neues-auf-al

meckiemessermuzak.blogsport.de

beatclub-kl

lgkl

vvn-kl

pantoffelpunk

gefangeneninfo

RH

indymedia

jw

somerights
Unsere eigenen Inhalte stehen unter einer Creative Commons-Lizenz.

Unsere Seite basiert auf Freier Software und typo3

redaktion_nospam_
@anderslautern.de

(bitte zusammensetzen und _nospam_ aus der Adresse entfernen - Spamschutz)




Ein Toter von Staats wegen

 

Der Hungertod des RAF-Mitglieds Holger Meins

Von Till Meyer

 

Am 9. November 1974, starb Holger Meins in der Haftanstalt Wittlich den Hungertod. Holger Meins, Mitgründer der Rote Armee Fraktion (RAF), befand sich seit acht Wochen zusammen mit 65 weiteren politischen Gefangenen, die zu dieser Zeit in verschiedenen Gefängnissen der Bundesrepublik einsaßen, in einem kollektiven Hungerstreik gegen die Isolationshaft. Der 33jährige, 1,83 Meter große Holger Meins war zum Zeitpunkt seines Hungertodes trotz einer brutal durchgeführten Zwangsernährung auf 39 Kilogramm abgemagert. Er war der erste Gefangene in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, der allein deshalb zu Tode kam, weil er um bessere Haftbedingungen gekämpft hatte. Sein Tod war die Folge eines Komplotts zwischen Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, Gericht und Vollzugsbehörden.

Als Ulrike Meinhof am 13. September 1974 zum »dritten kollektiven Hungerstreik« der politischen Gefangenen aufrief, standen die harten Haftbedingungen, die gegen die Gefangenen aus der RAF und der Bewegung 2. Juni verhängt waren, bereits seit Jahren im Kreuzfeuer der Kritik, und zwar im In- und Ausland. Längst hatten unabhängige Fachleute öffentlich erklärt, daß die Isolationshaft die Gefangenen physisch und psychisch zerstöre; längst hatten die Rechtsanwälte der Inhaftierten Beschwerde über Beschwerde eingereicht, längst gab es landauf, landab zahlreiche Veranstaltungen und Demonstrationen gegen die Haftbedingungen, längst hatte auch amnesty international gegen die Isolationshaft protestiert. International anerkannte Gutachter hatten bereits den Vorwurf der »lsolationsfolter« gegen die Bundesrepublik erhoben. Für die Regierenden in Bonn aber war der Kampf der Gefangenen gegen ihre Isolationshaft lediglich »eine Fortsetzung ihres Terrors mit anderen Mitteln«. Den protestierenden Rechtsanwälten, darunter Otto Schily und Rupert von Plottnitz, warf Bonn »üble Verleumdung vor«. Der Hungerstreik der zu allem entschlossenen Gefangenen auf der einen und der ohne Wenn und Aber zur Härte entschlossene Staat auf der anderen Seite schufen ein aufs äußerste aufgehetztes Klima in der Bundesrepublik. Das sollte zur tödlich endenden Kraftprobe werden.

In jener Zeit hatte die Bundesrepublik nicht nur das Problem einer linken, militanten Fundamentalopposition im Untergrund am Hals, sondern auch zum ersten Mal eine radikale Gefangenenbewegung. Immer wieder lancierte das Bundeskriminalamt Zahlen in die Öffentlichkeit, wonach die »Terroristen« sich auf Zehntausende sogenannter Sympathisanten stützen könnten. Zahlreiche Pastoren, Professoren, Künstler und Literaten, namentlich Heinrich Böll und der französische Philosoph Jean-Paul Sartre, standen im Verdacht des »Sympathisantentums«. Diese Behauptungen waren mehr als übertrieben, hatten aber Kalkül: Sie zielten auf die Einschüchterung und Entsolidarisierung der zu jener Zeit in der Bundesrepublik noch starken und aktiven radikaldemokratischen Bewegung.

Der Hungerstreik der Gefangenen richtete sich ausschließlich gegen die zerstörerische Isolationshaft, die vom ersten Tag der Inhaftierung gegen alle verhängt wurde, die auch nur irgendwie im Verdacht standen, etwas mit der sogenannten Baader-Meinhof-Bande, wie die RAF genannt wurde, zu tun zu haben. Für Holger Meins wie auch für Dutzende anderer Gefangene aus der RAF galt ein Haftstatut, das vom Bundeskriminalamt gemeinsam mit Wissenschaftlern aus der Isolationsforschung entwickelt worden war. Im 23 Punkte umfassenden Isolationsprogramm heißt es: »Der Untersuchungsgefangene Meins wird auf Station 2 in strenger Einzelhaft gehalten / Besuche bei dem Gefangenen werden nur im Beisein von zwei Beamten der Kripo zugelassen / Bei Besuchen durch Rechtsanwälte wird der Besuchsraum durch einen bewaffneten Bediensteten abgeschirmt / Die unmittelbar rechts und links und die unter und über dem Gefangenen Meins liegenden Zellen dürfen nicht mit Gefangenen belegt werden / Die Zelle des Gefangenen ist Tag und Nacht unter doppeltem Verschluß zu halten. Der Riegel wird mit einem zusätzlichen Vorhängeschloß versehen / Einzelspaziergang unter Bewachung von zwei Bediensteten. Einer der Beamten ist bewaffnet / Der Gefangene ist bei der Bewegung im Freien ab Austritt aus der Zelle bis zu seiner Rückführung zu fesseln / Ausschluß von allen Gemeinschaftsveranstaltungen, einschließlich des Kirchgangs / Tägliche Zellenkontrolle in Abwesenheit des Gefangenen und tägliche Leibesvisitation / Der Gefangene trägt Anstaltskleidung / Keine Arbeitszuweisung ...« Holger Meins saß bis zu seinem Todestag bereits über zwei Jahre unter diesen Bedingungen in Haft.

Zusammen mit Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Karl Raspe sollte Holger Meins in Stuttgart-Stammheim angeklagt werden. Meins wurde für verschiedene Bombenanschläge auf US- Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik während des Vietnam-Kriegs mitverantwortlich gemacht. Der Vorsitzende Richter Prinzing hatte per Beschluß vom 24. Oktober 1974 bereits angeordnet, alle genannten Gefangenen bis zum 2. November 1974 gemeinsam in einem Stockwerk in der Haftanstalt Stammheim zusammenzuführen. Generalbundesanwalt Siegfried Buback und das BKA/Sicherungsgruppe Bonn jedoch verweigerten den Transport des von sieben Wochen Hungerstreik bereits gezeichneten Meins nach Stammheim: »Aus technischen Gründen ist das zur Zeit nicht möglich«, ließ die Bundesanwaltschaft das Gericht und die Rechtsanwälte wissen. Die Anwälte machten weiter Druck, und Richter Prinzing forderte erneut, den Gefangenen Meins bis zum 4. November nach Stammheim zu verlegen. Abermals blockte das BKA ohne Angabe von Gründen die Verlegung ab.

»Festschnallen, zwei Handschellen um die Fußgelenke, ein 30 cm breiter Riemen um die Hüfte, linker Arm mit vier Riemen vom Handgelenk bis zum Ellenbogen, von rechts der Arzt mit 'nem kleinen Brecheisen. Damit geht er zwischen die Lippen, die gleichzeitig mit den Fingern auseinandergezogen werden, und dann zwischen die Zähne und hebeln die auseinander. Sowie die Kiefer weit genug auseinander sind, klemmt, schiebt, drückt der Sani von links die Maulsperre zwischen die Zähne. Verwendet wird ein roter Magenschlauch, mittelfingerdick«. So schildert Holger Meins die Zwangsernährung durch den Wittlicher Anstaltsarzt Dr. Hutter. Als mit der Zwangsernährung begonnen wurde, war Holger Meins schon zum Skelett abgemagert. Ab dem 4. November ordnete Anstaltsarzt Dr. Hutter an, dem Gefangenen weniger, nämlich nur noch sechs- bis achthundert Kalorien täglich mittels des Schlauchs zuzuführen. Lebensnotwendig wären allerdings mindestens 1 600 Kalorien gewesen, die Meins jedoch zu keinem Zeitpunkt der Zwangsernährung erhalten hat.

Holger Meins konnte nicht mehr aufstehen. Am Freitag, dem 8. November, verabschiedete sich der Anstaltsarzt Dr. Hutter in ein langes Urlaubswochenende und ließ den bereits im Sterben liegenden Holger Meins unter der Obhut der Schließer zurück. Sonnabend früh, am 9. November, wollte Rechtsanwalt Siegfried Haag seinen Mandanten sprechen. Nach zwei Stunden Hin und Her wurde ihm das gestattet. Holger Meins wurde auf einer Trage in den Sprechraum gebracht. Er konnte zu diesem Zeitpunkt nur noch flüstern. Die Rechtsanwälte Haag und Klaus Croissant alarmierten um 15 Uhr verzweifelt den Vorsitzenden Richter Prinzing: »Holger Meins stirbt, Sie müssen sofort handeln, lassen Sie Ärzte seines Vertrauens zu Meins.« Prinzing lehnte ab. Holger Meins war indessen an Auszehrung gestorben.

Noch in der selben Nacht wurde die Bundesrepublik von einer militanten Protestwelle überzogen. Straßenschlachten in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg; quer durch die Republik wurden Justizeinrichtungen demoliert oder angezündet. Tagelang zogen Tausende Demonstranten unter den Rufen »Rache für Holger Meins« durch bundesdeutsche Städte. Aufklärung über die Todesumstände und die Bestrafung der Verantwortlichen waren Forderungen, die nicht nur von Rechtsanwälten und der bundesdeutschen Linken erhoben wurden. Das Entsetzen über den Hungertod des Holger Meins reichte bis weit in kirchliche und liberale Kreise.

Jetzt hatte die Bonner Regierung erst recht ein Problem. Nun standen die Isolationshaftbedingungen vehement und europaweit im Kreuzfeuer öffentlicher Kritik. Der damalige SPD-Justizminister Hans-Jochen Vogel sollte Jahre später erklären, daß die Gegenpropaganda gegen den Vorwurf der Isolationsfolter die Bundesregierung allein im Ausland 85 Millionen gekostet habe.

Aus zwei Gutachten über die Umstände, die zum Tod von Holger Meins geführt haben, geht klar hervor, daß ihm zu keiner Zeit während der Zwangsernährung ausreichend Nahrung zugeführt worden war. Das hat über Wochen dazu geführt, daß der Körper sich langsam, aber sicher auf den Tod hin ausgezehrt hat. Die Anwälte erhoben schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen: Gestorben sei Holger Meins wegen der systematisch unzureichenden Nahrungszufuhr. Überdies hatte Dr. Hutter seinen sterbenden Patienten alleingelassen. Hinzu kam die Weigerung von Richter Prinzing, Ärzte des Vertrauens zu dem hungernden Meins zu lassen. Heftig griffen die Rechtsanwälte auch das BKA und die Bundesanwaltschaft an, die die bereits seit Wochen per Beschluß angeordnete Verlegung von Holger Meins nach Stammheim torpediert hatten. Die Sicherheitsbehörden, so die Anwälte, hätten Meins sterben lassen, um den Hungerstreik der Gefangenen zu brechen.

Die Rechtsanwälte erstatteten Anzeige gegen Generalbundesanwalt Buback, gegen den Vorsitzenden Richter Prinzing, gegen den Chef des BKA, die Gefängnisleitung von Wittlich und gegen den Gefängnisarzt Dr. Hutter wegen Mordes bzw. Totschlags. Bundesjustizminister Vogel (SPD) konterte und zeigte die Rechtsanwälte wegen Verleumdung an.

Beide Anzeigen haben sich im Laufe der Jahre ins Nichts verflüchtigt. Die Bundesregierung hat mit ihrem gnadenlosen Festhalten an den harten Haftbedingungen, an denen sich über Jahrzehnte auch nichts ändern sollte, nie einen Sieg über die Gefangenen erzielen können. Der Kampf gegen die Isolationshaft ging in den Gefängnissen ebenso erbittert weiter wie im bewaffneten Untergrund.

 

Quelle: jW, 13.11.1999

Impressum