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Free Mustafa - Für die sofortige Freilassung von Mustafa Atalay!



'Mustafa Atalay ist ein schwer herzkranker politischer Flüchtling aus der Türkei und befindet sich seit November 2006 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Aufgrund seiner Haftbedingungen, der strapaziösen Prozesstage, denen er ausgesetzt ist und der mangelhaften medizinischen Behandlung hat sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechtert. Sein Zustand ist kritisch und wird mit der Zeit immer lebensbedrohlicher. Trotz dessen wird Mustafa Atalay weiterhin isoliert in Stuttgart-Stammheim gefangen gehalten.'


Mustafa Atalay ist 52 Jahre alt und lebt seit 2000 als politischer Flüchtling in Deutschland. Im Oktober 2006, kurz vor seiner Verhaftung, erlitt er einen Herzinfarkt, woraufhin ihm drei Bypässe gelegt werden mussten. Nur 2 Wochen nach der Operation, am 15. November 2006, wurde er aus der Reha-Klinik Bad Bevensen durch Bundeskriminalbeamte verhaftet und seine medizinische Weiterbehandlung auf diese Weise beendet. Seitdem ist er inhaftiert und nach mittlerweile mehreren Verlegungen in unterschiedliche Gefängnisse befindet er sich momentan in der JVA Stuttgart-Stammheim. Mustafa Atalay ist einer der fünf Angeklagten im §129b-Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder in der sich auf den Anti-Terrorlisten befindlichen, linken Organisation DHKP-C zu sein.


Die meiste Zeit seiner Inhaftierung ist Mustafa Atalay isoliert untergebracht und unterliegt strengen Sonderhaftbedingungen. So ist er 23 Stunden des Tages alleine in der Zelle bzw. auf der Krankenstation. Seine Post wird mit starker Verzögerung ausgehändigt. Politische Zeitschriften bekommt er gar nicht.

Mustafa Atalay sagte dazu in seiner ersten Prozesserklärung: »Die Isolation ist die größte Schlechtigkeit, die ein Mensch einem anderen Menschen antun kann. Sie ist für mich die größte Folter«.


Bereits in der Türkei war Mustafa Atalay mehr als 15 Jahre im Gefängnis. Dort wurde er schwer gefoltert und hat bleibende körperliche und psychische Schäden erlitten. So kann er nur 20 - 30m schmerzfrei gehen und leidet aufgrund der Foltererlebnisse unter Schlafstörungen, Alpträumen und

nächtlichen Flash-Back-Erlebnissen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das Vorliegen eines "schweren Posttraumatischen Belastungssyndroms" festgestellt. Im Prozessverlauf äußern sich die Symptome durch Kreislaufprobleme, Gleichgewichtsstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten. Mustafa Atalay nimmt täglich 8-10 Medikamente ein - allerdings können diese Medikamente unter den genannten Umständen nur die Symptome lindern und versprechen keine Besserung seines Gesundheitszustandes. Eine darüber hinausgehende medizinische Behandlung findet nicht statt.


Seine Verteidiger stellten bereits drei Mal den Antrag, den haftunfähigen Mustafa Atalay freizulassen. Vergeblich. Alle Anträge wurden vom Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart abgelehnt und Mustafa Atalay wird trotz seiner offensichtlich lebensbedrohlichen Situation weiterhin in Stuttgart-Stammheim gefangen gehalten.


Für den schwerkranken Mustafa Atalay gilt - Zeit ist keine unerschöpfliche Ressource!


Zwei der Bypässe sind aufgrund der Haftbedingungen wieder verstopft, so dass während seiner Haftzeit weitere Eingriffe am Herzen notwendig waren und immer noch sind.


Mustafa Atalay muss sofort aus der Haft entlassen werden!


Da der Senat ganz offensichtlich die Gesundheit und das Leben von Mustafa Atalay auf das Spiel setzt, ist Mustafa Atalay umso mehr auf unsere Unterstützung und unser Engagement angewiesen. Neben der weiteren Inhaftierung des haftunfähigen Mustafa Atalay ist der ganze Prozess eine Bankrotterkärung auf die vielbeschworenen rechtsstaatlichen Grundsätze. So gehört zum Hauptbelastungszeugen der Anklage ein Mann, der nachweislich für den türkischen Geheimdienst MIT und den Verfassungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz gearbeitet hat. Außerdem sollten Aussagen von der Anklage in das Verfahren eingeführt werden, die durch Folter in der Türkei zustande gekommen sind. Damit setzt die Anklagebehörde eine in den USA und vielen EU-Staaten geübte Praxis fort, sich nach Außen gegen Folter zu stellen, aber die Ergebnisse dieser Folter zu verwenden.


Um auf diese Zustände und auf das skandalöse Handeln des Gerichts aufmerksam zu machen, organisieren wir eine Prozessdelegation, bei der wir Mustafa Atalay unsere Unterstützung zukommen lassen wollen.


  • Dienstag, 07. Juli
  • | 9.00 Uhr

Asperger Str. 49 (vor dem Gerichtsgebäude)

70439 Stuttgart-Stammheim


  • Mittwoch, 8. Juli
  • | Pressekonferenz (Details in Kürze)


Plattform für die Freiheit von Mustafa Atalay

Kontakt unter: freemustafa[at]gmx.de


Prozeßtortur für Mustafa Atalay geht dem Ende entgegen


Seit Donnerstag steuert, der in Stuttgart Stammheim verhandelte, abgetrennte §129b-Prozeß gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi mit den Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Anwälte der Angeklagten seinem Ende entgegen. Die Prozesse gegen Ahmet Düzgun Yüksel und Devrim Güler werden indes weiter geführt. Das Bundesanwältin Becker-Klein hält es , laut ihrem Plädoyer für erwiesen, dass die drei türkischen Angeklagten für die DHKP-C in verschiedenster Weise tätig waren. Sie seien Mitglieder, der von der BAW so bezeichneten Rückfront der Organisation in Deutschland gewesen.


Wie schon während des gesamten Prozesses berief sich die BAW auf Dateien als Beweismittel, welche sich bei Hausdurchsuchungen in den Niederlanden auf beschlagnahmten Rechner befunden haben sollen. Mittels Computerforensik habe sich der Inhalt der Dateien entschlüsseln und wiederherstellen lassen und soll detailiert über Aufgaben und Positionen der Angeklagten innerhalb der DHKP-C Auskunft geben. Da allerdings nur eine Kopie der Dateien existiert und die Originaldokumente nicht mehr zugänglich seien, wird die Gerichtsverwertbarkeit der vorgebrachten Dokumente von der Verteidigung bezweifelt, da sich auf diese Weise nicht beweisen ließe, dass an den Originaldokumenten nicht möglicherweise herummanipuliert wurde. Auch dem Doppelagenten Hüseyin Hiram bescheinigte die BAW eine beschränkte Glaubwürdigkeit, die scheinbar ausreichte um ihre Anschuldigungen auf Teilen seiner Aussagen zu stützen. "In einem Meer aus Lügen solle es Inseln der Wahrheit geben" kritisierte der Rechtsanwalt Jürgen Schneider die Argumentation der BAW.


Die Anwälte der Angeklagten bezeichneten unisono, die Verwertung von Beweisen aus der Türkei, wegen der dortigen Folterpraxis als nicht hinehmbar. Ein Faktum, dass die BAW in ihrem Plädoyer , wieder besseren Wissens bestritt. Zudem griffen sie die Praxis die Sonderhaftbedingungen, gerade auch gegen die zwei kranken, eigentlich längst haftunfähigen Gefangenen Ilhan Demirtas und Mustafa Atalay an. Der Ausgangspunkt des Prozesses, der §129b sei außerdem nur dazu geschaffen worden, legale politische Arbeit in Vereinen und Solidaritätszusammenhängen, wie das Verteilen von Flugblättern, Demoteilnahmen und Geldsammlungen (etc.) in Zukunft noch stärker kriminalisieren zu können. Die BAW verwährte sich hingegen gegen die von den Anwälten gemachten Vorwürfe, es handele sich um einen politischen Prozeß.

 

Einlassungen keine "Geständnisse"


Im Vorfeld sorgten Berichte türkischer Zeitungen, die drei Gefangenen hätten Geständnisse abgelegt, für einige Aufregung und Unsicherheit in der öffentlichen Wahrnehmung. Entgegengesetzt zu den gebrachten Meldungen belasten die Angeklagten in den bereits angesprochenen Einlassungen niemanden und distanzieren sich nicht von der kriminalisierten Organisation. In Mustafa Atalays Einlassung bekannte dieser sich nur dazu "Sozialist zu sein und das Programm der DHKP-C zu kennen?. Die Situation von Mustafa Atalay macht klar, was die 3 Gefangenen zu den Einlassungen und der damit erreichten Verkürzung des Verfahrens bewegte. Mustafa Atalay, der bereits über 15 Jahre in der Türkei im Gefängnis saß und dort schwer gefoltert worden war, wurde im November 2006 nur zwei Wochen nach einer schwierigen Herzoperation aus einer Reha-Klinik heraus verhaftet und befindet sich seitdem unter Isolationsbedingungen inhaftiert. Durch seinen angeschlagenen Gesundheitszustand, der sich während der Haft stetig verschlechterte, ließ man ihm keine andere Wahl als die ausgehandelten Bedingungen zu akzeptieren.


Den Einlassungen der Gefangenen die zur Abtrennung der Verfahren führte, gingen lange Gespräche zwischen ihren Anwälten, der BAW und dem Senat voraus. Diese Einlassungen können, wegen des zu erwartetenden Schuldspruchs aber auch zur Etablierung des §129b beitragen. Dem unbedingten Willen zur Verurteilung und dem rücksichtslosen Haftregime gegen die Angeklagten in diesem Verfahren ist es geschuldet, dass die BAW bis zum heutigen Tag mit der Kriminalisierung in Deutschland politisch tätigen türkischen Linken durchzukommen scheint. Die Urteilsverkündung folgt am kommenden Freitag (7.08.2009).


  • von Carsten Ondreka, 31.07.2009

Urteil im §129b Prozess in Stuttgart


Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für Mustafa Atalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauer dieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen und Personen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-C definiert.

Hintergrund der frühzeitigen Urteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denen sie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise auf bestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten die Fälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnisse noch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.


Am heutigen Freitag, den 07.08.2009, bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenen Beweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung und etlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteils wurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf des Prozesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstand der Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme des Gerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führende Rolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigung zu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente der Telefonkommunikationsüberwachungen herangezogen - Mustafa Atalay war im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.

Die Anklagepunkte sah der Senat durch die Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durch Unwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmung der BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigen ließen.


Die berechtigten Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden im Urteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senat bezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hiram bereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemacht hat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. Dass Hiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüber zurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigt und nicht berücksichtigt.


Ein weiterer Punkt in der Begründung des Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist die gesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung der Angeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall von Mustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Atteste unabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- und Vernehmungsfähigkeit aus.

Nicht zuletzt hat die Haft die gesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grund dafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten, die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst, über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah. Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituation war für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eine Beschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.


Letztlich bestätigt dieses Urteil, dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalte ging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenen Etablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dass dieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade für politische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigt sich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um dem erheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt, begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeit notwendig sein.


Gegen das Urteil wird die Verteidigung kommenden Montag Revision einlegen.


  • Komitee gegen die §§129


 

 


+WEITERE INFOS ZU MUSTAFA ATALAY und der PROZESSFARCE:+


als download:


INHALT DER PRESSEMAPPE:


  • Einleitung (Zum Hintergrund der Mappe)


Teil 1: Für die sofortige Freilassung von Mustafa Atalay


  • Lebenslauf von Mustafa Atalay
  • Über seinen Besuch bei Mustafa (Peter O. Chotjewitz in der Zeitschrift Konkret)
  • Kurzfassung der Analyse des medizinischen Gutachtens über Mustafa Atalay von Ralf Binswanger
  • Analyse des medizinischen Gutachtens über Mustafa Atalay von Ralf Binswanger
  • Gutachten bei dem Wernicke-Korsakoff Syndrom von der Menschenrechtsstiftung der Türkei


Teil 2: Der Prozess, Foltergeständnisse und Hintergrund


  • DHKP-C Prozess in Stammheim (von Christina Clemm und Ulrich von Klinggräff - Verteidiger im besagten Prozess)
  • Hauptzeuge im Terrorprozess ohne Erinnerung (Artikel aus der jungen Welt)
  • Anklage auf dünnem Eis (Artikel aus der jungen Welt)


Zu Folteraussagen:

  • Verwendung von Folteraussagen - eine Frage der Verhältnismäßigkeit (Artikel aus der Süddeutschen Zeitung)


Teil 3: Die Funktion des §129b


  • Der neue Paragraf 129b (Artikel von Heinz J. Schneider (2001))
  • Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken zu Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Paragraphen 129 im Jahr 2007
  • Kleine Anfrage der Linken zu Ermittlungsverfahren gegen ausländische terroristische Vereinigungen
  • Antwort auf obig genannte Anfrage


Beiträge der Pressekonferenz vom 8.07.2009 in Stuttgart:


Weiterer aktueller Artikel zum Thema:


Links zur weiteren Info:


Presse: Ein Schwerkranker wird verurteilt


+Die Urteile gegen drei türkische Linke in Stuttgart werfen viele Fragen auf+


Am Freitag hieß es in den Nachrichten, dass in Stuttgart drei türkische Linksextremisten zu Haftstrafen verurteilt worden sind. Die weiteren Hintergründe fehlten dabei meistens. Deshalb sollen hier einige Fakten nachgetragen werden. Die Verurteilten hießen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Atalay wurde zu 5 Jahren, Demirtas zu 3 Jahren und 6 Monaten und Sabasi zu 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Atalay wird frühestens im November freikommen. Dabei ist er eigentlich überhaupt nicht haftfähig. Atalay ist ein linker Journalist, der in der Türkei mehrere Jahre im Gefängnis saß und gefoltert wurde. Dort wurde seine Gesundheit irreparabel ruiniert. Atalay floh nach Deutschland, um seine schwere Herzkrankheit auszukurieren. Kurz nach einer Bypass-Operation, er war noch auf Kur, wurde er verhaftet. Obwohl schon in Niedersachsen ein Gefängnisarzt auf Grund seiner schweren Herzkrankheit seine Haftunfähigkeit erklärte, blieben alle Versuche vergeblich, seine Freilassung zu erreichen. Dafür setzte sich seit Monaten ein Solidaritätskomitee ein. Am 7. Juli 2009 nahm an einer Prozessdelegation Christian Hergesell vom Komitee für Grundrechte und der Schriftsteller Peter O. Chotjewitz teil. Er war in den 70er Jahren selber Rechtsanwalt und hatte damals unter anderem das RAF-Mitglied Andreas Baader verteidigte. Er saß bekanntlich im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim ein. Dort saßen in den letzten Monaten die fünf türkischen Linken. Neben den drei jetzt Verurteilten sind es noch Düzgün Yüksel und Devrim Güler, gegen die weiter verhandelt wird.


30 Jahre nach den RAF-Prozessen hat Chotjewitz wieder das Hochsicherheitsgefängnis Stammheim betreten und dort Mustafa Atalay besucht. Hinterher erklärte Chotjewitz, dass die Haftbedingungen heute teilweise härter sind, als die der RAF-Gefangenen in den 70er Jahren.


Die drei jetzt Verurteilten stimmten einem verkürzten Verfahren zu, damit der Prozess endlich zu Ende ist. Atalay erklärte, dass er zustimmte, weil er sich seiner Genesung widmen muss und seine Gesundheit im Gefängnis nicht wieder hergestellt werden kann. Er hatte erkannt, dass die Solidaritätsbewegung nicht stark genug ist, um zu erreichen, dass er aus Krankheitsgründen freigelassen wird. Deshalb kann man nicht von einem Sieg des Rechtsstaates reden. Ein Schwerkranker muss einen Deal eingehen und sich teilweise schuldig bekennen, um aus dem Gefängnis zu kommen.


Kronzeuge mit Geheimdienstkontakt


Dabei sind die Beweise für den angeblichen Waffentransport von Deutschland in die Türkei, der den Angeklagten vorgeworfen wird, nicht belegt. Die Beschuldigungen kommen von türkischen Behörden, die angebliche Geständnisse durch Folter erzwingen. Sie dürften daher eigentlich auch nicht verwertet werden. Ein hoher Staatsschutzbeamter aus der Türkei, der in dem Verfahren aussagen sollte, musste vom Gericht wieder ausgeladen werden, weil gegen ihm wegen Folter ermittelt wird. Der Kronzeuge Hüseyin Hiram hat nachweißlich als Doppelgeld für den türkischen Geheimdienst und das Landesamt für Verfassungsschutz von Rheinland-Pfalz gearbeitet. Bevor er auf die türkische Linke angesetzt wurde, sollte er islamische Gruppierungen beobachten. Das war aber nicht sehr erfolgreich. Im gerade laufenden Verfahren der Sauerländer Islamisten macht aktuell die Rolle eines Geheimdienstmannes aus der Türkei Schlagzeilen. Er soll bei den Vorbereitungen für die Anschläge eine wesentlich größere Rolle gespielt haben, als bisher bekannt war. Und welche Rolle spielte Hüseyin Hiram in dem Stuttgarter Verfahren" Wo sind die Journalisten, wo die Zeitungen, die sich dieser Frage widmen. Im Freitag hat man von dem seit immerhin 16 Monate dauernden Prozessen und ihren vielen Ungereimtheiten noch kein Wort gelesen.


  • von Peter Nowak


Quelle: freitag, 8.08.


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