
18. März: Tag der politischen Gefangenen
Die Internationale Rote Hilfe (IRH) erklärte 1923 den 18.3. zum "Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen".
Seitdem 1996 Libertad! und andere Initiativen sowie die Rote Hilfe e.V.wieder einen Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen Repression und staatliche Unterdrückung initiierten, finden jedes Jahr bundesweit vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zum Thema statt.
Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an.
+Geschichte des 18.3. - damals+
Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen. Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt.
1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.
An diesem Tag gingen in den 20er Jahren in allen Ländern Menschen für die Opfer politischer Justiz auf die Straße, beispielsweise für die unschuldig in den USA zum Tode verurteilten Anarchisten Sacco und Vancetti. Der Faschismus machte der Begehung dieses Tages in Deutschland vorläufig ein Ende.
1933 wurde dieser Tag von den Nationalsozialisten verboten.
+Geschichte des 18.3. - heute+
Die Initiative griffen einige politische Gruppen in den 90er Jahren wieder auf, in einer Zeit, in der das Bewusstsein für die politischen Gefangenen langsam zu schwinden begann. Seit 1996 wird der 18. März als Tag der Solidarität mit den Gefangenen propagiert, an dem durch vielfältige Aktivitäten die Öffentlichkeit auf staatliche Unterdrückung und Repression aufmerksam gemacht wird. "(?) 1995, als beschlossen wurde, am 18. März einen bundesweiten Aktionstag durchzuführen, hatte der internationale Kampftag noch keine konkretere Gestalt angenommen. Ein bundesweiter Aktionstag sollte mit verschiedenen Aktivitäten unseren Widerstand gegen staatliche Unterdrückung, unmenschliche Behandlung, Folter und Todesstrafe in den Gefängnissen ausdrücken. Kein Ersatz für einen weltweiten begangenen Tag, sondern eine Initiative, auch in Deutschland einen Tag zu schaffen, wie er in vielen Ländern ohnehin besteht. Trotz der kurzen Vorbereitungszeit, war die Resonanz auch anderer Gruppen erfreulich. Schon beim ersten Aktionstag 18. März war es keine ausschließliche Aktivität von Libertad! mehr. Aus den Treffen mit den am 18.3.96 beteiligten Gruppen ist formuliert worden auch zukünftig den Aktionstag 18. März durchzuführen. Gerade auch wegen seinem historischen Bezug sowohl zur Revolution 1848 wie zur Pariser Commune 1871, was schon für die Rote Hilfe in den 20er Jahren Anlaß war, dieses Datum als "Tag der politischen Gefangenen" zu wählen. Gleichzeitig war ein Ergebnis der Diskussion, diesen Tag zukünftig allgemeiner gegen staatliche Unterdrückung und Verfolgung auszurichten. (?) [Zitat aus Vorwort der Libertad!-Broschüre 1996, leicht modifiziert]
+18.3.2010+
Zum Tag der poltischen Gefangenen gibt es wieder bundesweit vielfältige Aktivitäten. Spürbar hat aber auch die Repression angezogen, so dass seit letzem Jahr sich vermehrt Soligruppen und Antirepressionsvernetzungen gegründet haben. Über den 18.3. hinaus geht die alltägliche Antirepressionsarbeit weiter: Prozessbeobachtung, Knastbesuche, Briefe schreiben, Knastkundgebungen, Soliparties, Inforveranstaltungen usw. Gerade um den 18.3. herum ist es aber auch wichtig, auf die politischen Gefangenen aufmerksam zu machen, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten eingeknastet sind und auf die Gefangenen, die keine Soligruppe haben oder denen Besuche von FreundInnen oder Angehörigen verwehrt werden.
Freiheit für Nurhan Erdem, Freiheit für Birgit Hogefeld, Freiheit für Marco Carmenisch, Freiheit für Leonard Peltier, Freiheit für Mumia Abu Jamal, Freiheit für Gabriel Pombo da Silva...
...und allen anderen, die noch in den Knästen sitzen!
- 18maerz.de - Website der Rote Hilfe e.V. mit vielen inhaltlichen Beiträgen, Infos und Terminen
Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal - Der Kampf geht weiter (Stand: 14.03.)
Als der US Supreme Court am 19. Januar 2010 seine Entscheidung über Mumia traf, verstanden zwar viele sofort, dass es eine noch tiefer gehende Verschlechterung von Mumias Position bedeutete. Aber die Möglichkeit, den Fall für weitere Monate oder vielleicht sogar über ein Jahr erneut durch juristische Instanzen zu schicken, hat auch überrascht.
Die inzwischen ja schon üblich gewordenen Falschmeldungen von Nachrichtenagenturen und Medien taten ein übriges, Interessierten zu suggerieren, ein nebulöses "Verfahren" könnte jetzt nach 28 Jahren von Manipulationen und Verfassungsbrüchen möglicherweise für Gerechtigkeit sorgen.
Dazu lässt sich nur sagen: das ist nicht der Fall. Der Spruch des Höchsten Gerichtes besagt nichts anderes, als das sie es für berechtigt halten, trotz schwerer Missachtung der Verfahrensvorschriften bei der Entscheidung des Strafmaßes die Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal zu verhängen. Die juristische Detailarbeit soll aber das nieder gelegene 3. Bundesberufungsgericht erledigen, was zumindest in dieser Frage 2008 eindeutig gegen eine Hinrichtung entschieden hatte. Trotz zahlreich dokumentierter Rechtsbrüche haben wir hier erneut die bereits sprichwörtliche "Mumia Exception" (Mumia Ausnahme) erlebt.
Es ließ sich im Januar jedoch auch feststellen, dass der weit über die USA hinaus spürbare Druck auf die Behörden Erfolg gehabt hat. Es erschien den RichterInnen in diesem politischen Verfahren nicht durchsetzbar, durch entsprechende Entscheidungen die Hinrichtung einzuleiten. Mumia Abu-Jamals Fall ist nach 28 Jahren Todestrakt noch bekannter als bei seiner Inhaftierung 1981. Säckeweise Postkarten aus aller Welt gingen an den Gefangenen, Demonstrationen und weitere Proteste fanden vor konsularischen Einrichtungen der USA quer über den Globus statt und auch auf parlamentarischer Ebene richteten sich viele Resolutionen und Protestnoten an die US-Regierung. Das öffentliche Interesse hat in dieser Phase erneut schlimmeres verhindert.
In den USA verstärken sich jetzt die Aktivitäten der Solidaritätsbewegung (siehe dazu auch "Nachrichten aus der Bewegung" weiter unten). Der Druck auf US-Justizminister Eic Holder wird erhöht. Von ihm wird seit letztem Jahr gefordert, eine Bürgerrechtsuntersuchung in Mumias Fall einzuleiten, da dieser im Justizsystem systematisch um alle seine Rechte gebracht wurde. Rein formal ist der Justizminister dazu in der Lage und hat so was in dieser Amtszeit auch schon für einen ehemaligen Senatoren aus Illinois eingeleitet. (Dieser war früher ein Kollege Obamas gewesen.) Die begleitende Petition kann nach wie vor im Internet unterschrieben werden: www.iacenter.org/mumiapetition/
Es gibt jetzt monatlich Anruftage ans Justizministerium sowie eine Demonstration vor dem Justizministerium in Washington am 26. April 2010, also zwei Tage nach Mumias Geburtstag.
mumia-hoerbuch.de/mumiadeutsch.htm#telaktiondeutsch260210
Eventuell muss der politische Druck aber auch erst eine Etage höher greifen. Obama selbst wird seit Januar 2010 aufgefordert, sich für Mumia und gegen die Todesstrafe generell einzusetzen. Eine von der Verteidigung initiierte Online Petition wuchs in den ersten Wochen in einem rapiden Tempo, verlangsamte sich aber leider in letzter Zeit. Eine wichtige Unterstützung wäre es, hier weiterhin für Verbreitung zu sorgen:
www.petitiononline.com/Mumialaw/petition.html
Wer die Texte der Petitionen in deutsch lesen möchte, findet sie hier:
mumia-hoerbuch.de/petitionen.htm
In der Bundesrepublik konzentrieren sich jetzt bereits viele auf den 56. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal. Samstag, den 24. April 2010 wird es mehreren Städten zu Aktionen, Demos oder Veranstaltungen kommen. Einige sind bereits unten in den Terminankündigungen aufgelistet.
Zwischen dem 23. - 26. Februar fand in Genf der 4. Weltkongress gegen die Todesstrafe statt. Über 1000 Deligierte und Gäste aus mehreren Kontinenten diskutierten über Strategien zur Abschaffung der Todesstrafe. Spezielles Augenmerk lag diesmal auf den Bemühungen, die Todesstrafe endlich in den USA und Japan, aber auch in China und dem Iran einzudämmen.
Auch Mumia Abu-Jamal nahm per Telefon daran teil - auf der Abschlussvernastaltung redete er vor ca. 1500 ZuhörerInnen über die ca. 3200 Todestraktgefangenen in den USA sowie alle ca. 20.000 Menschen weltweit, die mit einer Hinrichtung durch den Staat konfrontiert sind. Er betonte, wie wichtig die weltweite Unterstützung für alle Todestraktgefangenen ist.
Der 4. Weltkongress gegen die Todesstrafe endete mit der Aufforderung an alle hinrichtenden Staaten, ein Moratorium für die nächsten 5 Jahre auszusprechen:
www.nzz.ch/nachrichten/international/keine_hinrichtungen_mehr_bis_2015_1.5095148.html
Auch auf parlamentarischer Ebene setzt sich die Unterstützung für Mumia Abu-Jamal fort. Am 2.März 2010 veranstaltet die ParlamentarierInnengruppe der Linken Parteien im Europaparlament eine Pressekonferenz unter dem Titel "Free Mumia Abu-Jamal". Es wird dort neben dem skandalösen juristischen Verhalten in Mumias Fall "auch um die Todesstrafe in den USA und im Rest der Welt gehen," heisst es im Einhladungstext der Europabageordneten Sabine Lösing und Søren Bo Søndergaard.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf eine neue Initiative von Gefangenen in den USA hinweisen. Die Gefangenen Vereinigung "The Other Death Penalty Project" aus den USA startet in der kommenden Woche eine Schreibaktion. Sie wollen alle Anti-Todesstrafen Organisationen anschreiben und auffordern, endlich die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe nicht mehr mit der Einführung von "Lebenslänglich ohne Bewährung" zu ersetzen.
Seit Abschaffung der Todesstrafe in manchen US-Bundesstaaten lässt sich ein rapider Anstieg der sog. "langsamen Todesstrafe" beobachten, wie die Gefangenen sie nennen. Momentan sind in den USA über 40.000 Gefangene für den Rest ihres Lebens inhaftiert. Der Governeur des US-Bundesstaates New Mexicos, Bill Richardson bezeichnete diese Art der Bestrafung "schlimmer als den Tod". In seiner Amtsphase wurde die Todesstrafe in New Mexico 2009 abgeschafft. Er nimmt in den kommenden Tagen auch am 4. Weltkongress gegen die Todesstrafe in Genf teil.
Die Gefangenen von "The Other Death Penalty Project" rufen die US-Anti-Todesstrafen Bewegung dazu auf, endlich die verlogene Formel von "Lebenslänglich ohne Bewährung" fallen zu lassen und sich statt dessen verstärkt für faire Verfahren, Abschaffung der Klassenjustiz sowie des institutionalisierten Rassismus einzusetzen.
+Materialien:+
- Wegen der enormen Nachfrage nach an Mumia adressierten Postkarten druckt die Rote Hilfe e.V. derzeit neue. Sie haben ein neues und sehr schönes Motiv. Bestellt werden können diese Karten ab sofort per e-mail unter: literaturvertrieb@rote-hilfe.de
- Ausserdem veröffentlicht die Rote Hilfe e.V. in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung Junge Welt eine Sonderbeilage zum Tag der politischen Gefangenen. Ein Schwerpunkt wird dieses Jahr auf den Situation in den USA liegen. Mumia selbst wird interviewt und diverse andere Black Panther, die teilweise seit den 60iger Jahren inhaftiert sind, werden vorgestellt. Aktuelle Entwicklungen bei Leonard Peltier und der Kampf gegen die Todesstrafe und den Gefängnisindustriellen Komplex sind weitere Inhalte. In größeren Mengen (z.B. für Infotische) kann diese Sonderausgabe bei buvo-tim@rote-hilfe bestellt werden.
+Nachrichten aus der Bewegung+
- Veranstaltungen, um auf Mumias Geburtstag im Todestrakt trotz der lebenswidrigen Umstände aufmerksam zu machen, wird es auch in weiteren Orten geben. Aktuelle Termine werden regelmässig hier nachgetragen: mumia-hoerbuch.de/termine.htm
+Presseauswahl über Mumia+
+Der Kampf gegen die Todesstrafe weltweit+
Auf einem Delgiertentreffen von Mumia UnterstützerInnen in Heidelberg im Januar 2010 wurde das Interesse geäussert, mehr grundsätzliches Wissen über die Todesstrafe zu erlangen. Jetzt stellen einige AktivistInnen Materialien zusammen. Hier die ersten Funde zum Download: www.das-mumia-hoerbuch.de/stopptodesstrafe.htm
Weitere Infoauswahl in der Berichterstattung über den 4. Weltkongress gegen die Todesstrafe:
Konto:
Mumia Abu-Jamal e.V.
Sparkasse Heidelberg
Konto-Nr.: 9081798
BLZ 67250020
Verwendungszweck: Berliner Bündnis
Quelle: Berliner Mumia-Bündnis
§ 129b - Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke (Stand: 15.03.)
+Der vor sieben Jahren in der Bundesrepublik eingeführte Paragraph 129b erweist sich in der Praxis als rechtlich fragwürdiges Instrument zur Verfolgung migrantischer Linker.+
Zur Zeit finden vor den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Stuttgart-Stammheim politische Prozesse auf der Grundlage des Paragrafen 129b StGB (Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C statt. Die linke anatolische Organisation wurde vor einigen Jahren in Deutschland verboten und steht auf der sogenannten EU-Terrorliste. Ihr werden bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen des türkischen Staates, Banken und Wirtschaftsunternehmen in der Türkei vorgeworfen.
Der 2003 eingeführte Paragraph 129b dient den hiesigen Ermittlungsbehörden vor allem dazu, Aktivitäten migrantischer Linker in Deutschland zu kriminalisieren. Die Aufklärung über Polizeigewalt, Folter und Haftbedingungen im NATO-Partnerland Türkei werden politisch verfolgt, selbst die Arbeit in Kulturvereinen, wie der Anatolischen Föderation e.V., in der es unter anderem um soziale Hilfestellung für migrierte Landsleute geht. Der Paragraph ist weit gefasst und erhält im Zusammenhang mit der EU-Terrorliste ein beliebig nutzbares Deutungspotenzial. Das Justizministerium entscheidet im Zusammenspiel mit den Oberlandesgerichten der Bundesländer, ob eine ausländische Vereinigung legitimen Widerstand gegen ein Unrechtsregime leistet oder »terroristisch« ist. Wie willkürlich diese Auslegungen sind, zeigen Beispiele wie die des südafrikanischen ANC oder der kurdischen PUK in Irak. Beide Organisationen galten lange Zeit als »terroristisch«, sind aber mittlerweile allgemein anerkannte Parteien, die in ihren Ländern in Regierungsverantwortung stehen.
Folteraussagen in deutschen Strafprozessen
Ein bezeichnendes Licht auf die freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands zur Türkei zeigt sich im juristischen Umgang mit den nach Paragraph 129b Angeklagten mutmaßlichen Mitgliedern der DHKP-C. Große Teile der Anklagen beruhen auf Aussagen von Folterern und Gefolterten. Dass dies keineswegs rechtsstaatlichen Normen entspricht, liegt auf der Hand. Als weitere Beweise werden immer wieder Kopien von Abhörprotokollen und ominöse Berichte des Bundesnachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes in die Verfahren eingeführt, deren Quellen nicht nachvollziehbar und somit auch nicht nachprüfbar sind.
Die Paragraph-129b-Gefangenen unterliegen besonderen Haftbedingungen. Sie sind 23 Stunden allein in ihrer Zelle, der Kontakt mit Mitgefangenen wird erschwert, Briefpost verschwindet, Besuchsverbote werden ausgesprochen. Der in Düsseldorf inhaftierte Faruk Ereren bezeichnet die Bedingungen als »weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben«.
Im März wird ein weiterer Prozess gegen mindestens zwei türkische Beschuldigte beginnen. Diesen wird ebenfalls der Verstoß gegen Paragraph 129b sowie Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, weil sie Geld für eine auf der EU-Terrorliste aufgeführte Organisation gesammelt haben sollen. Es steht zu befürchten, dass mit dem von Bundesregierung und EU geschaffenen juristischen Instrumentarium jede öffentliche Oppositionsarbeit unmöglich gemacht wird, wenn sie den ökonomischen und politischen Interessen der EU sowie der Bundesregierung Schaden könnte.
Quelle: ND, 13.01.2010 / Außer Parlamentarisches
+Prozeßberichterstattung zu Faruk Ereren:+
Infos zu früheren Prozeßterminen:
+Zum neuen Prozeß in Düsseldorf gegen Cengiz Oban, Ahmet Istanbullu + Nurhan Erdem:+
Dritter § 129b-Prozess in Düsseldorf eröffnet - Der Prozess gegen Nurhan Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban wegen dem Vorwurf des Verstoßes gegen § 34 (Außenwirtschaftsgesetz) im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front), begann am 11.03. vor dem OLG Düsseldorf. Die DHKP-C kämpft in der Türkei für einen revolutionären Umsturz der Verhältnisse und ein kommunistisches Gesellschaftsmodell. Die § 129b-Prozesse hierzulande sind die ersten, die sich gegen eine linke Organisation richten und in denen die Angeklagten wegen der "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation" nach § 129b verschärft verfolgt und zu hohen Strafen verurteilt werden (sollen). Der Großteil der kriminalisierten Aktivitäten sind vollkommmen legal, doch im Zusammenhang mit der Listung der DHKP-C auf den "EU-Terrorlisten" werden diese legalen Aktivitäten als "terroristisch" verfolgt.
Briefe von §129b - Gefangenen:
Weitere Artikel in Zusammenhang mit dem §129b:
Proteste und Erklärungen:
Razzien gegen türkische Linke - 2 Festnahmen wg. §129b
+Nordrhein-westfälische Polizei durchsucht Räume der »Anatolischen Föderation« nach Amtshilfeersuchen der Justiz aus Ankara+
Die Polizei hat am Mittwoch in Wuppertal das Zentralbüro der Anatolischen Föderation gestürmt. Gleichzeitig fanden Hausdurchsuchungen bei Vereinsmitgliedern von anatolischen Migrantenvereinen in Köln, Dortmund und Schwelm statt. Wie Vertreter der Föderation berichteten, wurden bei den Razzien mindestens zwei Personen festgenommen. Nach Informationen der Roten Hilfe Mönchengladbach gab es auch in weiteren deutschen Städten Durchsuchungen in Vereinen des Dachverbandes. Offenbar stehen sie im Zusammenhang mit einem am 11. März vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnenden Prozeß gegen die im November 2008 verhafteten Vorstandsmitglieder der Anatolischen Föderation, Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs vorgeworfen, gemeint ist die türkische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C).
Von Wohnungsdurchsuchungen betroffen waren am Mittwoch nach Einschätzung der Roten Hilfe überwiegend Menschen, deren Personalien von der Polizei in den letzten Wochen bei Protesten gegen die drohende Auslieferung des politischen Gefangenen Faruk Ereren an die Türkei festgestellt worden waren. Ende Januar hatte der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf einem türkischen Auslieferungsersuchen zugestimmt. Gegen Ereren wird seit über einem Jahr vor demselben Gericht wegen angeblicher DHKP-C-Mitgliedschaft verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein. Das Belastungsmaterial stammt überwiegend von türkischen Behörden und ist nach Einschätzung der Verteidigung möglicherweise auch unter Folter erpreßt worden.
Ererens Anwalt Peter Budde sprach am Mittwoch in einer Verteidigererklärung von einem »Überrumpelungsversuch der türkischen Behörden«. Nach der Aussageverweigerung eines Belastungszeugen, für dessen Anhörung ein deutsches Rechtshilfeersuchen vorlag, hatte die türkische Justiz bei einer Zeugenvernehmung am 16. und 17. Februar in Istanbul einen bislang unbekannten Zeugen aus dem Hut gezaubert. Der gab vor, Erkenntnisse über eine 16 Jahre zurückliegende Tat zu besitzen. »Erst wenn dieser Zeuge hier in Deutschland aussagt, wird zu prüfen sein, was von dem Zeugen und seinen Behauptungen über meinen Mandanten zu halten ist«, erklärte Anwalt Budde. Der Zeuge war in der Türkei zunächst zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, nun aber nach nur fünf Jahren entlassen und in ein Zeugenschutzprogramm überführt worden.
Quelle: jW, 26.02
+Großrazzia gegen Migrantenverein
Mutmaßliche Funktionäre der marxistisch-leninistischen DHKP-C in Haft+
Bei einer Großrazzia in Düsseldorf und im Großraum Köln hat das Bundeskriminalamt am 24. Februar zwei Männer festgenommen. Sie stehen im Verdacht, Funktionäre der »Rückfront« der in Deutschland verbotenen türkischen Untergrundorganisation DHKP-C zu sein.
Alaattin A. (35) und Ünalkaplan D. (27), sollen laut Bundesanwaltschaft in die Strukturen der Europaorganisation der DHKP-C eingebunden gewesen sein und als professionelle Kader Aufgaben für diese übernommen haben. A. wird beschuldigt, von November 2008 bis Anfang Februar 2009 Deutschlandverantwortlicher der DHKP-C gewesen zu sein, eine Spendenkampagne koordiniert und den Geldfluss ins Ausland organisiert zu haben. Der jüngere D. soll von November 2008 bis Oktober 2009
Gebietsverantwortlicher für Köln, später Westfalen gewesen sein. Ihm wird zudem schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Die EU führt die marxistisch-leninistische DHKP-C auf ihrer Terrorliste. Grundlage für die Strafverfolgung in Deutschland bildet der »Anti-Terror-Paragraph« 129b, der es möglich macht, dass auf deutschem
Staatsgebiet auch solche als kriminell und terroristisch geltende Organisationen verfolgt werden können, die ausschließlich vom Ausland aus agieren.
Bei der Großrazzia am Mittwoch wurden insgesamt sieben Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht, darunter ein Vereinsheim. Dabei handelt es sich vermutlich um das Zentralbüro der Anatolischen Föderation (AF) in Wuppertal. Die AF ist ein Dachverband von in der Migrantenarbeit tätigen Vereinen und unterhält Vereinslokale und Kulturzentren in vielen deutschen Städten. Die Organisation ist zudem in politische Kämpfe involviert, etwa gegen Hartz IV oder rassistische Ausländergesetze. Als Teil linker, türkischer Exilstrukturen in Deutschland beteiligt sich die AF ebenso an Kämpfen gegen Repression und politische Gefangenschaft in Deutschland und in der Türkei.
Bevor die Namen der Verhafteten am Donnerstag bekannt geworden waren, hatte die AF in einer Pressemitteilung von großangelegten Durchsuchungen in Vereinsräumen und Privatwohnungen von Mitgliedern berichtet. »Die deutsche Justiz und Polizei müssen endlich aufhören, als verlängerter Arm des Folterstaates Türkei zu agieren«, hatte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (LINKE) dazu erklärt. Die Untersuchungen hatten sich offenbar auch gegen Personen gerichtet, die in den Tagen zuvor gegen die drohende Auslieferung des vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ebenfalls nach Paragraf 129 b angeklagten politischen Gefangenen Faruk Ereren an die Türkei protestiert hatten.
Während die Bundesregierung grünes Licht für weitere Waffenlieferungen an die türkische Armee gebe, würden »hier in Deutschland diejenigen kriminalisiert, die sich als Flüchtlinge und Migranten gegen Folter und Unterdrückung in der Türkei engagieren«, kritisierte Jelpke. Den in Deutschland lebenden türkischen und kurdischen Migranten müsse es dagegen erlaubt sein, »auf demokratische Weise politisch aktiv zu sein«, forderte sie.
- Von Ina Beyer, Neues Deutschland 26.2.2010
Weitere Artikel:
- Repression pausenlos - Momentan vergeht in Deutschland kein Monat, in dem nicht eine Razzia gegen Migranten und deren zugehörigen Organisationen und Vereine gemacht wird. In der letzten Zeit fanden unzählige Haus- und Vereinsdurchsuchungen mit anschließenden Festnahmen und Beschlagnahmungen der Organisationen YEK-KOM, anatolische Föderation und ATIF statt. Viele der Leute saßen oder sitzen noch immer in Gefängnissen! Die Anatolische Föderation ist mit ihren Vereinslokalen und Kulturzentren in sämtlichen Städten Deutschlands seit Jahren aktiv und amtlich eingetragen, und sie bietet vor allem Menschen aus der Türkei soziale, politische und kulturelle Kontaktmöglichkeiten
- Polizeirazzien gegen Anatolische Föderation - Die deutsche Polizei stürmte am 24. Februar 2010 die Zentrale der Anatolischen Föderation in Wuppertal und mehrere Wohnungen in Köln, Dortmund und Schwelle. Im Zuge der Polizeirazzien wurden 2 Mitglieder der Anatolischen Föderation festgenommen.
Die EU-Terrorliste und die Folgen
"...Obwohl es ein "Anti-Terror-Verfahren" ist, geht es hierbei nicht um die Gefährdung der inneren Sicherheit Deutschlands. Es geht um die Verteidigung Ankaras in Düsseldorf, einem Folter- und Mörderregime und dessen Freiheiten. Die gleiche Freiheit oder die "westlichen Werte" werden auch genauso am Hindukusch verteidigt. So benennen sie ihren Krieg..." (Cengiz Oban, JVA Düsseldorf)
In den politischen Prozessen gegen anatolische Linke in Deutschland kommt nun ein neuer Paragraph zum tragen, dessen Vorgabe die sog. EU-Terrorliste ist. Es handelt sich hierbei um eine Liste, die allein auf den Informationen aus den verschiedenen europäischen Geheimdiensten beruht und in nichtöffentlicher Sitzung vom EU-Ministerrat beschlossen wird.
Menschen, die z.B. Spenden für politische Gefangene oder gar soziale Projekte sammeln, können so, wie die Angeklagten Cengiz Oban, Ahmet Istanbullu und Nurhan Erdem im demnächst beginnenden Prozeß kriminalisiert werden. Allein ein Umstand wie dieser, im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C soll nun reichen, diese Menschen langfristig hinter Gitter zu stecken. Der §4 Abs.4 des Außenwirtschaftsgesetzes stellt genau das unter Strafe. Der Strafumfang kann bei gemeinschaftlichem Verstoß bis zu 15Jahren Haft betragen. Dies geht somit weit über das Strafmaß hinaus, um dass es bei einer alleinigen Verurteilung nach §129b geht.
So reicht die Tatsache, dass die DHKP-C auf der EU-Terrorliste steht aus, um Menschen denen keine wirkliche Straftat zur Last gelegt werden kann, einfach wegzusperren. Eine verbindliche rechtliche Prüfung, inwieweit Gruppen und Einzelpersonen "zurecht" auf der Liste stehen ist nicht vorgesehen. Genauso wie Abwägungen im Sinne des Völkerrechts, ob eine Organisation z.B. sich Mitteln legitimer Selbstverteidigung gegen ein Terrorregime bedient. Wie willkürlich solche Zuschreibungen sind zeigt der Umgang mit dem südafrikanischen ANC und den Irakisch-Kurdischen Organisationen wir der PUK. Beide Parteien wurden zu Beginn ihrer Aktivitäten international als "terroristisch" eingestuft und zwischenzeitlich als Befreiungsorganisationen geführt. Mittlerweile sind sie an der Regierungsmacht in ihren Ländern beteiligt.
Selbst das höchste europäische Gericht, der europäische Gerichtshof, dessen Entscheidungen für Regierungen und nationale Gerichte bindend sind, kritisiert das Verfahren der Erstellung der EU-Terrorliste als undemokratisch und ausserhalb jeder juristischen Kontrolle. Nationale Gerichte haben keine Möglichkeit gegen die Listung vorzugehen, selbst wenn betroffene Menschen, in ihren elementarsten Menschenrechten beschnitten werden.
Der Sonderermittler des Europarats Dick Marty beschrieb in einer Stellungnahme 2007, was die Aufnahme in die Terrorliste konkret bedeutet: Die Betroffenen wurden nicht verständigt sondern erfuhren davon, wenn sie über ihr Bankkonto verfügen wollten oder eine Grenze überschritten. Es gab keine Anklage, keine offizielle Benachrichtigung, kein rechtliches Gehör, keine zeitliche Begrenzung und keine Rechtsmittel, gegen diese Maßnahme. Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist Quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Dazu kommen Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen, nicht nur gegen die gelisteten Personen sondern auch gegen deren gesamtes Umfeld. Das kann auch Personen betreffen, die ohne ihr eigenes Wissen in geschäftlichen oder privaten Kontakt mit gelisteten Personen oder Organisationen geraten. Die Betroffenen tragen schon heute ein erstmal noch unsichtbares Stigma. Wenn selbst Teile des EU-Apparats wie Herr Marty und der Europäische Gerichtshof kein gutes Haar an der EU-Terrorliste lassen, wie kann es sein dass in Deutschland migrantische Linke auf dieser Grundlage angeklagt werden?
Die Anwort gibt der sog. "Rechtsstaat", in dem er seine eigenen Prinzipien so offensichtlich über Bord wirft, dass hinter dieser Fassade das zum Vorschein tritt, was diesen Staat geschichtlich geprägt hat und was heute wieder mehr und mehr zum Thema wird.
Es wird hier ein Grad politischer Justiz erreicht, dass dem Feindstrafrecht entspricht. Freund und Feind sind klar auszumachen. Der gemeinsame Kampf mit dem Folterregime der Türkei gegen aus guten Gründen nach Deutschland immigrierte Linke wird grenzübergreifend durchexerziert. Die guten Beziehungen zum NATO-Partner Türkei und die gemeinsame wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit werden gepflegt, auch wenn sich der deutsche Staat mit Folterern gemein macht.
Nicht zuletzt werden Folterspezialisten, wie der Chef der Istanbuler Anti-Terror-Abteilung, als Zeugen der Anklage zu den §129b-Prozessen in Stuttgart-Stammheim und Düsseldorf eingeladen. Heute geht es erstmal "nur" um in Deutschland lebende Migrant_innen. Wenn die Bundesanwaltschaft aber mit diesen Anklagepunkten durchkommt, kann demnächst eine Spendensammlung von Internationalist_innen mit fortschrittlichen oder andernorts von Repression betroffenen Projekten ausreichen, um lange Jahre weggesperrt zu werden. Jeder Beitrag für die Prozesskosten eines Gelisteten, ob durch eine Spende oder die Veranstaltung einer Soliparty könnte dann kriminalisiert werden. Öffentliche Aktionen wie das Sammeln von Geld für die sandinistische Revolution in den 80ern, die damals als "Waffen für El Salvador"-Kampagne unter anderem in der TAZ beworben wurden, wären heute Grund genug alle Beteiligten (inkl. den presserechtlich Verantwortlichen der TAZ) jeder materiellen Lebensgrundlage zu berauben.
"Wenn das von der Bundesanwaltschaft angestrebte Vorgehen in diesem Prozess in einer Art Präzedenzurteil bestätigt würde, besteht die Gefahr, dass damit jegliche unerwünschte politische Arbeit oder finanzielle Interaktion ohne angemessene juristische und demokratische Kontrolle kriminalisiert werden könnte." (Auszug aus einer Pressemitteilung der Anwältinnen von Cengiz Oban)
Quelle: Gefangenen-Info 353
Anmerkung:
Liebe Leserinnen und Leser,
diese Ausgabe steht wieder im Zeichen des 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen. Wir möchten uns an dieser Stelle zunächst bei den Gefangenen bedanken, die uns aus diesem Anlass Briefe geschrieben haben. Diese haben wir gerne aufgenommen und abgedruckt. Briefe, die es aufgrund der schikanösen Kontrollen noch nicht geschafft haben, in unseren Briefkästen anzukommen, werden wir natürlich in der kommenden Ausgabe unterbringen.
Mittlerweile wurden wir über den anstehenden Prozess gegen unsere Zeitung in Kenntnis gesetzt. Dieser findet am 21. April 2010 vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin statt. Näheres dazu und zu unserer Mobilisierung gegen die Einschüchterungs- und Zensurversuche könnt ihr auf Seite 6 nachlesen.
Eine erfreuliche Nachricht in diesem Kontext ist der Freispruch der Internetzeitung "scharf-links", die wegen derselben Verleumdungsklage zu 12.000 Euro Strafe verdonnert werden sollte.
Und ebenfalls im selben Kontext steht der Schwerpunkt dieser Ausgabe. Denn neben den laufenden §129b-Verfahren in Stuttgart-Stammheim und Düsseldorf, der geplanten Auslieferung von Faruk Ereren (sein Bild haben wir auf unserer Titelseite platziert) und der Kriminalisierung der Gegenöffentlichkeit in Form von Verleumdungsklagen beginnt am 11. März 2010 in Düsseldorf ein weiterer §129b-Prozess. Und damit nicht genug; die Solidaritätsbewegung sieht sich mit massiver Repression konfrontiert. Kurz vor unserem Redaktionsschluss fand erneut eine bundesweite Repressionswelle statt, bei der wieder zwei Personen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C verhaftet wurden. Wir haben versucht, den uns zur Verfügung stehenden Platzmit den wichtigsten Informationen zu füttern.
Aus aktuellem Anlass haben wir dem Appell gegen das Gewerkschaftsverbot der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft FAU auf Seite 9 Platz eingeräumt. Da im Zuge der sozialen und ökonomischen Krise Arbeitskämpfe an Heftigkeit zunehmen werden, werden sich auch die Repressalien gegen (Noch-)Beschäftigte mehren. Diese Entwicklung wollen wir als GI-Redaktion im Auge behalten, ohne dass sich allerdings der Charakter dieser Zeitschrift dadurch grundlegend verändern wird. Hinter den Knastmauern sind Arbeitszwang und Niedrigstentlohnung Alltag; Elemente dieses Knastalltags werden offensichtlich mehr und mehr "vergesellschaftet".
Neben zwei Texten in unserer internationalen Rubrik, die das Thema Folter behandeln, haben wir aus Italien die erste Erklärung des kommunistischen Gefangenenkollektivs Aurora abgedruckt. Dem Kollektiv gehören die revolutionären Gefangenen aus dem PC-pm Prozess an. Des weiteren kündigen wir mit einem Interview den Stuttgarter Antifa-Prozess und mit einem redaktionellen
Beitrag den Prozess gegen die österreichischen TierrechtlerInnen an.
Wir bedanken uns schließlich noch bei Eva Haule, die uns für unsere Aktivitäten zum 18. März in Berlin ihre "Fotos gefangener Frauen" zur Verfügung gestellt hat und die wir auf unserer Seite 20 ankündigen.
Wir verbleiben mit herzlichsten, solidarischen Grüßen und beenden unser Vorwort mit unseren Parolen für den diesjährigen 18. März:
- Knastkampf ist Klassenkampf!
- Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen!
Die GI-Redaktion
Das Gefangenen Info erscheint alle 6 Wochen ist zu beziehen über:
|