
Aktionstag 19.06. - Freiheit für die §129b- und alle politischen Gefangenen weltweit!
Aktuell laufen in Stuttgart-Stammheim und in Düsseldorf drei Prozesse gegen 6 türkische Linke mit dem Vorwurf nach §129b, der Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft und Unterstützung der DHKP-C. Ahmet und Devrim sind seit mehr als drei ½ Jahren in Stuttgart-Stammheim, Faruk seit drei Jahren in Düsseldorf und Nurhan, Cengiz und Ahmet Istanbullu seit 1 ½ Jahren in Köln, Düsseldorf und Wuppertal weggesperrt. Alle 6 befinden sich in Isolationshaft, d.h. 23 Stunden am Tag auf der Zelle. Besuchserlaubnisse werden stark reglementiert und finden nur hinter einer zentimeterdicken Trennscheibe statt, der Briefverkehr wird überwacht und ungewünschte Inhalte konfisziert.
Als Zeugen bedient sich die deutsche Justiz unter anderem an bekannten Folterern der Istanbuler Anti-Terror Einheit und verwendet Geständnisse als Beweise von denen anzunehmen ist, dass sie unter Folter erwirkt wurden. Besucher der Prozesse werden schikaniert oder wie in Düsseldorf geschehen, von der Polizei in so genannten Störerzellen unterhalb der Gerichtsräume zusammengeschlagen.
Spendensammlungen, und die zur Verfügung Stellung finanzieller Mittel für fortschrittliche linke Gruppen die auf der Terrorliste stehen, oder Personen die des Terrors verdächtigt werden, werden mit dem Aussenwirtschaftgesetz erstmals kriminalisiert und können Haftstrafen von 6 Monaten bis zu 15 Jahren nach sich ziehen. In den letzten drei Jahren sind das nun bereits drei Prozesse die auf der Basis des §129b gegen linke Strukturen angewendet werden und die sich (noch) explizit gegen die MitarbeiterInnen der Anatolischen Föderation und deren Vereinsmitglieder sowie Personen aus dem Umfeld richtet.
Die Funktion des §129b zeigt sich hier im Kleinen schon in aller Deutlichkeit:
- Schwächung und Isolierung der politischen Strukturen (infrastrukturell und organisatorisch)
- Abschreckung nach innen (Angst vor Kriminalisierung) und Diffamierungen nach außen (Stimmungsmache der Medien innerhalb der Bevölkerung gegen den so genannten "linksextremistischen Terror")
- Lähmung der politischen wie auch der Solidaritätsarbeit durch das Damoklesschwert "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung"
Die Auswirkungen und Funktionen von Repression allgemein und dem §129b im besonderen (Abschreckung, Lähmung,Zerschlagung) haben hier bereits ganz konkrete Auswirkungen. Umso wichtiger ist jetzt die Solidarität mit den GenossInnen, die momentan im Fadenkreuz des Staates stehen! Ein Angriff gegen eine/n von uns, ist ein Angriff gegen uns alle!
Der Charakter des Paragraphen 129b
Die Paragraphen sind Teil der Gesetzgebungen die unter dem Schlagwort der präventiven Konterrevolution zusammengefasst werden können.
Die Möglichkeiten zur Verfolgung und Informationsgewinnung die den Strafbehörden damit auf internationaler Ebene gegeben wird, stehen in keinem realen Verhältnis zum aktuellen Stand der Klassenkämpfe und der politischen Kräfte die auf eine Umwälzung der Verhältnisse innerhalb der BRD hin arbeiten und haben auch im Hinblick auf die sich zusehend verschärfende kapitalistische Krise einen eindeutig vorbeugenden Charakter.
Die aktuelle Anwendung des §129b dient vielmehr der Komplizenschaft mit den Herrschenden in anderen Ländern, hier der Türkei, in der Verfolgung von Exilstrukturen in der BRD denen die Mitgliedschaft einer Organisation nachgesagt wird, die in der Türkei über die politischen Kräfte verfügen um dort den Klassenkampf von unten entwickeln zu können. Sie dient zur Bekämpfung vor allem der migrantischen Linken, steht aber auch in dem Zusammenhang mit der Erklärung der Kanzlerin Merkel, die das Führen von Kriegen zur deutschen Staatsräson erklärt hat.
Der internationalen Verfolgung die internationale Solidarität entgegensetzen!
Die Qualität der Repression hat sich mit der Einführung des §129b sowohl gegen die migrantischen als aber auch für die internationalistischen und antiimperialistischen Kräfte gesteigert:
Auf europäischer Ebene entspricht der §129b den Anti Terror Gesetzen die in allen Europäischen Mitgliedsstaaten eingeführt wurden. Diese Gesetze ermöglichen den EU Mitgliedstaaten ein koordiniertes, gleichzeitiges und gezieltes Vorgehen gegen oppositionelle und revolutionäre Kräfte auf internationaler Ebene.
Das heißt, der §129b ist daher nicht nur ein qualitativer Sprung der Möglichkeiten der Verfolgung und Niederschlagung internationalistischer oder antiimperialistischer Kräfte die in der BRD aktiv sind, sondern vor allen Dingen ein qualitativer Sprung in der Zusammenarbeit Deutschlands mit anderen EU Staaten/ NATO Partnern in der Verfolgung und Niederschlagung des über alle Grenzen hinweg gemeinsamen Feindes der Herrschenden - der antikapitalistischen und revolutionären linken Kräfte. Genau dieser qualitative Sprung wird gerade in den §129b Prozessen in Stuttgart und Düsseldorf in Blei gegossen.
Wenn in dem §129b Prozess in Düsseldorf einem revolutionären Gefangenen wie Faruk Ereren mit der Abschiebung in die Türkei gedroht wird in der ihm Folterungen und Ermordung droht, wenn in dem §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel bekannte Folterer der türkischen Polizei wie Bayraktutan als Zeugen vernommen werden oder wenn im §129b Prozess gegen Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu Spendensammlungen zur Unterstützung von linken Kräften und Projekten innerhalb der BRD und an die türkischen Genossinnen kriminalisiert werden, dann macht sich die BRD in all diesen Fällen nicht nur zum Handlanger der Türkei, sondern wird auch hier zum aktiven Komplizen in der Bekämpfung türkischer und kurdischer revolutionärer Kräfte.
Wir als Linke und Revolutionäre stehen einer Einheit der Herrschenden und einer Form der Repression gegenüber die international organisiert ist. Unsere Antwort darauf kann nur ein international geführter politischer Kampf und die Solidarität mit den Kämpfenden weltweit sein.
- Daher rufen wir dazu auf am 19.Juni, dem Tag der revolutionären Gefangenen der europaweit begannen wird, auf die Straße zu gehen - gegen die Kriminalisierung von Revolutionären und AntifaschistInnen aus der Türkei und Kurdistan - für die Freiheit der §129b und allen politischen Gefangenen weltweit!
Lasst eure Solidarität praktisch werden und beteiligt euch am Aktionstag!
- Gegen die Kriminalisierung von Revolutionären und AntifaschistInnen aus der Türkei und Kurdistan!
- Gegen die Verurteilungen, Verfolgungen, Organisationsverbote und Abschiebungen!
- Europa - Komplize des Folterstaates Türkei!
- Internationale Klassensolidarität aufbauen!
- Kapitalismus zerschlagen!
Im §129b hat die politische Gesinnungsjustiz, die sich schon in dem wesentlich älteren §129a Strafgesetzbuch manifestiert hatte, ihre Fortsetzung gefunden.
Aktuell laufen in Stuttgart - Stammheim und in Düsseldorf drei Prozesse gegen sechs türkische Linke mit dem Vorwurf nach § 129b, der Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft, und Unterstützung der Revolutionären Volksbefreiungsfront Partei - Front (DHKP-C).
Aktuelle Informationen zu den §129b-Prozessen findet ihr unter:
- Broschüre: Solidarität muss praktisch werden! - Um über die aktuellen 129b Prozesse, sowie über die Bedeutung des Paragraphen und der Prozesse zu informieren haben wir zusammen mit dem Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen eine 12seitige Broschüre veröffentlicht.
Bitte schickt uns die Fotos eurer Aktivitäten an: kontakt[ät]no129.info
Quelle: Netzwerk für die Freiheit der politischen Gefangenen
Zivile Todestrafe: Kritische Juristen beanstanden fragwürdige Terrorismus-Listen der Europäischen Union
Sogenannte Terrorismus-Listen existieren auf europäischer Ebene seit 2001. Zwischen 30 und 50 Organisationen und noch mal so viele Einzelpersonen sind im Laufe der Jahre darin erfasst worden. Kritische Juristen bewerten diese Listen als Feindstrafrecht.
Auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen an der Berliner Humboldt Uni am vergangenen Freitag kritisierten die Rechtsanwältin Britta Eder und ihr Kollege Wolfgang Kaleck die EU-Terrorlisten als einen neuen Schritt zum Feindstrafrecht. Sie seien ein Mittel zur Kriminalisierung politischer Menschen, das kaum mehr einer juristischen und demokratischen Kontrolle unterliegen würden. Dies hält Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus mit einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar, wie er auf der Podiumsveranstaltung betonte. Für Kaleck dienen die Listen nicht dazu, die Finanzierung des Terrorismus zu verhindern. Nach seinen Informationen seien international bisher kaum Gelder eingefroren worden. Die Terrorismus-Listen haben vielmehr einen politischen Zweck, meint Kalek. Sie werden als Druckmittel eingesetzt.
Zudem sieht der Rechtsanwalt auch keine juristische Notwendigkeit für die Terrorismuslisten, schließlich gebe es das humanitäre Völkerrecht, das beispielsweise Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt. Bis heute ist das Zustandekommen der Terrorismus-Listen denkbar intransparent. Oft sind es unüberprüfbare Geheimdienstinformationen oder lediglich Verdachtsmomente, die zu einem solch folgenschweren Eintrag führen. Privatpersonen, die von den Vereinten Nationen oder der EU auf der jeweiligen Liste als Terroristen geführt werden, unterliegen einer weitgehenden Rechtlosigkeit. Den gelisteten Personen dürfen keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder berichtete, dass die Konten der Betroffenen eingefroren wurden und sogar Jobcenter ihre Zahlungen einstellten. Neben Reisebeschränkungen drohten straf- und ausländerrechtliche Konsequenzen, beispielweise die Auslieferung. Für den Sonderermittler des Europarats, Dick Marty, kommt deshalb ein Listeneintrag einer "zivilen Todesstrafe" gleich.
Eder verteidigt derzeit einen türkischen Linken vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Die Anklage basiert auf Paragraf 34 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EU-Terrorliste. Ihrem Mandanten wird vorgeworfen, Mitglied in einem Solidaritätskomitee zu sein, dass sich für Gefangene der marxistisch-leninistischen DHKP-C einsetzte. Die DHKP-C befindet sich aber auf der Terrorismusliste der EU. Brisanz erhält das Verfahren, weil die Gründe der Listung unbekannt sind. Ob die DHKP-C überhaupt rechtmäßig auf der Liste steht, konnte bislang nicht überprüft werden. Eders Mandant kann gegen den Eintrag juristisch nicht vorgehen, weil er für die Organisation nicht vertretungsberechtigt ist. Das OLG Düsseldorf legte nun mehrere der im Prozess aufgeworfenen Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Die dortigen Richter hatten bereits mehrmals Terror-Listungen wegen schwerer Verfahrensfehler beanstandet.
- Von Niels Seibert, Neues Deutschland vom 25.Mai 2010
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