
Free Mustafa - Für die sofortige Freilassung von Mustafa Atalay!
'Mustafa Atalay ist ein schwer herzkranker politischer Flüchtling aus der Türkei und befindet sich seit November 2006 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Aufgrund seiner Haftbedingungen, der strapaziösen Prozesstage, denen er ausgesetzt ist und der mangelhaften medizinischen Behandlung hat sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechtert. Sein Zustand ist kritisch und wird mit der Zeit immer lebensbedrohlicher. Trotz dessen wird Mustafa Atalay weiterhin isoliert in Stuttgart-Stammheim gefangen gehalten.'
Mustafa Atalay ist 52 Jahre alt und lebt seit 2000 als politischer Flüchtling in Deutschland. Im Oktober 2006, kurz vor seiner Verhaftung, erlitt er einen Herzinfarkt, woraufhin ihm drei Bypässe gelegt werden mussten. Nur 2 Wochen nach der Operation, am 15. November 2006, wurde er aus der Reha-Klinik Bad Bevensen durch Bundeskriminalbeamte verhaftet und seine medizinische Weiterbehandlung auf diese Weise beendet. Seitdem ist er inhaftiert und nach mittlerweile mehreren Verlegungen in unterschiedliche Gefängnisse befindet er sich momentan in der JVA Stuttgart-Stammheim. Mustafa Atalay ist einer der fünf Angeklagten im §129b-Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder in der sich auf den Anti-Terrorlisten befindlichen, linken Organisation DHKP-C zu sein.
Die meiste Zeit seiner Inhaftierung ist Mustafa Atalay isoliert untergebracht und unterliegt strengen Sonderhaftbedingungen. So ist er 23 Stunden des Tages alleine in der Zelle bzw. auf der Krankenstation. Seine Post wird mit starker Verzögerung ausgehändigt. Politische Zeitschriften bekommt er gar nicht.
Mustafa Atalay sagte dazu in seiner ersten Prozesserklärung: »Die Isolation ist die größte Schlechtigkeit, die ein Mensch einem anderen Menschen antun kann. Sie ist für mich die größte Folter«.
Bereits in der Türkei war Mustafa Atalay mehr als 15 Jahre im Gefängnis. Dort wurde er schwer gefoltert und hat bleibende körperliche und psychische Schäden erlitten. So kann er nur 20 ? 30m schmerzfrei gehen und leidet aufgrund der Foltererlebnisse unter Schlafstörungen, Alpträumen und
nächtlichen Flash-Back-Erlebnissen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das Vorliegen eines ?schweren Posttraumatischen Belastungssyndroms? festgestellt. Im Prozessverlauf äußern sich die Symptome durch Kreislaufprobleme, Gleichgewichtsstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten. Mustafa Atalay nimmt täglich 8-10 Medikamente ein ? allerdings können diese Medikamente unter den genannten Umständen nur die Symptome lindern und versprechen keine Besserung seines Gesundheitszustandes. Eine darüber hinausgehende medizinische Behandlung findet nicht statt.
Seine Verteidiger stellten bereits drei Mal den Antrag, den haftunfähigen Mustafa Atalay freizulassen. Vergeblich. Alle Anträge wurden vom Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart abgelehnt und Mustafa Atalay wird trotz seiner offensichtlich lebensbedrohlichen Situation weiterhin in Stuttgart-Stammheim gefangen gehalten.
Für den schwerkranken Mustafa Atalay gilt ? Zeit ist keine unerschöpfliche Ressource!
Zwei der Bypässe sind aufgrund der Haftbedingungen wieder verstopft, so dass während seiner Haftzeit weitere Eingriffe am Herzen notwendig waren und immer noch sind.
Mustafa Atalay muss sofort aus der Haft entlassen werden!
Da der Senat ganz offensichtlich die Gesundheit und das Leben von Mustafa Atalay auf das Spiel setzt, ist Mustafa Atalay umso mehr auf unsere Unterstützung und unser Engagement angewiesen. Neben der weiteren Inhaftierung des haftunfähigen Mustafa Atalay ist der ganze Prozess eine Bankrotterkärung auf die vielbeschworenen rechtsstaatlichen Grundsätze. So gehört zum Hauptbelastungszeugen der Anklage ein Mann, der nachweislich für den türkischen Geheimdienst MIT und den Verfassungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz gearbeitet hat. Außerdem sollten Aussagen von der Anklage in das Verfahren eingeführt werden, die durch Folter in der Türkei zustande gekommen sind. Damit setzt die Anklagebehörde eine in den USA und vielen EU-Staaten geübte Praxis fort, sich nach Außen gegen Folter zu stellen, aber die Ergebnisse dieser Folter zu verwenden.
Um auf diese Zustände und auf das skandalöse Handeln des Gerichts aufmerksam zu machen, organisieren wir eine Prozessdelegation, bei der wir Mustafa Atalay unsere Unterstützung zukommen lassen wollen.
- Dienstag, 07. Juli
| 9.00 Uhr
Asperger Str. 49 (vor dem Gerichtsgebäude)
70439 Stuttgart-Stammheim
- Mittwoch, 8. Juli
| Pressekonferenz (Details in Kürze)
Plattform für die Freiheit von Mustafa Atalay
Kontakt unter: freemustafa[at]gmx.de
Free Mustafa Atalay ? Berichte von der Prozeßdelegation 7.07-8.07.2009
Am Dienstag, dem 7.07. besuchte eine Prozess-delegation, bestehend aus dem Schriftsteller Peter O. Chotjewitz, dem Schweizer Psychiater Ralf Binswanger und Christian Herrgesell, dem Gefangenenbeauftragten des Komitee?s für Grundrechte und Demokratie, , zusammen mit weiteren 30 Menschen, die teilweise sogar aus Belgien angereist waren, den §129b-Prozeß gegen 5 türkische Linke in Stuttgart-Stammheim. Die Plattform für die Freiheit von Mustafa Atalay hatte dies organisiert, um gezielt Öffentlichkeit für den laufenden Prozess herzustellen. Mustafa Atalay, einer der Angeklagten ist schwer herzkrank und muss so schnell wie möglich aus der Haft entlassen werden, um seine lebensbedrohliche Situation nicht weiter eskalieren zu lassen.
An diesem Tag, konnten die Prozeßbesucher , im berühmt berüchtigten Stammheimer-Gerichtsbunker am eigenen Leib erleben, was Staatsschutzgerichte in Deutschland als solche?auszeichnet?. Das Gefilztwerden beim Eintreten in den Prozeßbunker und die Abgabe aller mitgebrachten Gegenstände, sowie das Kopieren der Ausweise aller Prozeßbesucher, sahen alle Delegationsteilnehmer als materiellen Ausdruck dessen an, dass der Mensch schon allein als Prozessbeobachter, in einem öffentlichen Prozeß zum Verdächtigen gemacht wird. Christian Herrgesell sagte dazu, dass es ihn wenig verwundert, dass aufgrund dieser Hürden, Richter und Staatsanwaltschaft in ihrem Tun, von kritischen Blicken der Öffentlichkeit weitgehend verschont bleiben.
Dazu kommt der menschenunwürdige Umgang mit den Gefangenen selbst, die bei jeder Gerichtspause Handschellen oder gar Fußfesseln angelegt bekamenDie über vierstündige Vernehmung eines für die Überwachungsmaßnahmen im Vorfeld der Festnahmen zuständigen Kriminalbeamten, zeigte zudem den Charakter des zuständigen Strafsenats des Oberlandesgerichts. Peter O. Chotjewitz, der schon 1975 im ersten Prozeß der in diesem Gebäude gegen die RAF geführt wurde, dabei war, kritisierte vor allem die willfährige Haltung des Senats gegenüber der Bundesanwaltschaft, die sich darin manifestierte, dass durchgängig alle Anträge der Verteidigung abgeschmettert wurden.
Nach dem Abgang des Polizeibeamten, der wenig bis kein Licht in das Dickicht der Ermittlungsprotokolle brachte, verlas das Gericht einige Texte, darunter Anschlagserklärungen der DHKC und Bewertungen des Auswärtigen Amtes zur politischen Praxis der DHKP-C. Nach dem Verlesen einer solchen Erklärung stand eine Gruppe der Prozeßbeobachter demonstrativ auf. Sie trugen T-Shirts, auf denen in einzelnen Buchstaben ?Weg mit dem §§129? zu lesen war. Wie zu erwarten, führte diese Aktion zu einer weiteren Gerichtspause. Die Prozessbesucher wurden allesamt, des Saales verwiesen, durften aber nach einem längeren hin und her, mit den Polizeibeamten vor Ort, wieder den Gerichtssaal betreten.
Nach dem Verlesen weiterer Erklärungen, die das Gericht und die Bundesanwaltschaft als prozessrelevant einstuften, wurde es noch einmal richtig interessant.
Ahmet Yüksel stellte durch seinen Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Senat des OLG. Begründet wurde dieser mit der Informationspolitik des Senats gegenüber den Anwälten und Gefangenen. Zu diesem Zeitpunkt wurde zum ersten mal öffentlich, dass es (wohl schon seit einem halben Jahr) Gespräche zwischen den Anwälten der gesundheitlich angeschlagenen Gefangenen, der Bundesanwaltschaft und dem Senat über eine Abtrennung der Verfahren von Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi, auf der Grundlage von Einlassungen der Gefangenen, gab. Dabei ging es für die Gefangenen darum, eine Verhandlungsbasis für ein geringeres Strafmaß zu erreichen. Auf Anfrage der JW wurde von Seiten der Anwälte klargestellt, dass diese Vorgehensweise auch unter allen Angeklagten abgestimmt wurde.
Für Aufregung sorgte vor allem die Vorgehensweise des Senats in Bezug auf die geplanten Einlassungen der Gefangenen . Rechtsanwalt Scherzberg stellte in der Begründung für den Befangenheitsantrag eine Kladde vor, die teilweise vom Senat vorgefertigte Einlassungen enthielt, die den Gefangenen und ihren Anwälten zur Sichtung vorgelegt wurden. Die Rechtsänwälte, der nicht in diesem Deal einbezogenen Gefangenen, wurden erst vor wenigen Tagen, über Form und Inhalt der ?Einigungsgespräche? informiert. Grund genug, den Senat mit einem Befangenheitsantrag in Frage zu stellen. Am nächsten Verhandlungstag, dem 14. Juli, muss ein Kontrollgericht über die weitere Zuständigkeit, des im Moment verantwortlichen Strafsenats, entscheiden. Erst danach wird es eine Entscheidung über eine notwendige Abtrennung der Verfahren der gesundheitlichen beeinträchtigten Gefangenen geben. Grundlage für die Entscheidung der Gefangenen sich auf solche Gespräche einzulassen war die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft u. das Gericht keinen Zweifel daran zuließen, dass die Gefangenen abgeurteilt werden. Außerdem schien es zu keinem Zeitpunkt möglich den starken öffentlichen Druck aufzubauen, der notwendig gewesen wäre um die Gefangenen zu effektiv vor der Staatsschutzjustiz zu schützen. Bei der Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen könnten die Gefangenen, nach Haftende in die Türkei abgeschoben werden.
Ein Sprecher der Plattform merkte an, das die Gesprächsangebote von Seiten des Gerichts und der BAW, (vor allem, die in vorgefertigter Form vorgelegten Einlassungen) unter den gegebenen Umständen, als Erpressungversuch interpretiert werden könnten.
Auf der gut zweistündigen Pressekonferenz am Tag danach, berichteten die Delegationsteilnehmer, von denen Peter O. Chotjewitz für direkte Nachfragen zur Verfügung stand, über ihre Eindrücke vom Prozeßtag, bzw. über ihre politische Einschätzung des Prozesses insgesamt. Die Plattform, die sich auch weiter in die Solidaritätsarbeit zum Stammheimer Verfahren und dem zur Zeit in Düsseldorf stattfindenden §129b-Verfahren einbringen will, sah die beiden Tage als einen gelungenen Versuch Öffentlichkeit zur inhumanen und einem Rechtsstaat unwürdigen Praxis bundesdeutscher Strafverfolgungsbehörden herzustellen.
Dieser Artikel ist in gekürzter Form auch in der jW vom 10.07. zu lesen:
Weitere Artikel zur Delegation:
- Prozessdelegation besucht Stammheim-Prozess - Auf den Aufruf der "Plattform für die Freiheit von Mustafa Atalay" hin besuchte eine internationale Prozessdelegation am 7. Juli 2009 den seit März letzten Jahres laufenden §129b-Prozess in Stuttgart-Stammheim. Den dringenden Anlass für diese Initiative stellt die gesundheitliche Verfassung des Gefangenen Mustafa Atalay dar. Mustafa Atalay kam im Jahr 2000 als politischer Flüchtling nach Deutschland. In der Türkei war er schwer gefoltert worden und ist dort mehr als 15 Jahre im Gefängnis gewesen.
ZUM DOWNLOAD:
INHALT DER PRESSEMAPPE:
- Einleitung (Zum Hintergrund der Mappe)
Teil 1: Für die sofortige Freilassung von Mustafa Atalay
- Lebenslauf von Mustafa Atalay
- Über seinen Besuch bei Mustafa (Peter O. Chotjewitz in der Zeitschrift Konkret)
- Kurzfassung der Analyse des medizinischen Gutachtens über Mustafa Atalay von Ralf Binswanger
- Analyse des medizinischen Gutachtens über Mustafa Atalay von Ralf Binswanger
- Gutachten bei dem Wernicke-Korsakoff Syndrom von der Menschenrechtsstiftung der Türkei
Teil 2: Der Prozess, Foltergeständnisse und Hintergrund
- DHKP-C Prozess in Stammheim (von Christina Clemm und Ulrich von Klinggräff ? Verteidiger im besagten Prozess)
- Hauptzeuge im Terrorprozess ohne Erinnerung (Artikel aus der jungen Welt)
- Anklage auf dünnem Eis (Artikel aus der jungen Welt)
Zu Folteraussagen:
- Verwendung von Folteraussagen ? eine Frage der Verhältnismäßigkeit (Artikel aus der Süddeutschen Zeitung)
Teil 3: Die Funktion des §129b
- Der neue Paragraf 129b (Artikel von Heinz J. Schneider (2001))
- Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken zu Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Paragraphen 129 im Jahr 2007
- Kleine Anfrage der Linken zu Ermittlungsverfahren gegen ausländische terroristische Vereinigungen
- Antwort auf obig genannte Anfrage
Beiträge der Pressekonferenz vom 8.07.2009 in Stuttgart:
Weiterer aktueller Artikel zum Thema:
Links zur weiteren Info:
|