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§129b- Gefangene: Isolation verschärft - Schikanen gegen die Solibewegung


"Das ist weiße Folter, mit dem Ziel uns zu zermürben"..schreibt Faruk Ereren,ein türkischer §129b-Gefangener gegen den zur Zeit vor dem OLG in Düsseldorf prozessiert wird, im September aus dem Knast heraus an einen Bekannten. Dies war die Reaktion auf einen abgelehnten Besuchsantrag, den eine Frau aus der Prozeßbeobachtungsgruppe gestellt hatte. Insgesamt sind mindestens drei Anträge auf einen Gefängnisbesuch bei ihm abgewiesen worden. Faruk Ereren, der schon in der Türkei nach der Zeit des letzten Militärputschs jahrelang im Gefängnis saß, gefoltert und mit Scheinhinrichtungen bedroht wurde und seit dieser Zeit nachwirkende psychische Folgeschäden mit sich herumschleppt, ist seit längerer Zeit fast vollständig von der Welt außerhalb seiner Gefängniszelle abgeschnitten. Seit Monaten hat er nur mit seinem Anwalt und wenigen nahen Verwandten sprechen können. Er ist ansonsten 23 Stunden am Tag isoliert. "Ich bin zur Zeit ganz allein auf meiner Zelle. Der Inhaftierte, mit dem ich pro Woche zweimal zwei Stunden zusammen sein konnte ist verlegt worden. Ich habe deshalb Umschluß mit einem anderen Genossen beantragt, aber das Gericht hat darüber noch nicht entschieden. Darum bin ich jetzt seit zwei Monaten allein..." schreibt er weiter. Der regelmaßige Umschluss war ein Zugeständnis, dass seiner gesundheitlichen Situation geschuldet war. Nun scheint diese notwendige Erleichterung das Gericht nicht mehr zu interessieren. Die Isolation wird noch dadurch verschärft, dass Briefe von solidarischen Freunden, wie dem türkischen TAYAD-Vorstand und Rechtsanwalt Behic Asci angehalten werden. Auch von ihm verfaßte Briefe wurden schon beschlagnahmt. Die Summierung all dieser Repressionsmaßnahmen lassen für ihn dann auch nur den Schluß zu, dass es sich im Gesamten um ein "umfangreiches Isolationsprogramm" handelt. Mit kleineren individuellen Abweichung sind die Bedingungen für die anderen linken türkischen §129b-Gefangenen identisch. Auch Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu sitzen unter Isolationhaftbedingungen. Ihnen wird ebenfalls die Mitgliedschaft und Unterstützung der DHKP-C vorgeworfen. Ihr Prozess wird demnächst, ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf beginnen. Nurhan Erdem und Cengiz Oban wurde wie Faruk Ereren der Besuch von solidarischen Freunden verwehrt. Bisher können sie nur zwei Verwandte besuchen.


Menschen die Prozesse besuchen und/oder Informationsarbeit zu den Verfahren betreiben, geraten sofort unter den Verdacht der "konspirativen Verbindung mit Führungskadern der DHKP-C". Mit solchen und ähnlich einfachen Begründungen vehinderte die BAW in mehreren Fällen Besuche bei den §129b-Gefangenen. Es bestehe die Gefahr der verdeckten Nachrichtenübermittlung durch die Besucher. Die Redaktion des Gefangenen Infos weiss zumindest von 2 Mitgliedern aus Solidaritätszusammenhängen, deren Besuchsanträge bei §129b-Gefangenen abgelehnt wurden. Der Generalbundesanwalt, der für die Anträge zuständig ist, begründet diese Ablehnungen mit dem Hinweis auf die Verbindung der Antragsteller_innen zu türkischen Genoss_innen und der Mitarbeit in Antirepressionsgruppen, die nicht rein deutsch besetzt sind.


Die Tatsache, daß es zu den §129b-Prozessen eine kritische Öffentlichkeit gibt, scheint der Bundesanwaltschaft und dem Oberlandesgericht in Düsseldorf in besonderer Art und Weise zu irritieren. Das zeigte sich schon beim martialischen Polizeieinsatz am ersten Verhandlungstag bei dem mehrere Prozeßbeobacher verletzt wurden (jW berichtete). Mittlerweile geht das Gericht auch gegen Print- und Onlinemedien vor. In den letzten Wochen trudelten beim Onlineinfoportal "Scharf-Links" sowie dem "Gefangenen Info" Verleumdungsklagen ein. Diese werden durch eine falsche Tatsachenbehauptung in einem Prozeßbericht der Prozeßbeobachtungsgruppe begründet. In einer Pressemitteilung der Rote Hilfe e.V. OG Mönchengladbach-Düsseldorf, wird behauptet, dass der Vorsitzende Richter Klein die Sommerpause mutwillig verlängert hatte, um den damals in Beugehaft sitzenden blinden Nuri Eryüksel länger schmorren zu lassen. Diese Anschuldigung weist das Gericht zurück und kann dies wohl auch belegen.


Ungeachtet dieser wohl nachweislich falschen Tatsachenbehauptung ist es doch eher unüblich gleich mit einer Verleumdungsklage zu reagieren. Die presserechtlich Verantwortliche von "Scharf-Links" betonte auf Nachfrage, dass der übliche Weg des Gerichts eigentlich darin hätte bestehen müssen eine Gegendarstellung einzufordern oder eine kostenpflichtige Unterlassungsklage anzustrengen. Beides sei nicht geschehen. Im Gegenteil: Die "Scharf Links"-Verantwortliche war ohne Angabe von Gründen zum Staatsschutz vorgeladen worden. Dort wurde ihr der Sachverhalt erklärt. Nach ihrem Eindruck soll durch das martialische Auftreten der Justiz, die interessierte Öffentlichkeit, zu der auch Online- und Printmedien gehören, eingeschüchtert und kriminalisiert werden. Es sei kaum abzusehen welche Folge dies für die weitere Berichterstattung von §129 a & b -Prozessen hat. Als Redakteurin und presserechtlich Verantwortliche sieht sie eine Tendenz in Richtung Zensur von unliebsamer Medienberichterstattung. Ähnlich äußerte sich auch Wolfgang Lettow, von der Redaktion des Gefangenen Info's, denen bisher keine Akteneinsicht gewährt wurde. Deshalb konnte die Redaktion nur bestätigen, dass es sich bei dem inkriminierten Artikel um den selben dreht wie bei "Scharf-Links". Er muß davon ausgegangen werden, dass es sich auch um die gleiche Passage im Text handelt. Auch weil diese Passage der ebenfalls im "Mauerfall", einem seit zwei Jahren existierenden Plattformmedium für Gefangene, abgedruckten Pressemitteilung vor der Weitergabe an Faruk Ereren zensiert wurde.


Für den Vorsitzenden Richter Klein scheint dieser kleine Fehler, sowie jede ungebührliche Regung des beobachtenden Publikums Anlaß genug für Einschüchterungsversuche gegenüber der kritische Öffentlichkeit zu starten und so jede Stimme verstummen zu lassen, die sich solidarisch gegenüber den Angeklagten zeigt. Da aber ein Ausschluß der Öffentlichkeit in einem nach außen bekundeten "demokratischen Rechtsstaat" nicht vorgesehen ist, muss das Oberlandesgericht Düsseldorf, die Bundesanwaltschaft und auch der Staatsschutz damit leben, dass auch unliebsame Wahrheiten aus dem Prozeß nach außen dringen. Wie zum Beispiel die Tatsache, daß der größte Teil des Belastungsmaterials gegen Faruk Ereren, wie auch gegen die anderen Angeklagten in den verschiedenen §129b-Verfahren gegen türkische Linke in Deutschland, auf Materialien und V-Leute des deutschen und türkischen Staatsschutzes basieren. Dazu gehören auch Foltergeständnisse aus der Türkei, dabei dürfen nach geltender Rechtslage gar keine unter Folter herbeigeführten Aussagen in deutsche Strafverfahren einfließen.


Am bisher letzten Verhandlungstag, kündigte das Gericht an beim nächsten Gerichtstermin gegen Faruk Ereren Ende Oktober einen eigenen Vorschlag zur Abkürzung des Verfahrens zu machen. Dies kann darauf hinauslaufen, dass dem Angeklagten, ähnlich wie im Stammheimer §129b-Prozeß ein Teilgeständnis nahegelegt wird. Auf was der Vorschlag des OLG Düsseldorf letztendlich hinausläuft wird sich erst beim Gerichtstermin am 28.10. zeigen. Festzustellen bleibt, dass die deutsche Justiz wie im Stammheimer Prozeß versucht, die im Vorfeld schon traumatisierten oder anderweitig erkrankten türkischen Gefangenen durch ständige Schikanen und Isolationshaftbedingungen mürbe zu machen.


Quelle: eigener Text

INTERVIEW MIT ELLEN VON DER PROZESSBEOBACHTUNGSGRUPPE


'Die Solidaritätsbewegung mit den politischen Gefangenen ist immer wieder Repressionen ausgesetzt. Diese Repression betrifft im Moment wieder Menschen, die sich zu der Kriminalisierung türkischer Linker durch den §129b verhalten und sie im Knast besuchen wollen.

Dass es dabei nicht bei der Ablehnung von Besuchsanträgen bleibt, zeigt das folgende Interview mit Ellen von der Prozessbeobachtungsgruppe Düsseldorf, die direkt von Staatschützern angegangen wurde.


C.O.: Am 31.08. hast du mit anderen Freunden zusammen vor dem türkischen Generalkonsulat in Düsseldorf spontan eine Mahnwache für die Freilassung von Güler Zere veranstaltet. Dort bist du gezielt vom Staatsschutz angesprochen worden. Kannst du nochmal sagen, wie das abgelaufen ist?


Ellen: Aufgrund der sich weiter verschlechternden Situation der krebskranken türkischen politischen Gefangenen Güler Zere entschlossen wir uns zu einer Mahnwache vor dem türkischen Generalkonsulat in Düsseldorf.Nur drei Minuten nachdem wir uns aufgestellt hatten, tauchte der Staatsschutz auf.


Nach einem verbalen Geplänkel wurde mir von einen Staatsschützer mitgeteilt ",dass sie nicht mehr meine Freunde wären". Auf meine Erwiderung hin, dass ich sie nicht kenne, sagte einer von ihnen wortwörtlich: "Aber wir kennen Sie und verschiedene Aktionen, bei denen Sie waren. Wenn Sie uns nicht vor Ihren Aktionen informieren, können wir Sie auch nicht schützen!".


C.O.: Das klingt ziemlich bedrohlich. Wie hat das Vorgehen der Staatsschützer auf dich gewirkt?


Ellen: Bedrohlich für mich war die Erkenntnis, dass es beim Staatsschutz Leute gibt, die mir sagen können, wann ich wo bei welcher Aktion war und sich im selben Atemzug als meine "Freunde" bezeichnen. Wenn ich dann daran denke, dass die deutsche Polizei und Justiz rechten Totschlägern ihre nahezu wöchentlichen Aufmärsche ermöglicht, ergreift mich die nackte Wut! Der Staatsschutz hat durch seine Leute bei den Rechten das NPD Verbot verhindert. Dieselbe Behörde stellte sich also uns in den Weg, als wir auf eine sterbende in der Türkei inhaftierte Marxistin aufmerksam machten! Und dann geben diese Staatsschützer vor mich "schützen" zu wollen!



C.O.: Dazu kommt ja noch die Ablehnung deines Besuchsantrags bei Faruk Ereren, der zur Zeit mit einer 129b-Anklage in Düsseldorf vor Gericht steht. Wie wurde diese Ablehnung begründet?


Ellen: Der Vorsitzende Richter Klein begründete die Ablehnung meines Besuchsantrages folgendermaßen:"Die beantragte Besuchserlaubnis ist zu versagen, weil ein Besuch (...) bei dem Angeklagten, den Zweck der Untersuchungshaft gefährden könnte." Es wird eine unkontrollierte Kommunikation zwischen Faruk und mir gefürchtet, was lächerlich ist, denn zwischen mir und Faruk ist eine Trennscheibe, man kommuniziert über Telefonhörer und dabei sitzen zwei Beamte!


C.O.: Welche gesundheitlichen Folgen hatte die U-Haft bisher für Faruk Ereren?


Ellen: Tatsache ist, dass Faruk Ereren seit 7.April 2007 in Untersuchungshaft sitzt. Die angewendeten Isolationshaftbedingungen von Faruk Ereren stellen für ihn eine starke Belastung dar, da er schon in der Türkei zur Zeit des Militärputsches dort gefoltert wurde. Seither ist seine psychische Konstitution stark beeinträchtigt. Ein weiterer Verbleib von Ereren in U-Haft ist schon allein aus menschenrechtlicher Sicht nicht zu verantworten.


C.O.: Du hast bisher an den meisten Prozeßterminen teilgenommen. Welchen Eindruck machen Richter und Staatsanwaltschaft auf dich?


Den Richtern dort wäre es am liebsten, wenn sie die Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen könnten, denn es ist ein politischer Prozess und als Beweismittel greift der 2. Strafsenat am OLG auf Quellen zurück, die fragwürdiger Herkunft sind. Im Faruk Prozess finden sich aber in den rund 100 Aktenordnern zahlreiche Foltergeständnisse aus der Türkei.


C.O.: Welche Möglichkeiten siehst du, gegen die Behinderung und Kriminalisierung der Soliarbeit vorzugehen? Was muss geschehen, damit die staatlichen Angriffe auf solidarische Menschen, aber auch auf die §129b-Gefangenen zurückgedrängt werden können?


Ellen: Vor allem sollte das Vorgehen öffentlich gemacht werden. Das strikte Verbot Foltergeständnisse zu verwenden muss eingehalten wird. Menschenrechtsfragen und die Auswirkungen staatlicher Repression gehören ins Rampenlicht. Es ist die einzig vernünftige Antwort auf die Versuche uns zu kriminalisieren! Gemeinsam mit der "Plattform für die Freilassung von Mustafa Atalay" ist es uns gelungen, die Mauer des Schweigens zum Prozess in Düsseldorf zu durchbrechen. Deshalb wird auch versucht einzelne Genoss_innen einzuschüchtern. Wir müssen weiterhin u.a. die Zusammenarbeit mit solidarisch handelnden Politiker_innen, Intellektuelle und Menschenrechtsaktivist_innen ausbauen und immer wieder auf uns und die Gefangenen aufmerksam machen.


Quelle: eigener Text

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