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ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - Mai '09


Kreative Kriminalisten


Der Prozeß gegen die »militante gruppe« wird zum Desaster für die Ermittlungsbehörden


Kriminalhauptkommissar Stefan Nolte gibt sich Mühe, ruhig und gefaßt zu wirken. Doch unter seinem Stuhl rudert der 39jährige Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) ununterbrochen mit den Beinen. Es ist Donnerstag kurz nach 9 Uhr, und Nolte sitzt nervös im Hochsicherheitssaal 700 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit.


Dort wird seit September 2008 gegen drei Mitglieder der linken Szene wegen versuchter Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verhandelt (jW berichtete). Die Berliner sollen am 31. Juli 2007 versucht haben, auf einem Gelände der Firma »MAN« in Brandenburg (Havel) mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Außerdem will ihnen die Bundesanwaltschaft (BAW) die Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (»mg«) nachweisen, der insgesamt 39 Brandanschläge zugeschrieben werden.


Doch nach 40 Verhandlungstagen droht der Prozeß zum Desaster für die Ermittlungsbehörden zu werden. Der Auftritt des Kriminalbeamten Nolte, der am Donnerstag als Zeuge geladen war, ist exemplarisch für die peinliche Pleiten-, Pech- und Pannen-Show, die BAW und BKA seit Monaten geben. Bereits bei der Untersuchung des mißglückten Anschlags auf die Militärfahrzeuge mußten die Ermittler diverse Erinnerungs- und Observationslücken einräumen, Staatsschützer präsentierten unbrauchbare Tonbandmitschnitte abgehörter Gespräche oder DNA-Spuren, die sich nicht zweifelsfrei zuordnen ließen.


Vollkommen absurd mutet mittlerweile der Versuch an, die Angeklagten der »mg«-Mitgliedschaft zu überführen. Zunächst berief sich Hans Elmar Remberg, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), auf die Einschätzungen eines V-Manns, den der Geheimdienst angeblich ins Umfeld der Gruppe eingeschleust hatte. Mittlerweile mußte das BfV jedoch zugeben, daß die Erkenntnisse lediglich »vom Hörensagen stammen«.


Ähnlich kreativ arbeitet auch das BKA. Seit 2001 ermittelt Kriminalhauptkommissar Nolte gegen die »mg«. In seinem Büro im nordrhein-westfälischen Meckenheim liest er deren Bekennerschreiben, analysiert Diskussionspapiere autonomer Gruppen. Eine dreistellige Zahl an einschlägigen Artikeln habe er mittlerweile studiert, erzählt der BKA-Beamte. Vor etwa fünf Jahren kam Nolte dann auf die Idee, selbst Beiträge für linksradikale Zeitschriften zu verfassen. »Wir wollten eine Reaktion der Szene provozieren, außerdem sollten mg-Mitglieder durch einen Hinweis im Text auf die Internetseite des BKA gelotst werden, auf der Besucher zu diesem Zeitpunkt registriert wurden«, so der Kriminalist nun vor Gericht. Nolte informiert die BAW über seinen Plan, und am 10. Februar 2005 erscheinte im Szeneblatt Interim ein Beitrag zur sogenannten Militanzdebatte der Autonomen. Die Autoren sind Nolte und sein Kollege Martin Kröger, die sich unter dem Pseudonym »Die Zwei von der Muppetshow« als linksradikale Gruppe ausgeben. Gut ein Jahr später folgt ein zweiter Artikel.


Bekannt wurde die ganze Aktion nur durch einen Fauxpas.Versehentlich hatten die Staatsschützer den Anwälten der Beschuldigten eine interne Version der Ermittlungsakten zugesandt. In denen wurde auf die Fälschung hingewiesen. Noltes Chef, BKA-Ermittlungsführer Oliver Damm, hatte zunächst bestritten, daß seine Behörde die Aufsätze geschrieben hat. Selbst der Vorsitzende Richter Josef Hoch reagiert darauf sichtlich düpiert. Warum es in den offiziellen Akten keinen Hinweis auf die Urheberschaft gebe, will er am Donnerstag wissen. Für die Aktenführung sei er nicht zuständig, gibt sich Nolte einsilbig. Stattd essen spricht der Kriminalhauptkommissar während der dreistündigen Befragung von »Indizien« und »Thesen«, er »vermutet« und »nimmt an«. Meistens jedoch weiß Nolte »nichts Genaues«. Ob er auch irgend etwas Konkretes sagen könne, fragt ihn Richter Hoch am Ende der Vernehmung. »Nein«, antwortet Nolte. Am 6. Mai wird der Prozeß fortgesetzt.


Quelle: junge Welt, 02.05.2009



Prozeßberichte




  • +Bericht vom 40. Prozesstag (30.04.2009)+


Der 40. Prozesstag begann mit dem Verlesen einer Erklärung von RA Hoffmann in der er auf die Zeugenaussage von EKHK Binz der letzten drei Verhandlungstage einging. EHKH Binz hatte 39 Anschläge die der mg zugerechnet werden aufgeführt. Davon seien nur bei wenigen Anschlägen Brandreste gefunden worden. Laut dem Zeugen Binz haben nach dem 31.07.07 keine Anschläge der mg mehr stattgefunden, da kein Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) eingegangen sei. Wörtlich habe der Zeuge gesagt, man gehe davon aus dass sich das Thema nach dem 31.07.09 erledigt habe. Eine Überprüfung, ob es weitere Anschläge der mg nach dem 31.07.07 gegeben habe fand nicht statt. Es könne ja durchaus sein,so RA Hoffmann, dass auf die Verwendung des Gruppennamens wegen der strafverschärfenden Folgen verzichtet werde. Man könne den Zeugen Binz auch als Zeugen vom "Hörenlesen" bezeichnen. RA Lindemann ergänzte, auch bei EKHK Binz wurde die Aussagegehmigung willkürlich vom Zeugen selbst ausgelegt.


Muppetshow Teil 1

Wohnungsdurchsuchung am 31.07.2007


Dann begann die Zeugenvernehmung von KHK Stefan Nolte, 39, BKA Meckenheim. KHK Nolte hat zusammen mit seinem Kollegen KHK Kröger zwei Texte zur Militanzdebatte verfasst. (Interim 611 und 639) Den ersten Text vom 10. Februar 2005 (Interim 611) unterzeichneten sie mit "Die zwei aus der Muppetshow". Anlage: BKA-Text aus der Interim 611 vom 10.02.2005, Seite 11

Richter Hoch befragte den Zeugen zuerst zu den Durchsuchungen vom 31.07.2007 an denen Nolte teilgenommen hat. Der Zeuge erzählte, er habe in der Wohnung eines der Angeklagten diverse Schriften und Texte gefunden. Teile davon habe er mitgenommen. Diese Papiere lagen in einem Karton, wie er zur Ablage von Altpapier benutzt wird. Der Zeuge sagte weiter, auf der Dienststelle habe er 12 Seiten des sogenannten "Minihandbuches" gefunden. Man könne aber davon ausgehen so der Zeuge, dass es umfangreicher sein wird, denn es solle ja eine Zusammenfassung der Militanzdebatte sein und ein Abschluss dazu. Man habe auch eine Seite mit einer Auflistung von Anschlägen der mg gefunden. Auch diese sollte nach der Einschätzung des BKA mit dem Minihandbuch veröffentlicht werden. Diese Auflistung wäre für das Handbuch eine gute Ergänzung gewesen um einen Überblick zu geben. Ob dieses Blatt ein Orginal oder eine Kopie darstellt konnte der Zeuge nicht sagen. Er habe auch keine Kenntnisse darüber, ob dieses Papier noch an andrer Stelle aufgetaucht sei. Eine wissenschaftliche Auswertung dazu wurde nicht gemacht.


Durchsuchung bei der Freundin eines Beschuldigten


Bei der Durchsuchung in der Wohnung der Freundin eines Beschuldigten habe man persönliche Notizen, Jahreskalender und Ausgaben der Zeitschrift Radikal gefunden. Es sei schon merkwürdig so der Zeuge, dass man solche persönlichen Dinge in einer fremden Wohnung lagert.


Schriftuntersuchungen


RA Hoffmann fragte den Zeugen, ob sich die Überschriften und die Schrifttypen bei den gefundenen Papieren mit denen der mg decken. Dies konnte das BKA nicht feststellen. Man habe es aber versucht. Auf die Nachfrage, ob die Schriftgrößen verglichen wurden z.B: mit einem Millimetermaß oder die Texte einem Schriftsetzer vorgelegt wurden, sagte der Zeuge, nein seines Wissens nicht.


Auswertung von Texten im Militanzverfahren


Dann befragte Richter Hoch den Zeugen zu dessen Auswertung von Texten im Militanzverfahren. Der Zeuge Nolte sagte, dass er sich seit 2001, seit mg als Markenname aufgetaucht sei, damit befasse. Eine besondere Schulung oder wissenschaftliche Ausbildung habe er nicht, man bekommt bestimmte Aufgaben übertragen und da ihm das lag, habe er es weiter gemacht. Er habe Texte im dreistelligen Bereich ausgewertet.


Authentizität


KHK Nolte erklärte, die erste Frage bei einem SBS sei immer, ob es authentisch sei. Dies mache man daran fest, ob es Täterwissen enthalte. Dies sei Wissen, welches nicht in der Presse steht und die Tat auch noch nicht in der Presse veröffentlicht wurde. Bei den SBS der mg gab es keine Hinweise darauf, dass diese nicht authentisch gewesen sind. Die Gruppe selbst hat immer das Label mg verwendet. Dazu den Stern und bestimmte Parolen. Es mache keinen Sinn, dass es dazu Trittbrettfahrer gibt. Aus der Erinnerung des Zeugen gab es Dementis des mg, wenn ihr die Presse Anschläge zurechnete, die sie nicht begangen hatte. Es habe kein SBS der mg gegeben bei dem wir Zweifel hatten, dass es von der mg ist, so der Zeuge.


Gruppenstruktur


Richter Hoch fragte nun, ob es Erkenntnisse aus den Texten der mg oder der SBS auf die Gruppenstruktur gegeben habe. KHK Nolte sagte, dies sei ein weites Feld. Der Verfasser eines SBS sagt wenig zu seinen Strukturen. In den allgemeinen Veröffentlichungen kommt es schon vor, dass dazu was gesagt wird. Dies sei aber mit Vorsicht zu genießen. Es sei nicht für uns geschrieben, führte der Zeuge weiter aus, sondern für die LeserInnen der Interim.

Es handele sich aber um einen Personenkreis der sich schon vor 2001 kannte. Es könne Brüche geben. Leute kommen hinzu und andere gehen weg oder hören ganz auf. Es gäbe keine 100%ige Kontinuität der Personen. Teile der Personen seien von Anfang bis Ende dabei. Besonders die sogenannten "Führungspersonen" die die Richtung vorgeben. Zwar werden hierarchische Strukturen wie Führungspersonen abgelehnt, aber aufgrund von Bildung und Persönlichkeit wird es Personen geben, die diese Funktion haben. Der Personenkreis kennt sich über Jahrzehnte. Es handelt sich um eine soziale Gruppe, die gefestigt ist. Es herrscht eine große Nähe zwischen den Personen, da sie sich lange kennen. Die Personen müssen bereits Mitte der 90er Jahre ein Vertrauensverhältnis gehabt haben, dies lasse Rückschlüsse auf das Alter der Personen zu. Man habe nichts gefunden, wie die Gruppenstruktur der mg festgelegt ist. Aber aus anderen Verfahren hätten sie Erkenntnisse zu Gruppenstrukturen gefunden so der Zeuge Nolte.


Autoren


Der Zeuge Nolte konnte keine Anzahl der mg-Autoren nennen. Aufgrund des unterschiedlichen Schreibstils, mal flappsig, mal wissenschaftlich, der Verwendung von alter und neuer Rechtschreibung gehe man von einer Vielzahl von Autoren aus. Ob dies nun 2, 3, oder 4 sind lässt sich nicht erschliessen. Wahrscheinlich ist es ein Autorenkollektiv gewesen. Dabei schreibt eine Person den Text, der dann gegengelesen und korrigiert wird bevor er veröffentlicht wird. Manche Veröffentlichungen haben einen wissenschaftlichen Stil und ein gutes Argumentationsmuster. Für diese Texte brauche man nach der Meinung des Zeugen Bildung. Mindestens Abitur. So wie in manchen Texten Zitate gewählt wurden, müsse man auch Kenntnis von wissenschaftlichen Arbeiten haben, wie man es an einer Universität lernt.


Männer oder Frauen?


Richter Hoch wollte wissen, ob es Erkenntnisse dazu gibt, ob es sich um Männer oder Frauen handelt. KHK Nolte sagte, die mg bemüht sich um eine feministische Sichtweise. Es gebe aber keine Hinweise auf explizit feministische Texte oder Themen. Es gäbe aber Hinweise darauf, dass es sich eher um eine Gruppe von Männern oder eine männerdominierte Gruppe handelt.


Gruppen der Militanzdebatte


Der Zeuge wurde nun von Richter Hoch befragt, ob es verschiedene Untergruppen der mg gibt. Er sagte, es habe bei der Militanzdebatte viele Texte von einer Vielzahl von Gruppen gegeben. Diese hätten fiktive Namen für ihre Texte benutzt. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass jeder Text von einer Gruppierung stamme, sonst gäbe es ja eine Vielzahl von Gruppen.


Bei der Gruppe: Militante Antiimperialistische - Gruppe Aktionszelle Pierre Overney könne man davon ausgehen, dass es sich um einen Markennamen handelt. Diese Gruppe und die mg haben Verbindungen. Das BKA, so der Zeuge, spricht von einem teilidentischen Personenkreis. Die Analyse der Texte, des Sprachstils, der Themenwahl, die Verwendung des Sterns, der Parolen, die Überschriften, ein ähnliches Briefpapier und Adressaufkleber lassen diesen Rückschlüsse zu. Zudem habe es keine Kritik der mg an dieser Gruppe gegeben und umgekehrt. Die mg sei sonst bei Texten anderer Gruppen nicht so zimperlich gewesen.


Kleinstgruppenkreise


Der Zeuge führte weiter aus, dass aus einem konspirativen Kontakt zweier Personen, die sonst keinen Kontakt haben, (eines Beschuldigten dieses Verfahrens und einem Beschuldigten aus einem weiteren Verfahren), geschlossen wurde, dass die mg aus vielen Kleinstgruppen besteht, die untereinander keinen Kontakt haben. Nicht alle Mitglieder der Gruppierung kennen sich. Nur wenige Mitglieder haben soziale Kontakte zu den anderen Gruppen. Wieviele Kleinstgruppenkreise es gibt, ist dem BKA nicht bekannt.


Autorenidentität von mg, Radikal und Interim?


Richter Hoch fragte den Zeugen nun, ob er bei seiner Auswertung eine Übereinstimmung der Autoren von mg, Radikal und Interim feststellen konnte. Der Zeuge Nolte antwortete, alle Texte der mg seien in der Interim veröffentlicht worden. Es gebe aber keine Anzeichen dafür, dass die Autoren der mg im Redaktionskollektiv der Interim sind. Die Radikal sei zwar auch eine Szenezeitschrift, dabei handele es sich aber um einen Personenkreis aus dem militanten Bereich. Hier sei es denkbar, dass Mitglieder der mg auch an der Radikal beteiligt sind. Aus den gefundenen Radikalausgaben aus der Durchsuchung vom 31.07.2007 lasse sich schliessen, dass der Besitzer zum Verteilerkreis der Radikal gehört.

Schon bei einer Durchsuchung 2005 in einer Gartenlaube habe man Ausgaben der Radikal gefunden. Auch dieser Besitzer ist nach Ansicht des BKA in die Verteilerstruktur der Radikal eingebunden.

Zwar sei nicht jede Gruppe deren Texte in der Radikal veröffentlicht werden in der Redaktion, aber da der militante Bereich in der Radikal veröffentlicht wurde, macht es Sinn, wenn Mitglieder der mg auch Redaktionsmitglieder der Radikal sind. Dies ist seit ungefähr 2004 so, erklärte der Zeuge weiter. Seit die Radikal nach 5 Jahren Pause wieder veröffentlicht wurde.


Texte zum Minihandbuch


Es habe zwei Veröffentlichungen im Nachhang zum Minihandbuch Anfang Dezember 2007 in der Interim gegeben erläuterte Richter Hoch. Diese Texte sind vom Juni und Juli 2007 und behandeln das Minihandbuch. Der Zeuge Nolte sagte dazu, es sei ungewöhnlich, dass ein Text wie das Minihandbuch im Entwurfsstadium von anderen Gruppen diskutiert und veröffentlicht wird. Das suggeriert, dass die 12 Seiten des Handbuches bekannt gewesen sind. Dies sei äußert ungewöhnlich.


Untergruppen


Richter Hoch hielt dem Zeugen dann einen seiner Berichte vor in dem er von einer Teilgruppe der mg bestehend aus den Beschuldigten dieses Verfahrens berichtet und eine weitere Teilgruppe bestehend aus Beschuldigten aus einem anderem mg-Verfahren beschreibt. Der Zeuge führte dazu weiter aus, bei der anderen Teilgruppe müsse es weitere Mitglieder geben. Es habe da einen Anfangsverdacht aufgrund verschiedener Indizien gegeben. Ein in der Zeitschrift Telegraph veröffentlichter Artikel zum Volkskrieg der UCK und eine Text der mg enthielten viele Überschneidungen, dass das BKA der Meinung sei, es sei der gleiche Verfasser.


Einige der Personen der Teilgruppen haben Kontakte über ihre Wohnsituation gehabt. Man habe in Wohngemeinschaften zusammen gewohnt. Teilweise auch zusammen studiert. Die Zeitschrift Telegraph wurde 1998 gegründet und diese Personen haben darin Texte veröffentlicht.


Zusammenarbeit mit Verfassungsschutz


Richter Hoch fragte nun nach der Zusammenarbeit des BKA mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). KHK Nolte antwortete, dass es eine Zusammenarbeit mit dem BfV gibt. Das BfV habe auch Textanalysen durchgeführt. Dabei habe es keine gravierenden Unstimmigkeiten der beiden Behörden gegeben.


Die zwei Muppets


Der Zeuge wurde anschließend gefragt, ob er selbst Texte zur Militanzdebatte verfasst hat. Er gab an zwei Texte verfasst zu haben. (Interim 611 und 639) Er und sein Kollege KHK Kröger hatten die Idee dazu. Diese Idee sei mit seinem Vorgesetzten und der BAW abgesprochen gewesen. Die Texte wurden im Vorfeld der BAW zur Kenntnis gegeben und nach deren Genehmigung veröffentlicht. Es habe keine weiteren Texte gegeben so der Zeuge. Man habe den ersten Text nach einer Straftat bei einem Lidl-Rohbau verfasst. Außerdem habe man einen Text auf die überwachte Homepage des BKA gesetzt und sich Reaktionen darauf erhofft. Aus den Homepagezugriffen konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden.


Die ganze Muppetshow?

Der Vorsitzende wollte vom Zeugen wissen, wieso bezüglich der selbstverfassten Texte des BKA nichts in den Akten des Gerichts zu finden ist. KHK Nolte meinte, zur Aktenführung des BKA könne er nichts sagen. Richter Hoch wollte weiter wissen, ob andere Behörden von den zwei Texten des BKA Kenntnis hatten. Denn im Landesverfassungsschutzbericht Berlin tauchen diese auf. Sie werden vom LKA als authentisch eingeschätzt. [Die betreffenden Stellen gibt es hier zum Download: Ausschnitt aus dem Berliner VS-Bericht 2005, Ausschnitt aus dem Berliner VS-Bericht 2006.] KHK Nolte sagte, von den Texten habe nur das BKA und die BAW Kenntnis gehabt. Er sagte weiter, es spräche ja eher für unsere Texte, dass diese aus authentisch eingeschätzt wurden. Richter Hoch entgegnete, dass das Gericht, die Anwälte und die Angeklagten vor dem Problem stünden und nicht wissen welche Texte authentisch sind. Richter Hoch führte weiter aus:"Möglicherweise stammen ja andere Texte von anderen Behörden.?" Der Zeuge antwortete darauf, dass er dazu nichts sagen könne.


Fragen der BAW

Nun fragte Bundesanwalt Weingarten den Zeugen nach seinen Erkenntnissen zur Radikal. Der Zeuge sagte, in etwa dasselbe zur Radikal wie zuvor. Ergänzte, das es nach den 5 Jahren Pause der Radikal noch folgende Ausgaben gegeben habe: 157, 158, 159 und 160 im Jahr 2006. Danach habe es keine Veröffentlichungen der Radikal mehr gegeben. Der Zeuge ergänzte auf Nachfrage der BAW, dass die Radikal für die ideologische Verbreitung von Militanz stehe. Dann fragte Hr. Weingarten nach der Unvereinbarkeit von mg und Radikal. KHK Nolte antwortete, eine Unvereinbarkeit gebe es nicht. Weiter sagte er, die Radikal bestehe wahrscheinlich aus verschiedenen Personengruppen. Einem Sammelbecken von ideologischen Gruppen die links geprägt sind mit dem Ziel der Förderung der Militanz. Anwältin Greger fragte den Zeugen woher er seine Informationen beziehe. Darauf antwortete der Zeuge, er könne über interne Abläufe des BKA wegen seiner Aussagegenehmigung nichts aussagen. Bundesanwalt Weingarten wollte dann wissen, ob die mg sich zu den Festnahmen am 31.07.2007 verhalten habe. KHK Nolte sagte, eigentlich hätte die mg ein Dementi von sich geben müssen.


Befragung eines Muppets


Nach der Mittagspause begann RA Franke mit der Befragung des Zeugen Nolte zu der Durchsuchung am 31.07.2007. Der Zeuge sagte aus, er sei mehrere Stunden nach den Berliner Kollegen bei der betreffenden Wohnung angekommen. Die Durchsuchung sei aufgrund von "Gefahr im Verzug" vorgenommen worden. Er habe sich keine Gedanken gemacht, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, dies sei Aufgabe des Durchsuchungsleiters. KHK Nolte wurde gefragt, wie alt die gefundenen Papiere seiner Meinung nach waren. Das letzte Datum der gefundenen Auflistung war 15.02.2005. Dies erklärte der Zeuge so, dass diese Auflistung der mg-Anschläge wohl auch noch im Entwurfsstadium war und später aktualisiert werden sollte. Die Auflistung könnte auch aus dem Internet stammen.

Unterbrechung der Verhandlung


Die heutige Verhandlung wurde um 13.25 Uhr unterbrochen, weil sich ein Beschuldigter nicht wohl fühlte. Der Prozess wird mit der Vernehmung von KHK Nolte am 06.05.09 um 9 Uhr fortgesetzt.



  • +Bericht vom 39. Prozesstag (29.04.2009)+


Reste von Brandsätzen


Anschließend an die Zeugenbefragung vom letzten Verhandlungstag (23.04.09) wurde als Zeuge EHKH Binz weiter zu Brandmittelrückständen an den von ihm aufgelisteten mg-Anschlagsorten und seiner jeweiligen Rolle als Ermittler befragt. Er schilderte die Umstände eines Anschlages auf das Berliner Polizeipräsidium und machte recht genaue Angaben zur Menge und Verpackung des durch den Anschlag allerdings vernichteten Brandbeschleunigers. Bei keinem anderen vom BKA in diesem Zusammenhang untersuchten Anschlag wurde ein im Bau ähnlicher Brandsatz verwendet. Nachfolgend wurden Informationen über weitere Anschläge, unter anderem auf das Berliner Sozialgericht, die Bundespolizei, die italienische Handelskammer und auf Polizeifahrzeuge in Spandau vorgetragen. Entgegen der Darstellung der Bundesanwaltschaft (BAW) in der Anklageschrift wurde deutlich, dass mehrfach nicht der angeblich mg-typische "Nobelkarossentod" der angewendete Brandsatz war. Als Überreste von Brandsätzen wurden Textil-Gewebestreifen, eine Decke, ölige Substanzen, Glasflaschen mitunter aber auch gar nichts gefunden.


Bei der Befragung mochte sich der Zeuge an fast nichts erinnern, und bemühte sich seine Verantwortlichkeiten und sein Wissen als Ermittlungsführer in den Hintergrund zu spielen.


Zuordnung von Anschlägen zur mg


Die Verteidigung fragte den Zeugen, wie eine Zuordnung von Anschlägen zur mg statt fände. Dies erfolgte laut Binz in erster Linie durch den Eingang von mg-Bekennerschreiben und die Auswertung derselben. Für ihn sei es recht eindeutig gewesen "sie (die mg) sagen ja was, wann und wo sie etwas angezündet haben." Und "es gab ja die Bekennung, dann weiß man das ja." Auf genauere Nachfragen antwortete er, dass auf Aussehen, Inhalt und Rechtschreibfehler das Augenmerk gerichtet werden würde. Textauswerter KHK Nolte von der Abteilung ST 11 sei die Person, der weitere Fragen dazu gestellt werden könnten. Da die Textauswerter Kriminalbeamte mit langjähriger Erfahrung seien, sehe der Zeuge keinen Anlass die Auswertungen und Ergebnisse zu denen sie kämen zu überprüfen.


Bei Texten der so genannten Altfälle (Anschläge und Bekennerschreiben vor 2001, die auch der mg zugerechnet werden) fand der Zeuge die Ähnlichkeit der Gruppennamen, zB: "antirassistische militante Gruppen" bestechend. Außerdem hätte der Verfassungsschutz (VS) "das auch so gesehen". Der Anwalt Hoffmann hielt ihm vor, dass er wissen müsse, dass das Wort "militant" in der autonomen Szene äußerst häufig verwendet werde. Binz bekundete, nicht er habe die Zuordnung der Altfälle zur mg gemacht.


Anschläge nach 2007


Die Frage der Verteidigung, ob Brandanschläge nach Juli 2007, die vom Charakter und der inhaltlichen Ausrichtung zu der mg passen würden, wie der Brandanschlag in Dresden, bei dem 42 Bundeswehrfahrzeuge zerstört wurden, der mg ebenfalls zugerechnet würden, verneinte der Zeuge. Es hätte kein Bekennerschreiben der mg gegeben und mit den Festnahmen 2007 sei er davon ausgegangen, dass sich "das Thema mg erledigt" hätte. Seine Behörde würde nicht wegen jedem Brandanschlag "ins Blaue (-Wunder) hinein ermitteln". Wenn kein Bekennerschreiben der mg auftauche, wäre es nicht seine Aufgabe zu ermitteln, außer es gäbe eine Aufforderung durch die BAW.


"unkonventionelle Maßnahmen" des BKA


Der Zeuge hatte erklärt, dass man sich beim BKA Gedanken gemacht habe, was man noch so alles tun könne, um mit den jahrelang erfolglosen Ermittlungen voranzukommen. Die beiden Militanzdebattenbeiträge des BKA wurden daraufhin geschrieben. Die Verteidigung fragte nach weiteren "unkonventionellen Maßnahmen" des BKA und ob der Muppetshow-Text und die BKA Homepageüberwachung Teile einer Gesamtstrategie seien. Der Zeuge verweigerte anfänglich die Beantwortung dieser Frage mit dem Hinweis auf seine beschränkte Aussagegenehmigung. Es seien aber Maßnahmen erwogen worden, welche man später nicht umgesetzt habe. Einen fingierten Anschlag habe es seines Wissens nach nicht gegeben, und Brandsätze wurden vom BKA auch nicht nachgebaut. Hakenkrallen seien allerdings vom BKA gebaut worden. (Metallkonstruktionen, die im Zusammenhang mit Anti-Atom-Protesten zum stoppen von Zügen verwendet wurden.)

Ein Artikel im "Focus" aus dem Jahr 2003, in dem mehrere Personen als angebliche Terroristen und mg-Mitglieder dargestellt wurden, stand nach Aussage des Zeugen in keinem Zusammenhang mit dem BKA. Er sei selbst überrascht gewesen so Binz.

Zu weiteren "unkonventionellen Maßnahmen" wollte sich der Zeuge nicht äußern.


Anquatschversuche


Zu weiteren, für den Zeugen und die BAW ganz normalen Maßnahmen gehörte das Ansprechen von so genannten Vertrauenspersonen zur Informationsgewinnung. Anfänglich sagte er aus, dass diese Bespitzelungsversuche ergebnislos beendet wurden. Als die Verteidigung daraufhin die Identität der eingesetzten und befragten Personen klären wollte, verweigerte er die Aussage mit Hinweis darauf, dass er Informanten schützen wolle. Da es keine Informationsweitergabe gegeben habe und somit die Person nicht als Informant zu schützen sei, forderte die Verteidigung die Frage zu beantworten. Erst dann fielen dem Zeugen weitere Details ein, die als Begründung herhalten mussten um keine weiteren Namen zu nennen. Offensichtlich hatte das BKA versucht über zwei verschiedene Quellen (Personen) Informationen über die mg zu erhalten. Eine davon existierte als Informant wohl schon länger, konnte aber nicht genutzt werden, da sie keine interessanten Informationen erhalten konnte. Eine weitere Person war auch nach einem zweiten Ansprechversuch nicht zur Mitarbeit bereit.


Im Gegensatz zu der anfänglich vom Zeugen dargestellten relativen Unwissenheit zu diesem Thema, stellte sich im Verlauf der Befragung heraus, dass der Zeuge Binz selbst in Kontakt mit der für diese Aufgaben zuständigen Fachdienststelle SO53 in Wiesbaden stand. Auch die Zusammenarbeit mit dem LKA lief über ihn.

Zusammenarbeit von BKA, LKA und VS


Bei der Vernehmung wurde deutlich, dass vom BKA immer wieder Vermutungen und Angaben übernommen wurden, die ihren Ursprung beim LKA oder dem VS hatten. Verdächtigungen und Konstrukte wurden vom BKA angeblich nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft. Über Jahre hinweg gab es gemeinsame Treffen und es fand ein reger Informationsaustausch statt. Mal in die eine Richtung, mal in die andere so der Zeuge. An unterschiedliche Einschätzungen oder nachträgliche Korrekturen konnte sich der Zeuge nicht so recht erinnern. Nur bei der Einordnung der Altfälle hatte es offensichtlich Änderungen gegeben.


Das wahrheitsgemäße Korrekturen an einem Punkt auf alle Fälle nicht stattfanden, wurde deutlich, als die Verteidigung einen Verfassungsschutzbericht vorlegte. Darin wurden Ausschnitte aus den fingierten BKA Texten (Muppetshow) als authentische Militanzdebattenbeiträge zitiert. Ob dies gezielt passierte und der VS über die BKA-Urheberschaft informiert wurde, wollte der Zeuge nicht beantworten. Die von der Verteidigung geforderte Protokollierung dieses Zusammenhangs lehnte das Gericht ab.

Über ein in den Akten aufgetauchtes Schreiben des BKA, welches an den VS gerichtet war und eine Abfrage zu 10 Personen beinhaltete, wurde eine konkrete Zusammenarbeit sichtbar. Ebenso bei dem Versuch Informanten gegen den Personenkreis der mg-Verdächtigen aufzubauen.


Dem Vertreter der BAW Weingarten waren die Angaben des Zeugen zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden derart unangenehm, dass er mit Interventionen und auffälliger Gestik und Mimik seiner nervlichen Anspannung Ausdruck verlieh.

Auf die Frage, ob der Zeuge andere Personen (Tarek Mousli) aus anderen Verfahren zur mg befragt hätte, antwortete Binz das hätte es gegeben, allerdings nicht im RZ-Ermittlungszusammenhang sondern in einem anderen Verfahren, welches dürfe er aber nicht sagen.


Ursprungsverdacht für mg-Verfahren


Auf die Fragen zum Runden Tisch der Militanten gab der Zeuge an, die Namen derer, die daran beteiligt gewesen sein sollen möglicherweise einmal gekannt zu haben. Ein ehemaliger mg-1-Beschuldigter würde dazugehören. Welche Erkenntnisse das BKA zu den weiteren Personen hat und ob die Vermutungen des VS über angeblich beteiligte Personen überprüft worden seien, wollte der Zeuge nicht preisgeben. Auf eine Spur, die zum aktuellen mg-Verfahren führte sei er, so der Zeuge, durch einen Textbeitrag in der Zeitschrift Telegraph gekommen. Für ihn sei überzeugend gewesen, dass dort Begriffe zu finden waren, die auch in den mg-Texten verwendet wurden. Das es sich hier um Begriffe wie "Reproduktion" handelte, die auch in vielen anderen Texten auftauchten, war dem Zeugen gleichgültig. Wie konkret der Artikel seinerzeit ins Visier der Ermittler kam, beantwortete er nicht. Jedenfalls wurde aufgrund dieses Textes der Autor und dessen Umfeld verdächtig.


Durch die nicht vorhandene Aussagebereitschaft des Zeugen, die Interventionen der BAW und das ausweichende Verhalten des Strafsenats, wurde den Fragen der Verteidigung zum Hintergrund und dem eigentlichen Ursprung der heutigen mg-Verfahren kein Raum gelassen. Wie die Vermutung, die Angeklagten und weitere Verdächtige seien der mg zuzuordnen zustande kam, blieb unbeantwortet.


Zeugenvernehmung Binz beendet


Da wenig Sinn in der Befragung eines Zeugen gesehen wurde, der sich entweder auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung berief, an Kollegen weiter verwies, sich darauf zurückzog, dass alles so lange her sei und angab sich nicht mehr erinnern zu können, brachen die Verteidiger die Vernehmung ab.


Der Zeuge wurde entlassen und für den kommenden Verhandlungstag der Zeuge KHK Nolte vom BKA, einer aus der ms (Muppetshow) angekündigt.


Zum Abschluss des Prozesstags gab die BAW ein Statement zu einem Antrag der Verteidigung ab. Die Sitzungsvertreter der BAW brachten in persönlichen Stellungnahmen zum Ausdruck, von den BKA-Militanzdebattenbeiträgen erst durch die Anwälte im Gerichtssaal informiert worden zu sein.




  • +Bericht vom 38. Prozesstag (23.04.2009)+


Zu Beginn der Verhandlung legte der Zeuge EKHK Joseph Binz, Sachgebietsleiter in den mg-Ermittlungen seit 2001, zwei Lichtbildmappen als Ergänzung zum gestrigen Verhandlungstag vor. Es ging dabei kurz um den Anschlag der mg auf das Sozialamt Tempelhof-Schöneberg am 23.09.2004.


Anschlag anderer Gruppe der mg zugerechnet


Ausführlich befragte der Vorsitzende Hoch den Zeugen zu dem Anschlag auf den Lidlmarkt und den in der selben Nacht entdeckten Anschlag auf ein Finanzamt in Berlin (10.01.2005). Laut Binz wurde dieser zweite Anschlag "Trittbrettfahrern" zugerechnet, trotz einem Graffiti: "stoppt HartzIV -- (mg)". Weiterhin wollte Hoch wissen, warum der Anschlag auf die Homepage des BKA aufgenommen wurde als Anschlag der mg, wenn dies nicht der Fall sei. Auch wollte er wissen, warum das BKA ein Dementi der mg bezüglich des Anschlags erwartet habe und warum das BKA sich so sicher war, dass es kein Anschlag der mg gewesen sei. Der Zeug konnte keine der Fragen klären.

In einem ersten Frageblock der Verteidigung ging es um die Verantwortlichkeit des Zeugen bei der Erstellung der beiden Texte vom BKA. (Der erste Text erschien am 10.02.2005, der zweite Text am 20.07.2006 jeweils in der interim im Rahmen der Militanzdebatte). Es ging der Verteidigung darum, ob und wie der Zeuge Genehmigungen von der BAW diesbezüglich eingeholt hat und um die genauen Entstehungsumstände der beiden Texte. Binz sagte dazu aus, dass der für das Strukturverfahren (mg) damals zuständige Staatsanwalt Hilkert (BAW) die Genehmigung dazu erteilt habe und der BAW der Text auch vor seiner Veröffentlichung vorgelegen habe. Er räumte aber ein, dass es eine außergewöhnliche Maßnahme gewesen sei, denn "man wollte weiter kommen", nachdem schon vier Jahre erfolglos ermittelt wurde. Laut Binz, kenne er keine weiteren Texte dieser Art vom BKA.


Wieder die zwei aus der Muppetshow


Der Zeuge ereiferte sich über, seiner Meinung nach, durch die mg-Anschläge fast zu Tode gekommenen Unbeteiligten. Er versuchte die Gefahr für Menschenleben, die angeblich von mg Anschlägen ausgehen würden aufzuzeigen, indem er drei Beispiele nannte (Gefährdung eines nächtlichen Arbeiters auf der Lidl-Baustelle, ein brennendes Fahrzeug, das sich in Bewegung gesetzt hatte und der Brand an der Fassade des Oberlandesgerichts Naumburg, in dessen Nebentrakt ein Hausmeister wohnte). Die Intention des Zeugen war es, diese angebliche Menschengefährdung durch die mg in der linken Szene und der Gruppe selbst bekannt zu machen. Dazu nutzte das BKA den in der interim veröffentlichten Muppetshowtext (Text 1 vom 10.02.05). Binz war nicht bereit zu benennen, welche Rolle er selbst und die BAW bei der Entstehung der BKA-Texte gespielt hatten.


Aussagegenehmigung selbst gemacht


Im Weiteren befragte die Verteidigung den Zeugen genauer dazu, wo (in welcher Art von Akte) das Zustande kommen des Textes dokumentiert wurde. Der Zeuge wollte sich dazu nicht genau äußern, da ihm das seine Aussagegenehmigung verbieten würde. Er gab aber an, dass in den Akten des Strukturverfahrens dazu Vermerke zu finden sein müssten. Desweiteren sprach er von Sach- und Handakten, deren weitere Erörterung durch die Intervention der BAW gestoppt wurde, woraufhin sich Binz auf seine mangelnde Aussagegenehmigung berief. Auf Bitte der Verteidigung, die Aussagegenehmigung des Zeugen in Kopie zu bekommen, händigte dieser dem Senat ein unausgefülltes "Formblatt" des BKAs aus, das weder von seinem Vorgesetzten unterschrieben war, noch den Namen des Zeugen enthielt. Dies wurde von den AnwältInnen bemängelt.

Staatsanwalt Weingarten führte nochmals an, dass der Kommunikationsverlauf zwischen BKA und BAW, auf die die Fragen der Verteidigung seiner Meinung nach abzielen würden, hier nichts zu suchen hätten. "Begehrlichkeiten der Verteidigung diesbezüglich laufen hier ins Leere", so Weingarten. Deutlich wurde im Folgenden, dass Binz über die Aktenführung/-ablage in seinem Sachgebiet nicht Bescheid weiß.


Trittbrettfahrer


Nach der Mittagspause, setzte die Verteidigung die Vernehmung des Zeugen fort. Es ging zunächst um das von BKA angenommene Schema der Anschläge der mg und wie die Ermittlungsorgane eine Abgrenzung zu Aktionen von sog. "Trittbrettfahrern" vornahmen. Nach Binz, rechnete das BKA nur Anschläge der mg zu, wenn ein entsprechendes Bekennerschreiben einging und die Aktion im Bereich Berlin und Brandenburg stattgefunden hatte (Ausnahme: Dessau, Magdeburg). Die Verteidigung wollte vom Zeugen wissen, woher das BKA Kenntnisse von Trittbrettfahrern erhielt, ob diese irgendwo aufgelistet wurden und wer aufgrund welcher Kriterien eine Unterscheidung in mg und "Trittbrettfahrer" vornahm. Insgesamt kam bei diesem Frageblock lediglich heraus, dass es in der Zentralstelle der Polizei einen täglichen Lagebericht, unter anderem mit einer Auflistung politisch motivierter Brandanschläge gibt.


Fragen zu den einzelnen Anschlägen


In einem weiteren thematischen Block begann die Verteidigung den Zeugen zu sämtlichen bisher von ihm genannten mg-Anschlägen zu befragen. Zu den einzelnen Anschlägen wurden folgende Fragen gestellt: Welche Rolle hatte Binz bei den jeweiligen Ermittlungen? Was und wie wurde ermittelt (meist ging es dabei um die Frage nach den sichergestellten Resten der Brandsätze)? Welche Ergebnisse ergaben sich daraus? Es wurde deutlich, dass Binz an den meisten Ermittlungen (auch am Tatort) nicht direkt beteiligt war und nur aus den Unterlagen von Kollegen informiert war. Binz führt aus, dass an den Tatorten in vielen Fällen nichts, d.h. keine Reste von Brandsätzen, kein Brandbeschleuniger usw. gefunden wurde, da alles verbrannte. Nur die gelegentlich gefundenen Reste von Postnormpaketen würden, so Binz, auf die Verwendung des "Nobelkarossentod" hindeuten (Brandsatz, der in der radikal als Bauanleitung zu finden war), den die mg laut BKA verwendete. Diesen charakterisierte der Zeugen sehr

ausführlich mit seinen einzelnen Bestandteilen und führte zudem noch einen zweiten Zündmechanismus an. Wie viele Personen nach Erkenntnissen des BKA bei den jeweiligen Anschlägen beteiligt sein mussten, konnte der Zeuge nicht beantworten. Bis auf wenige Ausnahmen, könnten die Anschläge auch von nur einer Person durchgeführt worden sein.


Weiterhin kam die Verteidigung nochmals auf den Anschlag auf das Oberlandesgericht Naumburg (18.09.2003) zurück und fragte den Zeugen, ob er genau wisse, wo die bereits oben erwähnte Wohnung des Hausmeisters liege. Dass die Wohnung in einem Seitenflügel liegt, entfernt von der Eingangstür des OG, die in Brand gesetzt wurde, wusste der Zeuge nicht.

Binz wurde auch noch nach den Erkenntnissen des BKA bezüglich der vermuteten Teilpersonenidentität der Gruppe "Militante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney -" mit der mg befragt. Konkret ging es um zwei Schreiben der mg, in denen die Gruppe Pierre Overney erwähnt bzw. gegrüßt wurde. Wie das vom BKA bewertet wurde, konnte der Zeuge nicht beantworten. Er verwies diesbezüglich aber auf einen Kollegen (Name unverständlich), der dazu sicher etwas schriftlich verfasst hätte.

Zu der Frage, zu welchen Ergebnissen die Ermittlungen bezüglich der Drohbriefe der mg an die Stiftungsinitiative 2001 geführt hätten, konnte der Zeuge nichts Belastendes zu den mg-Beschuldigten sagen.


Die Zeugenbefragung wurde an dieser Stelle für den heutigen Tag unterbrochen.


Hoch forderte zum Ende des Verhandlungstages die BAW auf, die Ermittlungserkenntnisse und Akten zum Parallelanschlag auf ein Finanzamt in Berlin am 10.1.2005 nachzuliefern (siehe oben). Die BAW sagte zu die Akten zu besorgen. Staatsanwältin Greger deutet an dieser Stelle an, dass es sogar noch einen dritten Anschlag in dieser Nacht gegeben habe.


Stellungnahme der BAW zum Antrag vom 20.04.2005


In einer Stellungnahme zum Antrag der Verteidigung vom 20.04.09 auf Beschlagnahmung der Handakte des Zeugen KHK Damm (BKA) wies die BAW diesen zurück. Sie begründete dies, dass die Handakte des BKA weder für die Aktenvollständigkeit noch für die Aufklärungspflicht relevant sei.


Der nächste Verhandlungstermin ist am Mittwoch, den 29.04.2009 um 09:00 Uhr. Die Vernehmung des Zeugen EKHK Binz (BKA) wird fortgesetzt. Die geplante Ladung des Zeugen KHK Damm (BKA) für diesen Tag wird verschoben.




  • +Bericht vom 37. Prozesstag (22.04.2009)+


Der 37. Prozesstag begann mit einer Pause, da die geladene Zeugin Regina Weidlich im Stau stand und zu spät kam. Sie wurde zu Fotos befragt, die bei einer Wohnungsdurchsuchung bei einem der Angeklagten gefunden worden waren. Diese zeigen ein Autohaus in Petershagen. Die Zeugin konnte keine genauen Angaben über das Aufnahmedatum machen. Auch als Richter Hoch ihr aus den Akten vorhielt es müsse wohl im Jahr 2005 gewesen sein, erklärte die Zeugin es nicht genau zu wissen. Es war aber vor 2006 , meinte sie. Der Vorsitzende belehrte die Zeugin dann, dass gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt werden könne, da sie zu einem früheren Termin im März nicht erschienen war. Am Ende der Sitzung entschied Richter Hoch das Ordnungsgeld gegen die Zeugin aufzuheben.


Fortsetzung der Zeugenvernehmung EKHK Binz


Um 9.45 begann die Fortsetzung der Zeugenvernehmung von EKHK Rainer Joseph Binz (BKA) vom 33. und 29. Prozesstag. Er las mehrere Stunden monoton 15 Anschläge in dem Zeitraum vom 29.04.2005 bis zum 18.05.2007 vor, welche auch schon von KOK Oliver Damm am 25. Prozesstag vorgetragen wurden. Siehe zu den Anschlägen auch Chronologie der Anschläge.

Im Anschluss daran beantwortete er noch offene Fragen zu den Anschlägen vom 23.09.2004 und 31.12.2002 aus seiner letzten Vernehmung. Danach las er 9 weitere sogenannte "Altanschläge" vor. Diese wurden zwar laut den jeweiligen Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) nicht unter dem Namen mg begannen, werden aber nach der Einschätzung des BKA und BfV der mg zugerechnet.


Das Verlesen wurde immer wieder durch längere Versammlungen am Richtertisch unterbrochen um die jeweiligen Tatortfotos zu besprechen. Die Art der Vernehmung war für alle Beteiligten sehr einschläfernd, was bei der Einen oder dem Anderem auch zu kleinen Nickerchen führte. Ein Angeklagter hatte auch kurz die Augen geschlossen, was Bundesanwalt Weingarten gleich zu einer Zwischenbemerkung veranlasste. Er meinte, der Angeklagte könne der Verhandlung gerade nicht mehr folgen. Dessen RA erwiderte, dass es Urteile dazu gebe, dass Richter z.B. erst schlafen wenn lautes Schnarchen zu hören sei. Geschlossene Augen deuten aber nur auf eine erhöhte Konzentration hin.


Anschläge ab dem 29.04.2005:


29.04.2005 Brandanschläge mit 2 Anschlagsorten. Potsdam Parkplatzgelände mit mehreren Ministerien (Arbeitsamt) und Polizeidienstelle 13 Berlin Reinickendorf.

In Postdam war der Brand um1.40 Uhr durch den Wachschutz festgestellt worden. 3 Fahrzeuge des Ministeriums für landwirtschaftliche Entwicklung verbrannten ganz. Nur unter einem Fahrzeug war ein Brandsatz gewesen. Am Gebäude des Arbeitsamtes auf dem Gelände wurden 6 Scheiben durch die Hitze des Feuer zerstört. Das Gelände ist mit einem 1.80 Meter hohen Maschendrahtzaun umgeben. In diesen wurde ein Loch geschnitten, um sich Zugang zu verschaffen. Schadenshöhe 26 000€. (Schaden an den PKWs 1000€, an den Ministerien 25000€)

Bei der Polizeidienstelle 13 in Berlin Reinickendorf wurde der Brand um 3.05 Uhr auf dem Parkplatz für Privatfahrzeuge der Beamten entdeckt. Es brannte ein PKW(Schaden 1000€). Zuerst sei aufgrund des Alters des Fahrzeugs Selbstentzündung vermutet worden und deshalb keine Tatortuntersuchung erfolgt. Man habe den Brandschutt im Kofferraum des Fahrzeugs gelagert. Am 02.05.2005 ging das SBS bei der Presse ein. Es wurde in der Interim 616 vom 19.05.2005 abgedruckt.

Aufgrund der Tatortnähe, man benötigt ca. 30 min von einem zum nächsten Tatort, besteht laut BKA die Möglichkeit dass dies ein und dieselbe Tätergruppierung war.


09.11.2005 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Brand wurde um 3.41 Uhr von einem Zeugen der gegenüber in einem Büro der Freien Universität arbeitete gesehen. Der Zeuge fuhr dann mit seinem Fahrrad zum Brandort und wieder zurück um Hilfe zu holen. Die Polizei löschte den Brand mit einem Feuerlöscher. Die Täter hatten eine Mülltonne vor ein Fenster des Instituts gezogen und darauf eine blaue Tonne zur Entsorgung von Küchenölen gestellt und diese Tonnen angezündet. Durch den Brand wurde der Rahmen des Fensters und die äußere Scheibe des Doppelfensters zerstört. Das LKA stellte später noch einen zweiten Brandherd fest. An einem anderem Fenster wurde ein Brandsatz auf der Fensterbank angebracht. Dieser hat beide Scheiben des Doppelfensters zerstört. Er fiel dann wahrscheinlich runter. Es gab Reste eines Flaschenetiketts. Schadenshöhe 4000 €. SBS ging am 10.11.2005 bei der Presse ein. Es wurde in der Interim 627 vom 24.11.2005 veröffentlicht.


13./14.12.2005 und 25.01.2006

Laut EKHK Binz war dies ein besonderer Anschlag, da er in mehreren Etappen und an mehreren Tatorten stattfand. Es gab dazu auch kein SBS der mg, sondern vom "Militanten Bündnis für Klassenkampf von unten". In dem SBS wird aber ein Bezug zur mg hergestellt und auf die zu der Zeit geführten Militanzdebatte. Aus diesem Grund haben die Textauswerter des BKA den Schluss gezogen, dass die mg beteiligt gewesen sei. Dies sei aber nicht von Anfang an die Meinung des BKA gewesen, weshalb diese Anschläge zuerst von einem Nachbarreferat bearbeitet wurden. Bis man der Meinung der Textauswerter folgte.


13./14.12.2005 Amtsgericht Wedding, Zentral und Mahngericht. In den Fußabtritt vor der Tür wurde brennbare Flüssigkeit gekippt und angezündet. Die Tür wurde beschädigt. Eine Schadenshöhe ist nicht bekannt.


25.01.2006 Spedition in Neukölln. Brandanschlag auf LKWs. Dabei wurden Glaskörperreste gefunden, was laut dem Zeugen eigentlich nicht für die mg spräche.


25.01.2006 versuchter Brandanschlag auf Jobcenter Berlin Charlottenburg. Unter einem Computer der von Arbeitssuchenden benutzt wird, fand man eine graues Paket mit einem Brandsatz.


17.02.2006 Autohaus Renault, Berlin Reinickendorf. Dies war der zweite Anschlag auf das Autohaus. Bereits am 10.01.2001 gab es dort einen Anschlag der "Militanten Antiimperialistischen Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney." Zu dieser Gruppe sagt das BKA, dass es Personenüberschneidungen mit der mg gibt.

Um 2.40 Uhr wurde an 2 Fahrzeugen ein Brand festgestellt. Tatmittelreste wurden nicht gesichert. Schaden 35 507€. Ein SBS ging am 20.02.2006 bei der Presse ein. Darin wurde Freiheit für die politischen Gefangenen der Action Direct gefordert. Dies sei laut EKHK Binz, die Partnerorganisation der RAF. Das SBS ist in der Interim 631 vom 23.02.2006 abgedruckt.

Der Zeuge ergänzte, dies sollte eigentlich ein Doppelanschlag sein, da in dem SBS auch stand, dass das Centre Francais in der Müllerstraße mit Farbeiern und Parolen versehen worden sei. Dies sei aber nicht passiert, so der Zeuge.


19./20.03.2006 Ordnungsamt Berlin Treptow-Köpenick. Um 2.59 Uhr wurde ein Brandanschlag auf mehrere Fahrzeuge auf dem Parkplatz festgestellt. Das Gelände ist eingezäunt. Die Täter haben ein beleuchtetes Hausnummernschild als Übersteighilfe benutzt. Alle Fahrzeuge wurden einzeln angezündet, da sie einen großen Parkabstand zueinander hatten. Es wurden keine Tatmittelreste gefunden. Schadenshöhe 54 020 €. Das SBS ist am 21.03.2006 bei der Presse eingegangen. Es wurde in der Interim 633 vom 22.03.2006 veröffentlicht.

Der Zeuge gab dann noch an, dass für diesen Anschlag ein Asservat bei einem der Angeklagten vorliegen würde. In dessen Terminplaner sei für diesen Abend ein Eintrag gefunden worden: "Stichwort Auto 21.30 bis 24.00 Uhr".


09.04.2006 Polizeipräsidium Tempelhofer Damm (Seiteneingang). Um 3.25 Uhr wurde der Brand vor der Tür entdeckt und von Polizeibeamten mit einem Feuerlöscher gelöscht. Die Tür wurde stark beschädigt. Schadenshöhe 15 991 €. Das SBS ging am 11.04.2006 bei der Presse ein.


05.05.2006 Polizeiabschnitt 47 , Berlin Lichtenrade. Um 3.35 Uhr wurde der Brand entdeckt. Zwei Fahrzeuge des Abschnitts verbrannten. Schaden 57 635 €. Es wurden keine Reste des Brandsatzes gefunden. Es wird vermutet, dass eine Decke mit Brandmitteln getränkt und unter ein Auto gelegt wurde. Ein SBS wurde am Tatort in einer Hecke gefunden. Es wurde in der Interim 636 vom 18.05.2006 veröffentlicht.


24.05.2006 Sozialgericht Berlin Moabit, Invalidenstraße. Um 2.27 Uhr wurden Rauch und Flammen in einem Doppelfenster festgestellt. Das Feuer wurde von außen gelöscht. Das äußere Fenster war eingeschlagen worden und im Fensterkasten sei ein Brandsatz- Nobelkarossentod in Einzelteilen deponiert worden. Ein weiterer Brandsatz ist vor der Tür abgelegt worden. Ein SBS wurde am Tatort auf einem Grünstreifen gefunden. Es ging am 29.05.2006 bei der Presse ein und wurde in der Interim 638 veröffentlicht.


04.09.2006 Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Lichtenberg, Weitlingstr. Um 2.41 Uhr wurde der Brand an Einsatzfahrzeugen festgestellt. Keine Brandsatzreste. Schaden 45 709 €. Das SBS ging am 09.06.2006 bei der Presse ein. Es wurde in der Interim 647 vom 28.09.2006 veröffentlicht.


11.09.2006 Ordnungsamt Berlin Reinickendorf. Es wurden 5 Fahrzeuge mit einem Brandsatz beschädigt und ein weiteres Fahrzeug das von diesen Fahrzeugen entfernt stand mit einem weiteren Brandsatz. Dieses Fahrzeug soll laut Zeugen mit 10 Meter hohen Flammen gebrannt haben. Es gab keine Brandsatzreste. Beim Anheben eines der Fahrzeuge durch einen Kran löste sich die Asphaltdecke. Die Täter haben den umzäunten Parkplatz mit einem Hilfe eines Fahrrades überstiegen. Schaden 49 180 €. Das SBS ging am 13.09.2006 bei der Presse ein.


19./20.12.2006 Dessau und Thalheim. Brandanschlag auf die Doppelgarage des Diplommediziners Andreas Blodau in Dessau und Sprühaktion in Thalheim bei der Wohnadresse des Dienstellenleiters der Dessauer Polizei Andreas Schubert. Das SBS nennt beide als Hauptverantwortliche an der Ermordung von Oury Jalloh. Das SBS ging am 22.12.2006 bei der Presse ein. Es wurde in der Interim 649 vom 01.02.2007 veröffentlicht. Der Schaden wurde erst mit 16 000 € angegeben. Dann wurden aber für Dessau 8 600 € und für Thalheim 150 € angegeben.

15.01.2007 Oranienburg Bahnhofsgelände, Bundespolizei. Um 0.28 Uhr wurde der Brand an zwei Fahrzeugen festgestellt. Der Brand war auch durch 3 Feuerlöscher nicht zu löschen. Schaden 17 500 €. Das SBS ging am 17.01.2007 bei der Presse ein. Es wurde in der Interim 649 vom 01.02.2007 veröffentlicht.


16.03.2007 Bürogebäude Berlin Märkisches Ufer 28. In diesem Gebäude ist unter anderem die Berliner Handelskammer. Um 2.15 Uhr wurde ein Brandsatz an der Eingangstür von einem Zeugen entdeckt, der gerade Dixie-Toiletten in der Nähe aufstellte. Der Brand wurde von dem Zeugen mit zwei Eimern Wasser gelöscht. Es wurden auch Farbeier auf die Fassade geworfen und Parolen im Innenhof gesprüht. Eine Klingelkamera wurde ebenfalls mit schwarzer Farbe besprüht. Es wurden Reste von drei Kunststoffflaschen gefunden. Der Schaden betrug 15 014 €. Am 19.03.2007 ging das SBS bei der Presse ein. Es wurde in der Interim 653 vom 12.04.2007 veröffentlicht.


18.05.2007 Polizeiabschnitt 23 Berlin Spandau. Um 3.05 Uhr wurde auf einem Parkplatz der nur mit einer Hecke umgeben ist und keinen Zaun hat der Brand an zwei Einsatzfahrzeugen festgestellt. Löschversuche der Beamten mit Feuerlöschern waren erfolglos. Ebenso die Löschversuche der Feuerwehr mit Wasser. Erst als diese Schaum einsetzte, konnte der Brand gelöscht werden. Als Brandrest wurde nur eine blaue Verschlusskappe gefunden. Der Schaden beträgt 51 250 €. Das SBS ging am 21.05.2007 bei der Presse ein. Zwei SBS wurden im Briefzentrum 10 vor der Zustellung beschlagnahmt. Sie konnten anhand der Umschlaggröße gefunden werden. Denn, so der Zeuge, die mg habe immer das gleiche Umschlagsformat benutzt. Das SBS wurde in der Interim 657 vom 23.06.2007 veröffentlicht.


EKHK Binz erklärte, dies war der letzte Anschlag zu dem sich die mg bekannt habe.


Offene Fragen zum 23.09.2004 und 31.12.2002


Nun wurde der Zeuge EKHK Binz zu offenen Fragen aus seiner letzten Vernehmung befragt. Zuerst zu einem Anschlag am 23.09.2004: Doppelanschlag auf das Sozialamt Berlin Tempelhof-Schöneberg und auf das Bezirksamt Berlin Reinickendorf. Der Schaden beim Sozialamt betrug 50000 € und beim Bezirksamt 3 400 €. Dazu sollte das BKA noch Unterlagen nachreichen dies sei gemacht worden. Dann wurden die Fotos der Nachlieferung angesehen.

Dann wurde der Zeuge nochmal zum Anschlag vom 31.12.2002 befragt. Dieser Anschlag betraf das Finanzamt Berlin Neukölln. Das SBS dazu ging am 03.01.2003 bei der Berliner Morgenpost ein und wurde dort am 04.01.2003 veröffentlicht. RA Hoffmann fragte den Zeugen, ob es keine weiteren Artikel dazu gegeben habe. Es könne ja auch sein, dass in anderen Zeitungen oder Medien ohne Zugang eines SBS von dem Brand berichtet worden sei. Der Zeuge Binz erklärte, dass es dazu nur diesen einen Artikel gegeben habe, sonst sei aus dieser Zeit z.B. im Pressearchiv der Berliner Polizei alles vernichtet worden. Er sei aber zu der fraglichen Zeit im Urlaub gewesen und wisse nicht genau, wo genau nach dieser Meldung gesucht worden sei. Er könne aber auch nicht ausschließen, dass es vor der Meldung am 04.01.2003 eine weitere Meldung gegeben habe.


Altanschläge


Dann begann der Zeuge EKHK Binz neun sogenannte "Altanschläge" vorzulesen. Die Aufzählungen beginnen 1995. Sie wurden, so der Zeuge, im Nachhinein durch die Textauswertung des BKA und des BfV der mg zugewiesen. Es gab zwar erst ab 2001 die Namensgebung bei der mg, erklärte er weiter, dies bedeute aber im Umkehrschluss, dass es schon vor 2001 Anschläge der mg gab.


Anschläge ab 10.08.1995:


10.8.1995 Daimler-Chrysler, Berlin-Marzahn. Brandanschlag auf drei Fahrzeuge. Begründung: Freiheit für Mumia Abu-Jamal! Bekannt hat sich hierzu die "antiimperialistische Gruppe- "Freiheit für Mumia Abu-Jamal". Schaden 33 234 €. Das SBS ging am 10.08.1995 bei der Presse ein.


03.11.1995 Seat-Vertragshändler, Berlin Reinickendorf. Brandsatz: Begründung: Auslieferung von Benjamin Ramos Vega an Spanien. Der in Berlin-Moabit wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft saß. Bekannt hat sich dazu der antiimperialistische Zusammenhang "Freiheit für Benjamin". Schaden 35 740 €. Es wurden Reste von PET-Flaschen und eines Weckers gefunden. Das SBS ging am 06.11.1995 bei der Presse ein.


11.11.1996 Daimler-Chrysler-Vertragshändler, Berlin Adlershof. Brandanschlag auf ein Fahrzeug. Es wurden keine Tatmittelreste gefunden. Es bekannte sich" antiimperialistische Gruppe - Freiheit für Mumia Abu-Jamal!". Schaden 25 000 €.


13.12.1997 Seat-Vertragshändler, Berlin Reinickendorf. Brandsatz mit Postnormpaket. Es brannten zwei Neuwagen aus, zwei Neuwagen wurden beschädigt. Schaden 51 000 €. Das SBS ging am 15.12.1997 bei der Presse ein. Es bekannten sich "autonome-internationalistische Gruppen". Begründung: Verurteilung der Mitglieder des Vorstandes der baskischen Partei Herri Batasuna zu langjährigen Haftstrafen.


16.12.1997 Bei 11 SPAR-Filialen wurden Türschlösser verklebt und Parolen gesprüht. Bekannt haben sich dazu"Antirassistische militante Gruppen". Die Anschläge wurden mit Verweis auf das Asybewerber-Leistungsgesetztes verübt.


Hier schob der Zeuge ein, dass den bisher genannten Anschlägen gemeinsam sei, dass sie von der mg stammen, diese aber schon so alt seien und deshalb nicht vom Generalbundesanwalt dem BKA zugewiesen wurden. Die nun folgenden Anschläge wurden dem BKA aber zugewiesen:


04.06.1998 Bezirksamt Berlin Wedding und Polizeigebäude Berlin Reinickendorf. Doppelanschlag. Brandsätze seien nicht hochgegangen und gesichert worden. Das SBS ist am 05.06.1998 bei der Presse eingegangen. Bekannt haben sich "militante Gruppen".


07.09.1999 Bundesgrenzschutz, (BGS) Berlin Ostbahnhof. Brandanschlag auf zwei Gruppenwagen. Schaden 25 330 €. Bekannt hat sich dazu die "militante Gruppe Amir Ageeb. Dieser sudanesische Flüchtling war bei seiner Abschiebung durch BGS-Beamte getötet worden. Der Zeuge Binz fügte an, dass der damals von den BGS-Beamten verwendete Griff mittlerweile verboten sei.


30.08.2000 Daimler-Chrysler Ausbildungszentrum Berlin Ludwigsfelde. Versuchter Brandanschlag. Es sollte ein Trafohaus auf dem Gelände treffen. Erst aus dem SBS, das in der Interim 511 vom 05.10.2000 abgedruckt war, wurde man darauf aufmerksam und entdeckte den Brandsatz im Trafohaus. Begründung: des Anschlags: Weltpartner EXPO, Zwangsarbeit. Bekannt hat sich die "antiimperialistische aktion (aia)".


10.01.2001 Renault-Niederlassung, Berlin Reinickendorf. Brandanschlag. Schaden 19 000 €. Keine Brandreste. Dazu bekannte sich die "Militante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney -".


Vernehmungsversuche in Moabit

Nach einer Pause von 30 Minuten, wurde der Zeuge Binz vom Vorsitzenden gefragt, ob er versucht habe mit zwei der Angeklagten in der JVA-Moabit Vernehmungen durchzuführen. Der Zeuge sagte, er könne sich erinnern, dass er im Anschluss an eine Besuchsüberwachung versucht habe, mit einem der Angeklagten ins Gespräch zu kommen. Dieser das aber mit Kopfschütteln ablehnte. Sein Kollege habe dann noch den Versuch gemacht und diesem Fotos vorgelegt, die bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden sein sollen. Daraufhin verließ der Gefangene die Besuchszelle. Der zweite Beschuldigte lies über einen JVA-Bediensteten bestellen, dass er kein Gespräch wünsche. Er habe diesen Beschuldigten erst hier im Gerichtsaal das erste Mal gesehen.


Zeugenvernehmungen

Der Vorsitzende fragte den Zeugen, ob er auch an Zeugenvernehmungen aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Anordungen teilgenommen habe. Der Zeuge Binz gab an, daran teilgenommen zu haben. An mehreren Tagen seien die Zeugen in zwei Gruppen vorgeladen worden. Dies sei aber nicht ergiebig gewesen. Hier und da habe mal einer der Zeugen Angaben zur Person gemacht. Die meisten hätten aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.


Aufforderung den Anwalt zu wechseln


Dann wurde der Zeuge Binz von RA Hoffmann gefragt, ob er sich erinnern könne, dass er einen Beschuldigten geraten habe den Anwalt zu wechseln, da dieser Anwalt sich in terroristischen Wohnungen herumtreibe. Zuerst konnte der Zeuge sich gar nicht erinnern. Erst durch mehrmaliges Nachfragen von RA Hoffmann sagte der Zeuge EKHK Binz, er könne sich nicht erinnern wer der Anwalt des Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt war. Er habe versucht mit dem Beschuldigten ins Gespräch zu kommen und wollte diesem Brücken bauen. Er habe gesagt, was er immer sage, dass wenn dieser eine Aussage mache, habe dies Auswirkungen auf die Fortdauer seiner U-Haft. Im Übrigen kenne er zwar die Namen der Anwälte, wisse aber nicht wer wer ist. Denn die Anwälte würden ja keine Namensschilder tragen.


Kurz vor Ende der Verhandlung brachte sich Staatsanwältin Greger noch ein, indem sie fragte, ob bei den vom Zeugen dargestellten Anschlagsverfahren ein oder mehrere Täter überführt werden konnten. Der Zeuge antwortete, es werde zwar noch weiter ermittelt, aber soweit er es überblicke, konnte in keinem Fall ein Täter ermittelt werden.


Damit endete der 37. Prozesstag um 16.10 Uhr.


Prozeßzeitung Nr.03


+Kammerspiel wird zur Muppetshow+


Das BKA lügt, der Verfassungsschutz muss Farbe bekennen


Die »Ende einer Dienstfahrt« erscheint anlässlich des Prozesses gegen drei Berliner Antimilitaristen. Axel, Florian und Olli sollen im Juli 2007 einen Brandanschlag in Brandenburg an der Havel verübt haben. Zudem sind sie angeklagt, Mitglieder einer »kriminellen Vereinigung«, der seit 2001 aktiven militanten gruppe (mg) zu sein. Zumindest behauptet das der Verfassungsschutz (VS), dem dies ein »nachrichtenehrlicher« Spitzel gesteckt haben will. So steht es in der Anklage. Nun muss der VS zugeben: Der Spitzel hat das nur vom »Hörensagen«. Mit anderen Worten: Die Bundesanwaltschaft (BAW) stützt ihre Anklage auf ein Gerücht, zufällig Aufgeschnapptes, Gerede.


Die Kölner Schlapphüte haben inzwischen auch bekannt: Wir wissen weder über die Struktur noch über Mitglieder der mg irgendetwas. 2001 klang das noch ganz anders. Nur zwei Monate, nachdem die mg erstmals in Erscheinung getreten war, erklärte der VS, ihm seien die Mitglieder der Gruppe bekannt. In der Folge trieb es BAW und Bundeskriminalamt (BKA) immer weiter zu Ermittlungen an. Und das BKA ermittelte.


Beispielsweise als »Die zwei aus der Muppetshow«. So nannten sich zwei Kriminalhauptkommissare des BKA. »Wir haben viele Debatten begleitet, mal aus der Ferne, mal mittendrin und mal einfach nur als interessierte Beobachter.« Das Zitat stammt aus dem Text »Über die Waffe der Kritik und die Kritik der Waffen oder Quo vadis mg?«. Erschienen ist er in der Berliner Autonomenzeitschrift »interim« im Januar 2005.


Bislang galt er als ein Beitrag zur von der mg initiierten Militanzdebatte. Seit dem 26. März 2009 ist bekannt, wer den Beitrag wirklich geschrieben hat, nämlich die beiden BKAler, seit dem 20. April auch warum: als »kriminaltechnische Maßnahme«. Mal sollten damit mg-Mitglieder auf die überwachte BKA-Hompage gelockt, mal der Gruppe Informationen zur Struktur entlockt werden. Deshalb griffen ein Jahr später erneut die beiden BKAler für eine »interim«-Veröffentlichung zur Feder. Dieses Mal firmierten sie als »Einige Linke mit Geschichte« (mit dem sinnigen Akronym »elmg«).


Bei den Ermittlungen gegen die mg wurde aus einer Maus ein Elefant gemacht (erst der Bundesgerichtshof setzte dem ein Ende, als er klarstellte, dass man es keineswegs mit einer »terroristischen Vereinigung« zu tun habe), mit Kanonen auf Spatzen geschossen (teilweise bis zu achtjährige Ermittlungen, die ergebnislos eingestellt wurden mit allem was die Strafprozessordnung und der Paragraf 129a hergeben - vom Peilsender über Internet- und Telefonüberwachung bis hin zu sogenannten stillen SMS, die stündlich den Aufenthaltsort der Beschuldigten abfragten) - und getrickst.


Für Letzteres gab es bislang nur Hinweise. Jetzt ist öffentlich, dass das BKA lügt und Akten manipuliert - und dabei selbst vor dem Gericht nicht haltmacht. Erst auf Nachfrage und Konfrontation mit einem der Verteidigung zufällig bekannt gewordenen Aktenvermerks gab ein BKA-Ermittlungsführer zu, dass das BKA an der Militanzdebatte beteiligt war.


Nicht die Tatsache als solches macht stutzig. Stutzig macht, dass das BKA ohne Not die Unwahrheit sagt und Akten fälscht. Denn nach geltender Rechtsordnung ist nichts dabei, wenn »verdeckt« Texte geschrieben werden. Unweigerlich fragt man sich deshalb: Was soll wirklich verborgen bleiben? Hat das BKA, wenn es schon heimlich bei linken Debatten mitdiskutiert, nicht vielleicht auch Anschlagserklärungen verfasst oder war selbst an militanten Aktionen beteiligt?


Spätestens nach den jüngsten Enthüllungen im Prozess gegen Axel, Florian und Olli ist klar: Nichts ist unmöglich. Immer deutlicher wird, dass eine Überprüfung der Vorwürfe nicht möglich ist, wenn der VS bestimmt, was gerichtsbekannt wird, und das BKA Akten fälscht. Mit einem fairen Verfahren hat das nichts zu tun. Ein Prozess auf dieser Grundlage muss konsequenterweise eingestellt werden.


Die gesamte Zeitung vom April/Mai 2009 als pdf-Datei (2,45 MB).


Quelle: Einstellungsbündnis, 29.04.2009


Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:


Texte:

  • mg-Prozess: TN Jerez weiter für den BND aktiv - Sie heissen "Gemeinsames Terrorabwehrzentrum" (GTAZ) und "Koordinierungsgruppe Terrorismus" (KGT). Sie sind "hybride Organisationen" aus Polizei (LKA, BKA), Justiz (BAW) sowie Inlands- und Auslandsgeheimdienst (LfV, BfV, BND). Auch bekannt ist, dass die vierte Gewalt im Staat durch diese "hybriden Organisationen" kontrolliert wurde.


Pressemitteilungen zum Prozess:


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