
Verfahren gegen scharf-links.de
Verfahren gegen linkes Webportal - Hoher Strafbefehl wegen Prozessberichts
Am kommenden Dienstag verhandelt das Amtsgericht Krefeld gegen eine Redakteurin, die in ihrem Online-Magazin einen Text der Roten Hilfe veröffentlichte.
Die Betreiberin der linken Online-Zeitung "Scharf-Links", Edith Bartelmus-Scholich, hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12 000 Euro eingelegt. Er wurde verhängt, weil sie einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf beleidigt haben soll. Doch sie hat den inkriminierten Text nicht selbst verfasst. Es handelt sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren.
Seit mehreren Monaten wird gegen ihn wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b vor dem OLG Düsseldorf verhandelt. "Wir beobachten das Verfahren regelmäßig und verfassen Prozessberichte, um Öffentlichkeit über das Verfahren herzustellen", erklärte am Montagabend eine Vertreterin der Roten Hilfe auf einer Informationsveranstaltung im Düsseldorfer DGB-Haus. Die Berichte wurden an linke Publikationen wie "Scharf-Links" geschickt.
In dem Text, der jetzt die Justiz befasst, wurde über einen Verhandlungstag berichtet, in dem gegen den Zeugen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wurde. Der türkische Journalist hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ nach seiner Weigerung eine sechsmonatige Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den Prozessbeobachtern für Aufregung. Eryüksel war mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert, wo er schwer gefoltert wurde. Als Spätfolge der Folter hat er mittlerweile sein Augenlicht verloren.
Zynisch empfundene Äußerung des Richters
Darum dreht sich auch der inkriminierte Satz in dem Prozessbericht, mit dem sich das Gericht befassen muss. Die Prozessbeobachter schreiben, der zuständige Richter habe nach der Verkündung der Beugehaft erklärt, damit könne Eryükesel trotz seiner Erblindung eine andere Sichtweise bekommen. Während der Richter diese Äußerung vehement bestreitet, haben mehrere Prozessbeobachter, darunter auch ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie, unabhängig voneinander bestätigt, der Richter habe bei der Verhängung der Beugehaft eine von ihnen als zynisch empfundende Äußerung getätigt. An den genauen Wortlaut aber können sie sich nicht mehr erinnern.
"Zu unseren Grundsätzen gehört es, linken Projekten die Möglichkeit zu geben, ihre Erklärungen bei uns zu veröffentlichen", erklärte Edith Bartelmus-Scholich. Sie sieht in dem Verfahren ein Angriff auf die Pressefreiheit und moniert besonders das Vorgehen des Gerichts. Es habe weder eine Beschwerde über den Bericht noch die Aufforderung zu einer Gegendarstellung gegeben. Stattdessen sei ohne Vorwarnung der hohe Strafbefehl erlassen worden. Für die Online-Redakteurin ist klar, dass sie den Betrag nicht zahlen kann. "Sollte er von dem Krefelder Gericht bestätigt werden, droht mir ersatzweise Haft."
Mittlerweile läuft ein weiteres Verfahren gegen den presserechtlich Verantwortlichen des "Gefangeneninfos", einer Publikation, die sich mit Knast und Repression befasst und den Prozessbericht ebenfalls abgedruckt hat.
Quelle:ND, 10.02.2010
Scharf Links: Freispruch auf der ganzen Linie
Am gestrigen Dienstag wurde vor dem Amtsgericht Krefeld der Widerspruch des Online-Portals "Scharf Links" gegen eine Verleumdungsklage des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt. Das OLG Düsseldorf warf der verantwortlichen Herausgeberin von "Scharf Links" Edith Bartelmus-Scholich vor, eine Erklärung der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.
Über 30 solidarische Prozeßbeobachter konnten mitverfolgen, wie die Angeklagte Edith Bartelmus-Scholich und ihr Anwalt, die Verleumdungsklage zerpflückten. Eine Verleumdung im Sinne der Anklage liegt laut Rechtsprechung nämlich erst dann vor, wenn die verantwortliche Redakteurin wissentlich falsche Aussagen verbreitet hätte. Die angestrengte Verleumdungsklage über den von allen Seiten als überdimensional bezeichneten Geldbetrag von 12.000 Euro ging ins Leere, da die Betroffene Online-Redakteurin weder der Ursprung der inkriminierten Meldung war, noch selbst bei dem im Bericht behandelten Prozeßtermin anwesend war. Selbst die Staatsanwaltschaft kam nicht umhin auf Freispruch zu plädieren. Von dieser Tatsache ausgehend ist es zwar immer noch möglich aber eher unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft ein Revisionsverfahren anstrebt. Im März wird in Berlin auf der Grundlage des selben Sachverhalts ein Widerspruch des Gefangenen Info-Herausgebers Wolfgang Lettow verhandelt.
Quelle: eigene,16.02.2010
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