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ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - Mai '09

 

Prozeßberichte


  • Bericht vom 44. Prozesstag (10.06.2009)


Um 9 Uhr begann die Zeugenvernehmung eines im höheren Dienst des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) tätigen Mitarbeiters, der unter dem "Arbeitsnamen" Guido Eggebrecht auftrat. Der hochgewachsene, hagere Mann gab sein Alter mit 53 Jahren an und wurde vom vorsitzenden Richter Hoch als Sachbearbeiter, der zur Struktur und Organisationsfragen der militanten gruppe (mg) arbeiten würde, eingeführt.


Zur angeblichen Geschichte der mg


Der Zeuge gab an 42 Anschläge und 13 Aktionsnamen sowie diverse Texte eines militanten Zusammenhangs wären die Grundlagen seiner folgenden Ausführungen. Ohne genauere Beschreibung wurde von ihm der Beginn der Aktivitäten des militanten Zusammenhangs mg auf Silvester 1993/94 datiert. (Anmerkung: In der Interim 268 vom 07.01.1994 Anschlagserklärung auf eine Volks-Bank in Berlin von "einige autonome" mit dem Titel "autonomer auftakt `94")

Das Selbstportrait einer militanten Gruppe vom August 1996 ( Interim 388 ) wird vom Zeugen als Fortführung desselben Zusammenhangs betrachtet. Bei dem vom Zeugen zunächst als Selbstportraitgruppe bezeichneten Zusammenhang habe es sich vermutlich um eine seit mehreren Jahren aktive "Männercombo" gehandelt, die in ihrer Selbstdarstellung Bezug zur RAF, RZ und AIZ genommen hätte. Diese Gruppe schlug vor an Themen der Basisbewegungen anzuknüpfen. Sie sahen dadurch und die Möglichkeit, perspektivisch als militanter Zusammenhang Bindeglied zu einer Metropolenguerilla zu sein, welche gezielt die Tötung von Funktionsträgern verfolge.


Texte der mg


Das Drohschreiben und die Patronenverschickung an die Stiftungsinitiative zur Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen durch die mg im Juni 2001 sei, so der Zeuge, als eine neue Qualität der Gruppe gewertet worden und hätte deutlich gemacht, dass die Bedrohung von Personen "nicht nur Phantasie" sei. Siehe dazu Veröffentlichungen der mg

Daraufhin wären vom BfV lang anhaltende, umfangreiche und intensive Überwachungsmaßnahmen ( G 10 Maßnahmen ) eingeleitet und durchgeführt worden, die in regelmäßigen Abständen ein "kritisches parlamentarisches Genehmigungsverfahren" durchlaufen hätten.

In Bezug auf den Text "ein Debattenversuch der mg" vom 23.11.2001 (Interim 532, siehe Veröffentlichungen der mg ) hob der Zeuge hervor, dass der militante Zusammenhang sein bis dahin praktiziertes Konzept unter wechselnden Namen aufzutreten aufgegeben habe, um durch feste Namensgebung Orientierungspunkt sein zu können und seiner längerfristigen Ausrichtung Ausdruck zu geben.

In dem mg Papier zum Aufbau einer militanten Plattform vom April 2002 (Interim 550, siehe Veröffentlichungen der mg) geht es der mg, so referiert der Zeuge, um einen Organisierungs- und Vernetzungsprozess militanter Gruppen, der auf gemeinsame Kommunikation und aufeinander bezugnehmende Aktionen aufbaut. Die Interim und die radikal würden als Medium für den Austauschprozess favorisiert. Neu sei gewesen, dass hier erstmalig die Idee einer kämpfenden kommunistischen (revolutionären) Partei verfolgt werde. Darauf hätte es unterschiedliche Reaktionen anderer Gruppen gegeben. Von clandestino positive, von anderen kritische, was einen aufzubauenden Parteiapparat und die Tötung von Funktionsträgern betraf.

Der Zeuge referierte des weiteren aus mg Texten über die Zwangsläufigkeit der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Klassenkämpfen, beschrieb die hohe "Tatfrequenz" der Gruppe und endete schließlich mit der Anschlagserklärung vom 18.05.2007 und dem "Wasserschlagschreiben" der mg Ende Mai 2007 (Interim 657) mit denen die mg auf die umfangreichen Durchsuchungen am 09.05.2007 im Vorfeld des G8 reagierte. Siehe Veröffentlichungen der mg


Gewonnene Erkenntnisse des BfV


Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Hoch, welche Erkenntnisse das BfV durch die Auswertung der Texte zur Anzahl der Gruppenmitglieder, Organisationsstruktur uä. erhalten habe, präsentierte der Zeuge wenig Handfestes. Eine "Männercombo mit großem Schreibeifer" sei die mg gewesen mit der Angewohnheit zur Selbstbespiegelung". Um so viele Texte (er sprach von 80 Seiten) und Ideen zusammenzutragen, hätte es gewiss mehrere Personen gebraucht. Ob es Fluktuationen gegeben habe konnte er nicht sagen. Seine Behörde könne nicht "diese oder jene Person zuordnen", denn ihr Ansatz sei ein "Beobachtungsfeld abzustecken", Ideologiefelder" auszumachen und "Zusammenhänge herauszufinden". Das BKA würde Einzelpersonen suchen.

Angesprochen auf die Unterschiede der Textanalyse von BKA und BfV führte der Zeuge aus, dass seinen Mitarbeitern bei der Analyse der mg-Texte aufgefallen sei, dass ?mantramäßig? die Begrifflichkeiten "inhaltlich-praktisch-logistisch" benutzt wurden und die Anschlagserklärungen immer nach dem selben inhaltlichen Muster durchstrukturiert worden seien.

Autorensuche hätte er nicht betrieben, Akteure zu suchen sei Aufgabe des BKA. Das angebliche Desinteresse des BfV an Akteuren wurde allerdings durch die Verteidigung mit dem Hinweis auf die erfolgten Überwachungsmaßnahmen ( G 10 Maßnahmen ) und die Zusammenarbeit mit einem Informanten infragegestellt. Die Texte seien mit dem Literaturauswertungsprogramm ?GLINS? und durch dazu befähigte Mitarbeiter analysiert worden. Wie wissenschaftlich dabei gearbeitet wurde, wollte der Zeuge nicht angeben. Bearbeitet worden seien im mg- Zusammenhang Texte von Januar 1994 bis Juni 2007. Danach sei die mg, so der Zeuge, nicht mehr lesbar gewesen.

Es folgten mehrere Fragen, die der Zeuge erst nach einem Telefonat mit seiner Behörde beantwortete. Dazu zählte auch die Frage, ob das BfV von den Militanzdebattenbeiträgen des BKA wusste (Muppetschow, interim Nr. 611, interim Nr. 639).

Nach seinem Telefonat antwortete der Zeuge, dass seine Behörde Zweifel an der Authentizität der Texte gehabt habe und sie als unwichtige Beiträge gewertet worden seien. Denn die mg hätte nicht darauf reagiert. Die Frage, ob auch das BfV sich durch Beiträge an der Debatte beteiligt habe, verneinte er nach der telefonischen Rückfrage. Richter Hoch fragte den Zeugen, ob er Erkenntnisse über Texte habe, die den Angeklagten zuzuordnen wären. Dies verneine der Zeuge.


Offene Fragen und Zeugenentlassung


Es folgten weitere Verhandlungspausen, die eingeschoben wurden, um den Zeugen ?Eggebrecht? die Gelegenheit zu geben mit dem BfV abzuklären, wie und ob er auf Fragen antworten solle. Ob Postkontrollen bei der Interim durchgeführt wurden und ob das BfV wisse, wann dort mg Bekennerschreiben zugegangen seien, blieb offen.

Auf die Frage wie das BfV darauf käme, das ein Beschuldigter aus dem mg Verfahren von 2001 "Antonio" sei, also ein Teilnehmer des runden Tisches der Militanten ( interim 498), sagte der Zeuge, dass das Militanzverständnis dieser Person, das Befürworten von Tötungen, welches in der Szene kaum geteilt werde, sowie Wortwahl und Thematik zusammenpassen würden. Der Zeuge wurde aufgefordert dazu auf schriftlichem Wege belastbare Fakten zu nennen, da er angegeben hatte, so unmittelbar keine gerichtsfesten Angaben machen zu können, sondern in die Akten gucken zu müssen. Er hätte nicht die Gerichtsakten gemeint, sondern die Unterlagen seines Hauses ergänzte er schnell.

Bereits vor der Mittagspause wurde der Zeuge entlassen. Welche Zeugen zu den nächsten Verhandlungstagen vorgeladen werden, konnte der vorsitzende Richter Hoch noch nicht angeben. Der 44. Prozesstag endete um 11.30 Uhr.

Der Prozess wird am Mittwoch den 17.6.2009 um 9 Uhr fortgesetzt, in der Wilsnackerstr.4 im Saal 129 B!!



  • Bericht vom 43. Prozesstag (09.06.2009)


Neue Akten


Es werden nun doch Teile der Akten aus dem Ursprungsverfahren hinzugezogen, die zur Zeit bei dem Bundesgerichtshof liegen. Sie sollen kopiert und dann an die Anwälte gegeben werden.

Die Verteidigung beantragt eine Unterbrechung der Verhandlung, bis sie die Akten erhalten und durchgearbeitet haben. Die BAW beantragt dies als unbegründet zurückzuweisen, da alle relevanten Akten zur Verfügung stünden. Richter Hoch lehnt den Antrag ab. Dagegen beantragt RA Hoffmann einen Gerichtsbeschluss. Nach siebenminütiger Beratung wird die Anordnung des Vorsitzenden Richters Joseph Hoch bestätigt.

RA Lindemann fragt, warum sie diese Akten erst jetzt erhalten. Die Antwort des Richters Hoch lautete, weil es jetzt so entschieden wurde. Daraufhin fragte RA Lindemann nach welchen Kriterien sie jetzt diese Akten ausgesucht wurden, woraufhin Hoch antwortete, auch das wurde jetzt eben so entschieden.


RA Hoffmann sagte, dass er nicht, wie angekündigt eine Erklärung zur Vernehmung des Zeugen Kröger abgebe, da dieser noch zu wenige Fakten geliefert habe und alle Aussagen Krögers spekulativ seien.


Pause bis 10:00 Uhr.


Zeugenvernehmung


Nach der Pause wurde der Zeuge Damm weiter vernommen. Zu Anfang hatte der Richter Hoch noch ein paar Nachfragen an ihn.

So ging es um einen Anschlag auf eine Berliner Lidl-Filiale im Januar 2005 und die Reaktion darauf.

Zu einem Anschlag auf ein Berliner Finanzamt fragte er, wie das Bundeskriminalamt (BKA) darauf kam, dass dieser Anschlag "wie erwartet" von der mg dementiert wurde. Der Zeuge antwortete, dass nicht die typischen Umstände eines mg-Anschlags vorlagen, so wurde am Tatort eine gesprühte Parole mg gefunden, was unüblich sei.

Nun wurde die Befragung des Zeugen durch die Verteidigung fortgesetzt.

Es ging um eine schon öfter erwähnte Geburtstagsfeier in Österreich. Diese soll angeblich in Wirklichkeit ein radikal-Treffen gewesen sein, so das BKA. Die Verteidigung fragte, wo der Ursprungsvermerk in den Akten für dieses Treffen sei. Die BAW beanstandete diese Frage. Daraufhin fragte die Verteidigung ob denn etwa das BKA Ermittlungen ohne Ermittlungsverfahren durchgeführt habe. Damm sagte daraufhin nein, aber sie ermitteln doch auch allgemein.

Die nächste Frage, ob G. und T. an der Feier teilgenommen hätten, wurde wieder von der BAW beanstandet. Richter Hoch weist die Frage zurück. Dagegen beantragt RA Lindemann einen Gerichtsbeschluss. Der Senat bestätigt die Anordnung des Vorsitzenden. Daraufhin fragt die Verteidigung, wer denn an der Geburtstagsfeier teilgenommen hätte. Auch diese Frage wurde von der BAW beanstandet und von dem Vorsitzenden Richter Hoch zurückgewiesen. Dagegen beantragte der Verteidiger wiederum einen Gerichtsbeschluss.

Nach einer halbstündigen Pause, wurde die Bestätigung der Zurückweisung der Frage verkündet.

1999 bei der Durchsuchung einer Taxigenossenschaft in Kreuzberg wurden Fingerabdrücke des B. auf einem Papier gefunden, welches der radikal zugeordnet wurde. Außerdem hatte der noch Kontakt zu seinem Arbeitskollegen M. Bei M. wurden 2005 bei einer Durchsuchung einer Gartenlaube viele Exemplare einer Ausgabe der radikal gefunden. 2003 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen B. wegen Mitgliedschaft in der mg eingeleitet. Es wurde auch vermutet, dass es Überschneidungen zwischen radikal und mg gäbe.


Im Anschluss ging es um die Handakten des BKA.


Bei der Befragung zu den Unterschieden zwischen Handakte des BKA und Sachakte, gab der Zeuge an, dass diese nur dahingehend unterschiedlich seien, dass zum einen die schon berüchtigten 2 Vermerke in der Handakte enthalten wären und zum anderen aber nur Ermittlungen und deren Ergebnisse, die nicht weitergeführt hätten. So z.B. die Anfrage an die Landeszentralbibliothek, wer denn bestimmte Bücher ausgeliehen hätte, die in diesem Fall aber so von der ZLB nicht beantwortet wurde. Außerdem gibt es noch Verschlussakten. Diese enthalten Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Wenn Informationen aus diesen in die Sachakte eingehen, wird dies gekennzeichnet. Dass Informationen aus den Verschlussakten in die Sachakten eingeflossen sind, die nicht gekennzeichnet sind, kann er nicht ausschließen. Des weiteren kann der Zeuge nicht ausschließen, dass noch mehr Informationen in der Handakte sind, welche nicht Teil der Sachakte sind,obwohl er alle ca. 15 Leitzordner durchgesehen hat. Die Begründung, warum der zweite Vermerk zur Urheberschaft eines Beitrages zur Militanzdebatte des BKA nicht inzwischen auch in der Sachakte ist, war, dass die BAW dies nicht angefordert hätte. Was von den Handakten in die Sachakte kommt, wird mit dem Generalbundesanwalt abgestimmt.

Was in den Verschlussakten steht, darf er nicht sagen, woran ihn auch Hoch auch noch mal erinnerte, aufgrund seiner Fürsorgepflicht, der Zeuge könne sich sogar strafbar machen ,wenn er den Inhalt verriete.


Es gab Texte bei denen offen blieb, ob sie von der mg seien oder nicht, bzw. gab es widersprüchliche Analysen dazu von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und BKA.


Bestandteil eines Verfahrens sind Strukturverfahren, Personenverfahren und Anschlagsverfahren

2006 wurden die operativen Maßnahmen gegen drei Beschuldigte eingestellt, der Anfangsverdacht konnte laut Zeuge nicht völlig von der Hand gewiesen werden.


Nach einer Veröffentlichung im Focus 2003, in welcher angeblich laut einer Quelle aus dem BKA drei Beschuldigte genannt wurden, gab es eine Gegendarstellung. Diese wurde durch die Aktionszelle Pierre Overney kritisiert. Daraus schloss das BKA, dass eine Mitgliedschaft in der mg trotzdem nicht auszuschließen sei. Allerdings musste der Zeuge einräumen, dass sowohl die These der Mitgliedschaft in der mg als auch die Gegenthese, spekulativ seien.


Nach der Mittagspause wurde der Zeuge von der RAin Weyers noch mal zum Fund in der Gartenlaube befragt. Nach dem Fund in der Gartenlaube wurde auch die Wohnung des Beschuldigten durchsucht, wobei angeblich ein Text gefunden wurde, den das BfV der mg zuordnet.

Nun wollte die RAin wissen, wie es zur Zusammenstellung der Lichtbildmappe kam. Die BAW beanstandete diese Frage. Der Zeuge wusste laut Aussage nicht, wie einzelne Bilder von später Beschuldigten in die Lichtbildmappe gelangt waren. Des weiteren sagte er aus, dass der Name eines weiteren später Beschuldigten ihm zum ersten Mal in Dokumenten auf dem PC aus der Wohnung des Durchsuchten vorgekommen ist.


Der Zeuge sollte nun entlassen werden. RA Hoffmann widersprach dem. Das Gericht entlässt ihn nach Beratung trotzdem mit Dank, aber unvereidigt.


Am nächsten Prozesstag soll ein Zeuge vom BfV unter dem Decknamen Guido Eggebrecht vernommen werden. Hoffmann beantragt ,dass die Aussagegenehmigung erweitert wird, um die Befragung des Zeugen besser zu ermöglichen. Gegebenenfalls sei eine Sperrerklärung zu erwirken.



Prozeßzeitung Nr.03


+Kammerspiel wird zur Muppetshow+


Das BKA lügt, der Verfassungsschutz muss Farbe bekennen


Die »Ende einer Dienstfahrt« erscheint anlässlich des Prozesses gegen drei Berliner Antimilitaristen. Axel, Florian und Olli sollen im Juli 2007 einen Brandanschlag in Brandenburg an der Havel verübt haben. Zudem sind sie angeklagt, Mitglieder einer »kriminellen Vereinigung«, der seit 2001 aktiven militanten gruppe (mg) zu sein. Zumindest behauptet das der Verfassungsschutz (VS), dem dies ein »nachrichtenehrlicher« Spitzel gesteckt haben will. So steht es in der Anklage. Nun muss der VS zugeben: Der Spitzel hat das nur vom »Hörensagen«. Mit anderen Worten: Die Bundesanwaltschaft (BAW) stützt ihre Anklage auf ein Gerücht, zufällig Aufgeschnapptes, Gerede.


Die Kölner Schlapphüte haben inzwischen auch bekannt: Wir wissen weder über die Struktur noch über Mitglieder der mg irgendetwas. 2001 klang das noch ganz anders. Nur zwei Monate, nachdem die mg erstmals in Erscheinung getreten war, erklärte der VS, ihm seien die Mitglieder der Gruppe bekannt. In der Folge trieb es BAW und Bundeskriminalamt (BKA) immer weiter zu Ermittlungen an. Und das BKA ermittelte.


Beispielsweise als »Die zwei aus der Muppetshow«. So nannten sich zwei Kriminalhauptkommissare des BKA. »Wir haben viele Debatten begleitet, mal aus der Ferne, mal mittendrin und mal einfach nur als interessierte Beobachter.« Das Zitat stammt aus dem Text »Über die Waffe der Kritik und die Kritik der Waffen oder Quo vadis mg?«. Erschienen ist er in der Berliner Autonomenzeitschrift »interim« im Januar 2005.


Bislang galt er als ein Beitrag zur von der mg initiierten Militanzdebatte. Seit dem 26. März 2009 ist bekannt, wer den Beitrag wirklich geschrieben hat, nämlich die beiden BKAler, seit dem 20. April auch warum: als »kriminaltechnische Maßnahme«. Mal sollten damit mg-Mitglieder auf die überwachte BKA-Hompage gelockt, mal der Gruppe Informationen zur Struktur entlockt werden. Deshalb griffen ein Jahr später erneut die beiden BKAler für eine »interim«-Veröffentlichung zur Feder. Dieses Mal firmierten sie als »Einige Linke mit Geschichte« (mit dem sinnigen Akronym »elmg«).


Bei den Ermittlungen gegen die mg wurde aus einer Maus ein Elefant gemacht (erst der Bundesgerichtshof setzte dem ein Ende, als er klarstellte, dass man es keineswegs mit einer »terroristischen Vereinigung« zu tun habe), mit Kanonen auf Spatzen geschossen (teilweise bis zu achtjährige Ermittlungen, die ergebnislos eingestellt wurden mit allem was die Strafprozessordnung und der Paragraf 129a hergeben ? vom Peilsender über Internet- und Telefonüberwachung bis hin zu sogenannten stillen SMS, die stündlich den Aufenthaltsort der Beschuldigten abfragten) ? und getrickst.


Für Letzteres gab es bislang nur Hinweise. Jetzt ist öffentlich, dass das BKA lügt und Akten manipuliert ? und dabei selbst vor dem Gericht nicht haltmacht. Erst auf Nachfrage und Konfrontation mit einem der Verteidigung zufällig bekannt gewordenen Aktenvermerks gab ein BKA-Ermittlungsführer zu, dass das BKA an der Militanzdebatte beteiligt war.


Nicht die Tatsache als solches macht stutzig. Stutzig macht, dass das BKA ohne Not die Unwahrheit sagt und Akten fälscht. Denn nach geltender Rechtsordnung ist nichts dabei, wenn »verdeckt« Texte geschrieben werden. Unweigerlich fragt man sich deshalb: Was soll wirklich verborgen bleiben? Hat das BKA, wenn es schon heimlich bei linken Debatten mitdiskutiert, nicht vielleicht auch Anschlagserklärungen verfasst oder war selbst an militanten Aktionen beteiligt?


Spätestens nach den jüngsten Enthüllungen im Prozess gegen Axel, Florian und Olli ist klar: Nichts ist unmöglich. Immer deutlicher wird, dass eine Überprüfung der Vorwürfe nicht möglich ist, wenn der VS bestimmt, was gerichtsbekannt wird, und das BKA Akten fälscht. Mit einem fairen Verfahren hat das nichts zu tun. Ein Prozess auf dieser Grundlage muss konsequenterweise eingestellt werden.


Die gesamte Zeitung vom April/Mai 2009 als pdf-Datei (2,45 MB).


Quelle: Einstellungsbündnis, 29.04.2009

Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:


Presse:

  • Ohne Beweise - Im Verfahren gegen die »militante gruppe« kann der Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse präsentieren. Geheimdienstzeuge macht widersprüchliche Aussagen
  • Das Amt debattierte heimlich mit - Im Laufe des Prozesses kam die zentrale Rolle des Verfassungsschutz in dem Verfahren zutage. Der Geheimdienst hat mit Hinweisen mehrere Ermittlungsverfahren in Sachen »militante gruppe« initiiert. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen zwischen BKA und Verfassungsschutz folgten weitere Informationen, die für die Ermittler des BKA sämtlich nicht überprüfbar waren, aber als wahr angenommen wurden. Dies geschah, so ein BKA-Beamter am letzten Verhandlungstag vor der Pfingstpause, obwohl beispielsweise bei der Textauswertung linguistische Gutachten des BKA zu anderen Ergebnissen gekommen waren.



  • BKA-Studie zu Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung - Im Zuge der jüngst angelaufenen Diskussion über Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz hat BKA-Chef Jörg Ziercke darauf hingewiesen, dass seine Behörde von der seit Anfang 2009 bestehenden Möglichkeit zur Online-Durchsuchung keinen Gebrauch gemacht hat. Prompt ist eine BKA-Studie aufgetaucht, die Online-Durchsuchungen, Skype-Abhörmaßnahmen und die Chat-Teilnahme von Kriminalbeamten in den Jahren 2006 bis 2008 analysiert.
  • Verfassungsschutz zum Prozess, zur Soli-Arbeit und zur mg - Sechs Auszüge aus dem Verfassungsschutzbericht 2008 des Landes Berlin (erschienen im Mai 2009)

ProzessInfo zum Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver ("mg"-Prozeß) - Juli '09


Prozeßberichte





 


Prozeßzeitung Nr.03


+Kammerspiel wird zur Muppetshow+


Das BKA lügt, der Verfassungsschutz muss Farbe bekennen


Die »Ende einer Dienstfahrt« erscheint anlässlich des Prozesses gegen drei Berliner Antimilitaristen. Axel, Florian und Olli sollen im Juli 2007 einen Brandanschlag in Brandenburg an der Havel verübt haben. Zudem sind sie angeklagt, Mitglieder einer »kriminellen Vereinigung«, der seit 2001 aktiven militanten gruppe (mg) zu sein. Zumindest behauptet das der Verfassungsschutz (VS), dem dies ein »nachrichtenehrlicher« Spitzel gesteckt haben will. So steht es in der Anklage. Nun muss der VS zugeben: Der Spitzel hat das nur vom »Hörensagen«. Mit anderen Worten: Die Bundesanwaltschaft (BAW) stützt ihre Anklage auf ein Gerücht, zufällig Aufgeschnapptes, Gerede.


Die Kölner Schlapphüte haben inzwischen auch bekannt: Wir wissen weder über die Struktur noch über Mitglieder der mg irgendetwas. 2001 klang das noch ganz anders. Nur zwei Monate, nachdem die mg erstmals in Erscheinung getreten war, erklärte der VS, ihm seien die Mitglieder der Gruppe bekannt. In der Folge trieb es BAW und Bundeskriminalamt (BKA) immer weiter zu Ermittlungen an. Und das BKA ermittelte.


Beispielsweise als »Die zwei aus der Muppetshow«. So nannten sich zwei Kriminalhauptkommissare des BKA. »Wir haben viele Debatten begleitet, mal aus der Ferne, mal mittendrin und mal einfach nur als interessierte Beobachter.« Das Zitat stammt aus dem Text »Über die Waffe der Kritik und die Kritik der Waffen oder Quo vadis mg?«. Erschienen ist er in der Berliner Autonomenzeitschrift »interim« im Januar 2005.


Bislang galt er als ein Beitrag zur von der mg initiierten Militanzdebatte. Seit dem 26. März 2009 ist bekannt, wer den Beitrag wirklich geschrieben hat, nämlich die beiden BKAler, seit dem 20. April auch warum: als »kriminaltechnische Maßnahme«. Mal sollten damit mg-Mitglieder auf die überwachte BKA-Hompage gelockt, mal der Gruppe Informationen zur Struktur entlockt werden. Deshalb griffen ein Jahr später erneut die beiden BKAler für eine »interim«-Veröffentlichung zur Feder. Dieses Mal firmierten sie als »Einige Linke mit Geschichte« (mit dem sinnigen Akronym »elmg«).


Bei den Ermittlungen gegen die mg wurde aus einer Maus ein Elefant gemacht (erst der Bundesgerichtshof setzte dem ein Ende, als er klarstellte, dass man es keineswegs mit einer »terroristischen Vereinigung« zu tun habe), mit Kanonen auf Spatzen geschossen (teilweise bis zu achtjährige Ermittlungen, die ergebnislos eingestellt wurden mit allem was die Strafprozessordnung und der Paragraf 129a hergeben ? vom Peilsender über Internet- und Telefonüberwachung bis hin zu sogenannten stillen SMS, die stündlich den Aufenthaltsort der Beschuldigten abfragten) ? und getrickst.


Für Letzteres gab es bislang nur Hinweise. Jetzt ist öffentlich, dass das BKA lügt und Akten manipuliert ? und dabei selbst vor dem Gericht nicht haltmacht. Erst auf Nachfrage und Konfrontation mit einem der Verteidigung zufällig bekannt gewordenen Aktenvermerks gab ein BKA-Ermittlungsführer zu, dass das BKA an der Militanzdebatte beteiligt war.


Nicht die Tatsache als solches macht stutzig. Stutzig macht, dass das BKA ohne Not die Unwahrheit sagt und Akten fälscht. Denn nach geltender Rechtsordnung ist nichts dabei, wenn »verdeckt« Texte geschrieben werden. Unweigerlich fragt man sich deshalb: Was soll wirklich verborgen bleiben? Hat das BKA, wenn es schon heimlich bei linken Debatten mitdiskutiert, nicht vielleicht auch Anschlagserklärungen verfasst oder war selbst an militanten Aktionen beteiligt?


Spätestens nach den jüngsten Enthüllungen im Prozess gegen Axel, Florian und Olli ist klar: Nichts ist unmöglich. Immer deutlicher wird, dass eine Überprüfung der Vorwürfe nicht möglich ist, wenn der VS bestimmt, was gerichtsbekannt wird, und das BKA Akten fälscht. Mit einem fairen Verfahren hat das nichts zu tun. Ein Prozess auf dieser Grundlage muss konsequenterweise eingestellt werden.


Die gesamte Zeitung vom April/Mai 2009 als pdf-Datei (2,45 MB).


Quelle: Einstellungsbündnis, 29.04.2009

 

 

 

Weitere Erklärungen / Berichte und Artikel zum "mg-Verfahren:


Presse:

21.06.2009


Berichte und Erklärungen:



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