufarbeitung der Daten zuständig gewesen. Zudem sei er mit anderen Verfahren beschäftigt gewesen und habe hier nur KHK Damm unterstützt hat.

Die Durchsuchung dauerte bis 13 Uhr. Danach habe er mit seinem Kollegen Nolte die Arbeitsstelle des Betroffenen aufgesucht, dort aber nichts durchsucht, sondern nur den Tagesablauf des Beschuldigten mit der Vorgesetzten besprochen.

Auf Nachfrage der Verteidiger, ob für die Durchsuchung der Wohnung ein richterlicher Beschluss vorlag, sagte der Zeuge, ihm sei nicht bekannt dass ein schriftlicher Beschluss vorlag. Die Durchsuchung habe mit "Gefahr im Verzug" durch das LKA-Berlin begonnen, wurde dann unterbrochen und wieder fortgesetzt durch das eingetroffene BKA. Auf die Frage, ob der Zeuge, glaubte es bedürfe keiner richterlichen Anordnung für die Durchsuchung, sagte er, er sei davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft eine besorgen würde. Außerdem sei es keine neue Durchsuchung gewesen, die er übernommen hat, sondern nur die Fortsetzung einer Durchsuchung.


Für die Arbeitsstelle des Beschuldigten gab es eine richterliche Durchsuchungsanordnung.


Transport nach Karlsruhe


Er war auch mit beim Transport der Beschuldigten nach Karlsruhe dabei und da zuständig für die Aufteilung der Sitzplätze. Ihm sei nur aufgefallen, dass alle Beschuldigten weiße Overalls an hatten. Auf mehrfache Nachfrage der Verteidiger gab der Zeuge an Verletzungen eines Verhafteten seien ihm nicht aufgefallen. Er habe nur gesehen, dass der Overall eines Beschuldigten in einem schlechten Zustand war.


Weitere Durchsuchung


Er habe am Nachmittag die Wohnungsdurchsuchung eines weiteren Beschuldigten übernommen und geleitet. Dort habe er mit dem Anwalt des Betroffenen gesprochen. Zu gefundenen Papieren aus dieser Wohnung befragt, konnte er keine näheren Angaben machen, da er sonst in ganz anderen Bereichen arbeiten würde.


Heiligendamm


Der Zeuge wurde befragt, ob er im Zusammenhang mit Heiligendamm/G8 Ermittlungen zur mg gemacht habe. Dazu sagte er zuerst, dass dies ja nicht Teil des jetzigen Verfahrens sei, sondern ein anderes und zu laufenden Ermittlungen könne er nichts sagen. Dann meinte er, er habe keine Ermittlungen dazu angestellt und es seien dazu auch keine Ermittlungen gelaufen. Auch als RA Herzog ihm eine interne BKA-Mail bezüglich eines Gipfelsoli-Newsletters in dem die Unterstützung mit der mg gefordert wird vorhält, konnte er dazu nichts sagen.


Widerspruch gegen die Verwertung


Nachdem der Zeuge um 15.10 Uhr bereits wieder entlassen wurde, widersprachen die Verteidiger der Verwertung der Durchsuchung, da kein richterlicher Beschluss dafür vorlag. Es sei genügend Zeit gewesen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Richter Hoch ließ an dieser Stelle einen Vermerk von Fr. Vanoni dazu verlesen, der den Ablauf ihrer Anordnung beschreibt. Sie sei gegen 2 Uhr telefonisch von Fr. Alles (BKA) unterrichtet worden. Diese regte auch die Wohnungsdurchsuchungen an. Um 3.18 Uhr wurden die Durchsuchungen von Fr. Vanoni angeordnet. Fr. Vanoni gibt in dem Schreiben weiter an, dass sie mehrmals erfolglos versuchte Richter Hebenstreit (BGH) vor der Durchsuchung telefonisch zu erreichen. Ihr letzter Versuch, so dieser Vermerk, fand gegen 8.10 Uhr statt.


Die Anwälte konnten nicht nachvollziehen, warum nach 8.10 Uhr keine weiteren Versuche unternommen wurden, den Richter zu erreichen. In Berlin gibt es einen 24-Stunden-Dienst. Dies sei ein organisatorisches Verschulden des Gerichts. Zudem wäre nach dem Öffnen der Wohnung durch das LKA die Wohnung gesichert gewesen und somit hätte keine "Gefahr im Verzug" mehr bestanden.


Staatsanwältin Greger entgegnete, dass für die Durchsuchung kein Beschluss eingeholt werden musste. Diese sei unter "Gefahr im Verzug" erfolgt. Man habe den zuständigen Richter bis 8 Uhr nicht erreichen können und ein weiteres Warten sei nicht angebracht gewesen. Nach dem Zutritt zur Wohnung habe man dann eine Pause der Durchsuchung gemacht. Die Durchsuchung selbst wurde erst am Nachmittag abgeschlossen. Bundesanwalt Weingarten ergänzte zum Abschluss noch:"Selbst wenn die Durchsuchung rechtswidrig gewesen wäre, stehe dies der Verwertung der Beweismittel nicht entgegen." Richter Hoch stellte die Entscheidung über diesen Antrag, wie immer, zurück und beendete die Verhandlung.


Die nächsten Prozesstermine: 4./5./11./12. März, 9 Uhr im Gerichtsgebäude Berlin-Moabit, Turmstraße 91, Saal 700.



  • Bericht vom 26. Prozesstag (25.02.2009)


Die Verhandlung fing pünktlich an, obwohl die Öffentlichkeit nicht vollständig hergestellt war. Aufgrund des großen Andrangs heute zogen sich die Sicherheitskontrollen hin. Daneben wurden nur 50 Leute in den Verhandlungssaal gelassen, die übrigen durften nicht herein. Wer zu spät kam, hatte laut dem vorsitzenden Richter Hoch selber Schuld, denn wer sich um 8:15 Uhr vor die Tür stelle, würde auch pünktlich im Sitzungssaal erscheinen können.


Es wurde mit der Vernehmung des Zeugen Hans Elmar Remberg, 63 Jahre alt, Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, begonnen. Als der vorsitzende Richter Hoch den Zeugen über seine Erkenntnisse über die mg befragen wollte, erwiderte Remberg, dass er dazu nichts sagen brauche, da er nicht einsehe, den Inhalt der Behördenzeugnisse zu wiederholen. Schließlich beantwortete er konkretisierte Fragen von Hoch. Remberg hätte von einer nachrichtendienstlichen Quelle ("Spitzel") die Meldung erhalten, dass die drei Angeklagten der mg angehören. Die Quelle erscheint ihm glaubwürdig, da das BfV von ihr schon mehrere andere Informationen erhielt, die sich als zutreffend herausstellten. Wie weit die Quelle in die linke Szene integriert ist, durfte der Zeuge nicht beantworten. Hoch machte ihn darauf aufmerksam, dass das Gericht nur sichere Zeugnisse als Beweis verwerten dürfe. Wie sicher die Quelle ist, wollte Remberg jedoch nicht sagen, da dies die Quelle schon gefährden würde.


Die mg sei dem BfV seit längerer Zeit durch Brandanschläge bekannt. Die Größe der mg sei dem Zeugen nicht bekannt. Er wisse nur, dass es noch andere Mitglieder geben soll. Untereinander seien die Mitglieder durch ihre politische Einstellung miteinander verbunden. Über enge persönliche Beziehungen sei ihm nichts bekannt. Die mg bekämpfe die freiheitliche demokratische Grundordnung und vertrete die Ansicht, dass der Kapitalismus die Menschen ausbeute. Diese Erkenntnisse habe man aus den Anschlägen gewonnen. Remberg sagte die mg bestehe seit 2003/2002, genau wisse er es aus dem Gedächtnis jedoch nicht. Später sagte er aus, dass die mg seit 2001 bekannt sei. Ob die Mitglieder zuvor in anderen Gruppen aktiv gewesen waren, wusste Remberg nicht. Von der Selbstporträt-Gruppe (einem angeblichen Vorgänger der mg) hatte er ebenfalls noch nicht gehört. Auch über die Kontakte zur Gruppe Revolutionärer Aufbau Schweiz im September 2008 wusste der Zeuge nicht Bescheid.


Die Textanalysen ergaben nach Aussage des Zeugen, dass die mg die bestehende Gesellschaftsordnung der BRD ablehne. Die Schriftgutachten wurden von Jurist_innen und Politolog_innen gemacht, nicht aber von Fachleuten wie Linguistiker_innen. Die Texte der Selbstporträtgruppe aus der Zeitschrift Interim seien dem Zeugen nicht bekannt. Hoch machte Remberg einen Vorhalt, indem er verschiedene Anschläge zwischen 1996 und 2001 aufzählte. Auf die Frage, ob diese nicht von unterschiedlichen Gruppen verübt sein könnten, meinte der Zeuge lediglich, dass er zu den einzelnen Anschlägen keine Angaben machen könne. Wahrscheinlich sei es so, wie Hoch es vorgetragen habe. Der Vorsitzende hielt weiter vor, dass der Zeuge Damm (siehe 25. Prozesstag) behauptete, die Gründungsmitglieder der mg seien dem BKA durch das BfV übermittelt worden. Es handelt sich um drei Personen, gegen die im mg1-Verfahren ermittelt wurde. Zu diesen Personen und der Libertad!-Gruppe konnte Remberg ebenfalls keine Angaben machen.


Anschließend fragte die Bundesanwaltschaft (BAW), wie viel Glaubwürdigkeit Remberg der nachrichtendienstlichen Quelle schenken würde. Die Antwort war, dass vom BfV geprüft werde, wie die Eindrücke von der Quelle seien, welche Informationen sie liefere, wie die Motivlage der Quelle ist, dem BfV Informationen zu übermitteln. Der hier einschlägige Informationsgeber sei im Allgemeinen als zuverlässig eingestuft. Zuverlässig ist eine Quelle, wenn sie mehrere Informationen liefert, die sich als wahr herausstellen, also "verifiziert werden können". "Im Allgemeinen" bedeute, dass Meldungen nicht verifiziert werden können. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie unrichtig seien. Ihr Wahrheitsgehalt kann bloß nicht nachgewiesen werden. Auch die Qualität der Aussagen sage nichts über die Zuverlässigkeit aus. Über die Anzahl der Informationen oder ihren prozentualen Anteil konnte nichts ausgesagt werden. Ebenfalls nicht, wie lange die Quelle schon für das BfV tätig ist. Es folgte eine 40minütige Pause.


Nach der Pause gab ein Journalist bekannt, dass einem seiner Kollegen von dem im Gerichtssaal anwesenden Sicherheitskräften mit körperlichen Angriffen gedroht worden sei. Hoch gab an, den Fall aufklären zu wollen, allerdings erst nach der Zeugenvernehmung. Als die Befragung durch RA Herzog begonnen wurde, merkte ein Zuschauer an, dass er den Zeugen akustisch nicht verstehen könne und dieser lauter sprechen solle. Hoch erklärte dem Zuschauer, dass er zwar das Recht habe, im Gerichtssaal anwesend zu sein, aber nicht das Recht, alles hören und sehen zu können. Der Zuschauer machte eine Bewegung, um die schwere Verständlichkeit zu betonen, was von Hoch als "den Vogel zeigen" ausgelegt wurde und woraufhin der Zuschauer nach vorne gebeten wurde. Dort wurde er von Hoch belehrt und es wurde ihm bei nochmaliger Störung ein Ordnungsgeld angedroht. Als RAin Weyers den Zuschauer verteidigen wollte, sagte Hoch ihr, dass sie jetzt nicht dran sei. Kurz später durfte sie dann doch für das Publikum sprechen, das sich bemerkbar machen müsse, wenn es etwas nicht verstehe. Hoch erwiderte, dass er den "Störer" deshalb ja auch nur ermahnt habe. Warum die Belehrung fünf Minuten in Anspruch nahm, die Bedrohung der Presse hingegen nach der Meinung des Vorsitzenden keinen sofortigen Klärungsbedarf habe, konnte nicht ermittelt werden.


Bei der Befragung durch den RA Herzog gab der Zeuge an, seit drei Jahren für das BfV tätig zu sein. Zur Arbeitsweise gab er an, von den Mitarbeiter_innen schriftliche Berichte zu erhalten und auch Gespräche mit ihnen zu führen. Wie viele nachrichtendienstliche Quellen es gebe, dürfe und könne Remberg nicht sagen. Über Verurteilungen aufgrund von Angaben solcher Quellen sei ihm nichts bekannt. Beim BfV werde mit einer ganzen Reihe von Quellen gearbeitet und auch mit "öffentlichen Verlautbarungen". Diese Informationsbeschaffungsmaßnahmen nennt man beim BfV "operative Aufkommen".

Am 18. Juli 2007 hat Remberg verfasst, dass die drei Angeklagten seit 1995 aktive Mitglieder der mg seien. Ob er die Information aus einer offenen oder verdeckten Quelle habe, konnte der Zeuge nicht angeben. Zur Selbstporträtgruppe und den Beschuldigten des mg1-Verfahrens konnte er keine Angaben machen. Er könne nicht sämtliche Unterlagen der letzten Jahre zur Prozessvorbereitung durchlesen, argumentierte er.


Auch den Begriff "Nobelkarossentod" (so wurde der Typ des angeblich verwendeten Brandsatzes bezeichnet) kenne er nicht aus den Akten, sondern nur aus der Presse, sagte er dem fragenden RA Hoffmann. Auf den Vorhalt, dass in dem Behördenzeugnis des einen Angeklagten erwähnt ist, dass dieser in militante Aktionsfelder und das Gegeninformationsbüro (GIB) eingebunden sei, antwortete der Zeuge mit einer Darstellung des GIB. Dieses sei zu Zeiten des Jugoslawienkrieges damit beschäftigt gewesen, andere Informationen als die in der Öffentlichkeit bekannten zu verbreiten. Zu den aktiven Personen des GIB konnte der Zeuge nur die Angabe machen, dass Männer und Frauen dort eingebunden waren. Wie er auf die Einstufung des GIB als "autonom, gewaltbereit" kam, konnte er nicht sagen. Auch zu der Frage ob das GIB zu den stärker überwachten Strukturen gehöre, konnte er keine Angaben machen.


RA Hoffmann befragte Remberg weiter, wie das BfV zur Einschätzung kommt, die mg sei sehr konspirativ und die Mitglieder verhielten sich so, dass sie nicht ins Visier der Ermittlungsbehörden gelangten. Auch dazu konnte der Zeuge jedoch keine Angaben machen. Er wisse auch nichts über das mg1-Verfahren, sei aber über die Ereignisse im Sommer 2007 informiert.

In der weiteren Befragung erkundigte sich RA Hoffmann über die Erkenntnisse über die Gruppe Mücadele. Diese hatte Bezug auf ehemalige Angehörige der RAF genommen. Daraus zieht das BfV den Schluss, dass Mücadele Militanz als ein geeignetes Mittel betrachte. Wer (ehemalige) RAF-Mitglieder unterstütze, ohne sich ausdrücklich von Gewalttaten zu distanzieren, der erkenne damit auch deren Mittel an.


Als der Zeuge entlassen werden sollte, erhoben RA Hoffmann und RAin Weyers Widerspruch, da es noch offene Fragen gebe, die der Zeuge aufgrund mangelnder Vorbereitung z.Z. nicht beantworten könne. Sie beantragten einen Gerichtsbeschluss dazu. Nach wenigen Minuten fasste das Gericht den Beschluss, dass der Zeuge entlassen werden könne. Falls noch weitere Fragen bestehen, können die RA diese schriftlich dem Gericht übergeben, welches sie an das BfV weiterleitet, wo dann über die Beantwortung entschieden werden könne.


Nach der 1 1/2 stündigen Mittagspause entschied Hoch, nachdem er erst davon ausging das die RA die bisher fehlenden nun endlich erhaltenen, Sachstandsberichte im Umfang von ca. 500-600 Seiten bis zum nächsten Tag 9:00 Uhr durcharbeiten, nach deren Protest, dass der Zeug Damm, der für Donnerstag geladen war, zum nächsten Mittwoch umgeladen wird.

Weiter ging es mit der Vernehmung des Zeugen KHK Hans Heider, 36 Jahre alt, BKA. Dieser hatte an der Hausdurchsuchung eines Angeklagten teilgenommen, sowie am Gefangenentransport nach der Festnahme. Die geplante Ausgangslage bei der Hausdurchsuchung war, dass das LKA das Objekt sichern sollte. Es kam jedoch so, dass die Wohnung entgegen der Absprache schon von LKA-Beamten durchsucht worden war, als Heider eintraf. Die Wohnung sei "von A bis Z" durchsucht worden. Problematisch war, dass nicht mehr festgestellt werden konnte, welche Asservate wo gefunden und von wem zusammengetragen wurden. Die Asservate wurden zentral im Wohnzimmer der Wohnung verwahrt. Es wurden EDV-Material, Mobiltelefone und diverse schriftliche Aufzeichnungen sichergestellt. Außerdem wurden im Keller zwei in einer Plastiktüte befindliche Kanister sichergestellt. Der Zeuge konnte sich nicht mehr an Einzelheiten der Asservate erinnern, auch nicht an einen Kassenbon eines Drogeriemarktes, der den Kauf von Gefrierbeuteln auswies. Die Asservatenliste habe er gemeinsam mit Frau Diekmann erstellt. Dies gestaltete sich wie folgt: Die Asservate wurden von dem zentralen Sammelplatz in der Wohnung einzeln herausgenommen, dann wurde festgestellt, wer das Asservat wie sichergestellt hatte, dann wurde es in eine Tüte gepackt und nummeriert. Auch Angaben zur Wohnung konnte der Zeuge nur in begrenztem Rahmen machen. Die Wohnung hätte ein Bad sowie große Fenster im Wohnzimmer, aus denen man rausschauen konnte, gehabt. Mitbewohner seien ihm unbekannt. Es wurden Skizzen der Wohnung, aber keine Fotos angefertigt.


Zu Gesprächen mit den Festgenommenen währende des Gefangentransports machte Heider kurze Angaben. Es seien gerichtlich nicht relevante Gespräche geführt worden. Auch an äußere Verletzungen eines Angeklagten könne er sich nicht erinnern.

Der Zeuge Heider wurde nach Ende der Befragung entlassen.




Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:


Texte:

  • Antrag der Verteidigung - Am 4. März stellten die Anwälte im mg-Verfahren einen Antrag, der hier in geschwärzter Form dokumentiert wird. Trotz seines Umfangs lohnt sich die Lektüre. Aus den Prozessakten werden Details zusammengetragen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass BKA und BAW gegen behördenbekannte Redakteure der Zeitschrift "radikal" bewusst unter einem falschem Label (Mitgliedschaft in der "militanten gruppe") ein §129a-Verfahren eingeleitet haben. Dieses Verfahren war die Grundlage für die Ermittlungen, Verhaftungen und letztlich auch für den laufenden Prozess. Unter Berücksichtigung des im Antrag dargestellten Verlaufes der Ermittlungen könnte geschlussfolgert werden: weil die Ursprungsbeschuldigten radikal-Redakteure sind, sind auch die Angeklagten nicht Mitglieder der militante gruppe, sondern radikal-Redakteure. Die Anklage nach §129 ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten. (download als pdf)
  • Neues vom mg-Prozess - In der letzten Ausgabe der 18.-März-Zeitung gab es einen Bericht einiger ex-Gefangener zu Ihren Erfahrungen seit ihrer Festnahme. Das ist jetzt ein Jahr her. Seit dem 25. September 2008 findet in Berlin der Prozess gegen Axel, Oliver und Florian statt. Zeit für ein kleines Resümee.
  • Dringend tatverdächtig. Die Verhaftung des Soziologen Andrej Holm (Testcard / Anne Roth
  • 09.03.2009)



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